Wolfgang Lennertz
2004-10-25 21:36:23 UTC
Hallo!
Folgender - fiktiver - Fall wirft bei mir ein paar Fragen auf:
Grundstückseigentümer G stellt eines schönen Tages plötzlich fest, dass
der arbeits- und mehr oder weniger mittellose Nachbar N mangels eines
eigenen Stellplatzes seinen altersschwachen PKW auf der Garagenzufahrt
des Grundstücks von G - unmittelbar vor dessen Garage - parkt.
Ziemlich erbost ob dieser Dreistigkeit spricht G daraufhin den N an und
bittet diesen darum, den PKW wieder wegzufahren. N verweigert dies.
Was nun?
G könnte den PKW von N - natürlich auf eigene Kosten - von seinem
Grundstück entfernen. Die dabei entstehenden Kosten müsste er dabei
aber zunächst einmal selbst zahlen - immerhin würde es sich um ein
Abschleppen von einem *Privat*grundstück handeln...
Nur weiß er, das bei N vermutlich nichts zu holen - die Kosten also auf
normalem Wege nicht zu erlangen wären...
Wäre es deshalb möglich, ein "Pfandrecht" in Anspruch zu nehmen und
zB das Fahrzeug an eine Stelle seiner Wahl schleppen zu lassen, von der
es N nur dann abholen könnte, wenn er zuvor die entstandenen
Schleppkosten bezahlt hat?
Oder das Fahrzeug ganz offiziell auf dem Hof des Schleppers stehen zu
lassen, aber zB die Räder als "Pfand" abzumontieren?
Welche Möglichkeiten hätte G darüber hinaus? Würde es einen
Unterschied machen, wenn der Wagen von G in der zugeparkten Garage
stünde?
Bin gespannt...
Folgender - fiktiver - Fall wirft bei mir ein paar Fragen auf:
Grundstückseigentümer G stellt eines schönen Tages plötzlich fest, dass
der arbeits- und mehr oder weniger mittellose Nachbar N mangels eines
eigenen Stellplatzes seinen altersschwachen PKW auf der Garagenzufahrt
des Grundstücks von G - unmittelbar vor dessen Garage - parkt.
Ziemlich erbost ob dieser Dreistigkeit spricht G daraufhin den N an und
bittet diesen darum, den PKW wieder wegzufahren. N verweigert dies.
Was nun?
G könnte den PKW von N - natürlich auf eigene Kosten - von seinem
Grundstück entfernen. Die dabei entstehenden Kosten müsste er dabei
aber zunächst einmal selbst zahlen - immerhin würde es sich um ein
Abschleppen von einem *Privat*grundstück handeln...
Nur weiß er, das bei N vermutlich nichts zu holen - die Kosten also auf
normalem Wege nicht zu erlangen wären...
Wäre es deshalb möglich, ein "Pfandrecht" in Anspruch zu nehmen und
zB das Fahrzeug an eine Stelle seiner Wahl schleppen zu lassen, von der
es N nur dann abholen könnte, wenn er zuvor die entstandenen
Schleppkosten bezahlt hat?
Oder das Fahrzeug ganz offiziell auf dem Hof des Schleppers stehen zu
lassen, aber zB die Räder als "Pfand" abzumontieren?
Welche Möglichkeiten hätte G darüber hinaus? Würde es einen
Unterschied machen, wenn der Wagen von G in der zugeparkten Garage
stünde?
Bin gespannt...
--
Gruß,
Wolfgang.
Gruß,
Wolfgang.