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ausser Haus teurer?
(zu alt für eine Antwort)
Name
2016-02-28 14:44:02 UTC
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Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
w***@web.de
2016-02-28 15:26:28 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Name
Ist sowas zuläsig?
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
und Vertragsfreiheit ist Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann Waren zu seinen Bedingungen anbieten, solange der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Du kannst ja jederzeit zu einer anderen Stehfresse gehen, die keine unterschiedlichen Preise hat.
Post by Name
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
Ein früherer Chef hat das mal, als Gäste (Jugendherberge) ihr Geld zurückhaben wollten, weil sie anderwärts genächtigt hatten, auf den Punkt gebracht: "Wenn Sie Brötchen beim Bäcker kaufen und sagen, sie haben sie nicht gegessen, kriegen Sie Ihr Geld auch nicht zurück." Verträge sind nun mal einzuhalten, und wenn du etwas zum Restaurantverzehr bestellst und dann doch draußen ißt, ist das ausschließlich dein Problem.
Stefan
2016-02-28 15:54:55 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Ist sowas zuläsig? Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo
ich das esse.
und Vertragsfreiheit ist Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann Waren
zu seinen Bedingungen anbieten, solange der Kunde dadurch nicht
unangemessen benachteiligt wird. Du kannst ja jederzeit zu einer
anderen Stehfresse gehen, die keine unterschiedlichen Preise hat.
Der OP will wohl auf etwas anderes hinaus:

Der Brutto VK beträgt 11,90 €. Das ist im einem Fall 10,- € + 19% MwSt.,
im anderen Fall 11,12 € + 7% MwSt.

Der Kunde zahlt also immer denselben Brutto-Betrag, egal ob inhouse oder
extern. Hintergrund ist die MwSt. Gesetzgebung die für dieselbe Ware im
Restaurant 19% MwSt. vorschreibt und im Außer-Haus Verkauf 7% MwSt.

Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe
haben.

Gruß

Stefan
w***@web.de
2016-02-28 16:19:17 UTC
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X-No-archive: Yes
Nein, das trifft sein Anliegen (auch) nicht. Er will was zum Im-Haus-Verzehr-Nettopreis von 10EUR zzgl. 19% MWST bestellen, das auch bekommmen, es dann doch draußen verzehren und von den eben (der Bestellung entsprechenden) bezahlten 19% MWST die Differenz zu 7% MWST zurückbekommen - und sich dabei auf den "Kaufvertrag" berufen. Nur dummerweise ist er selbst denselben mit der Bestellung "Im-Haus-Verzehr" eingegangen. Wenn er nachträglich seinen Willen ändert, hat er natürlich kein Recht, die Ware zum Im-Haus-Nettopreis + 7% MWST für Mitnahme-Speisen zu beziehen.
Name
2016-02-29 11:03:49 UTC
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Post by w***@web.de
Nein, das trifft sein Anliegen (auch) nicht. Er will was zum Im-Haus-Verzehr-Nettopreis von 10EUR zzgl. 19% MWST bestellen, das auch bekommmen, es dann doch draußen verzehren und von den eben (der Bestellung entsprechenden) bezahlten 19% MWST die Differenz zu 7% MWST zurückbekommen - und sich dabei auf den "Kaufvertrag" berufen. Nur dummerweise ist er selbst denselben mit der Bestellung "Im-Haus-Verzehr" eingegangen. Wenn er nachträglich seinen Willen ändert, hat er natürlich kein Recht, die Ware zum Im-Haus-Nettopreis + 7% MWST für Mitnahme-Speisen zu beziehen.
Ok dann andersum:
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
w***@web.de
2016-02-29 11:34:27 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Name
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
Möglicherweise kann der Verkäufer das sogar verlangen. Praktisch wird er es wohl kaum machen, da ihm Kunden, die evtl. wiederkommen, lieber sind.
Harald Hengel
2016-02-29 16:21:44 UTC
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Post by w***@web.de
Post by Name
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
Möglicherweise kann der Verkäufer das sogar verlangen.
Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.
Post by w***@web.de
Praktisch
wird er es wohl kaum machen, da ihm Kunden, die evtl. wiederkommen,
lieber sind.
Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
Stuerbetrug.

Praktisch muss er er ihn des Hauses verweisen.
Unpraktisch kann er umbuchen.

Grüße Harald
Axel Diedrich
2016-03-01 11:53:36 UTC
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Post by Harald Hengel
Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.
Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
Steuersätze zu buchen.
Post by Harald Hengel
Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
Stuerbetrug.
Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das FA
vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört, dass FA
so arbeiten.

Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.




Axel
Martin Bienwald
2016-03-01 13:05:10 UTC
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Post by Axel Diedrich
Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
Steuersätze zu buchen.
Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
Post by Axel Diedrich
Post by Harald Hengel
Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
Stuerbetrug.
Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das FA
vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört, dass FA
so arbeiten.
Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um vielleicht
eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich rauszuholen ...
Post by Axel Diedrich
Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
hinterzogen werden.

... Martin
Frank Hucklenbroich
2016-03-01 15:51:21 UTC
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Post by Martin Bienwald
Post by Axel Diedrich
Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
Steuersätze zu buchen.
Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.

In Birmingham habe ich kleine Indische Restaurants erlebt, in denen sich
die Gäste ihre Getränke (i.d.R. Bier) selbst mitbrachten, sie bestellen
also nur das Essen und zahlten dem Wirt einen kleinen Obolus dafür, daß sie
ihre Getränke mitbringen durften ("Bring your Own"/"BYO" = "Korkgeld").
Hintergrund hier wohl, daß der Wirt keine Lizenz zum Ausschank von Alkohol
hatte.
Post by Martin Bienwald
Post by Axel Diedrich
Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
hinterzogen werden.
Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.

Grüße,

Frank
David Seppi
2016-03-01 16:23:38 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.
Wenn er geschickt ist nicht. Es gibt aber Fälle, bei denen die
Steuerhinterziehung über Kleinigkeiten auffällt. Der
Würstelstandbetreiber vergißt z.B. darauf, daß er die Pappteller legal
einkauft und die gekaufte Anzahl viel zu hoch im Vergleich zu den
deklarierten Würstel ist.
--
David Seppi
1220 Wien
Wolfgang Kynast
2016-03-01 17:04:02 UTC
Permalink
On Tue, 1 Mar 2016 16:51:21 +0100, "Frank Hucklenbroich" posted:

...
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Martin Bienwald
... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
hinterzogen werden.
Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.
Kann ich beim hiesigen Aldi gelegentlich beobachten - Wagen voller
Kochbedarf und Barzahlung.

Besonders lohnend: Spirituosen.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Frank Hucklenbroich
2016-03-02 07:52:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
...
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Martin Bienwald
... wenn andernorts in weit groesserem Umfang und vorsaetzlich Steuern
hinterzogen werden.
Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen. Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.
Kann ich beim hiesigen Aldi gelegentlich beobachten - Wagen voller
Kochbedarf und Barzahlung.
Besonders lohnend: Spirituosen.
Dito beim hiesigen Rewe, da kauft der Italiener um die Ecke den
Billig-Grappa, den er dann für 5 EUR pro Glas ausschenkt.

Grüße,

Frank
w***@web.de
2016-03-02 08:20:53 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Wolfgang Kynast
Post by Frank Hucklenbroich
Zumal der Wirt, wenn er das Finanzamt betrügen will, einfach Einnahmen
komplett unter den Tisch fallen lässt. Das ist sehr viel lohnender als bei
der Umsatzsteuer um ein paar Prozentpunkte zu schummeln. Wie viele Pizzen
er in einem Monat verkauft, das kann ihm so schnell keiner nachweisen.
Es gab schon Fälle, wo das FA die Mülleimer von Pommesbuden durchsucht hat, um die Umsätze festzustellen.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Wolfgang Kynast
Post by Frank Hucklenbroich
Der
Einkauf der Rohmaterialien muss ja nicht über die Bücher gehen, wenn er
schwarze Kassen hat.
Dann kann er aber den Einkauf auch nicht als Betriebsausgaben absetzen. Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal fragen, wie er z.B. Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben erwirtschaftet.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Wolfgang Kynast
Kann ich beim hiesigen Aldi gelegentlich beobachten - Wagen voller
Kochbedarf und Barzahlung.
...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger sind als im Fachgroßhandel.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Wolfgang Kynast
Besonders lohnend: Spirituosen.
Dito beim hiesigen Rewe, da kauft der Italiener um die Ecke den
Billig-Grappa, den er dann für 5 EUR pro Glas ausschenkt.
Ich habe seinerzeit auch den Chef eines benachbarten griech. Restaurants dabei gesehen, wie er tütenweise Schnittbrotscheiben im Supermarkt geholt hat.

Ja, es sind immer die anderen, die zu viel verdienen. Ich glaube nicht, daß es irgendjemand hierzugroups aus Menschenfreundlichkeit anders machen würde.
Stefan
2016-03-02 12:26:36 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so
einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte
gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger
sind als im Fachgroßhandel.
Ist es nicht auch so, dass in der Gastronomie inzwischen Kassensysteme
mit Belegdruck vorgeschrieben sind um Schwarzabrechnungen zu verhindern?

An der Pommesbude, wo keine Belege gedruckt werden mag das noch gehen,
aber ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal im Restaurant
keine maschinengedruckte Abrechnung bekommen hätte.

Gruß

Stefan
Frank Hucklenbroich
2016-03-02 12:40:58 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by w***@web.de
...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so
einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte
gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger
sind als im Fachgroßhandel.
Ist es nicht auch so, dass in der Gastronomie inzwischen Kassensysteme
mit Belegdruck vorgeschrieben sind um Schwarzabrechnungen zu verhindern?
Möglicherweise, aber wissen das auch alle Gäste? Davon abgesehen, daß man
so einen Beleg ja auch sonstwo ausducken kann.
Post by Stefan
An der Pommesbude, wo keine Belege gedruckt werden mag das noch gehen,
aber ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal im Restaurant
keine maschinengedruckte Abrechnung bekommen hätte.
In Biergärten ist es nach wie vor ganz normal, daß da die Zeche auf einem
Blöckchen zusammengerechnet wird - auch dann, wenn Essen verzehrt wurde und
da durchaus Summen zusammenkommen. Ist sicher nicht in jedem Lokal so, aber
viele machen das noch nach althergebrachter Art mit Block und Bleistift.

Grüße,

Frank
Stefan
2016-03-02 12:54:52 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
In Biergärten ist es nach wie vor ganz normal, daß da die Zeche auf einem
Blöckchen zusammengerechnet wird - auch dann, wenn Essen verzehrt wurde und
das nennt man Bistromatics
http://hitchhikers.wikia.com/wiki/Bistromathics
Post by Frank Hucklenbroich
da durchaus Summen zusammenkommen. Ist sicher nicht in jedem Lokal so, aber
viele machen das noch nach althergebrachter Art mit Block und Bleistift.
Wundert mich, weil gerade da der Betreiber auch das Problem hat, dass
sich die Mitarbeiter Geld in die Tasche stecken.

Da gibt es normalerweise Kassensysteme, wo jede einzelne Lieferung zum
Tisch direkt bei Auslieferung/Abholung registriert wird. Der Kellner
kommt dann zum kassieren mit dem Bon für den jeweiligen Tisch. Da wird
dann möglicherweise mit Papier und Bleistift das ganze auf die einzelnen
Gäste aufgeteilt. In dem Fall gibt es zwar einen maschinengedruckten
Beleg, aber der einzelne Gast bekommt den nicht zu sehen.

Gruß

Stefan
Martin Gerdes
2016-03-03 20:03:22 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by w***@web.de
...was nicht bedeutet, daß es schwarz läuft. Wir kaufen auch so
einiges kistenweise im Aldi (kann sein, daß es eine Firmen-EC-Karte
gibt), und das ganz legal, da Papierwischtücher dort einiges billiger
sind als im Fachgroßhandel.
Ist es nicht auch so, dass in der Gastronomie inzwischen Kassensysteme
mit Belegdruck vorgeschrieben sind um Schwarzabrechnungen zu verhindern?
Ja klar. Der durchschnittliche Privatgast braucht aber keine formale
Rechnung in der Kneipe.

Wo Bargeld im Spiel ist, geht immer etwas -- nicht grundlos hätten
manche Regierungen es daher gern abgeschafft.
David Seppi
2016-03-02 18:56:21 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal fragen, wie er z.B.
Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben erwirtschaftet.
Gar nicht. Etliche Dönerstände gehen hier regelmäßig in Konkurs.
Merkt man ihnen nicht an, da danach offiziell der Bruder den Betrieb
weiterführt. Ist erstens steuerschonend und erspart einem zweitens das
Einhalten der Hygienebestimmungen. (Bis man die vom Gesundheitsamt
vorgeschriebenen Mängelbehebungen umsetzen muß, ist man eh längst in
Konkurs gegangen.)
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan Schmitz
2016-03-02 20:26:41 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by w***@web.de
Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal fragen, wie er z.B.
Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben erwirtschaftet.
Gar nicht. Etliche Dönerstände gehen hier regelmäßig in Konkurs.
Merkt man ihnen nicht an, da danach offiziell der Bruder den Betrieb
weiterführt. Ist erstens steuerschonend und erspart einem zweitens das
Einhalten der Hygienebestimmungen. (Bis man die vom Gesundheitsamt
vorgeschriebenen Mängelbehebungen umsetzen muß, ist man eh längst in
Konkurs gegangen.)
Und was bringt es denen, immer wieder neu Unternehmen zu eröffnen, die nichts
einspielen?
Tritt der Konkurs etwa nur deswegen ein, weil die Gehälter von Inhaber und
Familie die einzig bedienten Verbindlichkeiten sind? Das bringt dann allerdings
Probleme im Verfahren.
David Seppi
2016-03-02 21:11:42 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Und was bringt es denen, immer wieder neu Unternehmen zu eröffnen, die nichts
einspielen?
Die spielen eh was ein. Halt nicht genug um die Verbindlichkeiten
zu decken, jedenfalls nicht mit den offiziellen Einnahmen.
Post by Stefan Schmitz
Tritt der Konkurs etwa nur deswegen ein, weil die Gehälter von Inhaber und
Familie die einzig bedienten Verbindlichkeiten sind?
Die muß man ja nicht aus der offiziellen Kasse bedienen.
--
David Seppi
1220 Wien
Harald Hengel
2016-03-02 21:37:55 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Dann kann er aber den Einkauf auch nicht als Betriebsausgaben
absetzen. Und das FA wird sich (und ihn) irgendwann schon mal
fragen, wie er z.B. Pacht, seine Gehälter und Sozialabgaben
erwirtschaftet.
Ach je, wieder der Büchsenschütz, der nicht denken kann.
Warum sollte er mit den gemeldeten Umsätzen nicht Pacht etc. zahlen
können?

Er darf nur nicht so blöd sein, zu wenige zu melden.

Grüße Harald
w***@web.de
2016-03-03 06:30:31 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Harald Hengel
Ach je, wieder der Büchsenschütz, der nicht denken kann.
Warum sollte er mit den gemeldeten Umsätzen nicht Pacht etc. zahlen
können?
Er darf nur nicht so blöd sein, zu wenige zu melden.
... und vor allem nicht so blöd sein wie du und glauben, daß er Steuern nach Umsatz zahlt. Steuern zahlt man nur auf Erträge. Und die sind - du kannst es dir VIELLEICHT denken - um so geringer, je mehr Betriebsausgaben man hat. Dämmerts langsam?
David Seppi
2016-03-03 11:50:29 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
... und vor allem nicht so blöd sein wie du und glauben,
daß er Steuern nach Umsatz zahlt. Steuern zahlt man nur auf Erträge.
Stimmt. Die Umsatzsteuer ist eine Erfindung def Lügenpresse.
--
David Seppi
1220 Wien
w***@web.de
2016-03-03 12:09:00 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by David Seppi
Stimmt. Die Umsatzsteuer ist eine Erfindung def Lügenpresse.
Ist insoweit korrekt, als sie immer noch offziell so genannt wird, tatsächlich aber mittlerweile keine Steuer auf Umsätze allgemein, sondern auf zugesetzten Mehrwert ist und daher sachlich zu den Mehrwertsteuern gezählt wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Und Unternehmen können von der MWST, die sie erheben und abführen müssen, eben genau die MWST, die sie bereits bei ihren Einkäufen bezahlt haben, abziehen. Bei Einkäufen, die aus der Schwarzkasse (und dann meist bar) bezahlt werden, wird das etwas schwierig und genau deswegen sind sie, wenn man nicht völlig in die Schwarzmarkt-Szene abtaucht, für Unternehmer wenig lukrativ.

Allerdings wird selbst bei Aldi & Co. die MWST auf dem Kassenbon angegeben, so daß dort getätigte Einkäufe von Gastronomen usw. (unter anderem unserer Firma) entsprechend abrechenbar sind und keineswegs auf Schwarzkassen hindeuten, wie hier behauptet wurde.

Und selbst wenn, nimmt sich der Unternehmer damit Chancen, a) Betriebsausgaben geltend machen zu dürfen, b) selbst eingenommene MWST verrechnen zu können.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-03-03 13:47:45 UTC
Permalink
[...] Unternehmen können von der MWST, die sie erheben und
abführen müssen, eben genau die MWST, die sie bereits bei ihren
Einkäufen bezahlt haben, abziehen. Bei Einkäufen, die aus der
Schwarzkasse (und dann meist bar) bezahlt werden, wird das etwas
schwierig und genau deswegen sind sie, wenn man nicht völlig in
die Schwarzmarkt-Szene abtaucht, für Unternehmer wenig lukrativ.
20% unnötig bezahlte USt im Einkauf sind kein Problem, wenn man
dafür im Verkauf schwarz arbeiten kann und somit dort 20% USt (vom
höheren Preis) hinterziehen kann *plus* natürlich die ESt oder dere
Äquivalent.
Allerdings wird selbst bei Aldi & Co. die MWST auf dem Kassenbon
angegeben, so daß dort getätigte Einkäufe von Gastronomen usw.
(unter anderem unserer Firma) entsprechend abrechenbar sind und
keineswegs auf Schwarzkassen hindeuten, wie hier behauptet wurde.
Bei vielen Dingen ist der Großhandel schon noch einmal deutlich
unter den Aldi-Preisen, so dass entsprechende Einkäufe entweder aus
Bequemlichkeit (Fahrtzeit und -kosten bekommt man ja auch nicht
geschenkt) erfolgen, oder halt um schwarz *ver*kaufen zu können
(Umsätze mit anderen Lieferanten werden eher unbar erfolgen und sind
daher leicht nachweisbar).

Servus,
Stefan
--
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Ein Traum wird wahr. Mit Stefan. Ein flaues Vergnügen!
(Sloganizer)
w***@web.de
2016-03-03 14:39:33 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
20% unnötig bezahlte USt im Einkauf sind kein Problem, wenn man
dafür im Verkauf schwarz arbeiten kann und somit dort 20% USt (vom
höheren Preis) hinterziehen kann *plus* natürlich die ESt oder dere
Äquivalent.
Wenn ... wenn man wiederum Geschäftskunden hat, die eine Rechnung mit MWST brauchen, funktioniert das Ganze wieder nicht so schön. Klar kann man bei voller Schattenwirtschaft die Preise der Konkurrenz um 19% unterbieten - geht aber bestenfalls bei Privatkunden.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Bei vielen Dingen ist der Großhandel schon noch einmal deutlich
unter den Aldi-Preisen, so dass entsprechende Einkäufe entweder aus
Bequemlichkeit (Fahrtzeit und -kosten bekommt man ja auch nicht
geschenkt) erfolgen, oder halt um schwarz *ver*kaufen zu können
(Umsätze mit anderen Lieferanten werden eher unbar erfolgen und sind
daher leicht nachweisbar).
Zum örtlichen FEGRO oder METRO ists bei unserem Standort auch nicht viel weiter. Die Aldi-Preise für unseren Süßwaren-Kleinverkauf liegen teilweise unter den EKs im Großhandel, und wer sich mit No-Name-Klopapier (im Großhandel findet man fast nur Markenartikel) zufrieden gibt, kann da einiges sparen.
Name
2016-03-02 22:08:30 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Wolfgang Kynast
Besonders lohnend: Spirituosen.
Dito beim hiesigen Rewe, da kauft der Italiener um die Ecke den
Billig-Grappa, den er dann für 5 EUR pro Glas ausschenkt.
Einmal die Woche Cola von REWE, so billig bekommt es der
Wirt nirgends, und KEG-Fässer sind um ein vielfaches teuerer.
Stefan Schmitz
2016-03-01 17:41:11 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
In Birmingham habe ich kleine Indische Restaurants erlebt, in denen sich
die Gäste ihre Getränke (i.d.R. Bier) selbst mitbrachten, sie bestellen
also nur das Essen und zahlten dem Wirt einen kleinen Obolus dafür, daß sie
ihre Getränke mitbringen durften ("Bring your Own"/"BYO" = "Korkgeld").
Hintergrund hier wohl, daß der Wirt keine Lizenz zum Ausschank von Alkohol
hatte.
Wofür denn Korkgeld, wenn gar nicht ausgeschenkt werden darf?
Frank Hucklenbroich
2016-03-02 07:53:58 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Frank Hucklenbroich
In Birmingham habe ich kleine Indische Restaurants erlebt, in denen sich
die Gäste ihre Getränke (i.d.R. Bier) selbst mitbrachten, sie bestellen
also nur das Essen und zahlten dem Wirt einen kleinen Obolus dafür, daß sie
ihre Getränke mitbringen durften ("Bring your Own"/"BYO" = "Korkgeld").
Hintergrund hier wohl, daß der Wirt keine Lizenz zum Ausschank von Alkohol
hatte.
Wofür denn Korkgeld, wenn gar nicht ausgeschenkt werden darf?
Der Gast darf den Alkohol mitbringen und im Lokal auch offen konsumieren,
der Wirt stellt die Gläser. Der Wirt darf aber selbst keinen Alkohol
verkaufen. So war das gemeint. Ist vielleicht eine britische Eigenart.

Grüße,

Frank
Name
2016-03-02 22:06:46 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Der Gast darf den Alkohol mitbringen und im Lokal auch offen konsumieren,
der Wirt stellt die Gläser. Der Wirt darf aber selbst keinen Alkohol
verkaufen. So war das gemeint. Ist vielleicht eine britische Eigenart.
Ist eigentlich gar nicht so sehr eine britische Eigenart.
Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
Nur weiss das hierzulande fast keiner.
Stefan Schmitz
2016-03-03 15:10:13 UTC
Permalink
Post by Name
Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
Nur weiss das hierzulande fast keiner.
Vielleicht, weil es nicht stimmt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrstunde
Ulrich Maier
2016-03-03 16:09:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Vielleicht, weil es nicht stimmt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrstunde
Da steht u.a.: "Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit
bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. ... Nach
Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden..."

Was nun: Lichter aus, Gäste raus und Tür zu? Oder lediglich kein
frisches Bier mehr (Ausschank ist für mich eigentlich nur Bierausschank,
sollte aber wohl zumindest auf Alkohol, maximal auf Getränke ohne
Speisen erweitert werden).

(Eine genauere, weniger widerspruchsvolle Definition habe ich nicht
gefunden.)

Urlich
w***@web.de
2016-03-03 18:12:03 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Name
Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
Nur weiss das hierzulande fast keiner.
Noch weniger (d.h. auch dir) scheint bekannt zu sein, daß die Regelungen für den Gaststättenbetrieb Ländersache sind und daher in D kaum einheitlich sind. In Hessen z.B. gibt es landesweit überhaupt keine Sperrstunde mehr, ob mit oder ohne Alkohol. Ob die in der Wikipedia zitierte hess. Regelung mit Sperrstunde von 5-6 Uhr morgens (noch) gilt, weiß ich nicht, ich war jedenfalls schon um diese Uhrzeit in Kneipen.
Frank Hucklenbroich
2016-03-04 07:36:29 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Name
Denn in Deutschland muss sich eine Kneipe nur dann an die
Sperrzeiten halten, wenn sie Alkohol verkauft.
Verkauft sie keinen Alkohol, muss sie sich an die ganzen Vorschriften
nicht halten und kann z.B. 24h offen haben.
Nur weiss das hierzulande fast keiner.
Noch weniger (d.h. auch dir) scheint bekannt zu sein, daß die Regelungen für den Gaststättenbetrieb Ländersache sind und daher in D kaum einheitlich sind. In Hessen z.B. gibt es landesweit überhaupt keine Sperrstunde mehr, ob mit oder ohne Alkohol. Ob die in der Wikipedia zitierte hess. Regelung mit Sperrstunde von 5-6 Uhr morgens (noch) gilt, weiß ich nicht, ich war jedenfalls schon um diese Uhrzeit in Kneipen.
Hier in Köln ist mir aufgefallen, daß viele Automatenbuden (Spielhallen)
damit werben, 23 Std am Tag geöffnet zu haben. Das spricht dafür, daß es
hier auch sowas wie eine einstündige Sperrstunde gibt.

Grüße,

Frank
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-03-01 18:11:17 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren,
wenn man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.
Das ist in Wiener Heurigen (den echten, ohne Gastronomielizenz) durchaus
ebenso möglich, wiewohl inzwischen schon äußerst unüblich.

Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan kommt und 2016 Jahre öde waren nicht umsonst.
(Sloganizer)
w***@web.de
2016-03-01 18:55:40 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Frank Hucklenbroich
Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren,
wenn man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.
Das ist in Wiener Heurigen (den echten, ohne Gastronomielizenz) durchaus
ebenso möglich, wiewohl inzwischen schon äußerst unüblich.
Das gibts in Münchner Biergärten auch heute noch (OK, mein Stand ist aus den 80ern des vorigen Jahrtausends, glaub aber nicht, daß sich viel geändert hat). Häufig gibt es dort eine Abteilung mit Holzbänken und ungedeckten Tischen, wo man sein eigenes Eßzeugs futtern kann oder das vom garteneigenen Imbißstand, dann noch eine Abteilung mit gedeckten Tischen und Stühlen mit normalem (am Tisch serviertem) Restaurantessen.
Gerald Gruner
2016-03-01 21:43:41 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.
Wieso früher?
Das ist (IIRC auch in anderen Teilen Bayerns) heute noch so, zumindest an
traditionellen Biergärten, wird aber nur noch selten genutzt.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Jens Müller
2016-03-03 19:22:54 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ich habe mal gehört, daß es früher in Münchner Biergärten sogar
ausdrücklich erlaubt war, eigenes Essen mitzubringen und zu verzehren, wenn
man denn sein Bier in der Wirtschaft bestellte.
Das ist in bayerischen Biergärten immer noch so. Im Gegenzug gibt's eine
Ausnahmeregelung beim Lärmschutz.

"Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung
sind vor
allem zwei Merkmale:
· der Gartencharakter und
· die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch
die mitgebrachte,
eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen
Außengaststätten unterscheidet."

http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/pdf/Biergarten-VO.pdf
Harald Hengel
2016-03-01 14:51:30 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränek kaufen, Teller
und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt um mitgebrachte
Speisen zu verzehren.
In Dänemark habe ich es selbst noch erlebt.
Wie es sonst mit mitgebrachten Speisen heute aussieht kann ich nicht
sagen, aber es ist zumindest etwas anderes, wenn ein Wirt den
Steuersatz ausser Haus bucht und im Haus Verzehr erlaubt.
Post by Martin Bienwald
Post by Axel Diedrich
Von Betrug kann keine Rede sein. Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden. Aber auch dann müsste das
FA nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch
korrigiert hat. Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle"
könnte sich das FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe
noch nie gehört, dass FA so arbeiten.
Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um
vielleicht eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich
rauszuholen ...
Weil es abschreckt und mehr als 3.50 einbringt.

Grüße Harald
Martin Bienwald
2016-03-01 16:20:40 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Wie es sonst mit mitgebrachten Speisen heute aussieht kann ich nicht
sagen, aber es ist zumindest etwas anderes, wenn ein Wirt den
Steuersatz ausser Haus bucht und im Haus Verzehr erlaubt.
Da waere ich gar nicht so sicher. Natuerlich ist es
Steuerhinterziehung, wenn der Gast "zum hier essen" bestellt und der
Wirt das vorsaetzlich als "zum Mitnehmen" bucht. Aber wenn der Gast
"zum Mitnehmen" bestellt und der Wirt das auch so bucht, der Gast sich
dann aber nach Erhalt des Essens spontan umentscheidet, sehe ich keine
Verpflichtung des Wirts, den Gast daran zu hindern.
Post by Harald Hengel
Post by Martin Bienwald
Warum sollten sie auch einen derartigen Aufwand treiben, um
vielleicht eine Umsatzsteuernachzahlung von dreifuffzich
rauszuholen ...
Weil es abschreckt und mehr als 3.50 einbringt.
Wovor soll es abschrecken? Finanzbeamte zu bewirten?

... Martin
Name
2016-03-02 22:11:01 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränek kaufen, Teller und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt um mitgebrachte Speisen zu verzehren.
Es gibt hier türkische Kneipen, da muss man ein Tischgeld bezahlen.
Da sitzen dann 4 am Tisch und spielen Karten.
Tee bekommt man dann sogar geschenkt.
Martin Gerdes
2016-03-03 20:03:22 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Martin Bienwald
Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, nach der ein Wirt den
Verzehr mitgebrachter Speisen und Getraenke verbieten _muss_.
Das war früher sogar einmal ein Geschäftsmodell.
Es gab Wirtschaften, bei denen musstest du die Getränke kaufen, Teller
und Besteck gab es gratis oder gegen kleines Entgelt, um mitgebrachte
Speisen zu verzehren.
In klassischen bayrischen Biergärten ist das heute immer noch so: Das
Bier muß man dort kaufen, das Vesper darf man mitbringen und dort
verzehren.

Gerade in guten Restaurants ist es auch möglich, eigenen Wein
mitzubringen. Allerdings wird für ihn ein "Korkgeld" (in nicht ganz
unerheblicher Höhe) verlangt. Spezialisten wie Georg Riedel bringen
sogar noch ihre eigenen Gläser mit, aber ihm wird das als berufsbedingte
Skurrilität sicherlich verziehen.
Helmut Richter
2016-03-04 08:49:12 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
In klassischen bayrischen Biergärten ist das heute immer noch so: Das
Bier muß man dort kaufen, das Vesper darf man mitbringen und dort
verzehren.
So ist es, allerdings wird "das Vesper" dort kaum verstanden; es heißt
"die Brotzeit".
--
Helmut Richter
Harald Hengel
2016-03-01 14:46:20 UTC
Permalink
Post by Axel Diedrich
Post by Harald Hengel
Nicht nur möglicherweise, er muss es aus steuerrechtlichen Gründen.
Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt
und dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch
drinnen zu verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht
mitkriegen.
Das kann sein. ändert aber nichts am Problem.
Post by Axel Diedrich
Außerdem kann man die Frage stellen, ob mit dem
Verlassen des Ladens aus Sicht des Verkäufers nicht alles getan
war, um die Umsätze auf die richtigen Steuersätze zu buchen.
Das musst du beim Finanzamt erfragen.
Post by Axel Diedrich
Post by Harald Hengel
Und dann zückt der Inhouseverzehrer mit Outhouseware seinen
Dienstausweis, gestatten, Finanzamt, ich erstatte Anzeige wegen
Steuerbetrug.
Von Betrug kann keine Rede sein.
Wirklich nicht?
Er verkauft zum ermäßigten Steuersatz und läßt Inhouse Verzehr zu.
Das dürfte ganz klarer Steuerbetrug sein.
Post by Axel Diedrich
Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden.
Welche? Die gibt es noch nicht.
Post by Axel Diedrich
Aber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat.
Ich habe Zweifel, dass man ihm Zeit läßt es zu korrigieren.
Auf frischer Tat ist auf frischer Tat.
Post by Axel Diedrich
Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das
FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört,
dass FA so arbeiten.
Ich schon.
Post by Axel Diedrich
Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
Ich weiß nicht ob so etwas stichprobenweise gemacht wird.
Ich halte es für denkbar.
In dem von dir geschilderten Fall ging es wohl um Auffälligkeiten über
einen längeren Zeitraum, da hilft so einzelne Stichprobe wenig.

Grüße Harald
Axel Diedrich
2016-03-01 17:59:01 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Das kann sein. ändert aber nichts am Problem.
Das ändert so einiges. Vor allem wenn man von "Betrug" spricht. Also
einem Vorsatzdelikt.
Post by Harald Hengel
Post by Axel Diedrich
Außerdem kann man die Frage stellen, ob mit dem
Verlassen des Ladens aus Sicht des Verkäufers nicht alles getan
war, um die Umsätze auf die richtigen Steuersätze zu buchen.
Das musst du beim Finanzamt erfragen.
Wenig hilfreich. Die zuverlässige Primärquelle wäre hier wohl die
Rechtsprechung. Glaube aber nicht, dass diese Frage schon mal verhandelt
wurde.
Post by Harald Hengel
Wirklich nicht?
Er verkauft zum ermäßigten Steuersatz und läßt Inhouse Verzehr zu.
Das dürfte ganz klarer Steuerbetrug sein.
Nein er lässt nicht "Inhouse" verzehren. Der Gast kehrt nach
wahrheitwidriger Erklärung "zum Mitnehmen" zurück ins Lokal.
Post by Harald Hengel
Post by Axel Diedrich
Schlimmstenfalls kann die
Umsatzsteuererklärung verworfen werden.
Welche? Die gibt es noch nicht.
Eben. Ein Betrug, der ja eine Täuschungshandlung voraussetzt, kann also
gar nicht vorliegen.
Post by Harald Hengel
Post by Axel Diedrich
Aber auch dann müsste das FA
nachweisen, dass der Besitzer abends die Kasse nicht noch korrigiert
hat.
Ich habe Zweifel, dass man ihm Zeit läßt es zu korrigieren.
Auf frischer Tat ist auf frischer Tat.
Umsatzsteuererklärungen müssen üblicherweise 1x im Monat abgegeben
werden. Ohne Prüfungsanordnung und Auswertung der Kassendaten passiert
erst mal gar nichts.
Der Wirt kann sich eine Notiz gemacht haben und auch noch später
umbuchen oder per Hand das Kassenbuch korrigieren.
Aber ich glaube er braucht das gar nicht. Genausowenig wie ihn eine
Rechtspflicht trifft den Gast herauszuschmeissen. Es gibt nämlich auch
ein Recht seinem Gewerbe ungestört nachzugehen. Das kostet den Fiskus
dann schon mal zwei Euro. Das ist aber auszuhalten
Post by Harald Hengel
Post by Axel Diedrich
Mit einer einmaligen Aktion á la "Abmahnfalle" könnte sich das
FA vor einem Finanzgericht sehr schwer tun. Habe noch nie gehört,
dass FA so arbeiten.
Ich schon.
Der Täuscher ist nicht der Wirt sondern der FA-Beamte der einem
Geschäftsmann eine Falle stellt indem er ihn mit "Zum Mitnehmen" anlügt.
Sowas findet ein Richter nicht zwingend lustig.

Ich habe eine Bekannte die solche Unternehmen mit viel Barumsatz prüft.
So was haben die überhaupt nicht nötig, weil sie auch so genug finden.
Post by Harald Hengel
Post by Axel Diedrich
Ich weiß von einem Fast-Food-Restaurant, wo das FA nach mehrwöchiger
Beobachtung und anschließender Kassenprüfung für mehrere Jahre die
Umsätze neu geschätzt hat. Allerdings ging es hier um vorsätzliches
Falschbuchen, incl. entsprechender Weisung ans Personal.
Ich weiß nicht ob so etwas stichprobenweise gemacht wird.
Man guckt sich die Umsatzsteuererklärung an und vergleicht sie mit den
üblichen Branchenwerten. Bei auffälligen Abweichungen wird genauer
hingeschaut. Das ist eine leichte Übung.
Es ist ja zB möglich, dass ein Restaurant auf Grund seiner Lage
tatsächlich deutlich mehr "außer Haus" verkauft als andere.

Axel
Name
2016-03-02 22:03:00 UTC
Permalink
Post by Axel Diedrich
Wenn der Kunde es "zum Mitnehmen" bestellt hat, den Laden verlässt und
dann zurückkehrt, sein Geraffel auspackt, um es dann doch drinnen zu
verzehren, muss der Besitzer dass ja gar nicht mitkriegen. Außerdem kann
man die Frage stellen, ob mit dem Verlassen des Ladens aus Sicht des
Verkäufers nicht alles getan war, um die Umsätze auf die richtigen
Steuersätze zu buchen.
Zwei Bistros könnten sich ja gegenseitig die Kunden schicken.
Er kauft beim einen zum Mitnehmen und setzt sich beim anderen rein.
David Seppi
2016-03-02 22:13:37 UTC
Permalink
Post by Name
Zwei Bistros könnten sich ja gegenseitig die Kunden schicken.
Er kauft beim einen zum Mitnehmen und setzt sich beim anderen rein.
Guter Punkt. Wie sieht das in Bahnhöfen/Einkaufszentren mit Freßmeile
aus? (Eine Reihe von Takeaway-Lokalen ohne eigene Sitzmöglichkeit,
daneben aber gemeinschaftlich genutzte Tische.)
Eventuell kann man ja im Einzelbetrieb auch irgendwas über Outsourcing
der Sitzgelegenheiten konstruieren.
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan Schmitz
2016-03-03 15:17:42 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Name
Zwei Bistros könnten sich ja gegenseitig die Kunden schicken.
Er kauft beim einen zum Mitnehmen und setzt sich beim anderen rein.
Guter Punkt. Wie sieht das in Bahnhöfen/Einkaufszentren mit Freßmeile
aus? (Eine Reihe von Takeaway-Lokalen ohne eigene Sitzmöglichkeit,
daneben aber gemeinschaftlich genutzte Tische.)
Eventuell kann man ja im Einzelbetrieb auch irgendwas über Outsourcing
der Sitzgelegenheiten konstruieren.
Wenn es eine Vereinbarung über die Bereitstellung der Sitzgelegenheiten gibt,
ist der hohe Satz fällig.
Siehe Fall b) unter https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/speisen-und-getraenke-7-oder-19-umsatzsteuer-7-wann-eine-infrastruktur-zur-foerderung-der-bewirtung-vorliegt_idesk_PI11444_HI3707094.html
Harald Hengel
2016-02-29 16:18:22 UTC
Permalink
Post by Name
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
Aus rechtlichen Gründen wird der Inhaber dich aus dem Haus weisen, ich
glaube nicht, dass er sich um den Preis streiten wird.

Du hast einen Vertrag den du einhalten musst und denn du bestenfalls
mit Einverständnis des Händlers ändern kannst.
Der Händler wird nicht so blöd sein den Aufwand einer Vertragsänderung
betreiben, er wird dich einfach rausschmeißen.

Grüße Harald
Hans-Jürgen Meyer
2016-03-01 09:59:29 UTC
Permalink
Post by Name
Post by w***@web.de
Nein, das trifft sein Anliegen (auch) nicht. Er will was zum
Im-Haus-Verzehr-Nettopreis von 10EUR zzgl. 19% MWST bestellen, das
auch bekommmen, es dann doch draußen verzehren und von den eben (der
Bestellung entsprechenden) bezahlten 19% MWST die Differenz zu 7% MWST
zurückbekommen - und sich dabei auf den "Kaufvertrag" berufen. Nur
dummerweise ist er selbst denselben mit der Bestellung
"Im-Haus-Verzehr" eingegangen. Wenn er nachträglich seinen Willen
ändert, hat er natürlich kein Recht, die Ware zum Im-Haus-Nettopreis +
7% MWST für Mitnahme-Speisen zu beziehen.
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
durchgesetzt.

Hans-Jürgen
Frank Hucklenbroich
2016-03-01 10:14:36 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Name
Post by w***@web.de
Nein, das trifft sein Anliegen (auch) nicht. Er will was zum
Im-Haus-Verzehr-Nettopreis von 10EUR zzgl. 19% MWST bestellen, das
auch bekommmen, es dann doch draußen verzehren und von den eben (der
Bestellung entsprechenden) bezahlten 19% MWST die Differenz zu 7% MWST
zurückbekommen - und sich dabei auf den "Kaufvertrag" berufen. Nur
dummerweise ist er selbst denselben mit der Bestellung
"Im-Haus-Verzehr" eingegangen. Wenn er nachträglich seinen Willen
ändert, hat er natürlich kein Recht, die Ware zum Im-Haus-Nettopreis +
7% MWST für Mitnahme-Speisen zu beziehen.
ich bestelle zum Mitnehmen für 11,12 + 7% USt.
Dann überlege ich es mir anders und setze mich rein.
Muss ich dann 11,12 + 19% bezahlen?
In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
durchgesetzt.
Man könnte ja Korkgeld verlangen. Wie wird das eigentlich besteuert?

Grüße,

Frank
w***@web.de
2016-03-01 10:56:30 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
durchgesetzt.
Das dürfte auch daran liegen, daß zumindest in Eiscafes die Straßenverkaufsartikel i.d.R. günstiger sind als das, was serviert wird. Da muß man mindestens einen kleinen Eisbecher bestellen, was höhere Einnahmen beschert als ein Kunde, der mit einem Schleckeis für 1EUR einen Sitzplatz blockiert.

In einer regionalen Bäckereikette werden die Waren, die im angeschlossenen Selbstbedienungscafe verzehrt werden, zum gleichen (Brutto-)Preis verkauft wie Mitnahmeartikel.
Martin Bienwald
2016-03-01 13:09:34 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
In jedem Straßencafe, Eisdiele u.ä. steht bei uns ein Schild das
Außerhausware nicht an den Tischen verzehrt werden darf. Dies wird von
den Bedienungen auch freundlich aber sehr bestimmt ohne Ausnahmen
durchgesetzt.
Das dürfte auch daran liegen, daß zumindest in Eiscafes die Straßenverkaufsartikel i.d.R. günstiger sind als das, was serviert wird. Da muß man mindestens einen kleinen Eisbecher bestellen, was höhere Einnahmen beschert als ein Kunde, der mit einem Schleckeis für 1EUR einen Sitzplatz blockiert.
Das kann er mit einem Espresso fuer nicht-so-viel-mehr eh.

In den Eiscafes, die ich in den letzten Jahren besuchte, konnte man
immer auch Eiskugeln nach Anzahl und Sorte bestellen; allerdings war
der entsprechende Eintrag auf der Speisekarte meist nicht sehr
prominent, und der Preis pro Kugel hoeher als beim Strassenverkauf.

Trotzdem verzehren die meisten Gaeste groessere Portionen als eine
Kugel Eis oder einen Espresso ...

... Martin
Gerald Gruner
2016-02-28 22:42:58 UTC
Permalink
Post by Stefan
Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe
haben.
Im Wesentlichen ist das eine der vielen Schwachsinnigkeiten im deutschen
Steuerrecht, dass ein Essen unterschiedlich besteuert wird, je nachdem, wo
man es verzehrt.
Der OP könnte ja beim Finanzamt eine Steuererstattung der Differenz
beantragen, da er doch nicht im Restaurant gespeist hat. ;-)
Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum Mitnehmen
gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch hinsetzt.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Wolfgang Schreiber
2016-02-29 06:24:03 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum Mitnehmen
gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch hinsetzt.
Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der Imbissbetreiber?

VG
Wolfgang
Marc Haber
2016-02-29 16:11:37 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Gerald Gruner
Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum Mitnehmen
gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch hinsetzt.
Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der Imbissbetreiber?
Der OP, denn er ist Steuerschuldner. Der Imbissbetreiber zieht sie nur
ein und führt sie ab.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Harald Hengel
2016-02-29 16:45:34 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Wolfgang Schreiber
Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der
Imbissbetreiber?
Der OP, denn er ist Steuerschuldner. Der Imbissbetreiber zieht sie
nur ein und führt sie ab.
Seit wann ist der OP nach Steuergesetz der Steuerschuldner?
Der Imbissbetreiber ist verpflichtet die korrekte Steuer abzuführen,
wie und woher er sie bkommt interessiert das FA nicht.

Grüße Harald
Harald Hengel
2016-02-29 16:23:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Gerald Gruner
Umgekehrt wäre es wohl Steuerhinterziehung, wenn er etwas zum
Mitnehmen gekauft hätte, sich dann aber kurzentschlossen doch
hinsetzt.
Wer hätte die Steuer dann hinterzogen? Der OP oder der
Imbissbetreiber?
Der Imbissbetreiber, weil er den inhouse Verzehr gestatet hat.

Grüße Harald
Frank Hucklenbroich
2016-02-29 07:54:31 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Ist sowas zuläsig? Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo
ich das esse.
und Vertragsfreiheit ist Vertragsfreiheit. Jeder Anbieter kann Waren
zu seinen Bedingungen anbieten, solange der Kunde dadurch nicht
unangemessen benachteiligt wird. Du kannst ja jederzeit zu einer
anderen Stehfresse gehen, die keine unterschiedlichen Preise hat.
Der Brutto VK beträgt 11,90 €. Das ist im einem Fall 10,- € + 19% MwSt.,
im anderen Fall 11,12 € + 7% MwSt.
Der Kunde zahlt also immer denselben Brutto-Betrag, egal ob inhouse oder
extern. Hintergrund ist die MwSt. Gesetzgebung die für dieselbe Ware im
Restaurant 19% MwSt. vorschreibt und im Außer-Haus Verkauf 7% MwSt.
Eben, sonst müsste der Imbiss-Betreiber für jeden Artikel zwei verschiedene
Endpreise auf seine Speisekarte schreiben und dann auch noch kontrollieren,
ob die Gäste ihr Essen wirklich mitnehmen oder im Laden essen - denn im
Zweifel würden die Gäste dann ja immer die billigere Variante wählen, wo
sie weniger zahlen.

Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.

Ist z.B. bei McDonalds so üblich.

Grüße,

Frank
Name
2016-02-29 11:02:06 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Eben, sonst müsste der Imbiss-Betreiber für jeden Artikel zwei verschiedene
Endpreise auf seine Speisekarte schreiben
Er muss einfach 2 Speisekarten machen, eine für drinnen und eine für Togo.
Post by Frank Hucklenbroich
und dann auch noch kontrollieren,
ob die Gäste ihr Essen wirklich mitnehmen oder im Laden essen
Das muss er sowieso. Denn die Gäste, die in Togo essen wollen, dürfen sich nicht setzen,
denn sie haben nur 7% USt. bezahlt.
Henning Koch
2016-02-29 13:40:28 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.
Ist z.B. bei McDonalds so üblich.
Bei denen kann ich mir auch problemlos vorstellen, dass durch den
Druck der entsprechenden Taste der Betrag dann auch gleich mit dem
richtigen Steuersatz gebucht wird.

Aber wie realistisch ist das bei der "normalen" Frittenschmiede oder
dem freundlichen Essensverkäufer mit Migrationshintergrund?

Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?
Frank Hucklenbroich
2016-02-29 14:31:55 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Frank Hucklenbroich
Und weil der Imbissbetreiber auf solche Spielchen keine Lust hat, gibt er
nur einen Endpreis an, und hat dann bei einer Variante eben etwas mehr
verdient als bei der anderen. Das kalkuliert er mit ein.
Ist z.B. bei McDonalds so üblich.
Bei denen kann ich mir auch problemlos vorstellen, dass durch den
Druck der entsprechenden Taste der Betrag dann auch gleich mit dem
richtigen Steuersatz gebucht wird.
So ist es - die drucken einem auch den ensprechenden Beleg aus.
Post by Henning Koch
Aber wie realistisch ist das bei der "normalen" Frittenschmiede oder
dem freundlichen Essensverkäufer mit Migrationshintergrund?
Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?
Wenn der eine Kasse hat, dann hat der sicher auch den Knopf für "Zum
Mitnehmen", das ist ja kein Hexenwerk. Und das Finanzamt dürfte bei einer
Prüfung schon Richtwerte haben, was dort so üblich ist. Falls der Besitzer
auf die Idee kommt, einfach alles als "zum Mitnehmen" zu verbuchen, um so
seine Einahmen zu optimieren, dürfte das schon auffallen.

Und Frittenbuden, die Tische haben um dort zu essen, haben in aller Regel
auch eine Kasse da stehen. Bei mobilen Würstchenbuden stellt sich das
Poblem ja nicht, da ist alles "zum Mitnehmen".

Grüße,

Frank
Wolfgang Schreiber
2016-02-29 16:46:51 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Und Frittenbuden, die Tische haben um dort zu essen, haben in aller Regel
auch eine Kasse da stehen. Bei mobilen Würstchenbuden stellt sich das
Poblem ja nicht, da ist alles "zum Mitnehmen".
Wie weit muss man sich denn vom Ort der Ausgabe entfernen, damit das
Essen als "mitgenommen" gilt?

VG
Wolfgang
Name
2016-02-29 21:49:09 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Und Frittenbuden, die Tische haben um dort zu essen, haben in aller Regel
auch eine Kasse da stehen. Bei mobilen Würstchenbuden stellt sich das
Poblem ja nicht, da ist alles "zum Mitnehmen".
Wie weit muss man sich denn vom Ort der Ausgabe entfernen, damit das Essen als "mitgenommen" gilt?
Und darf man dann wiederkommen, ohne dass es dann als inhouse-Verzehr gilt?
Harald Hengel
2016-02-29 22:48:40 UTC
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Post by Wolfgang Schreiber
Wie weit muss man sich denn vom Ort der Ausgabe entfernen, damit das
Essen als "mitgenommen" gilt?
Bis ausserhalb der Geschäftsräume.

Grüße Harald
Wolfgang Schreiber
2016-03-01 08:07:00 UTC
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Post by Harald Hengel
Bis ausserhalb der Geschäftsräume.
Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?

VG
Wolfgang
w***@web.de
2016-03-01 09:11:43 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Wolfgang Schreiber
Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?
Normalerweise ist wohl ein umgrenzter Teil der umgebenden Fläche mitgemietet bzw. -gepachtet, die Geschäftsräume dürften sich bis an die Grenze derselben erstrecken. Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
Wolfgang Schreiber
2016-03-01 11:02:38 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
<Haarspalt>
De facto nicht, ich habe jedenfalls noch nie irgendwo eine
"Demarkationslinie" gesehen. Ich habe mich auch schon vor der Eisdiele
mit meinem mitnehm-Hörnchen lässig mit mir bekannten, zufällig
anwesenden Tischgästen unterhalten.
</Haarspalt>

Ich muß echt mal ausprobieren, ob ein Schleudersitz betätigt wird, wenn
ich mich spontan dazusetze...

VG
Wolfgang
w***@web.de
2016-03-01 11:46:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by w***@web.de
Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
<Haarspalt>
De facto nicht, ich habe jedenfalls noch nie irgendwo eine
"Demarkationslinie" gesehen.
</Haarspalt>
<cont Haarspalt>

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß der Bereich physikalisch abgegrenzt ist. In den jeweiligen Bewilligungsbescheiden (es handelt sich ja um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenraums) wird aber der nutzbare Bereich genau angegeben. Ich könnte mir vorstellen, daß das auch für die steuerliche Abgrenzung im Haus/Mitnahme eine Rolle spielen könnte.
w***@web.de
2016-03-01 11:59:55 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Wolfgang Schreiber
Post by w***@web.de
Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
<Haarspalt>
De facto nicht, ich habe jedenfalls noch nie irgendwo eine
"Demarkationslinie" gesehen.
</Haarspalt>
<cont Haarspalt>

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß der Bereich physikalisch abgegrenzt ist. In den jeweiligen Bewilligungsbescheiden (es handelt sich ja um eine Sondernutzung öffentlichen Straßenraums) wird aber der nutzbare Bereich genau angegeben. Ich könnte mir vorstellen, daß das auch für die steuerliche Abgrenzung im Haus/Mitnahme eine Rolle spielen könnte.
Wolfgang Jäth
2016-03-01 10:06:03 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Post by Wolfgang Schreiber
Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?
Normalerweise ist wohl ein umgrenzter Teil der umgebenden Fläche mitgemietet bzw. -gepachtet, die Geschäftsräume dürften sich bis an die Grenze derselben erstrecken. Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
Hmm; sind dann bei einer Forstwirtschaft die ganzen zugehörigen
Waldstücke /auch/ Geschäftsräume?

Wolfgang, zweifelnd
--
heinz tauer
2016-03-02 07:46:37 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by w***@web.de
Post by Wolfgang Schreiber
Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?
Normalerweise ist wohl ein umgrenzter Teil der umgebenden Fläche mitgemietet bzw. -gepachtet, die Geschäftsräume dürften sich bis an die Grenze derselben erstrecken. Bei Straßenwirtschaften usw. ist die von den Gemeinden (kostenpflichtig) überlassene Fläche auch genau abgegrenzt.
Hmm; sind dann bei einer Forstwirtschaft die ganzen zugehörigen
Waldstücke /auch/ Geschäftsräume?
Wolfgang, zweifelnd
Forstwirtschaft und Gastwirtschaft sind doch zwei total
unterschiedliche Stiefel!
--
H.T.
Harald Hengel
2016-03-01 14:56:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Schreiber
Post by Harald Hengel
Bis ausserhalb der Geschäftsräume.
Wo ist bei einer Frittenbude mit ein paar Stehtischen die Grenze der
Geschäftsräume?
An der Aussentür.

Grüße Harald
Wolfgang Schreiber
2016-03-02 08:08:56 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
An der Aussentür.
Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Stehtische - evtl. mit Schirm
dabei - bereits außerhalb der Bude befinden. Wenn sich an dieser selbst
eine Tür befindet, ist die i.A. für den Wirt/Koch/Betreiber.

VG
Wolfgang
Harald Hengel
2016-02-29 16:48:15 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Haben die auf ihrer Kasse auch zwei verschieden Knöpfe dafür oder
rechnet man da mit irgendwelchen geschätzten Anteilen?
Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?

Grüße Harald
Henning Koch
2016-02-29 22:04:55 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?
Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.

"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
Frank Hucklenbroich
2016-03-01 07:33:11 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?
Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.
Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
versteht auch ein dressierter Affe. Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.
Post by Henning Koch
"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."

Grüße,

Frank
Hans-Jürgen Meyer
2016-03-01 10:13:17 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?
Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.
Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
versteht auch ein dressierter Affe.
Echt? Ich dachte die sind mit Bananen schälen beschäftigt.
Post by Frank Hucklenbroich
Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.
Dann gibt er in der Kasse 10,51 gegeben ein und die sagt ihm dann was er
abzählen muss. Die Kassen sind schon Deppengeeignet. Die Königsklasse
verbreitet sich immer mehr. Das Geld gibt die Kasse selbstständig an den
Kunden aus.

Die einzige Anforderung ist im Prinzip die Ware über den Scanner zu
schieben und das Geld in die Kasse. Und dafür gibt es in den Kaufhäusern
zumindest nun Selbstbedienungskassen. Und die Pommesschmiede wird auch
automatisiert:
http://www.pommesautomaten-pizzaautomaten.de/
Da gibt es dann auch keine Diskussion über die Steuer. Ist alles 2Go..
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
Das sagst Du... (nebenbeibemerkt: Curryfleischwurst ist ekelhaft)
Post by Frank Hucklenbroich
"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."
...und fängst dann gleich mit den Schwierigkeiten an. Und dann soll das
noch mit unterschiedlichen Steuersätzen klappen...?

Hans-Jürgen
Henning Koch
2016-03-01 22:28:00 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
(nebenbeibemerkt: Curryfleischwurst ist ekelhaft)
Ohne dir da jetzt grundsätzlich widersprechen zu wollen:

Ich finde es wirklich sehr schade, dass es diesen Fleischerei-Imbiss
nicht mehr gibt!!
Henning Koch
2016-03-01 22:26:42 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."
also gut, du kennst die Geschichte noch nicht:

"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup bitte!"

"hmm, dreimal Curryfleischwurst"

*die Fleischwürste landen in der Friteuse und danach in der
Schnibbelmaschine*

während die Fleischwurstschnibbel großzügig mit Currysauce bedeckt
werden folgt die Frage:

"Pommes dabei?"

"ja, zweimal mit Mayo und einmal mit Ketchup bitte"

"hmm"

*drei Portionen Pommes wandern durch die Friteuse*
während die Pommes gesalzen werden folgt die Frage:

"auf die Pommes was drauf?"

*seufz* "ja, zweimal Mayo und einmal Ketchup"...

und da glaubst du wirklich, dass die Bedienung beim Eintippen des
Preises noch weiss, ob sie die Kalorienbomben jetzt auf Porzelanteller
oder in Plastikschalen mit Packpapier serviert hat? ;-)
Stefan Schmitz
2016-03-02 17:10:37 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup bitte!"
"hmm, dreimal Curryfleischwurst"
*die Fleischwürste landen in der Friteuse und danach in der
Schnibbelmaschine*
während die Fleischwurstschnibbel großzügig mit Currysauce bedeckt
"Pommes dabei?"
"ja, zweimal mit Mayo und einmal mit Ketchup bitte"
"hmm"
*drei Portionen Pommes wandern durch die Friteuse*
"auf die Pommes was drauf?"
*seufz* "ja, zweimal Mayo und einmal Ketchup"...
und da glaubst du wirklich, dass die Bedienung beim Eintippen des
Preises noch weiss, ob sie die Kalorienbomben jetzt auf Porzelanteller
oder in Plastikschalen mit Packpapier serviert hat? ;-)
Ich glaube schon, dass sie weiß, was sie gerade zusammengestellt hat.
Aber sich für das Zusammenstellen nur den jeweils nächsten Schritt zu merken,
halte ich für gedächtnisökonomisch sinnvoll. Würde ich vielleicht genau so
machen, wenn mehrere Bestellungen gleichzeitig ankommen.
Name
2016-03-02 16:58:30 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."
Die andere Wurst ess ich im rausgehen.
Hans-Jürgen Meyer
2016-03-02 18:40:08 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier übliche Kassen nicht die
Möglichkeit bieten nach verschiedenen Steuersätzen abzurechnen.
Du glaubst doch nicht, dass eine Kasse, die das nicht kann verkäuflich
wäre?
Ist ja nicht nur die Kasse, die das können muss.
Daß es da zwei Taten gibt, eine "für hier", und eine "zum Mitnehmen", das
versteht auch ein dressierter Affe. Wer das nicht auf die Reihe bekommt,
der sollte die Würschen auf dem Grill wenden und die Finger von der Kasse
lassen. Der bekommt dann nämlich auch so Dinge wie "Wechselgeld" nicht auf
die Kette, denn da muss man mitunter tatsächlich etwas Kopfrechnen können -
wenn die Rechnung 5,51 ist und der Kunde legt 10,51 auf den Tresen, dann
hat er sich da ja vielleicht etwas dabei gedacht.
Post by Henning Koch
"Dreimal Curryfleischwurst mit Pommes, zweimal mit Mayo und einmal mit
Ketchup" ist ja auch keine schwierige Bestellung...
"Eine Wurst ess ich hier, die anderen packen Sie mir bitte ein zum
Mitnehmen..."
Das erinnert mich doch stark an:
Geht eine Nonne in einen Gemüseladen und
bestellt eine Gurke. Sagt der Verkäufer: "Nehmen Sie doch zwei, dann
können Sie eine essen."

SCNR:
Hans-Jürgen
Name
2016-02-29 10:58:12 UTC
Permalink
Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis. Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische Gründe haben.
Das ist allg. üblich, aber IMHO nicht richtig.
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Stefan
2016-03-01 13:03:25 UTC
Permalink
Post by Name
Post by Stefan
Der Imbiss-Betreiber verlangt in beiden Fällen denselben Brutto-Preis.
Das ist wohl auch allgemein so üblich und dürfte organisatorische
Gründe haben.
Das ist allg. üblich, aber IMHO nicht richtig.
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Ja und? Das ist dann dein persönliches Pech...

Aber vieleicht tröstet es dich: Das gilt nur fürs Essen. Getränke werden
in beiden Fällen mit 19% versteuert.

Gruß

Stefan
w***@web.de
2016-03-01 13:37:47 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Name
ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Das könnte daran liegen, daß sich das Angebot des Imbißbetreibers hauptsächlich an Privatpersonen richtet. Da muß er eben keinen Nettopreis und MWST-Betrag angeben. Wenn du etwas auf eine Art und Weise verkonsumierst, die einen niedrigeren MWST-Satz und damit höheren Nettopreis bedingt, ist das dein Pech.
Stefan Schmitz
2016-03-01 17:44:04 UTC
Permalink
Post by Name
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Geschäftsessen in der Imbissbude? Und dann auch noch zum Mitnehmen???
Hans-Jürgen Meyer
2016-03-01 18:47:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Name
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Geschäftsessen in der Imbissbude? Und dann auch noch zum Mitnehmen???
Was glaubst Du wohl wovon sich Softies ernähren?
Ich verrate es Dir: Mantaplatte, Mafiatorte oder Burger. Mit viel Cola.

Da wird ein HiWi hingeschickt. Und das Zeug wird nebenbei runtergequält.
Ist eh nur Füllstoff...

Beweise: Du findest die 7-Tage-Speisefolge auf dem T-Shirt ;)

Hans-Jürgen
Stefan Schmitz
2016-03-01 21:32:02 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Stefan Schmitz
Post by Name
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Geschäftsessen in der Imbissbude? Und dann auch noch zum Mitnehmen???
Was glaubst Du wohl wovon sich Softies ernähren?
Ich verrate es Dir: Mantaplatte, Mafiatorte oder Burger. Mit viel Cola.
Da wird ein HiWi hingeschickt. Und das Zeug wird nebenbei runtergequält.
Ist eh nur Füllstoff...
Beweise: Du findest die 7-Tage-Speisefolge auf dem T-Shirt ;)
Was du da beschreibst, ist aber kein abziehbares Geschäftsessen, sondern die
private Ernährung der MA. Das geht auf deren Rechnung ohne Vorsteuer.
Hans-Jürgen Meyer
2016-03-01 21:56:24 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Stefan Schmitz
Post by Name
Wenn ich geschäftlich dort esse und die Mehrwersteuer zurückbekomme,
zahle ich draussen eben mehr fürs Essen, ohne dass der Imbiss mir
das ausdrücklich sagt.
Geschäftsessen in der Imbissbude? Und dann auch noch zum Mitnehmen???
Was glaubst Du wohl wovon sich Softies ernähren?
Ich verrate es Dir: Mantaplatte, Mafiatorte oder Burger. Mit viel Cola.
Da wird ein HiWi hingeschickt. Und das Zeug wird nebenbei runtergequält.
Ist eh nur Füllstoff...
Beweise: Du findest die 7-Tage-Speisefolge auf dem T-Shirt ;)
Was du da beschreibst, ist aber kein abziehbares Geschäftsessen, sondern die
private Ernährung der MA. Das geht auf deren Rechnung ohne Vorsteuer.
Bestätigten Gerüchten zur Folge fahren die auch zu Kunden. Manchmal
wochenlang. Und da ist es üblich das abends zu vorgerückter Stunde ein
genau solches Essen organisiert wird. Und nein, die bezahlen das nicht
selbst. Und ja, ein echter Programmierer ist kein Kleiderständer.

Hans-Jürgen
Name
2016-03-02 22:16:22 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Was du da beschreibst, ist aber kein abziehbares Geschäftsessen, sondern die
private Ernährung der MA. Das geht auf deren Rechnung ohne Vorsteuer.
Kleinere junge Firmen bezahlen ihren Leuten das Essen.
w***@web.de
2016-03-03 13:29:32 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Name
Kleinere junge Firmen bezahlen ihren Leuten das Essen.
...was sich aber für den Mitarbeiter nur dann lohnt, wenn es einiges billiger ist als eigene Ernährung, da es als "geldwerter Vorteil" einkommenssteuerpflichtig ist.
Stefan Schmitz
2016-02-28 17:28:24 UTC
Permalink
Post by Name
Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Nein, die Angabe "Nettopreis zzgl. MwSt." ist nicht zulässig.
w***@web.de
2016-02-28 17:32:25 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Name
Ist sowas zuläsig?
Nein, die Angabe "Nettopreis zzgl. MwSt." ist nicht zulässig.
...zumindest nicht als alleinige Preisangabe. Wenn der Bruttopreis angegeben wird, kann natürlich der Nettopreis zzgl. MWST zusätzlich angegeben werden.
Michael 'Mithi' Cordes
2016-02-28 19:08:43 UTC
Permalink
Post by Name
Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Das deutsche Steuerrecht sieht das anders.
Wilkommen in der Welt der Menschen, Herr Namenlos-Troll.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Wolfgang Kynast
2016-02-28 21:24:48 UTC
Permalink
Post by Name
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Ich meine, der Troll JMS hat mal wieder Langeweile.
Arno Welzel
2016-03-01 14:09:36 UTC
Permalink
Post by Name
Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Was dann 11,90 EUR Brutto sind
Post by Name
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Was dann ebenfalls 11,90 EUR Brutto sind.
Post by Name
Ist sowas zuläsig?
Ja. Für Speisen, die im Restaurant verkauft werden, gilt ein anderer
Steuersatz. Aber egal, wie Du es kaufst - für Dich gilt immer der selbe
Preis.
Post by Name
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
Das kannst Du versuchen - aber das wird wenig erfolgreich sein, da es
nicht verboten ist, für die Waren unterschiedliche Preise je nach
Vertriebsweg zu verlangen.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Name
2016-03-02 22:14:25 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Post by Name
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Post by Name
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
Das kannst Du versuchen - aber das wird wenig erfolgreich sein, da es
nicht verboten ist, für die Waren unterschiedliche Preise je nach
Vertriebsweg zu verlangen.
Natürlich ist es erlaubt. Es muss dann nur klar ausgewiesen sein!
Martin Gerdes
2016-03-03 20:03:22 UTC
Permalink
Post by Name
Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ja.
Post by Name
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann,
ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
In Deutschland ist der Endpreis von Restaurantspeisen, die für den
Außer-Haus-Verkehr verkauft werden, gemeinhin gleich dem, der Gästen
abverlangt wird, die die Speisen im Haus verzehren.

Der von Dir richtig genannte Unterschied findet sich lediglich in der
Buchhaltung des Gastwirts.

Das ist in England anders: Dort kosten die Speisen netto das gleiche,
der MwSt-Satz für Außer-Haus-Verkauf ist aber geringer als der für den
Im-Haus-Verzehr, also sagt man an der Kasse, daß man die Speisen
mitnehmen möchte und zahlt brutto dann weniger.
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