Discussion:
E-Mail zu Beweiszwecken
(zu alt für eine Antwort)
Anna
2004-10-17 09:24:57 UTC
Permalink
Hallo, Leute,


ich würde gerne diverse geschäftliche E-Mails so aufbewahren bzw.
abspeichern, dass sie im Zweifelsfall vor einem Gericht auch anerkannt
werden, d.h. dass ich zweifelsfrei vor Gericht nachweisen kann, dass ich
z.B. die E-Mail X auch wirlich geschickt habe bzw. die E-Mail Y erhalten
habe. Das gleiche gilt für Anlagen. Ich muss ergänzen, dass mein
E-Mail-Programm Outlook Express 6.0 ist.

Wie muss ich die E-Mail speichern, damit die obigie Voraussetzung erfüllt
ist? Reicht es, sie im Menüpunkt "Datei, Speichern unter" einmal im Format
.eml und/oder .txt zu speichern oder kann so eine Datei jeder auch im
Nachhinein noch erstellen? Oder muss ich die Datei wirklich in Outlook
Express belassen bzw. (etwas umständlich) exportieren in einen
Sicherungsordner?

Ich hoffe, ich muss nicht den ganzen Rechner bis in alle Ewigkeit aufheben,
anhand dessen Systemspezialisten wohl auch die Sende- und
Empfangs-Aktivitäten nachvollziehen können? Oder anders gefragt: Wenn ich
die E-Mails auf einen neuen Rechner kopiere, nachdem mein alter Rechner neu
formatiert wird oder ganz verschrottet wird? Werden damit weitere Beweise
vernichtet?


DANKE für Eure Antworten!


Anna
Holger Pollmann
2004-10-17 09:27:13 UTC
Permalink
"Anna" <***@web.de> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein
Posting gar nicht bekommen haben.
Post by Anna
ich würde gerne diverse geschäftliche E-Mails so aufbewahren bzw.
abspeichern, dass sie im Zweifelsfall vor einem Gericht auch
anerkannt werden, d.h. dass ich zweifelsfrei vor Gericht
nachweisen kann, dass ich z.B. die E-Mail X auch wirlich geschickt
habe bzw. die E-Mail Y erhalten habe. Das gleiche gilt für
Anlagen. Ich muss ergänzen, dass mein E-Mail-Programm Outlook
Express 6.0 ist.
Vergiß es. Du könntest die Mails auf deinem Computer verändert oder gar
selbst erstellt haben, bevor du sie in einer manipulatiosnsicheren Art
gespeichert hast. Wenn ich ein Gericht wäre, würde ich das nicht
anerkennen. Alles, was WIRKLICH "sicher" ist, ist eine digital
signierte Mail oder aber Server-Logs von unterwegs in denen der Inhalt
der Mail enthalten ist.
Post by Anna
Ich hoffe, ich muss nicht den ganzen Rechner bis in alle Ewigkeit
aufheben, anhand dessen Systemspezialisten wohl auch die Sende-
und Empfangs-Aktivitäten nachvollziehen können?
Alle Logs lassen sich fälschen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Christoph Schnell
2004-10-17 09:47:49 UTC
Permalink
Hallo "Anna",
anerkannt werden, d.h. dass ich zweifelsfrei vor Gericht nachweisen
kann, dass ich z.B. die E-Mail X auch wirlich geschickt habe bzw.
die E-Mail Y erhalten habe.
Das kannst du nicht nachweisen. Jeder kann dir z.B. E-Mails
schicken und dabei die Absenderadresse fälschen.
Wie muss ich die E-Mail speichern, damit die obigie Voraussetzung
erfüllt ist? Reicht es, sie im Menüpunkt "Datei, Speichern unter"
einmal im Format .eml und/oder .txt zu speichern oder kann so eine
Datei jeder auch im Nachhinein noch erstellen? Oder muss ich die
Datei wirklich in Outlook Express belassen bzw. (etwas umständlich)
exportieren in einen Sicherungsordner?
Egal, siehe oben.
Ich hoffe, ich muss nicht den ganzen Rechner bis in alle Ewigkeit
aufheben, anhand dessen Systemspezialisten wohl auch die Sende- und
Wenn ich die E-Mails auf einen neuen Rechner kopiere, nachdem mein
alter Rechner neu formatiert wird oder ganz verschrottet wird?
Werden damit weitere Beweise vernichtet?
Wenn du eine solche Einstellung hast, wäre es m.E. besser
du würdest auf Geschäftskontakte per E-Mail verzichten
und auf Telefax/Brief etc. zurückgreifen. Sensible Geschäftsdaten
gehören sowieso nicht in E-Mails, außer ihr verwendet eine
funktionierende Verschlüsselung.
--
mfg C. Schnell
Thomas Schmidt
2004-10-17 10:16:40 UTC
Permalink
Post by Anna
ich würde gerne diverse geschäftliche E-Mails so aufbewahren bzw.
abspeichern, dass sie im Zweifelsfall vor einem Gericht auch anerkannt
werden, d.h. dass ich zweifelsfrei vor Gericht nachweisen kann, dass ich
z.B. die E-Mail X auch wirlich geschickt habe bzw. die E-Mail Y erhalten
habe.
Bis heute können Emails ohne digitale Signatur keinen stichhaltigen Beweis
liefern. Wichtige Korrespondenz solltest Du auf anderem Wege erledigen.
Daraus folgt aber nicht, daß Emails völlig wertlos sind. Sie mögen u.U.
Indizwirkung haben, vergleichbar mit Eigenbelegen, Gesprächsprotokollen u.
dgl. Bewahre die Emails in jedem Fall so auf wie Deine sonstige
Geschäftskorrespondenz, Gesprächsmitschriften u.ä.

--
T.
Florian Kleinmanns
2004-10-17 10:30:57 UTC
Permalink
[reichlich harte Anforderungen]
Wie muss ich die E-Mail speichern, damit die obigie Voraussetzung erfüllt
ist?
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Geschäftspartners.

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Wolfgang Ewert
2004-10-19 15:17:10 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Anna
Wie muss ich die E-Mail speichern, damit die obigie Voraussetzung erfüllt
ist?
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Geschäftspartners.
^^^^^^^^^^^^^^
In jedem Fall?

Wolfgang
--
"It turns out that we have not found weapons of mass destruction."
"To my knowledge, I have not seen any strong, hard evidence
that links the two [Hussein & al-Qaida]." Kriegsverbrecher Rumsfeld
am 4.10.2004 vor dem Council on Foreign Relations in New York.
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 11:25:33 UTC
Permalink
Post by Anna
Hallo, Leute,
[...]
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht anerkannt. Sie
können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht werden.

Wenn Du sicherst, dann sichere auf einer CD oder DVD. Die eMails werden
vor einem Gericht höchstens als "zusätzliche Informationsquelle* ohne
Beweiswert betrachtet.

Hans-Jürgen
Dirk Straka
2004-10-17 12:21:49 UTC
Permalink
Hi Hans-Jürgen et alii,
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht
anerkannt.
Was macht Dich so sicher? *wunder*

Natürlich können sie auch anerkannt werden. Und werden sie auch.
man Beweiswürdigung.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sie können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht
werden.
Zeig mir ein einziges Ding auf dieser Welt, das _nicht_ gefälscht
werden kann.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn Du sicherst, dann sichere auf einer CD oder DVD. Die eMails
werden vor einem Gericht höchstens als "zusätzliche Informations-
quelle* ohne Beweiswert betrachtet.
Du befindest Dich auf dem Holzweg.

Greets, Dirk - Sicherheit durch erlebte Realität. ;o)
--
The main reason Santa is so jolly is
because he knows where all the bad girls live
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 13:44:31 UTC
Permalink
Post by Dirk Straka
Hi Hans-Jürgen et alii,
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht
anerkannt.
Was macht Dich so sicher? *wunder*
Weil bei einer eMail ggf. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
wer Sie wirklich abgeschickt hat.
Post by Dirk Straka
Natürlich können sie auch anerkannt werden. Und werden sie auch.
man Beweiswürdigung.
Wenn Sie von der Gegenseite nicht angezweifelt oder verleugnet werden
sicher. Aber ich denke *nur* dann.
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sie können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht
werden.
Zeig mir ein einziges Ding auf dieser Welt, das _nicht_ gefälscht
werden kann.
Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Du, Ich, und andere natürliche
Personen. Aber heut gibt es ja die Möglichkeit des Clonens. Aber wenn
man mal genau nachdenkt, dann gibt es noch genug Dinge die man nicht
fälschen kann.
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn Du sicherst, dann sichere auf einer CD oder DVD. Die eMails
werden vor einem Gericht höchstens als "zusätzliche Informations-
quelle* ohne Beweiswert betrachtet.
Du befindest Dich auf dem Holzweg.
Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Nenne mir einfach ein paar
Urteile wo eMails als Beweis angezweifelt/verleugnet und trotzdem als
Beweismittel zugelassen worden sind und Urteilsentscheidend waren.

Hans-Jürgen
Dirk Straka
2004-10-17 15:05:45 UTC
Permalink
Hi Hans-Jürgen et alii,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht
anerkannt.
Was macht Dich so sicher? *wunder*
Weil bei einer eMail ggf. nicht zweifelsfrei nachgewiesen
werden kann wer Sie wirklich abgeschickt hat.
"ggf." klingt schon ganz anders als "sicher nicht". ;o)
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Natürlich können sie auch anerkannt werden. Und werden sie
auch. man Beweiswürdigung.
Wenn Sie von der Gegenseite nicht angezweifelt oder verleugnet
werden sicher. Aber ich denke *nur* dann.
Auch das ist was anderes als "sicher nicht".
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sie können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht
werden.
Zeig mir ein einziges Ding auf dieser Welt, das _nicht_
gefälscht werden kann.
Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Du, Ich, und andere
natürliche Personen. Aber heut gibt es ja die Möglichkeit des
Clonens. Aber wenn man mal genau nachdenkt, dann gibt es noch
genug Dinge die man nicht fälschen kann.
Na, dann 'raus mit der Sprache: Was denn?

[...]
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Nenne mir einfach
ein paar Urteile wo eMails als Beweis angezweifelt/verleugnet
und trotzdem als Beweismittel zugelassen worden sind und
Urteilsentscheidend waren.
Nanana, Du verdrehst Deine eigene Aussage. Das sollte man nicht
tun, wenn einem an der eigenen Glaubwürdigkeit gelegen ist. ;o)

Greets, Dirk
--
"Wer nicht bremst, hat nicht Gas gegeben. Ich weiss wovon ich
spreche, ich bremse kaum ;)" (K.rin Joppich in afm)
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 15:28:26 UTC
Permalink
Post by Dirk Straka
Hi Hans-Jürgen et alii,
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
[...]
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht
anerkannt.
Was macht Dich so sicher? *wunder*
Weil bei einer eMail ggf. nicht zweifelsfrei nachgewiesen
werden kann wer Sie wirklich abgeschickt hat.
"ggf." klingt schon ganz anders als "sicher nicht". ;o)
Kann man sich 100% sicher sein. Ich denke *nein*. Mir ist nur kein
entsprechendes Urteil bekannt. Nebenbeibemerkt bin ich kein Rechtsanwalt
, Jurist o.ä.
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Natürlich können sie auch anerkannt werden. Und werden sie
auch. man Beweiswürdigung.
Wenn Sie von der Gegenseite nicht angezweifelt oder verleugnet
werden sicher. Aber ich denke *nur* dann.
Auch das ist was anderes als "sicher nicht".
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sie können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht
werden.
Zeig mir ein einziges Ding auf dieser Welt, das _nicht_
gefälscht werden kann.
Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Du, Ich, und andere
natürliche Personen. Aber heut gibt es ja die Möglichkeit des
Clonens. Aber wenn man mal genau nachdenkt, dann gibt es noch
genug Dinge die man nicht fälschen kann.
Na, dann 'raus mit der Sprache: Was denn?
Fälsche doch mal den Sternenhimmel, die Sonne, die Uhrzeit,
Post by Dirk Straka
[...]
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Nenne mir einfach
ein paar Urteile wo eMails als Beweis angezweifelt/verleugnet
und trotzdem als Beweismittel zugelassen worden sind und
Urteilsentscheidend waren.
Nanana, Du verdrehst Deine eigene Aussage. Das sollte man nicht
tun, wenn einem an der eigenen Glaubwürdigkeit gelegen ist. ;o)
Wo verdrehe ich meine Aussage? Ich habe hier meine Meinung dazu
geschrieben. Die kann natürlich falsch oder überholt sein. Wenn ich
falsch liege lasse ich mich natürlich eines besseren belehren. Was ist
daran falsch? :)

Hans-Jürgen
Florian Kleinmanns
2004-10-17 15:52:44 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Fälsche doch mal den Sternenhimmel, die Sonne, die Uhrzeit,
Sternenhimmel:

*
*
*
*
*
*
*
*
*


Sonne:

/--\
| |
\--/

Uhrzeit:

Wed, 8 Sep 2003 11:52:78 CEST

Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 17:42:13 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Hans-Jürgen Meyer
Fälsche doch mal den Sternenhimmel, die Sonne, die Uhrzeit,
*
*
*
*
*
*
*
*
*
/--\
| |
\--/
Wed, 8 Sep 2003 11:52:78 CEST
*echtes lachen*
Das sind aber sehr schlechte Fälschungen und sofort als solche
auszumachen. Aber die Mühe, die Du Dir gegeben muss man anerkennen!
;)

Hans-Jürgen
Erhard Schwenk
2004-10-17 17:32:29 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Was macht Dich so sicher? *wunder*
Weil bei einer eMail ggf. nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
wer Sie wirklich abgeschickt hat.
Schlimmer. Eine E-Mail zu faken ist komplett trivial. Ein einem Richter
vorgelegter Ausdruck beweist im Prinzip nur, daß es mindestens einmal
eine geöffnete Textdatei mit dem entsprechenden Inhalt gab. Das heißt,
nicht nachweisbare Fälschungen lassen sich jederzeit mit Notepad oder
einem beliebigen anderen Texteditor erstellen.

Selbst wenn man die Logs des Mailservers mit vorlegt, ist nix gewonnen -
mittels simplem Telnet kann man sowas schließlich genauso faken. Und ne
Logdatei ist auch nur ne ASCII-Datei, die sich jeder passend selber
schreiben kann.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Natürlich können sie auch anerkannt werden. Und werden sie auch.
man Beweiswürdigung.
Wenn Sie von der Gegenseite nicht angezweifelt oder verleugnet werden
sicher. Aber ich denke *nur* dann.
Ich würde sie jedenfalls im Zweifelsfall immer anzweifeln, bis konkrete
Beweise für das Gegenteil erbracht sind.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Dirk Straka
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sie können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht
werden.
Zeig mir ein einziges Ding auf dieser Welt, das _nicht_ gefälscht
werden kann.
Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Du, Ich, und andere natürliche
Personen. Aber heut gibt es ja die Möglichkeit des Clonens. Aber wenn
man mal genau nachdenkt, dann gibt es noch genug Dinge die man nicht
fälschen kann.
Zumindest sind andere Beweisstücke nicht so trivial einfach fälschbar.
Ein Richter, der einer vorgelegten E-Mail ohne weitere Untermauerung
durch Fakten mehr Beweiskraft zuweist als einer mündlichen Aussage der
betreffenden Prozeßpartei, macht meines Erachtens einen schweren Fehler.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
k-itx Webhosting - http://webhosting.k-itx.de
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 17:40:34 UTC
Permalink
Erhard Schwenk schrieb:
[...]
Post by Erhard Schwenk
Zumindest sind andere Beweisstücke nicht so trivial einfach fälschbar.
Ein Richter, der einer vorgelegten E-Mail ohne weitere Untermauerung
durch Fakten mehr Beweiskraft zuweist als einer mündlichen Aussage der
betreffenden Prozeßpartei, macht meines Erachtens einen schweren Fehler.
Wir beide sehen das so. Nur scheinen viele andere das nicht so zu sehen!
Woran mag das liegen? Unwissenheit bei denen? :)

Hans-Jürgen
Henning Schlottmann
2004-10-17 12:53:23 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht anerkannt. Sie
können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht werden.
"Normale E-Mails" werden vermutlich tagtäglich vor Gericht als
Beweismittel vorgelegt und in aller Regel auch anerkannt. Genauso wie
alle anderen Notizen, Erinnerungen etc. In den allermeisten Fällen wird
die E-Mail von der Gegenseite auch gar nicht angezweifelt, was nach den
Beweisregeln des Zivilrechtes eine Anerkennung bedeutet.

Nur wenn die Gegenseite die Authentizität der E-Mail anzweifelt, wird
man dem Richter die Header erklären (lassen) und er ist dann wie immer
in seiner Beweiswürdigung frei.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn Du sicherst, dann sichere auf einer CD oder DVD. Die eMails werden
vor einem Gericht höchstens als "zusätzliche Informationsquelle* ohne
Beweiswert betrachtet.
Wieso sollte eine CD/DVD beweiskräftiger sein als eine (ausgedruckte?)
E-Mail?

Ciao Henning
Hans-Jürgen Meyer
2004-10-17 13:38:36 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Normale eMails werden als Beweis vor Gericht sicher nicht anerkannt. Sie
können grundsätzlich immer auf beiden Seiten gefälscht werden.
"Normale E-Mails" werden vermutlich tagtäglich vor Gericht als
Beweismittel vorgelegt und in aller Regel auch anerkannt. Genauso wie
alle anderen Notizen, Erinnerungen etc. In den allermeisten Fällen wird
die E-Mail von der Gegenseite auch gar nicht angezweifelt, was nach den
Beweisregeln des Zivilrechtes eine Anerkennung bedeutet.
Wenn Sie nicht angezweifelt werden, dann ist das sicher eh kein Problem.
Nur wenn sie "verleugnet" werden ist es ein Problem.
Post by Henning Schlottmann
Nur wenn die Gegenseite die Authentizität der E-Mail anzweifelt, wird
man dem Richter die Header erklären (lassen) und er ist dann wie immer
in seiner Beweiswürdigung frei.
Nach meinem Kenntnisstand hat noch nicht mal ein Telefax Beweiskraft.
Das mit dem eMail-Header sagt nur aus wo es abgeschickt wurde. Aber wer
auf dem PC den Knopf gedrückt hat sagt es nicht aus. Leider wird in
vielen Firmen ziemlich schlampig mit der Sicherheit umgegangen. Im Büro
kennt z.B. jeder die Kennwörter der Kollegen. Zur "Untermauerung" von
Aussagen kann sowas natürlich immer herangezogen werden.
Post by Henning Schlottmann
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wenn Du sicherst, dann sichere auf einer CD oder DVD. Die eMails werden
vor einem Gericht höchstens als "zusätzliche Informationsquelle* ohne
Beweiswert betrachtet.
Wieso sollte eine CD/DVD beweiskräftiger sein als eine (ausgedruckte?)
E-Mail?
Beweiskräftiger sicher nicht. Aber besser aufgehoben als auf einer
Festplatte. Vorteil bei einer CD/DVD wäre höchstens noch das das Datum
da nicht mehr nachträglich geändert werden kann. Aber auch da könnte man
tricksen.

Hans-Jürgen
Cédric Menge
2004-10-17 14:31:33 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Nur wenn die Gegenseite die Authentizität der E-Mail anzweifelt, wird
man dem Richter die Header erklären (lassen) und er ist dann wie immer
in seiner Beweiswürdigung frei.
Selbst versandte Mails haben in der Regel keine (Server-)Header - es
wird vor Versand eine Kopie abgelegt, die den Server nie gesehen hat.

Eine Möglichkeit wäre das grundsätzliche benutzen von BCC an sich
selbst, dann wäre wenigstens das Abschicken der Mail mit Hilfe der
Serverlogs beweisbar. Allerdings bleiben trotzdem Inhalt und Empfang der
Mail unbeweisbar.


Cédric
Erhard Schwenk
2004-10-17 17:36:06 UTC
Permalink
Post by Cédric Menge
Post by Henning Schlottmann
Nur wenn die Gegenseite die Authentizität der E-Mail anzweifelt, wird
man dem Richter die Header erklären (lassen) und er ist dann wie immer
in seiner Beweiswürdigung frei.
Selbst versandte Mails haben in der Regel keine (Server-)Header - es
wird vor Versand eine Kopie abgelegt, die den Server nie gesehen hat.
Abgesehen davon kann man Header jederzeit mitfälschen. Man kann das mit
trivialsten Mitteln so machen, daß sogar entsprechende Log-Einträge auf
den Mailservern entstehen.
Post by Cédric Menge
Eine Möglichkeit wäre das grundsätzliche benutzen von BCC an sich
selbst, dann wäre wenigstens das Abschicken der Mail mit Hilfe der
Serverlogs beweisbar. Allerdings bleiben trotzdem Inhalt und Empfang der
Mail unbeweisbar.
Logs eigener Server kann man genauso trivial fälschen wie E-Mails.
Inhalte stehen da nicht drin. Zugang ist natürlich auch nicht zu
beweisen. Mit einem simplen telnet auf Port 25 kann man außerdem auch
Log-Einträge auf fremden Mailservern produzieren und gefälschte E-Mails
einliefern.

E-Mails haben damit faktisch ungefähr die Nachvollziehbarkeit einer
mündlichen Aussage bzw. einer Behauptung durch eine Prozeßpartei. Die
kann die Gegenseite natürlich akzeptieren oder angreifen, und der
Richter kann sie glauben oder nicht.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
k-itx Webhosting - http://webhosting.k-itx.de
Percy Noethel
2004-10-20 19:15:44 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Wieso sollte eine CD/DVD beweiskräftiger sein als eine (ausgedruckte?)
E-Mail?
Falls die DVD-RW lt. Directory am 14. Mai 1998 (oder so)
erstellt wurde, würde ich das schon für beweiskräftig
ansehen ...

--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.
Henning Schlottmann
2004-10-20 19:39:17 UTC
Permalink
Post by Percy Noethel
Post by Henning Schlottmann
Wieso sollte eine CD/DVD beweiskräftiger sein als eine (ausgedruckte?)
E-Mail?
Falls die DVD-RW lt. Directory am 14. Mai 1998 (oder so)
erstellt wurde, würde ich das schon für beweiskräftig
ansehen ...
Hast du dir mal http://www.download.com angesehen und dort gesucht,
wieviele Tools Dateiinformationen wie das Datum editieren können? Beim
erstmaligen Beschreiben reicht es sogar, einfach die Systemuhr des
Rechners auf den 14. Mai 1998 einzustllen. Ganz abgesehen davon, dass es
im Mai 1998 noch keine DVD-RW gab *g*.

Ciao Henning
Percy Noethel
2004-10-21 00:12:30 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
Post by Percy Noethel
Post by Henning Schlottmann
Wieso sollte eine CD/DVD beweiskräftiger sein als eine (ausgedruckte?)
E-Mail?
Falls die DVD-RW lt. Directory am 14. Mai 1998 (oder so)
erstellt wurde, würde ich das schon für beweiskräftig
ansehen ...
Hast du dir mal http://www.download.com angesehen und dort gesucht,
wieviele Tools Dateiinformationen wie das Datum editieren können? Beim
erstmaligen Beschreiben reicht es sogar, einfach die Systemuhr des
Rechners auf den 14. Mai 1998 einzustllen. Ganz abgesehen davon, dass es
im Mai 1998 noch keine DVD-RW gab *g*.
Ach!
Beinahe hättest Du verstanden, was genau ich für bewiesen
ansehen würde, denke ich.

cu




--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.
Michael 'Mithi' Cordes
2004-10-20 19:39:29 UTC
Permalink
Post by Percy Noethel
Falls die DVD-RW lt. Directory am 14. Mai 1998 (oder so)
erstellt wurde, würde ich das schon für beweiskräftig
ansehen ...
Lass mich einen Sekundenbruchteil darüber nachdenken ... Nein.


cya
Mithi


PS Ich habe hier eine CD-ROM mit den Hitlertagebüchern, das
Brenndatum 30.04.1945 dürfte als Beweis ja reichen, oder?
Percy Noethel
2004-10-21 00:12:30 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
PS Ich habe hier eine CD-ROM mit den Hitlertagebüchern, das
Brenndatum 30.04.1945 dürfte als Beweis ja reichen, oder?
Ja, sicher.
_Was_ damit bewiesen ist, weißt Du sicherlich selbst ;-)

--
I know all the answers;
it's the questions I don't understand.

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