Discussion:
Abnahmeverpflichtung bei schriftlicher Bestellung
(zu alt für eine Antwort)
Knut Krueger
2009-06-22 07:09:34 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
die vorherige Frag in gekürzter Fassung.

Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Am Abend vor dem Lieferdatum habe ich mit Angabe der Kundennummer
angefragt ob Ware versendet wurde.
Lieferant Antwort: Es gibt keine Bestellung es ist keine Ware
herausgegangen.
Lieferant Frage: sollen wir die Ware jetzt noch herausschicken?
Antwort von mir: Nein es ist zu spät, ich benötige die Ware morgen
Falls ich keinen Ersatz bekomme rufe ich nochmals an.

Die Ware kam trotzdem pünktlich zum vereinbarten Lieferdatum und die
Annahme wurde verweigert. Es lag wohl ein Irrtum des Lieferanten vor

Nun kam eine Rechnung mit Storno und Portogebühren.

Muss meine Frau dies zahlen, oder reicht die mündliche Mitteilung, die
mir gegenüber abgegeben wurde, dass keine Bestellung vorliegt, als
Stornogrund?

Viele Grüße Knut
Bernhard Muenzer
2009-06-22 09:48:05 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Am Abend vor dem Lieferdatum habe ich mit Angabe der Kundennummer
angefragt ob Ware versendet wurde.
Lieferant Antwort: Es gibt keine Bestellung es ist keine Ware
herausgegangen.
Die Information war offensichtlich falsch, was aber am bestehenden
Vertrag nichts ändert.
Post by Knut Krueger
Lieferant Frage: sollen wir die Ware jetzt noch herausschicken?
Angebot, eines neuen Vertrags.
Post by Knut Krueger
Antwort von mir: Nein es ist zu spät, ich benötige die Ware morgen
Falls ich keinen Ersatz bekomme rufe ich nochmals an.
Du hast das Angebot eines neuen Vertrags abgelehnt; der bestehende
Vertrag wurde dadurch nicht berührt.
Post by Knut Krueger
Die Ware kam trotzdem pünktlich zum vereinbarten Lieferdatum
Damit hat der Lieferant seinen Vertrag erfüllt.
Post by Knut Krueger
und die Annahme wurde verweigert.
Damit hat Deine Frau ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt.
Post by Knut Krueger
Nun kam eine Rechnung mit Storno und Portogebühren.
Muss meine Frau dies zahlen, oder reicht die mündliche Mitteilung, die
mir gegenüber abgegeben wurde,  dass keine Bestellung vorliegt, als
Stornogrund?
Storniert wurde ja - wenn überhaupt - erst durch die
Annahmeverweigerung.
Galina Sperling
2009-06-22 10:13:32 UTC
Permalink
"Bernhard Muenzer" schrieb
Post by Bernhard Muenzer
Du hast das Angebot eines neuen Vertrags abgelehnt;
Was für einen Vertrag hat er abgelehnt?
Post by Bernhard Muenzer
der bestehende
Vertrag wurde dadurch nicht berührt.
Wieso nicht?
Harald Hengel
2009-06-22 13:15:29 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
"Bernhard Muenzer" schrieb
Post by Bernhard Muenzer
Du hast das Angebot eines neuen Vertrags abgelehnt;
Was für einen Vertrag hat er abgelehnt?
Post by Bernhard Muenzer
der bestehende
Vertrag wurde dadurch nicht berührt.
Wieso nicht?
Die Frage stelle ich auch.
Es ging ja gerade um genau den Vertrag.

Harald
Jens Engberding
2009-06-22 15:06:32 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
Wieso nicht?
M.E. liegt eine neue Vereinbarung mit dem Lieferanten vor... trotz wohl
vorherigen Bestehens eines Vertrages, der geleugnet wird, haben sich
beide auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Die erneute Verhandlung hat also sehr wohl den m.E. bestehenden Vertrag
beeinflusst.

Jens
Claus Maier
2009-06-22 17:15:10 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
"Bernhard Muenzer" schrieb
Post by Bernhard Muenzer
Du hast das Angebot eines neuen Vertrags abgelehnt;
Was für einen Vertrag hat er abgelehnt?
Wenn ich mich nicht täusche (ist schon lange her,
die kaufmännische Ausbildung) hat er keinen
neuen Vertrag abgelehnt, sondern eine Modifikation
des bereits bestehenden Vertrages.

Im Gegensatz zu Bernhard glaube ich nicht,
dass im Wechselspiel von "Angebot" (und
"Annahme" desselben) zwangsläufig gleich *neue*
Verträge entstehen.
Post by Galina Sperling
Post by Bernhard Muenzer
der bestehende
Vertrag wurde dadurch nicht berührt.
Wieso nicht?
Siehe oben.
Ware wurde bestellt, bestellte Ware wurde zum Liefertermin geliefert.
(Ungeachtet der zwischenzeitlichen, mündlichen Mißverständnisse)

Das:
Damit hat der Lieferant seinen Vertrag erfüllt.
Post by Galina Sperling
und die Annahme wurde verweigert.
Damit hat Deine Frau ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt.
Post by Galina Sperling
Nun kam eine Rechnung mit Storno und Portogebühren.
Muss meine Frau dies zahlen, oder reicht die mündliche Mitteilung, die
mir gegenüber abgegeben wurde, dass keine Bestellung vorliegt, als
Stornogrund?
Storniert wurde ja - wenn überhaupt - erst durch die
Annahmeverweigerung.

sehe ich genauso wie Bernhard.

mfg
Claus
Harald Hengel
2009-06-22 19:18:51 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Storniert wurde ja - wenn überhaupt - erst durch die
Annahmeverweigerung.
Hatte der Auftragnehmer nicht bereits bekannt gegeben, dass er den
Vertrag nicht erfüllen wollte, bzw. der Vertrag nicht vorliegt.

Ich hätte gern........
Sie bekommen nichts.....

Jetzt habe ich eine Vertrag?

Harald
Claus Maier
2009-06-22 21:34:44 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Bernhard Muenzer
Storniert wurde ja - wenn überhaupt - erst durch die
Annahmeverweigerung.
Hatte der Auftragnehmer nicht bereits bekannt gegeben, dass er den
Vertrag nicht erfüllen wollte, bzw. der Vertrag nicht vorliegt.
Ich hätte gern........
Sie bekommen nichts.....
Jetzt habe ich eine Vertrag?
Im Zweifelsfalle ist wohl schriftliches (Bestellung)
sowie faktisches (ordentliche, termingerechte Lieferung)
gewichtiger, als irgendwelche mündlichen Abmachungen,
die schwer nachweisbar sind.

(Aber, selbst wenn ich keine Ahnung hab' - Jurastudium? grusel!
- dass du keine Ahnung hast, konnte ich hier schon lesen)

mfg
Claus
Harald Hengel
2009-06-22 21:58:47 UTC
Permalink
Post by Claus Maier
Post by Harald Hengel
Jetzt habe ich eine Vertrag?
Im Zweifelsfalle ist wohl schriftliches (Bestellung)
sowie faktisches (ordentliche, termingerechte Lieferung)
gewichtiger, als irgendwelche mündlichen Abmachungen,
die schwer nachweisbar sind.
Grundsätzlich gelten alle Abmachungen, mit dem Beweisproblem hast du
natürlich recht.

Aber was interessiert das ganze überhaupt, bei einem Provatkauf im
Fernabsatz mit ziwngendem Widerrufsrecht?

Harald
Ralf Teschenbaum
2009-06-22 16:42:04 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by Knut Krueger
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Am Abend vor dem Lieferdatum habe ich mit Angabe der Kundennummer
angefragt ob Ware versendet wurde.
Lieferant Antwort: Es gibt keine Bestellung es ist keine Ware
herausgegangen.
Die Information war offensichtlich falsch, was aber am bestehenden
Vertrag nichts ändert.
Warum eigentlich? Ich als Kunde würde das so verstehen:

Die andere Seite bestreitet, dass der Vertrag besteht und statt auf
Erfüllung zu bestehen, nehme ich das Ende des Vertrages und die Konsequenzen
vielleicht mehr, vielleicht auch weniger stillschweigend an.

Und weil ich vielleicht noch einen anderen Lieferanten kenne, beauftrage ich
den - die Ware vom ursprünglichen Lieferanten geht deshalb natürlich zurück.
Post by Bernhard Muenzer
Post by Knut Krueger
Antwort von mir: Nein es ist zu spät, ich benötige die Ware morgen
Falls ich keinen Ersatz bekomme rufe ich nochmals an.
Du hast das Angebot eines neuen Vertrags abgelehnt; der bestehende
Vertrag wurde dadurch nicht berührt.
Post by Knut Krueger
Die Ware kam trotzdem pünktlich zum vereinbarten Lieferdatum
Damit hat der Lieferant seinen Vertrag erfüllt.
Dessen Existenz er vorher bestritten hat.

Ich würde mir da eigentlich nur noch Gedanken um die Beweisbarkeit meiner
Position machen.


Gruß, Ralf.
Knut Krueger
2009-06-22 16:51:31 UTC
Permalink
Post by Ralf Teschenbaum
Ich würde mir da eigentlich nur noch Gedanken um die Beweisbarkeit
meiner Position machen.
Und da stellt sich die Frage, ist meine Aussage als Ehemann der das
Telefonat geführt hat ausreichend.

Viele Grüße Knut
Harald Hengel
2009-06-22 19:21:25 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Und da stellt sich die Frage, ist meine Aussage als Ehemann der das
Telefonat geführt hat ausreichend.
Soweit es um Fernabsatz mit Privatkunden geht, hast du ohnehin ein
Widerrufsrecht, welches du durch Nichtannahme wargenommen hast.
Der Lieferant soll doch froh sein, meines Wissens wird der
rücktransport bei Annahmeverweigerung nicht berechnet.

Harald
Martin Wysada
2009-06-22 21:33:08 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Knut Krueger
Und da stellt sich die Frage, ist meine Aussage als Ehemann der das
Telefonat geführt hat ausreichend.
Soweit es um Fernabsatz mit Privatkunden geht, hast du ohnehin ein
Widerrufsrecht
Wobei wir hier nicht Wissen ob FA gilt, "schriftliche Bestellung" im OP ist
da recht vage, das kann per Fax, aber auch im Lokal vor Ort geschehen sein.

Und vlt ist es ja auch ein massangefertigtes Kleidungsstück, da siehts dann
auch mau aus mit dem FAG.

MFG
Martin
Knut Krueger
2009-06-23 06:42:11 UTC
Permalink
Post by Martin Wysada
Wobei wir hier nicht Wissen ob FA gilt, "schriftliche Bestellung" im OP ist
da recht vage, das kann per Fax, aber auch im Lokal vor Ort geschehen sein.
Schriftlich zusammen mit Rücksendung einer defekten Ware.
Ich dachte zu Fernabsatz zählt nur Telefon und Internet?

Grüße Knut
Knut Krueger
2009-06-23 07:46:20 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Schriftlich zusammen mit Rücksendung einer defekten Ware.
Ich dachte zu Fernabsatz zählt nur Telefon und Internet?
Selbst gefunden:
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur
Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher
und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der
Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und
Mediendienste.
Claus Maier
2009-06-22 20:37:56 UTC
Permalink
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Harald Hengel
2009-06-22 21:33:06 UTC
Permalink
Post by Claus Maier
Augenmaß und Menschlichkeit in der juristischen Denke vorhanden ist!
Scheint bei dir zu fehlen.
Post by Claus Maier
Stattdessen wird ein geradezu lächerlicher Zauber um das Ganze
Geschäft veranstaltet - Realsatiere at it's best, imho!
Welcher Zauber?

Die Ware wird dringend benötigt, die telefonische Anfrage ergibt, kein
Auftrag vorhanden, keine ware in Lieferung.
Also kommt der völlig normale Vorgang, man besorgt sich Ersatz.
Dass das unzuverlässige Unternehmen nun doch liefert ist doch deren
Pech, ich halte es für völlig normal, bei nicht angekündigter Ware die
Annahme zu verweigern.

Du nennst diese normalen Vorgänge Realsatire?
Post by Claus Maier
Natürlich? Eine Tonerkartusche? Die nahezu ewig hält?
Und die man irgendwann so oder so braucht? Lächerlich, imho!
Ich habe keine Ahnung wiel lange der OP für 5000 Seiten braucht.
Bei meinem Bedarf wären es viele Jahre, bis dahin sind
Reklamationsfristen oder Gewährlesitung lange abgelaufen.
Post by Claus Maier
Es geht eben nicht immer um $Ware. Man sollte schon
die Art der Ware u.a., für die halbwegs realistische Beurteilung
der Sachlage relevante Umstände betrachten, imho.
Stimmt, aber warum machst du das nicht?
Post by Claus Maier
'Ne Menge Deppen ohne Augenmaß, Fingerspitzengefühl
(bzw.: Gefühl dafür, wann es angezeigt ist, einen Aufstand zu
machen und wann man sich damit nur lächerlich macht),
von Menschlichkeit/Lebenserfahrung ganz zu schweigen, unterwegs.
Stimmt, ich merke es bei dir.
Der OP soll sich von einem Lieferanten, der sich bei einer Reklamation
schon quergestellt hat eine Ware abnehmen die er vielleicht nie
benötigt.

Deiner Forderung fehlt jedes Augenmass.

Harald
Claus Maier
2009-06-22 23:53:24 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Stimmt, ich merke es bei dir.
Der OP soll sich von einem Lieferanten, der sich bei einer Reklamation
schon quergestellt hat eine Ware abnehmen die er vielleicht nie
benötigt.
Die er aber bestellt und ordnungsgemäß geliefert bekommen hat?
Ob und wann er sie benötigt oder nicht, ist sein Problem.
Soll sich der Händler darum sorgen?
Sorry, aber du bist ein Armleuchter, imho.

mfg
Claus
Harald Hengel
2009-06-23 15:47:15 UTC
Permalink
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Holger Pollmann
2009-06-23 17:51:32 UTC
Permalink
Post by Claus Maier
Post by Harald Hengel
Der OP soll sich von einem Lieferanten, der sich bei einer
Reklamation schon quergestellt hat eine Ware abnehmen die er
vielleicht nie benötigt.
Die er aber bestellt und ordnungsgemäß geliefert bekommen hat?
Na und? Der Händler hat telefonisch angekündigt, daß er nicht erfüllen
wird, und lediglich Abschluß eines neuen Vertrags angeboten, also die
Erfüllung des alten ernsthaft und endgültig verweigert. Der Hinweis
"Falls ich keinen Ersatz bekomme rufe ich nochmals an." ist ein m.E.
ausreichender Hinweis die Ausübung eines Rücktritts.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Timo Falk
2009-06-22 11:05:44 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Hallo zusammen,
die vorherige Frag in gekürzter Fassung.
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Was heist hier schriftlich? Ist sie in einen Laden gegangen und hat was
bestellt, oder wurde etwas per Brief/Fax bestellt? Letzteres ist Fernabsatz
und es gelten die ensprechenden Regelungen bezüglich Widerruf.

Silbär
Armin Wolf
2009-06-22 11:21:14 UTC
Permalink
"Timo Falk" schrieb
Post by Timo Falk
Letzteres ist Fernabsatz
gewerblicher Handel oder Privatbestellung?
Knut Krueger
2009-06-22 12:20:41 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
"Timo Falk" schrieb
Post by Timo Falk
Letzteres ist Fernabsatz
gewerblicher Handel oder Privatbestellung?
Privatbestellung

viele Grüße Knut
Knut Krueger
2009-06-22 12:20:18 UTC
Permalink
Post by Timo Falk
Post by Knut Krueger
Hallo zusammen,
die vorherige Frag in gekürzter Fassung.
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Was heist hier schriftlich? Ist sie in einen Laden gegangen und hat was
bestellt, oder wurde etwas per Brief/Fax bestellt? Letzteres ist Fernabsatz
und es gelten die ensprechenden Regelungen bezüglich Widerruf.
Bestellt gleichzeitig mit Rücksendung eines defekten
Verbrauchsmaterials(ca 7 Monaten Inbetriebnahme)

Viele Grüße Knut
Timo Falk
2009-06-22 22:03:58 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Post by Timo Falk
Post by Knut Krueger
Hallo zusammen,
die vorherige Frag in gekürzter Fassung.
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Was heist hier schriftlich? Ist sie in einen Laden gegangen und hat was
bestellt, oder wurde etwas per Brief/Fax bestellt? Letzteres ist Fernabsatz
und es gelten die ensprechenden Regelungen bezüglich Widerruf.
Bestellt gleichzeitig mit Rücksendung eines defekten
Verbrauchsmaterials(ca 7 Monaten Inbetriebnahme)
Also doch wohl Fernabsatz. Und Privat, wie du schriebst. Jetzt könnte die
einzige Hürde sein, dass der Händler das Widerrufsrecht wirksam in ein
Rückgaberecht geändert hat. Aber das ist in den seltesten Fällen der Fall
und somit hat der Händler wohl schlechte Karten. Beruf dich auf dein
Widerrufsrecht. Das kann nämlich auch durch zurücksenden der Ware ausgeübt
werden.

IMHO und IANAL.

Silbär
Harald Hengel
2009-06-23 15:50:52 UTC
Permalink
Post by Timo Falk
Also doch wohl Fernabsatz. Und Privat, wie du schriebst. Jetzt
könnte die einzige Hürde sein, dass der Händler das Widerrufsrecht
wirksam in ein Rückgaberecht geändert hat. Aber das ist in den
seltesten Fällen der Fall und somit hat der Händler wohl schlechte
Karten. Beruf dich auf dein Widerrufsrecht. Das kann nämlich auch
durch zurücksenden der Ware ausgeübt werden.
IMHO und IANAL.
So wie sich das Ganze liest, hat der Händler nicht über das
Widerufsrecht belehrt, der OP kann es natürlich auch im Katalog oder
auf der Webseite, wo auch immer er sich das Angebot hergeholt hat,
übersehen haben. Auch kann die Widerufsbelehrung in der nicht
angenommenen Sendung sein.

Wie handhaben die Paketdienste eigentlich eine Nichtannahmeß
DHL sendet ohne weiter Kosten zurück, wie machen es die anderen.

Im Grunde hat der Lieferant doch vermutlich sogar die Rücksendekosten
gespart, soll er doch froh sein.

Harald
Armin Wolf
2009-06-22 11:18:10 UTC
Permalink
"Knut Krueger" schrieb
Post by Knut Krueger
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Wurde auf die Wichtigkeit des Termins hingewiesen?
Wann wurde bestellt? AB?
Datum "x"
Post by Knut Krueger
Am Abend vor dem Lieferdatum Ware versendet?
datum "x-1"
Post by Knut Krueger
Lieferant Antwort: Es gibt keine Bestellung es ist keine Ware
herausgegangen.
(Kann wohl seine EDV nicht bedienen..., Zahlendreher?)
Post by Knut Krueger
Antwort von mir: Ich benötige die Ware morgen
Datum "x"
Post by Knut Krueger
Die Ware kam trotzdem pünktlich zum vereinbarten Lieferdatum
hat doch noch geklappt (Datum "x")
Post by Knut Krueger
Annahme wurde verweigert.
Mit welcher Begründung?
Post by Knut Krueger
Es lag wohl ein Irrtum des Lieferanten vor
Er hat geliefert, wie vereinbahrt, und Du benötigtest die Ware an
geneu diesem Tag "x"
Post by Knut Krueger
Nun kam eine Rechnung mit Storno und Portogebühren.
Kulant, daß Du nicht Ware und Entsorgung zahlen mußtest,
wenn z.B. Lebensmittel nicht weiter veräußerbar waren.
Post by Knut Krueger
Muss meine Frau dies zahlen, oder reicht die mündliche Mitteilung, die mir
gegenüber abgegeben wurde, dass keine Bestellung vorliegt, als
Stornogrund?
Was ist eine mündliche Mitteilung gegen eine schriftliche Bestellung,
mit korrekter Lieferung und Rechnung?
Knut Krueger
2009-06-22 12:29:02 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
"Knut Krueger" schrieb
Post by Knut Krueger
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum bestellt.
Wurde auf die Wichtigkeit des Termins hingewiesen?
Wir sind bis 15. Juni auf Forschungsreise und benötigen am 16.Juni
unbedingt eine funktionierende Tonerkassette.
Post by Armin Wolf
Wann wurde bestellt? AB?
Datum "x"
x= 16.Juni
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Am Abend vor dem Lieferdatum Ware versendet?
datum "x-1"
Auf Nachfrage
nein
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Lieferant Antwort: Es gibt keine Bestellung es ist keine Ware
herausgegangen.
(Kann wohl seine EDV nicht bedienen..., Zahlendreher?)
gute Frage das Ergebnis der Reklamation, und die Kundendaten anhand der
Kundennummer habe sie schon gefunden.
...
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Annahme wurde verweigert.
Mit welcher Begründung?
Weil ich mir die Mühe gemacht habe aufgrund der Mitteilung und mit Zeit
und Fahrtkosten einen Ersatz gesucht habe, und beim Klingeln des
Paketdienstes schon Ersatz hatte.
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Es lag wohl ein Irrtum des Lieferanten vor
Er hat geliefert, wie vereinbahrt, und Du benötigtest die Ware an
geneu diesem Tag "x"
Post by Knut Krueger
Nun kam eine Rechnung mit Storno und Portogebühren.
Kulant, daß Du nicht Ware und Entsorgung zahlen mußtest,
wenn z.B. Lebensmittel nicht weiter veräußerbar waren.
Es ist Toner für einen Laserdrucker, der wird wohl kaum verderben.

Ich habe die Firma telefonisch informieren wollen warum die Ware
zurückgegangen ist und habe mich als Lügner und mit diversen anderen
Titulierungen beschimpfen lassen müssen. Das verhärtet natürlich die
Fronten.
Post by Armin Wolf
Was ist eine mündliche Mitteilung gegen eine schriftliche Bestellung,
mit korrekter Lieferung und Rechnung?
Immerhin könnte ich, wenn auch als schwacher Zeuge, aussagen.

viele Grüße Knut
HaJo Hachtkemper
2009-06-22 13:32:26 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Post by Armin Wolf
Wann wurde bestellt? AB?
Datum "x"
x= 16.Juni
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Am Abend vor dem Lieferdatum Ware versendet?
datum "x-1"
Auf Nachfrage
nein
Klar, wenn vor der Bestellung nachgefragt wird.
Post by Knut Krueger
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Annahme wurde verweigert.
Mit welcher Begründung?
Weil ich mir die Mühe gemacht habe aufgrund der Mitteilung und mit Zeit
und Fahrtkosten einen Ersatz gesucht habe, und beim Klingeln des
Paketdienstes schon Ersatz hatte.
Was hat das mit der Bestellung Deiner Frau zu tun?
Post by Knut Krueger
Immerhin könnte ich, wenn auch als schwacher Zeuge, aussagen.
Wenn Du da das selbe absonderst wie hier, hilft das dem Händler.

Ciao/HaJo
Knut Krueger
2009-06-22 14:34:57 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Knut Krueger
Post by Armin Wolf
Wann wurde bestellt? AB?
Datum "x"
x= 16.Juni
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Am Abend vor dem Lieferdatum Ware versendet?
datum "x-1"
Auf Nachfrage
nein
Klar, wenn vor der Bestellung nachgefragt wird.
Sorry da habe ich falsch gelesen:

Datum der Bestellung 27.05.
Angeforderter Liefertermin 16.05.
Angefragt 15.05 Vormittag und nochmals gegen 16:00.
Post by HaJo Hachtkemper
Wenn Du da das selbe absonderst wie hier, hilft das dem Händler.
Ja da hast Du wohl recht.

Grüße Knut
Knut Krueger
2009-06-22 14:42:19 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Post by Knut Krueger
Weil ich mir die Mühe gemacht habe aufgrund der Mitteilung und mit
Zeit und Fahrtkosten einen Ersatz gesucht habe, und beim Klingeln des
Paketdienstes schon Ersatz hatte.
Was hat das mit der Bestellung Deiner Frau zu tun?
Weil jemand (ich) aufgrund der Aussage des Lieferanten Kosten und Zeit
investiert hat, damit eben der Auftraggeber (meine Frau) rechtzeitig
Ersatzware erhält. Hätte der Lieferant am Vortag die richtige Aussage
abgegeben, hätte ich weit aus besseres zu tun gehabt als Ersatz zu
besorgen. Letztendlich sind das Kosten, die durch den Lieferanten
verursacht wurden. Warum in aller Welt soll meine Frau ihm dann noch
einmal die Ware abnehmen die, bis zur Verwendung dann monatelang herumliegt.
Ist sie dann defekt so ist die die Garantie eventuell auch schon vorbei.

Grüße Knut
Claus Maier
2009-06-22 19:14:57 UTC
Permalink
Knut Krueger typed:

[...]
Post by Knut Krueger
Post by Armin Wolf
Post by Knut Krueger
Annahme wurde verweigert.
Mit welcher Begründung?
Weil ich mir die Mühe gemacht habe aufgrund der Mitteilung und mit
Zeit und Fahrtkosten einen Ersatz gesucht habe, und beim Klingeln des
Paketdienstes schon Ersatz hatte.
Soweit klar, nur:
Für deine Angst, die Ware nicht rechtzeitig zu bekommen, und deshalb
Ersatz besorgen zu müssen, kann aber der redliche, termingerecht!
liefernde Lieferant nix, oder?
Soll er für jede Kundenneurose geradestehen?
Post by Knut Krueger
Es ist Toner für einen Laserdrucker, der wird wohl kaum verderben.
Weshalb machst du dann ein Bohei wegen Storno und PiPaPo?
Hast'e halt jetzt 2 Tonerkartuschen und brauchst noch weniger Angst
haben, der Toner könnte in einem historisch wichtigen, unwiederruflichen
Moment, von dem das Wohl und Wehe der gesamten Menschheit abhängt,
ausgehen! So what? Sei doch froh!
Post by Knut Krueger
Ich habe die Firma telefonisch informieren wollen warum die Ware
zurückgegangen ist und habe mich als Lügner und mit diversen anderen
Titulierungen beschimpfen lassen müssen.
Das ist natürlich nicht schön! Aber dass eine Firma, die deinen Auftrag
(vielleicht sogar unter besonderer Anspannung/Engagement der beteiligten
Mitarbeiter) wunschgemäß erfüllt, ein klein bisschen beleidigt ist, wenn du
diesen Auftrag dann, aus aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbaren Gründen
stornierst, wirst du vielleicht nach einigem Nachdenken auch verstehen, oder?
Post by Knut Krueger
Das verhärtet natürlich die Fronten.
Klar. Tel Aviv.
Post by Knut Krueger
Post by Armin Wolf
Was ist eine mündliche Mitteilung gegen eine schriftliche Bestellung,
mit korrekter Lieferung und Rechnung?
Immerhin könnte ich, wenn auch als schwacher Zeuge, aussagen.
Na, ja, könntest Du. - Wenn ich dir einen Rat geben darf:
Beruhige dich, vergiss den Scheiß, und freu' dich über einen Notvorrat an Toner.
Das dürfte für alle Beteiligten das Beste sein, imho.

mfg
Claus

PS:
Mich interessiert ja jetzt schon, welche Institution einen Menschen auf
Forschungsreise[tm] schickt, der noch nicht mal in der Lage ist, Toner für
einen Drucker zu kaufen, ohne durchzudrehen. Wenn man solch eine
Geschichte liest, wundert man sich nicht mehr, das die deutsche Wissenschaft
im Vergleich zu den Zeiten eines Röntgen, eines Heissenberg, etc. inzwischen
etwas abgefallen ist.
Knut Krueger
2009-06-22 20:25:27 UTC
Permalink
Post by Claus Maier
Mich interessiert ja jetzt schon, welche Institution einen Menschen auf
Forschungsreise[tm] schickt, der noch nicht mal in der Lage ist, Toner für
einen Drucker zu kaufen, ohne durchzudrehen.
Wenn man am Tag eben was drucken muss und keinen Toner hat weiss ich
nicht was da mit Durchdrehen zu tun hat, das ist dann eher Planung.

Das in Deinen Augen durchdrehen hat eine weiter Ursache.

Die vorherige Tonerkartusche hat nur 1500 Seiten anstatt ca 5000, bei
gleichen Druckaufträgen wie die beiden vorherigen gehalten
Ich habe sie gewogen sie war leer, das habe ich der Firma mitgeteilt
Weiterhin habe ich der Firma mitgeteilt, dass der Chip noch 60% Füllung
anzeigt.
Gleiche Dame am Telefon bat mich vor Abreise, die Kartusche einzusenden,
um zu überprüfen ob ein Fehler vorliegt.
Das haben wir auf eigene Kosten gemacht.

Dann kam die Antwort, leere Kartuschen sind eben leer, und der Chip wird
einen Fehler haben, Garantie/Kulanz was auch immer ist nicht.... und
beim gleichen Gespräch: Eine neu ist nicht unterwegs.

Das hätte mir man auch ohne den Aufwand des Versendens sagen können.
Sprich das Vertrauen in diese Firma war aus diesen beiden Gründen
ziemlich hinüber

Außerdem sind technische Dinge nicht unbedingt die stärke jedes
Forschenden, da gibt es doch große Unterschiede ;-)

Viele Grüße Knut
Harald Hengel
2009-06-22 13:08:17 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Es wurde von meiner Frau schriflich eine Ware mit Lieferdatum
bestellt. Am Abend vor dem Lieferdatum habe ich mit Angabe der
Kundennummer angefragt ob Ware versendet wurde.
Privat oder Gewerbekauf?

Privat dürfte sie ein Widerrufsrecht haben.
Gewerblich ist es problematischer.
Ich würde die Aussage des Lieferanten so sehen, dass er den Auftrag
nicht angenommen hat.
Das es anders war ist Problem des Lieferanten.
Warum sollte sie sich nicht darauf verlassen können, wenn es heisst es
gibt keine Ware?

Ist die Aussage des Lieferanten beweisbar?

Harald
Knut Krueger
2009-06-22 14:36:39 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Ist die Aussage des Lieferanten beweisbar?
Nur durch mich, denn ich habe mit dem Liferanten telefoniert.

Schwach weil mündlich (durch Ehemann), aber bezeugbar.

viele Grüße
Knut
Harald Hengel
2009-06-22 19:49:19 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Nur durch mich, denn ich habe mit dem Liferanten telefoniert.
Schwach weil mündlich (durch Ehemann), aber bezeugbar.
Im Grunde ist es ohnhin gleichgültig, im Fernabsatz hast du ein
Widerrufsrecht, über das dich der Verkäufer belehren *muss*.

Hat er das nicht getan hast du sogar ein zeitlich unbeschränktes
Widerrufsrecht.
Vorraussetzung ist Privatkauf.

Harald
Kurt Guenter
2009-06-22 18:39:41 UTC
Permalink
Post by Knut Krueger
Muss meine Frau dies zahlen, oder reicht die mündliche Mitteilung, die
mir gegenüber abgegeben wurde, dass keine Bestellung vorliegt, als
Stornogrund?
wenn lt. Firma keine Bestellung vorlag, hat sie _unbestellt_ zugesandt
und muss das Risiko der Stornierung selber tragen.
Jens Engberding
2009-06-22 18:59:23 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
wenn lt. Firma keine Bestellung vorlag, hat sie _unbestellt_ zugesandt
und muss das Risiko der Stornierung selber tragen.
Das steht wo?

Jens
HaJo Hachtkemper
2009-06-22 19:49:24 UTC
Permalink
Post by Jens Engberding
Post by Kurt Guenter
wenn lt. Firma keine Bestellung vorlag, hat sie _unbestellt_ zugesandt
und muss das Risiko der Stornierung selber tragen.
Das steht wo?
BGB §241a.

Ciao/HaJo
Knut Krueger
2009-06-23 18:42:01 UTC
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure ausführlichen Postings

Knut

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