Post by Harald HengelDas kann sein. ändert aber nichts am Problem.
Das ändert so einiges. Vor allem wenn man von "Betrug" spricht. Also
einem Vorsatzdelikt.
Post by Harald HengelPost by Axel DiedrichAußerdem kann man die Frage stellen, ob mit dem
Verlassen des Ladens aus Sicht des Verkäufers nicht alles getan
war, um die Umsätze auf die richtigen Steuersätze zu buchen.
Das musst du beim Finanzamt erfragen.
Wenig hilfreich. Die zuverlässige Primärquelle wäre hier wohl die
Rechtsprechung. Glaube aber nicht, dass diese Frage schon mal verhandelt
wurde.
Post by Harald HengelWirklich nicht?
Er verkauft zum ermäßigten Steuersatz und läßt Inhouse Verzehr zu.
Das dürfte ganz klarer Steuerbetrug sein.
Nein er lässt nicht "Inhouse" verzehren. Der Gast kehrt nach
wahrheitwidriger Erklärung "zum Mitnehmen" zurück ins Lokal.
Post by Harald HengelPost by Axel DiedrichSchlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden.
Welche? Die gibt es noch nicht.
Eben. Ein Betrug, der ja eine Täuschungshandlung voraussetzt, kann also
gar nicht vorliegen.
Post by Harald HengelPost by Axel DiedrichAber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat.
Ich habe Zweifel, dass man ihm Zeit läßt es zu korrigieren.
Auf frischer Tat ist auf frischer Tat.
Umsatzsteuererklärungen müssen üblicherweise 1x im Monat abgegeben
werden. Ohne Prüfungsanordnung und Auswertung der Kassendaten passiert
erst mal gar nichts.
Der Wirt kann sich eine Notiz gemacht haben und auch noch später
umbuchen oder per Hand das Kassenbuch korrigieren.
Aber ich glaube er braucht das gar nicht. Genausowenig wie ihn eine
Rechtspflicht trifft den Gast herauszuschmeissen. Es gibt nämlich auch
ein Recht seinem Gewerbe ungestört nachzugehen. Das kostet den Fiskus
dann schon mal zwei Euro. Das ist aber auszuhalten
Post by Harald HengelPost by Axel DiedrichMit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das
FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört,
dass FA so arbeiten.
Ich schon.
Der Täuscher ist nicht der Wirt sondern der FA-Beamte der einem
Geschäftsmann eine Falle stellt indem er ihn mit "Zum Mitnehmen" anlügt.
Sowas findet ein Richter nicht zwingend lustig.
Ich habe eine Bekannte die solche Unternehmen mit viel Barumsatz prüft.
So was haben die überhaupt nicht nötig, weil sie auch so genug finden.
Post by Harald HengelPost by Axel DiedrichIch weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
Ich weiß nicht ob so etwas stichprobenweise gemacht wird.
Man guckt sich die Umsatzsteuererklärung an und vergleicht sie mit den
üblichen Branchenwerten. Bei auffälligen Abweichungen wird genauer
hingeschaut. Das ist eine leichte Übung.
Es ist ja zB möglich, dass ein Restaurant auf Grund seiner Lage
tatsächlich deutlich mehr "außer Haus" verkauft als andere.
Axel