Discussion:
Kontaktaufnahme verbieten?
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Mueller
2005-01-14 08:40:14 UTC
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Hallo,

hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit Bekannten
und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung gerichtlicher
Schritte zu untersagen?
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die verlassene
Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund ein Schreiben
schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, mit
ihr selbst und Bekannten der Dame zu sprechen.
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den Bekannten
angerufen wird?
Was ist juristisch von dem Vorgang zu halten?
An eurer Meinung dazu wäre der Betroffene sehr interessiert!
Gruß
Dieter
Holger Pollmann
2005-01-14 09:02:32 UTC
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Post by Dieter Mueller
hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit
Bekannten und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung
gerichtlicher Schritte zu untersagen?
Nicht mehr als die bestimmte Person. Und die dürfte das Recht üblicherweise
nicht haben, außer sie ist ein Richter (und da würde ich in der Regel an
der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung erhebliche rechtsstaatliche
Zweifel haben).
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Frank Hucklenbroich
2005-01-14 09:33:07 UTC
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Post by Dieter Mueller
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die verlassene
Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund ein Schreiben
schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, mit
ihr selbst und Bekannten der Dame zu sprechen.
Mit ihr selbst mag ja noch angehen, aber mit ihren bekannten? Dann müßte
derjenige ja ganz genau den Bekanntenkreis der Dame kennen. Das halte ich,
gelinde gesagt, für Unsinn. Wenn schon müßte da doch konkret drinstehen,
*wen genau* er nicht kontaktieren darf. "Bekannten" ist verdammt schwammig
(gute Freunde? Familie? Der Bäcker, bei dem sie immer einkauft?).
Post by Dieter Mueller
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den Bekannten
angerufen wird?
Dann nimmt *er* ja keinen Kontakt auf imho.
Post by Dieter Mueller
Was ist juristisch von dem Vorgang zu halten?
Da es sich nur um den Schrieb eines Anwaltes und nicht um ein Urteil o.ä.
handlt würde ich das nicht allzu ernst nehmen. Zumindest nicht, was die
Bekannten der Damen angeht (aus den o.a. Gründen).
Post by Dieter Mueller
An eurer Meinung dazu wäre der Betroffene sehr interessiert!
Okay, ich würde den Wunsch der Dame respektieren, selbst nicht mehr
kontaktiert zu werden. Aber das mit ihrem Bekanntenkreis halte ich für
Blödsinn, ich glaube auch kaum, daß ein Richter sowas absegnen würde
(zumindest nicht, wenn sonst nichts vorliegt, also der Betreffende jetzt
keine Bedrohung oder ähnliches begangen hat).

Grüße,

Frank
Christian @Soemtron
2005-01-14 12:01:00 UTC
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Post by Dieter Mueller
hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit
Bekannten und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung
gerichtlicher Schritte zu untersagen?
Androhen kann er aber untersagen - nein. Wäre mal interessant, was das
für gerichtliche Schritte sein sollen. :-)
Post by Dieter Mueller
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die
verlassene Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund
ein Schreiben schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu
unterlassen habe, mit ihr selbst und Bekannten der Dame zu
sprechen.
Auf Ideen kommen die Leute...
Post by Dieter Mueller
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den
Bekannten angerufen wird?
So, wie man sich unter Bekannten eben verhält. Solange er keinen
belästigt o.ä.

cu,
Christian

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Christoph Brueninghaus
2005-01-14 15:12:28 UTC
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Post by Dieter Mueller
hat ein Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Kontaktaufnahme mit Bekannten
und Freunden einer bestimmten Person bei Androhnung gerichtlicher
Schritte zu untersagen?
Der Rechtsanwalt kann nichts untersagen, er kann nur die rechtliche Situation darstellen, die er gegeben sieht und ggf. versuchen, Anprüche
mit staatlicher Hilfe durchzusetzen.
Post by Dieter Mueller
Konkreter Fall: Nach Beendigung einer Freundschaft geht die verlassene
Dame zu einem Rechtsanwalt, der dem ehemaligen Freund ein Schreiben
schickt, in dem steht, dass er es in Zukunft zu unterlassen habe, mit
ihr selbst und Bekannten der Dame zu sprechen.
Die Dame mag, je nach Einzelfall, einen Anspruch haben, §§ 823 I, 1004 BGB analog.
Ein Gericht mag, je nach Einzelfall, eine Anordnung nach § 1 GewSchG treffen.

Dies betrifft aber grundsätzlich nur die Dame, die Bekannten müssten schon ihrerseits einen Sachverhalt vortragen und zumindest glaubhaft
machen und letztendlich beweisen können.
Post by Dieter Mueller
Wie soll sich der Adressat verhalten, wenn er von den Bekannten
angerufen wird?
Freundlich antworten.
Post by Dieter Mueller
Was ist juristisch von dem Vorgang zu halten?
An eurer Meinung dazu wäre der Betroffene sehr interessiert!
Gruß
Dieter
Christoph

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