Discussion:
...Nachbar parkt auf fremden Privatgrundstück
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Lennertz
2004-10-25 21:36:23 UTC
Permalink
Hallo!

Folgender - fiktiver - Fall wirft bei mir ein paar Fragen auf:

Grundstückseigentümer G stellt eines schönen Tages plötzlich fest, dass
der arbeits- und mehr oder weniger mittellose Nachbar N mangels eines
eigenen Stellplatzes seinen altersschwachen PKW auf der Garagenzufahrt
des Grundstücks von G - unmittelbar vor dessen Garage - parkt.
Ziemlich erbost ob dieser Dreistigkeit spricht G daraufhin den N an und
bittet diesen darum, den PKW wieder wegzufahren. N verweigert dies.

Was nun?

G könnte den PKW von N - natürlich auf eigene Kosten - von seinem
Grundstück entfernen. Die dabei entstehenden Kosten müsste er dabei
aber zunächst einmal selbst zahlen - immerhin würde es sich um ein
Abschleppen von einem *Privat*grundstück handeln...

Nur weiß er, das bei N vermutlich nichts zu holen - die Kosten also auf
normalem Wege nicht zu erlangen wären...

Wäre es deshalb möglich, ein "Pfandrecht" in Anspruch zu nehmen und
zB das Fahrzeug an eine Stelle seiner Wahl schleppen zu lassen, von der
es N nur dann abholen könnte, wenn er zuvor die entstandenen
Schleppkosten bezahlt hat?

Oder das Fahrzeug ganz offiziell auf dem Hof des Schleppers stehen zu
lassen, aber zB die Räder als "Pfand" abzumontieren?

Welche Möglichkeiten hätte G darüber hinaus? Würde es einen
Unterschied machen, wenn der Wagen von G in der zugeparkten Garage
stünde?

Bin gespannt...
--
Gruß,
Wolfgang.
Ralf Weber
2004-10-25 21:49:50 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Lennertz
Hallo!
Grundstückseigentümer G stellt eines schönen Tages plötzlich fest, dass
der arbeits- und mehr oder weniger mittellose Nachbar N mangels eines
eigenen Stellplatzes seinen altersschwachen PKW auf der Garagenzufahrt
des Grundstücks von G - unmittelbar vor dessen Garage - parkt.
Ziemlich erbost ob dieser Dreistigkeit spricht G daraufhin den N an und
bittet diesen darum, den PKW wieder wegzufahren. N verweigert dies.
Was nun?
G könnte den PKW von N - natürlich auf eigene Kosten - von seinem
Grundstück entfernen. Die dabei entstehenden Kosten müsste er dabei
aber zunächst einmal selbst zahlen - immerhin würde es sich um ein
Abschleppen von einem *Privat*grundstück handeln...
Nur weiß er, das bei N vermutlich nichts zu holen - die Kosten also auf
normalem Wege nicht zu erlangen wären...
Wäre es deshalb möglich, ein "Pfandrecht" in Anspruch zu nehmen und
zB das Fahrzeug an eine Stelle seiner Wahl schleppen zu lassen, von der
es N nur dann abholen könnte, wenn er zuvor die entstandenen
Schleppkosten bezahlt hat?
Oder das Fahrzeug ganz offiziell auf dem Hof des Schleppers stehen zu
lassen, aber zB die Räder als "Pfand" abzumontieren?
Welche Möglichkeiten hätte G darüber hinaus? Würde es einen
Unterschied machen, wenn der Wagen von G in der zugeparkten Garage
stünde?
Bin gespannt...
--
Gruß,
Wolfgang.
Wie wärs mit einzäunen und wenn der Nachbar kommt und sein Auto da rausholen
will die Polizei anrufen und ihn anzeigen wegen Hausfriedensbruch.

Gruß
Ralf
Wolfgang Lennertz
2004-10-25 21:54:22 UTC
Permalink
"Ralf Weber" schrieb im Newsbeitrag...
Post by Ralf Weber
Wie wärs mit einzäunen und wenn der Nachbar kommt und sein Auto
da rausholen will die Polizei anrufen und ihn anzeigen wegen
Hausfriedensbruch.
Eine *Straf*Anzeige wegen zB Hausfriedensbruchs löst das Problem
aber leider nicht dahingehend, das Auto (sofort) vom Grundstück
verschwinden zu lassen...
--
Gruß,
Wolfgang.
Chris Schultz
2004-10-27 15:26:53 UTC
Permalink
Post by Ralf Weber
Wie wärs mit einzäunen und wenn der Nachbar kommt und sein Auto da rausholen
will die Polizei anrufen und ihn anzeigen wegen Hausfriedensbruch.
Hallo,
google mal nach 867 BGB.
Chris

Hans-Juergen Lukaschik
2004-10-26 03:29:26 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang,

Am Mon, 25 Oct 2004 23:36:23 +0200, schrieb "Wolfgang Lennertz"
Post by Wolfgang Lennertz
G könnte den PKW von N - natürlich auf eigene Kosten - von seinem
Grundstück entfernen. Die dabei entstehenden Kosten müsste er dabei
aber zunächst einmal selbst zahlen - immerhin würde es sich um ein
Abschleppen von einem *Privat*grundstück handeln...
Oder das Fahrzeug ganz offiziell auf dem Hof des Schleppers stehen zu
lassen, aber zB die Räder als "Pfand" abzumontieren?
Viel zu viel Aufwand.
Rangierwagenheber unter die eventuell durch eingelegten Gang
blockierte Antriebsachse, Seil dran und entfernen.
Bei einem älteren Auto: Tür mit geeignetem Hilfsmittel öffnen,
dauert keine 10 Sekunden, Handbremse lösen, Gangschaltung in
Neutralstellung bringen, Tür zu, Seil dran, entfernen.

MfG Hans-Jürgen
--
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Hans-Lothar Werner
2004-10-26 04:34:40 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Viel zu viel Aufwand.
Rangierwagenheber unter die eventuell durch eingelegten Gang
...der ja in jeden gut sortierten Werkzeugkasten geh=F6rt...
Post by Hans-Juergen Lukaschik
blockierte Antriebsachse, Seil dran und entfernen.
und wohin damit? - mitten auf die Fahrbahn?
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bei einem =E4lteren Auto: T=FCr mit geeignetem Hilfsmittel =F6ffnen,
Fremdes Auto aufbrechen?
Post by Hans-Juergen Lukaschik
dauert keine 10 Sekunden, Handbremse l=F6sen, Gangschaltung in
viel Schpass bei den auftretenden Sch=E4den , die du dann
zahlen darfst.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Neutralstellung bringen, T=FCr zu, Seil dran, entfernen.
und wieder:....auf die Fahrbahn?..auf die nicht vorhandenen
freien Pl=E4tze?

hlw
Stefan Müller
2004-10-26 07:30:27 UTC
Permalink
Post by Hans-Lothar Werner
Post by Hans-Juergen Lukaschik
blockierte Antriebsachse, Seil dran und entfernen.
und wohin damit? - mitten auf die Fahrbahn?
Genau das hilft sehr gut dabei, dass der Wagen nicht mehr
dort geparkt wird.

Gruss
Stefan
Frank Grummich
2004-10-26 07:35:05 UTC
Permalink
"Stefan Müller"
Post by Stefan Müller
Post by Hans-Lothar Werner
und wohin damit? - mitten auf die Fahrbahn?
Genau das hilft sehr gut dabei, dass der Wagen nicht mehr
dort geparkt wird.
Jo und dir als Verursacher bringts auch ordentlich Ärger.

Frank
Hans-Juergen Lukaschik
2004-10-26 09:20:12 UTC
Permalink
Hallo Hans-Lothar,

Am Tue, 26 Oct 2004 06:34:40 +0200, schrieb Hans-Lothar Werner
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Viel zu viel Aufwand.
Rangierwagenheber unter die eventuell durch eingelegten Gang
...der ja in jeden gut sortierten Werkzeugkasten gehört...
Sogar wenn ich keinen hätte, könnte ich einen innerhalb weniger
Minuten leihweise bekommen.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
blockierte Antriebsachse, Seil dran und entfernen.
und wohin damit? - mitten auf die Fahrbahn?
Nein. Vor Grundstückseinfahrten, in denen man problemlos ein
Auto parken kann, gibt es genügend öffentlichen Verkehrsraum.
Und da greift dann $12 StVO.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bei einem älteren Auto: Tür mit geeignetem Hilfsmittel öffnen,
Fremdes Auto aufbrechen?
Aufbrechen?

MfG Hans-Jürgen
--
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Frank Grummich
2004-10-26 10:40:22 UTC
Permalink
"Hans-Juergen Lukaschik"
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Hans-Lothar Werner
Post by Hans-Juergen Lukaschik
blockierte Antriebsachse, Seil dran und entfernen.
und wohin damit? - mitten auf die Fahrbahn?
Nein. Vor Grundstückseinfahrten, in denen man problemlos ein
Auto parken kann, gibt es genügend öffentlichen Verkehrsraum.
Und da greift dann $12 StVO.
Du möchtest ein KFZ an dir bekannt unerlaubter Stelle placieren?
Darfst du nicht.
Du wirst an jeden weiteren Kosten/Konsequenzen kleben bleiben.wowereit.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Hans-Lothar Werner
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bei einem älteren Auto: Tür mit geeignetem Hilfsmittel öffnen,
Fremdes Auto aufbrechen?
Aufbrechen?
So nennt man afair das unerlaubte Öffen fremder PKW ;-)
Hans-Juergen Lukaschik
2004-10-26 20:32:30 UTC
Permalink
Hallo Frank,

Am Tue, 26 Oct 2004 12:40:22 +0200, schrieb "Frank Grummich"
Post by Frank Grummich
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Nein. Vor Grundstückseinfahrten, in denen man problemlos ein
Auto parken kann, gibt es genügend öffentlichen Verkehrsraum.
Und da greift dann $12 StVO.
Du möchtest ein KFZ an dir bekannt unerlaubter Stelle placieren?
Darfst du nicht.
Es blieb mir nichts anderes übrig. Da die Karre vor meiner
Garage stand, konnte ich mein eigenes Auto nicht benutzen, um
meine kollabierende Frau zum nächsten Krankenhaus fahren.
Post by Frank Grummich
Du wirst an jeden weiteren Kosten/Konsequenzen kleben bleiben.wowereit.
Nachdem mein Nachbar bewiesen hat, dass er ohne Erlaubnis auf
meinem Grundstück vor meiner Garage geparkt hat, und diesen
Platz auch nach Aufforderung nicht räumen wollte.
Post by Frank Grummich
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Hans-Lothar Werner
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Bei einem älteren Auto: Tür mit geeignetem Hilfsmittel öffnen,
Fremdes Auto aufbrechen?
Aufbrechen?
So nennt man afair das unerlaubte Öffen fremder PKW ;-)
Hört sich aber brutal an. Ein älteres Fahrzeug öffne ich
innerhalb von wenigen Sekunden, ohne Spuren zu hinterlassen.
Und in dem geschilderten Fall würde ich ohne Zögern behaupten,
dass die Karre nicht abgeschlossen war.

MfG Hans-Jürgen
--
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Hans-Lothar Werner
2004-10-26 21:58:23 UTC
Permalink
Du m=F6chtest ein KFZ an dir bekannt unerlaubter Stelle placieren?
Darfst du nicht.
Es blieb mir nichts anderes =FCbrig. Da die Karre vor meiner
Garage stand, konnte ich mein eigenes Auto nicht benutzen, um
meine kollabierende Frau zum n=E4chsten Krankenhaus fahren.
Du wirst an jeden weiteren Kosten/Konsequenzen kleben bleiben.wowerei=
t.
Nachdem mein Nachbar bewiesen hat, dass er ohne Erlaubnis auf
meinem Grundst=FCck vor meiner Garage geparkt hat, und diesen
Platz auch nach Aufforderung nicht r=E4umen wollte.
Nein - vollkommen unabh=E4ngig davon.
Wenn du das Auto da abstellst, haftest du - egal wo du es herbringst.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Hans-Lothar Werner
Bei einem =E4lteren Auto: T=FCr mit geeignetem Hilfsmittel =F6ffn=
en,
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Hans-Lothar Werner
Fremdes Auto aufbrechen?
Aufbrechen?
So nennt man afair das unerlaubte =D6ffen fremder PKW ;-)
H=F6rt sich aber brutal an. Ein =E4lteres Fahrzeug =F6ffne ich
innerhalb von wenigen Sekunden, ohne Spuren zu hinterlassen.
Und in dem geschilderten Fall w=FCrde ich ohne Z=F6gern behaupten,
dass die Karre nicht abgeschlossen war.
Was am Straftatbestand per se nichts =E4ndert.

hlw
Nico Nevolani
2004-10-26 04:34:49 UTC
Permalink
"Wolfgang Lennertz" wrote:

[Mittelloser parkt fremde Einfahrt zu]

Hallo,
da er "noch" im Besitz des KFZ ist, muss bei Ihm was zu holen sein.
Also, abschleppen lassen, Kosten vorstrecken, Mahnbescheid beantragen,
Gerichtsvollzieher beauftragen und KFZ pfänden lassen -> Problem
gelöst!

Sehr abstrakt dargestellt, aber in diese Richtung würden meine
Überlegungen gehen. Einfacher ist natürlich bei nächstbester
Gelegenheit die Einfahrt mit einem umklappbaren Poller zu versehen.
Macht zwar etwas Mühe und kostet auch (dein) Geld, aber der gewünschte
Effekt wäre sofort da.

ciao
nico
Ralf Weber
2004-10-26 18:34:27 UTC
Permalink
Post by Nico Nevolani
[Mittelloser parkt fremde Einfahrt zu]
Hallo,
da er "noch" im Besitz des KFZ ist, muss bei Ihm was zu holen sein.
Also, abschleppen lassen, Kosten vorstrecken, Mahnbescheid beantragen,
Gerichtsvollzieher beauftragen und KFZ pfänden lassen -> Problem
gelöst!
Sehr abstrakt dargestellt, aber in diese Richtung würden meine
Überlegungen gehen. Einfacher ist natürlich bei nächstbester
Gelegenheit die Einfahrt mit einem umklappbaren Poller zu versehen.
Macht zwar etwas Mühe und kostet auch (dein) Geld, aber der gewünschte
Effekt wäre sofort da.
ciao
nico
Besser Poller montieren, solange das Auto noch da ist!
Dann muß der andere etwas tun, wenn er sein Auto wieder haben will.
Gruß
Ralf
Frank Wiese
2004-10-26 23:41:32 UTC
Permalink
Post by Nico Nevolani
Hallo,
da er "noch" im Besitz des KFZ ist, muss bei Ihm was zu holen sein.
Also, abschleppen lassen, Kosten vorstrecken, Mahnbescheid beantragen,
Gerichtsvollzieher beauftragen und KFZ pfänden lassen -> Problem
gelöst!
Der Halter muß nicht immer der Eigentümer sein.

Frank
Hans Beiger
2004-10-26 18:50:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Lennertz
Hallo!
Grundstückseigentümer G stellt eines schönen Tages plötzlich fest, dass
der arbeits- und mehr oder weniger mittellose Nachbar N mangels eines
eigenen Stellplatzes seinen altersschwachen PKW auf der Garagenzufahrt
des Grundstücks von G - unmittelbar vor dessen Garage - parkt.
Ziemlich erbost ob dieser Dreistigkeit spricht G daraufhin den N an und
bittet diesen darum, den PKW wieder wegzufahren. N verweigert dies.
Hallo,

habe 20 PS Traktor, Allrad-Antrieb, reicht auf jeden Fall. Wieso hat
der überhaupt noch ein Auto?

Hans
Michael 'Mithi' Cordes
2004-10-26 20:09:17 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Lennertz
Was nun?
1) Kinder mit rostigen Nägeln nach draußen zum spielen schicken.
2) Schauen ob der Wagen Öl verliert, zur Not mit Sprühflasche dafür
sorgen das es so aussieht als ob, und Polizei oder Ordnungsamt wegen der
Umweltgefahr benachrichtigen.
3) 4 kräftige Leute und das Fahrzeug einfach über Kopf schmeißen. Dann
ist das Auto zwar immer noch auf deinem Grundstück aber die
Garageneinfahrt ist frei und die Wiederholung ausgeschlossen.


cya
Mithi
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