Discussion:
Rauswurf aus Krankenhaus trotz schwerer Verletzungen
(zu alt für eine Antwort)
Heinz Reinhard
2004-09-21 19:34:30 UTC
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Hallo,

was ich jetzt zu hören bekommen habe haut mich echt um.

Folgender Sachverhalt:
Meine Tante wurde durch einen Tabelettenabhängigen
völlig wahllos und unverschuldet lebensgefährlich
verletzt und war 3 Wochen auf der Intensivstation
und ist nun seit einer Woche auf Station, da die Intensivbetten
für neue Unfallopfer benötigt wurden und die Lebensgefahr gebannt war.
Sie hat einen offenen Schädelbruch, schwere Knochenbrüche,
amputationen von Gelenkenm ist psychisch schwer
angeschlagen, hat ständig Fieber und schlechte Blutwerte.
Sie braucht immer noch starke Medikamente und hat
überall (Wund-)Schläuche ect.
Anfangs sagten die Intensivärzte nach 6 Wochen würden
die amputierten Gelenke durch künstliche ersetzt werden.

Heute kommt jedoch der Hammer.
Die Stationsärtzte sagen, die Tante muss das Krankenhaus
nun umgehend verlassen, da die gesetz. Krankenkasse
nach 30 Tagen nicht mehr bezahlt, bis Freitag wird noch
eine Frist gewährt. Die Gelenke werde nun doch nicht mehr
ersetzt, da nichts bezahlt wird.
Die Tante sollen wir in einem Pflegeheim auf eigene Kosten
unterbringen, dort seien auch Ärzte.
Das kann doch wohl nicht sein!

Der Täter wurde gleich nach der Tat geschnappt und war
dies eindeutig (Zeugen und Ermittlung).
Der Täter hat ein Haftpflichtversicherung.
Muss diese nun den Schaden und die Kosten bezahlen?
Ich habe mir gedacht die Tante soll doch nun als Privatpatientin
weiterbehandelt werden und die Kosten müssen doch von
dieser Haftpflichtversicherung getragen werden?

Es war eine vorsätzliche Tat. Nur ist noch nicht klar ob
der Täter schuldfähig ist, da er unter starken Tabletten
stand und anscheinend psychisch auffällig war.
Muss die private Haftpflichtversicherung auch bei Vorsatz
zahlen und nimmt dann Regress vom Täter?
Wenn er zumindest teilschuldunfähig war, zahlt die Haftpflicht
dann?

Was kann ich nun tun? Keiner kann eine volle Versorgung übernehmen.
Man kommt völlig unschuldig in ein solches Verbrechen zahlt jahrelang immer
in die Krankenversicherung und dann wird man bei uns so fallen gelassen.
Wie weit ist es gekommen?

Bin für jeden Tipp dankbar

Grüße

Heinz
Florian Kleinmanns
2004-09-21 20:13:21 UTC
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Post by Heinz Reinhard
Meine Tante wurde durch einen Tabelettenabhängigen
völlig wahllos und unverschuldet
Unverschuldet von wem? Ohne eigenes Verschulden, natürlich. Aber zum
Verschulden des "Tablettenabhängigen" schreibst Du (verständlicherweise)
denkbar wenig. Dort aber ist der Knackpunkt des Falles.
Post by Heinz Reinhard
lebensgefährlich verletzt
Die Stationsärtzte sagen, die Tante muss das Krankenhaus
nun umgehend verlassen, da die gesetz. Krankenkasse
nach 30 Tagen nicht mehr bezahlt,
In § 39 SGB V lese ich eine solche Einschränkung nicht. Ich könnte mir
höchstens vorstellen, dass die Stationsärzte eine infolge § 112 II Nr. 2
SGB V ergangene Dienstanweisung falsch verstanden haben. Es sei dennoch
mal als richtig dahingestellt... de.soc.recht.arbeit+soziales könnte da
mehr wissen.
Post by Heinz Reinhard
Muss die private Haftpflichtversicherung auch bei Vorsatz
zahlen und nimmt dann Regress vom Täter?
Umgekehrt: der Täter zahlt (wenn er schuldhaft gehandelt hat und
zahlungsfähig ist) und nimmt Regress bei der Krankenkasse (wenn er nicht
vorsätzlich gehandelt hat).
Post by Heinz Reinhard
Was kann ich nun tun? Keiner kann eine volle Versorgung übernehmen.
Notfalls die Kommune, § 37 BSHG.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Holger Pollmann
2004-09-21 20:25:27 UTC
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Post by Florian Kleinmanns
Muss die private Haftpflichtversicherung auch bei Vorsatz zahlen
und nimmt dann Regress vom Täter?
Umgekehrt: der Täter zahlt (wenn er schuldhaft gehandelt hat und
zahlungsfähig ist) und nimmt Regress bei der Krankenkasse (wenn er
nicht vorsätzlich gehandelt hat).
Ich nehme an, du meinst Haftpflichtversicherung statt Krankenkasse?

Liest sich sonst so irgendwie verwirrend... :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Florian Kleinmanns
2004-09-21 20:35:54 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Florian Kleinmanns
Muss die private Haftpflichtversicherung auch bei Vorsatz zahlen
und nimmt dann Regress vom Täter?
Umgekehrt: der Täter zahlt (wenn er schuldhaft gehandelt hat und
zahlungsfähig ist) und nimmt Regress bei der Krankenkasse (wenn er
nicht vorsätzlich gehandelt hat).
Ich nehme an, du meinst Haftpflichtversicherung statt Krankenkasse?
Äh, ja.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Oliver Much
2004-09-22 12:35:31 UTC
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Post by Florian Kleinmanns
Post by Heinz Reinhard
lebensgefährlich verletzt
Die Stationsärtzte sagen, die Tante muss das Krankenhaus
nun umgehend verlassen, da die gesetz. Krankenkasse
nach 30 Tagen nicht mehr bezahlt,
In § 39 SGB V lese ich eine solche Einschränkung nicht. Ich könnte mir
höchstens vorstellen, dass die Stationsärzte eine infolge § 112 II Nr. 2
SGB V ergangene Dienstanweisung falsch verstanden haben. Es sei dennoch
mal als richtig dahingestellt... de.soc.recht.arbeit+soziales könnte da
mehr wissen.
Was spricht denn dagegen, daß die Patientin nunmehr pflegebedürftig ist
und kein Versicherungsfall der Krankenversicherung mehr vorliegt, so
denn die Voraussetzungen vorliegen und die tatsächliche Beschreibung
laienhaft ist?
Holger Hirschfeld
2004-09-21 20:20:28 UTC
Permalink
Hi,
Post by Heinz Reinhard
Der Täter hat ein Haftpflichtversicherung.
Is egal, wegen vorsätzlicher Verübung einer Straftat zahlt die nichts.
Und einen Direktanspruch wie in der Kfz-Haftpflicht gibts in der
privaten Haftpflicht nicht.
--
Mit freundlichem Gruß
Holger Hirschfeld
(Für Mails bitte die "01" aus der Adresse streichen)
(For Mails please remove "01" from mailadress)
gunther
2004-09-21 21:38:18 UTC
Permalink
"Rolf Karstaedt" <***@htp-tel.de> schrieb im Newsbeitrag
..
Die Ärzte haben eine Behandlungspflicht, der sie sich auch aus
Kostengründen nicht entziehen können. Allerdings hat deine Tante
nicht anspruch auf die beste, sondern nur auf die
lebenserhaltende Therapie. Sprich doch mal mit der Krankenkasse,
die haben in der Regel auch ein offenes Ohr und sind gar nicht
so schlimm wie sie immer gemacht werden. Schließlich bleiben die
letztlich auch auf den Folgekosten sitzen. Freundliche Grüße von
hi,
auch sollte jede klinik mit intensivstation einen sozialdienst
haben. diese leute kennen solche faelle. und wissen, wie es
weitergeht. ev. brauchst du erstmal eine kostenuebernahmeerklaerung
der kk der tante. solche papiere gibts nicht automatisch. sollte
aber kein problem sein. wenn die sozusagen als unfallopfer
eingeliefert wurde und z.b. alleine lebt, hat keiner "daran
gedacht". sowas sollte dann ein verwandter machen, oder eben der
sozialdienst, gerade bei verwirrtheit sollte der leitende arzt da
aber auch selber drauf kommen. scheint eine mist-klinik zu sein.
welche isses denn? wuerde dann einen bogen um die gegend machen...

--

mfg, gunni
Ozan Ayyüce
2004-09-21 22:00:47 UTC
Permalink
Post by Heinz Reinhard
Was kann ich nun tun? Keiner kann eine volle Versorgung übernehmen.
Man kommt völlig unschuldig in ein solches Verbrechen zahlt jahrelang immer
in die Krankenversicherung und dann wird man bei uns so fallen gelassen.
Wie weit ist es gekommen?
Bin für jeden Tipp dankbar
Vieleicht hat die Tante eine eigene Haftpflichtversicherung mit
Forderungsausfallschutz?

Ozan
Matthias Kryn
2004-09-22 10:31:17 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Vieleicht hat die Tante eine eigene Haftpflichtversicherung
mit Forderungsausfallschutz?
Die sind noch recht neu, meistens unbekannt und insgeasmt noch
nciht soo weit verbreitet.

Grüße
Matthias
Friedrich Vosberg
2004-10-05 08:57:58 UTC
Permalink
Moin.
Post by Matthias Kryn
Post by Ozan Ayyüce
Vieleicht hat die Tante eine eigene Haftpflichtversicherung
mit Forderungsausfallschutz?
Die sind noch recht neu, meistens unbekannt und insgeasmt noch
nciht soo weit verbreitet.
... und haben meist eine ganz üble Klausel, wonach die
Ausfallschutzversicherung eingreift, falls der Versicherte aufgrund
eines Umstands einen Haftpflichtanspruch gegen einen Dritten hätte, der
von einer HPfl-Versicherung gedeckt wäre. Versichert wird also das
Risiko, dass der Schädiger _keine_ HPfl-Versicherung hat. _Kein_
Versicherungsschutz aus der Ausfallschutzversicherung besteht hingegen,
falls der Schädiger versichert ist, die Versicherung den Schaden aber
nicht deckt.

Gruss. Friedrich
--
Epost an mich bitte an post[an]vatolin[punkt]de adressieren.
Achim Waldek
2004-09-22 08:41:21 UTC
Permalink
"Heinz Reinhard" ...

[tante schwer verletzt]
Post by Heinz Reinhard
Heute kommt jedoch der Hammer.
Die Stationsärtzte sagen, die Tante muss das Krankenhaus
nun umgehend verlassen, da die gesetz. Krankenkasse
nach 30 Tagen nicht mehr bezahlt, bis Freitag wird noch
eine Frist gewährt. Die Gelenke werde nun doch nicht mehr
ersetzt, da nichts bezahlt wird.
Die Tante sollen wir in einem Pflegeheim auf eigene Kosten
unterbringen, dort seien auch Ärzte.
Das kann doch wohl nicht sein!
Stimmt- das kann nicht sein.
a) rede mit den ärzten- was genau ist der grund
b) rede schriftlich mit dem Verwaltungsdirektor des Krankenhauses und dem Chef der Station
c) kläre die genauen Gründe warum die Patientin nicht weiter behandelt werden soll.
d) setz dich mit der Krankenkasse in Verbindung

Manchmal sind Ärzte im Krankenhaus die größten Pappnasen- die Vorgesetzten ganz vernünftig.
So wie geschildert, ist deine Tante eh nicht transportfähig.
Du hast entweder nicht alles geschrieben was du weist oder aber noch nicht alle nötigen Informationen zusammen.
Mich errechte vor einiger Zeit genau so ein Anruf von meiner Mutter, da mein Vater auf der Intensivsation lag-
ein klärendes Gespräch mit dem Stationsleiter hat alles aufgeklärt.
Gruß
Achim
Chris Schultz
2004-09-22 17:47:15 UTC
Permalink
Post by Heinz Reinhard
Die Stationsärtzte sagen, die Tante muss das Krankenhaus
nun umgehend verlassen, da die gesetz. Krankenkasse
nach 30 Tagen nicht mehr bezahlt, bis Freitag wird noch
eine Frist gewährt. Die Gelenke werde nun doch nicht mehr
ersetzt, da nichts bezahlt wird.
Die Tante sollen wir in einem Pflegeheim auf eigene Kosten
unterbringen, dort seien auch Ärzte.
Das kann doch wohl nicht sein!
Hallo, und ob...
Kleiner Tipp : google mal nach "DRG", "Krankenhaus" und Australien...
Willkommen im Jahrhundert der Fallpauschalen...
Lass Dich nicht verrückt machen (was leichter getippt als getan ist) und
such Dir ggf. ein anderes Krankenhaus.

Chris
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