Dieter Mueller
2005-01-14 08:40:14 UTC
Hallo,
hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit Bekannten
und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung gerichtlicher
Schritte zu untersagen?
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die verlassene
Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund ein Schreiben
schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, mit
ihr selbst und Bekannten der Dame zu sprechen.
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den Bekannten
angerufen wird?
Was ist juristisch von dem Vorgang zu halten?
An eurer Meinung dazu wäre der Betroffene sehr interessiert!
Gruß
Dieter
hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit Bekannten
und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung gerichtlicher
Schritte zu untersagen?
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die verlassene
Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund ein Schreiben
schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, mit
ihr selbst und Bekannten der Dame zu sprechen.
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den Bekannten
angerufen wird?
Was ist juristisch von dem Vorgang zu halten?
An eurer Meinung dazu wäre der Betroffene sehr interessiert!
Gruß
Dieter