Discussion:
Wie vorgehen?
(zu alt für eine Antwort)
Tobias Tanzmeier
2004-04-24 02:30:58 UTC
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Hallo,
Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe, da ich nicht genau weiss wie ich in
diesem Fall am besten vorgehen soll:

Ich und ein Freund waren heute auf einer öffentlichen Party, die von
einem privaten Sicherheitsdienst beaufsichtigt worden ist.
Als wir am Schluss unsre Jacken holen wollten mussten wir in einer
Schlange warten. Um die Wartezeit etwas angenehmer zu gestalten,
versuchte mein Kumpel , ein bisschen mit dem dort stehenden
Security-Guide zu scherzen. War wirklich sehr harmlos, keine
persönlichen Beleidigungen oder sonstiges. der Sicherheitsmensch fand
das aber irgendwie gar nicht lustig und fragte gleich "Willst du
raus?".Da wir eh am gehen waren, antwortete mein Kumpel mit einem
"Ja". Worauf der Sicherheitsmensch sein Funkgerät bediente.
Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten und
packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der Schlange
stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und trugen ihn
sozusagen weg. Durch den Schock, fing mein freund an sich zu wehren
und erwischte einen Security (laut dessen Aussage) zwischen den
Beinen. Nachdem sie ihn ca 30 Meter am Hals haltend durch den Club
nach draussen geschleift hatten, schmetterten sie ihn noch eine kleine
2-stufige Treppe hinunter. Der Aufprall war so hart, dass es ihm seine
Uhr vom Handgelenk gerissen hat, wobei diese zerstört wurde. Auch sein
handy wurde aus seiner Hosentasche!!! geschleudert, und wurde nicht
wieder gefunden. Die Uhr hat einen Wert von ca 1000€, das Handy ca
50€.
Als er dann wieder aufgestanden ist, wurde er sofort wieder durch
einen Fusstritt in die Rippengegend niedergestreckt (deutlicher
Fussabdruck auf weissem Hemd hinterlassen).
Danach verschwanden die Sicherheitsleute wieder im Club.

Die sofort verständigte Polizei organisierte uns noch den Namen von
dem Security-Menschen, der den Wurf ausgeführt und nochmal
nachgetreten hat.

Im Krankenhaus wurden Schürfwünden am Kinn,Würgemale am Hals und
Hämatome an den Armen festgestellt.

Jetzt ist natürlich die Frage, wie man hier rechtlich am besten
Vorgeht. Mein Kumpel will auf jeden Fall eine Anzeige wegen
Körperverletzung erstatten.

Bin um jeden Rat dankbar.

MfG
Tobi
Ellen Fink
2004-04-24 05:34:57 UTC
Permalink
Hi Tobias,
Post by Tobias Tanzmeier
Hallo,
<snip Sachverhalt>
Post by Tobias Tanzmeier
Die sofort verständigte Polizei organisierte uns noch den Namen von
dem Security-Menschen, der den Wurf ausgeführt und nochmal
nachgetreten hat.
Im Krankenhaus wurden Schürfwünden am Kinn,Würgemale am Hals und
Hämatome an den Armen festgestellt.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie man hier rechtlich am besten
Vorgeht. Mein Kumpel will auf jeden Fall eine Anzeige wegen
Körperverletzung erstatten.
Mal abgesehen davon, dass ich es nicht unbedingt sinnvoll finde, sich
auf Kosten anderer Leute zu amüsieren (Witzchen machen und so), würde
ich Deinem Freund raten, mit einem Attest zur Polizei zu gehen und
Anzeige wegen Sachbeschädigung und _gefährlicher_ Körperverletzung zu
erstatten. Denn erstmal dürfte der Tritt mit dem "beschuhten" Fuss (und
ich gehe mal davon aus, dass der Security keine Espandrill getragen hat)
als solche gewertet werden und zum zweiten hat er die anderen
Verletzungen zusammen mit einem Mittäter begangen, was ein weiteres
Merkmal der gef. KV ist.

Hier mal der Text der gefählichen KV:
____
§ 224 StGB
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren bestraft.
____

Du solltest als Zeuge zumindest zur Verfügung stehen, ich würde jedoch
an Deiner Stelle mit auf die Wache gehen, da man das auch in den Text
der Anzeige direkt mit hineinschreiben kann. Das Hemd mit dem
Schuhabdruck sollte - so Dein Freund denn keine gut erkennbaren
Blessuren an der Brust hat, auch als Beweismittel zur Verfügung stehen
ebenso wie die beschädigten Sachen.


Gruß

Ellen (IANAL)
Andreas Lenz
2004-04-24 06:17:43 UTC
Permalink
Post by Tobias Tanzmeier
Hallo,
Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe, da ich nicht genau weiss wie ich in
Ich und ein Freund waren heute auf einer öffentlichen Party, die von
einem privaten Sicherheitsdienst beaufsichtigt worden ist.
Als wir am Schluss unsre Jacken holen wollten mussten wir in einer
Schlange warten. Um die Wartezeit etwas angenehmer zu gestalten,
versuchte mein Kumpel , ein bisschen mit dem dort stehenden
Security-Guide zu scherzen. War wirklich sehr harmlos, keine
persönlichen Beleidigungen oder sonstiges. der Sicherheitsmensch fand
das aber irgendwie gar nicht lustig und fragte gleich "Willst du
raus?".Da wir eh am gehen waren, antwortete mein Kumpel mit einem
"Ja". Worauf der Sicherheitsmensch sein Funkgerät bediente.
Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten und
packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der Schlange
stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und trugen ihn
sozusagen weg. Durch den Schock, fing mein freund an sich zu wehren
und erwischte einen Security (laut dessen Aussage) zwischen den
Beinen. Nachdem sie ihn ca 30 Meter am Hals haltend durch den Club
nach draussen geschleift hatten, schmetterten sie ihn noch eine kleine
2-stufige Treppe hinunter. Der Aufprall war so hart, dass es ihm seine
Uhr vom Handgelenk gerissen hat, wobei diese zerstört wurde. Auch sein
handy wurde aus seiner Hosentasche!!! geschleudert, und wurde nicht
wieder gefunden. Die Uhr hat einen Wert von ca 1000€, das Handy ca
50€.
Als er dann wieder aufgestanden ist, wurde er sofort wieder durch
einen Fusstritt in die Rippengegend niedergestreckt (deutlicher
Fussabdruck auf weissem Hemd hinterlassen).
Danach verschwanden die Sicherheitsleute wieder im Club.
Die sofort verständigte Polizei organisierte uns noch den Namen von
dem Security-Menschen, der den Wurf ausgeführt und nochmal
nachgetreten hat.
Im Krankenhaus wurden Schürfwünden am Kinn,Würgemale am Hals und
Hämatome an den Armen festgestellt.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie man hier rechtlich am besten
Vorgeht. Mein Kumpel will auf jeden Fall eine Anzeige wegen
Körperverletzung erstatten.
Bin um jeden Rat dankbar.
MfG
Tobi
Er soll sich für die zivilrechtlichen Ansprüche einen Anwalt nehmen.
Da ein Zeuge vorhanden ist, sollte alles weitere unproblematisch sein.
Anzeige ist ja schon erstattet.

MfG
Andreas Lenz
Bastian Völker
2004-04-24 06:52:56 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Andreas Lenz
Er soll sich für die zivilrechtlichen Ansprüche einen Anwalt nehmen.
Da ein Zeuge vorhanden ist, sollte alles weitere unproblematisch sein.
Anzeige ist ja schon erstattet.
Na, ob das alles sooo unproblematisch ist... Der Sicherheitsmensch wird
auch seine Zeugen haben.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Ellen Fink
2004-04-24 09:37:11 UTC
Permalink
Hi Andreas,
Post by Andreas Lenz
Post by Tobias Tanzmeier
Jetzt ist natürlich die Frage, wie man hier rechtlich am besten
Vorgeht. Mein Kumpel will auf jeden Fall eine Anzeige wegen
Körperverletzung erstatten.
Er soll sich für die zivilrechtlichen Ansprüche einen Anwalt nehmen.
Da ein Zeuge vorhanden ist, sollte alles weitere unproblematisch sein.
Anzeige ist ja schon erstattet.
Wieso? Tobias hat doch nur geschrieben, dass die Polizei den Namen des
Security herausgefunden hat und dem Geschädigten gegeben hat. Da steht
nichts von Anzeigenerstattung. Und der Kumpel von ihm möchte ja eine
Anzeige erstatten, was IMHO bedeutet, dass die Polizisten in diese
Richtung nichts getan haben - denn sonst hätten sie ihm ja
wahrscheinlich gesagt, dass sie eine Anzeige fertigen werden.

Das wäre zwar bei einer gef. KV wegen Offizialdelikt üblich, aber wer
weiss, was die Kollegen da vor Ort gedacht haben... also ich würde zu
allererst mal zur Wache gehen und herausfinden, ob bis dato eine Anzeige
gefertigt wurde. Denn sonst verläuft das Ganze ja doch nur im Sande.
Danach kann man immer noch zum Anwalt gehen wegen der
Schadensersatzansprüche.

Gruß

Ellen
Frank Hucklenbroich
2004-04-26 09:13:05 UTC
Permalink
Post by Ellen Fink
Das wäre zwar bei einer gef. KV wegen Offizialdelikt üblich, aber wer
weiss, was die Kollegen da vor Ort gedacht haben... also ich würde zu
allererst mal zur Wache gehen und herausfinden, ob bis dato eine Anzeige
gefertigt wurde. Denn sonst verläuft das Ganze ja doch nur im Sande.
...wenn er Pech hat bekommt er im Gegenzug dann auch noch eine Anzeige von
dem Security-Menschen, denn der OP schrieb ja daß der Kumpel dem einen
Security-Menschen zwischen die Beine getreten hat, was man auch als KV
werten kann.

Aber trotzdem finde ich auch daß er Anzeige wegen (gefährlicher?) KV
stellen sollte, ist ja vielfach nicht das erste Mal, daß so Security-Leute
einschlägige Vorstrafen/Einträge haben, insofern denke ich schon daß die
Anzeige was bringt/ernst genommen wird.

Grüße,

Frank
Marco Sondermann
2004-04-26 09:34:41 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Ellen Fink
Das wäre zwar bei einer gef. KV wegen Offizialdelikt üblich, aber wer
weiss, was die Kollegen da vor Ort gedacht haben... also ich würde zu
allererst mal zur Wache gehen und herausfinden, ob bis dato eine Anzeige
gefertigt wurde. Denn sonst verläuft das Ganze ja doch nur im Sande.
...wenn er Pech hat bekommt er im Gegenzug dann auch noch eine Anzeige von
dem Security-Menschen, denn der OP schrieb ja daß der Kumpel dem einen
Security-Menschen zwischen die Beine getreten hat, was man auch als KV
werten kann.
Notwehr, biologischer Reflex?

Marco
--
Auszug aus einem Kinderaufsatz: "Meine Tante schenkte mir eine Sparbüchse.
Sie war ein Schwein. Sie hatte 2 Schlitze. Hinten fürs Papier und vorne
einen fürs harte."
Frank Hucklenbroich
2004-04-26 11:07:24 UTC
Permalink
Post by Marco Sondermann
Post by Frank Hucklenbroich
...wenn er Pech hat bekommt er im Gegenzug dann auch noch eine Anzeige von
dem Security-Menschen, denn der OP schrieb ja daß der Kumpel dem einen
Security-Menschen zwischen die Beine getreten hat, was man auch als KV
werten kann.
Notwehr, biologischer Reflex?
Hmm, ich weiß nicht.

§ 32 StgB sagt:
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.

...und da ist eben die Frage, ob hier ein "rechtswidriger Angriff"
vorgelegen hat.:
"Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten und
packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der Schlange
stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und trugen ihn
sozusagen weg. Durch den Schock, fing mein freund an sich zu wehren
und erwischte einen Security (laut dessen Aussage) zwischen den
Beinen."

Klingt irgendwie nicht so recht nach Notwehr imho - hätte er sich normal
wegtragen/rausführen lassen, wäre der ganze Rest vermutlich(?) nicht
passiert. Und daß ein Tritt zwischen die Beine ein recht ungeeignetes
Mittel ist, gegen zwei vermutlich kräftig gebaute Securities von seinem
Recht auf Notwehr gebrauch zu machen, kommt hinzu (okay, ist rechtlich
nicht relevant).

Und es ist imho auch erst mal kein rechtswidriger Angriff, wenn
Sicherheitsleute von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen (aus deren
Sicht) randalierenden Gast vor die Tür setzen (=ihn anfassen und hinaus
geleiten, notfalls mit Zwang, wie hier geschehen). Daß daraus später eine
KV wurde ist unstrittig, aber vor dem Tritt des "Opfers" lag imho noch kein
"rechtswidriger Angriff" vor, der eine Notwehr rechtfertigt.

Grüße,

Frank
Holger Pollmann
2004-04-26 11:48:16 UTC
Permalink
Post by Marco Sondermann
Notwehr, biologischer Reflex?
§ 32 StgB [...]
...und da ist eben die Frage, ob hier ein "rechtswidriger Angriff"
Rechtswidrig ist der Angriff dann, wenn er nicht gerechtfertigt ist.
"Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten
und packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der
Schlange stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und
trugen ihn sozusagen weg. [...]"
Wo siehst du da eine Rechtfertigung?
Klingt irgendwie nicht so recht nach Notwehr imho - hätte er sich
normal wegtragen/rausführen lassen, wäre der ganze Rest
vermutlich(?) nicht passiert.
Muß er sich raustragen lassen? Wohl kaum.
Und daß ein Tritt zwischen die Beine ein recht ungeeignetes Mittel
ist, gegen zwei vermutlich kräftig gebaute Securities von seinem
Recht auf Notwehr gebrauch zu machen, kommt hinzu (okay, ist
rechtlich nicht relevant).
Warum? Das ist wahrscheinlich das einzige, mit dem er gegen die Typen
eine Chance hat...
Und es ist imho auch erst mal kein rechtswidriger Angriff, wenn
Sicherheitsleute von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
Vom Hausrecht Gebrauch machen? Wenn's rechtmäßig geschieht, sicher
nicht.

Aber woher nehmen die das Recht, ohne jegliche Aufforderung tätlich zu
werden? Ich nenne das Körperverletzung, was die gemacht haben.
Daß daraus später eine KV wurde ist unstrittig,
Nein, es war von Anfang an eine, wenn auch (vielleicht) nicht
vorsätzlich. Das ändert aber nichts daran, daß es an einer
Rechtfertigung fehlte.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Marco Sondermann
2004-04-26 11:30:44 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Marco Sondermann
Post by Frank Hucklenbroich
...wenn er Pech hat bekommt er im Gegenzug dann auch noch eine Anzeige von
dem Security-Menschen, denn der OP schrieb ja daß der Kumpel dem einen
Security-Menschen zwischen die Beine getreten hat, was man auch als KV
werten kann.
Notwehr, biologischer Reflex?
Hmm, ich weiß nicht.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.
...und da ist eben die Frage, ob hier ein "rechtswidriger Angriff"
"Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten und
packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der Schlange
stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und trugen ihn
sozusagen weg. Durch den Schock, fing mein freund an sich zu wehren
und erwischte einen Security (laut dessen Aussage) zwischen den
Beinen."
Klingt irgendwie nicht so recht nach Notwehr imho - hätte er sich normal
wegtragen/rausführen lassen, wäre der ganze Rest vermutlich(?) nicht
passiert. Und daß ein Tritt zwischen die Beine ein recht ungeeignetes
Mittel ist, gegen zwei vermutlich kräftig gebaute Securities von seinem
Recht auf Notwehr gebrauch zu machen, kommt hinzu (okay, ist rechtlich
nicht relevant).
Und es ist imho auch erst mal kein rechtswidriger Angriff, wenn
Sicherheitsleute von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen (aus deren
Sicht) randalierenden Gast vor die Tür setzen (=ihn anfassen und hinaus
geleiten, notfalls mit Zwang, wie hier geschehen). Daß daraus später eine
KV wurde ist unstrittig, aber vor dem Tritt des "Opfers" lag imho noch kein
"rechtswidriger Angriff" vor, der eine Notwehr rechtfertigt.
Würde ich anders sehen. Drei gut gebaute Securitys sollten durchaus im
Stande sein, erstmal etwas Richtung "sofort raus hier" zu sagen, bevor sie
zupacken, ohne etwas zu sagen. Zudem halte ist es dann noch nicht nötig,
jemanden gleich am Hals zu packen. Insofern bewerte ich das Vorgehen der
Securitys als rechtswidrigen Angriff, gegen den sich der Freund des OP auch
zur Wehr setzen darf. Daß das evtl. praktisch gesehen unklug ist, ist
natürlich was anderes :-).

Marco
--
Orgel und Klavier unterscheiden sich vor allem dadurch, daß an der Orgel
die größeren Pfeifen sitzen.
Ulrich Mindrup
2004-04-26 12:16:49 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Hmm, ich weiß nicht.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.
...und da ist eben die Frage, ob hier ein "rechtswidriger Angriff"
"Nach ca zwei Minuten kamen 2 weiter Sicherheitsleute von hinten und
packten meine Kumpel, der immernch ganz ruhig wartend in der Schlange
stand, richtig krass am Hals (also mit 4 Händen) und trugen ihn
sozusagen weg. Durch den Schock, fing mein freund an sich zu wehren
und erwischte einen Security (laut dessen Aussage) zwischen den
Beinen."
Klingt irgendwie nicht so recht nach Notwehr imho - hätte er sich normal
wegtragen/rausführen lassen, wäre der ganze Rest vermutlich(?) nicht
passiert. Und daß ein Tritt zwischen die Beine ein recht ungeeignetes
Mittel ist, gegen zwei vermutlich kräftig gebaute Securities von seinem
Recht auf Notwehr gebrauch zu machen, kommt hinzu (okay, ist rechtlich
nicht relevant).
Wenn zwei Leute eine ruhing in einer Menschenschlange wartende Person
von hinten an den Hals greifen und ihn wegschleppen, dann klingt das für
mich schon nach einem rechtswidrigen Angriff.

Man sollte zudem nicht vergessen, dass bei ähnlichen Aktionen schon
Personen erstickt sind :-(

Grüße

Ulrich
Ellen Fink
2004-04-26 14:52:57 UTC
Permalink
Hi Frank,
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Ellen Fink
Das wäre zwar bei einer gef. KV wegen Offizialdelikt üblich, aber wer
weiss, was die Kollegen da vor Ort gedacht haben... also ich würde zu
allererst mal zur Wache gehen und herausfinden, ob bis dato eine Anzeige
gefertigt wurde. Denn sonst verläuft das Ganze ja doch nur im Sande.
...wenn er Pech hat bekommt er im Gegenzug dann auch noch eine Anzeige von
dem Security-Menschen, denn der OP schrieb ja daß der Kumpel dem einen
Security-Menschen zwischen die Beine getreten hat, was man auch als KV
werten kann.
Nicht, wenn es Notwehr ist. Es bestand von Anfang an kein Grund für den
Security, zwei Helfer zu rufen und den Bekannten des OP am Hals aus dem
Gebäude zu tragen. Das ist zumindest nicht das mildeste Mittel. Man
hätte ihn erst einmal ruhig, aber bestimmt zum Gehen auffordern sollen.
Wenn er dem nicht nachgekommen wäre, hätte man zu härteren Massnahmen
greifen können.

Dementsprechend sehe ich den Angriff der Securitys auf den Freund des OP
als rechtswidrig an - Notwehr ist gerechtfertigt.
Post by Frank Hucklenbroich
Aber trotzdem finde ich auch daß er Anzeige wegen (gefährlicher?) KV
stellen sollte, ist ja vielfach nicht das erste Mal, daß so Security-Leute
einschlägige Vorstrafen/Einträge haben, insofern denke ich schon daß die
Anzeige was bringt/ernst genommen wird.
Man sollte den Security nicht zu viel durchgehen lassen. Es gibt
durchaus sehr viele, die den Beruf ernst nehmen und sich im Rahmen ihrer
rechtlichen Möglichkeiten bewegen. Aber leider sind auch immer ein paar
Typen dabei, die in dem Beruf ihre "Allmachtsphantasien" ausleben - und
die sollten so schnell wie möglich aus dem Job entfernt werden.


Gruß

Ellen

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