Discussion:
Das Vorbringen von Einwaenden wahrend einer Hochzeitszeremonie
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Ram
2008-04-30 17:21:45 UTC
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In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
jetzt sprechen solle.

Gibt es tatsächlich Regelungen der Trauung, in denen eine solche
oder eine ähnliche Formel vorgesehen ist oder verlangt wird?

Falls ja: Kommt es dabei auch in der Realität manchmal vor,
daß jemand einen Einwand ausspricht, und gibt es dann
Regelungen, wie daraufhin zu verfahren ist?
bastian
2008-04-30 17:46:00 UTC
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  In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
  manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
  jetzt sprechen solle.
Ich kenn nur eine Formulierung :
Wer einen Einwand gegen diese Ehe hat, trete vor und spreche jetzt
oder er schweige für immer.

Find ich gut.
bastian
Wolfgang Fieg
2008-04-30 18:21:03 UTC
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Post by Stefan Ram
In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
jetzt sprechen solle.
Gibt es tatsächlich Regelungen der Trauung, in denen eine solche
oder eine ähnliche Formel vorgesehen ist oder verlangt wird?
Falls ja: Kommt es dabei auch in der Realität manchmal vor,
daß jemand einen Einwand ausspricht, und gibt es dann
Regelungen, wie daraufhin zu verfahren ist?
Im Kern geht es darum, einerseits etwaige Ehehindernisse noch vor der
Eheschließung vorbringen zu lassen, damit sie geprüft werden können und eine
nichtige Ehe verhindert wird, andererseits soll nach der Eheschließung kein
Gerede über angeblich bestehende Ehehindernisse aufkommen.

Bei der kanonischen Trauung trägt man dem heute durch frühzeitige
Kanzelabkündigung der beabsichtigten Eheschließung (wohl nur noch
partikulares Recht) und durch das Gebot an alle Gläubigen, ihnen bekannte
Ehehindernisse dem Pfarrer oder Bischof mitzuteilen (c. 1069 CIC), Rechnung.

Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr - ist ja auch egal, soll doch
heiraten, wer will.

Die beschriebene Aufforderung an die Gemeinde bei der kirchlichen
Eheschließungszermonie gab es wohl früher, aber auch nicht überall. Ein mir
vorliegendes Formular für die Erzdiözese Freiburg aus dem Jahre 1966 enthält
die Frage schon nicht mehr.

Wolfgang
Volker "darkon" Riehl
2008-04-30 18:47:35 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr - ist ja auch egal, soll doch
heiraten, wer will.
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Jens Müller
2008-04-30 19:10:00 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by Wolfgang Fieg
Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr - ist ja auch egal, soll doch
heiraten, wer will.
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
a) Was für ein Stammbuch?

b) Aus was für Urkunden soll sich ergeben, daß _keine_ andere Ehe besteht?
Holger Pollmann
2008-04-30 21:59:57 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
b) Aus was für Urkunden soll sich ergeben, daß _keine_ andere Ehe besteht?
Na, aus einer Ehefähigkeitsbescheinigung. <kicher>
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Frank Kozuschnik
2008-05-01 07:31:37 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Volker "darkon" Riehl
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
a) Was für ein Stammbuch?
Er meint vermutlich das Familienbuch der Eltern. Das funktioniert
allerdings nur, wenn es dieses Familienbuch überhaupt gibt.

Familienbücher werden übrigens gerade abgeschafft. Künftig wird die
Eheschließung im Geburtenregister vermerkt. Das funktioniert dann auch
bei nichtehelich Geborenen.
Post by Jens Müller
b) Aus was für Urkunden soll sich ergeben, daß _keine_ andere Ehe besteht?
Wenn bereits eine Ehe bestünde, ergäbe sich das meistens aus dem
Familienbuch. Allerdings lässt sich auch damit nicht *sicher* prüfen,
dass keine andere Ehe besteht.
Jens Müller
2008-05-01 10:48:56 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Jens Müller
Post by Volker "darkon" Riehl
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
a) Was für ein Stammbuch?
Er meint vermutlich das Familienbuch der Eltern.
Du meinst das Familienstammbuch? Das ist doch nur ein Heftchen, das je
eine Ausfertigung der Heiratsurkunde, ggf. später der Sterbeurkunden
sowie der Geburtsurkunden der Kinder enthält, oder?!
Post by Frank Kozuschnik
Das funktioniert
allerdings nur, wenn es dieses Familienbuch überhaupt gibt.
Familienbücher werden übrigens gerade abgeschafft. Künftig wird die
Eheschließung im Geburtenregister vermerkt.
Aber ein Eheregister oder so gibt es doch auch? Schickt dann der
eheschließende Standesbeamte eine Meldung an das Standesamt, das das
jeweilige Geburtenbuch führt?
Post by Frank Kozuschnik
Das funktioniert dann auch
bei nichtehelich Geborenen.
Ehefähigkeitszeugnis auch. Oder wodurch wird das ersetzt?
Post by Frank Kozuschnik
Post by Jens Müller
b) Aus was für Urkunden soll sich ergeben, daß _keine_ andere Ehe besteht?
Wenn bereits eine Ehe bestünde, ergäbe sich das meistens aus dem
Familienbuch.
Du meinst wieder das Familienstammbuch?
Post by Frank Kozuschnik
Allerdings lässt sich auch damit nicht *sicher* prüfen,
dass keine andere Ehe besteht.
Ja.
Volker "darkon" Riehl
2008-05-01 11:05:40 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Aber ein Eheregister oder so gibt es doch auch? Schickt dann der
eheschließende Standesbeamte eine Meldung an das Standesamt, das das
jeweilige Geburtenbuch führt?
Das hängt ja auch vom Bundesland ab, da sind ja einige Regeln von Land
zu Land zu verschieden. (Obwohl es begrüßenswert wäre bei derartig
grundlegenden Verwaltungsakten mal einheitliche Regeln zu haben)

Also wir mussten letztes Jahr für unsere Lebenspartnerschaft die Auszüge
aus den Familienstammbüchern unserer Eltern besorgen (waren ja beide
nicht verheiratet vorher) und dort wurde die Lebenspartnerschaft dann
auch nochmal vermerkt. Das wird bei der Ehe nicht großartig anders sein.


Volker aka darkon
--
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(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Jens Müller
2008-05-01 11:13:47 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by Jens Müller
Aber ein Eheregister oder so gibt es doch auch? Schickt dann der
eheschließende Standesbeamte eine Meldung an das Standesamt, das das
jeweilige Geburtenbuch führt?
Das hängt ja auch vom Bundesland ab, da sind ja einige Regeln von Land
zu Land zu verschieden. (Obwohl es begrüßenswert wäre bei derartig
grundlegenden Verwaltungsakten mal einheitliche Regeln zu haben)
Wo soll denn das im Personenstandsgesetz stehen?
Post by Volker "darkon" Riehl
Also wir mussten letztes Jahr für unsere Lebenspartnerschaft die Auszüge
aus den Familienstammbüchern unserer Eltern besorgen (waren ja beide
nicht verheiratet vorher) und dort wurde die Lebenspartnerschaft dann
auch nochmal vermerkt. Das wird bei der Ehe nicht großartig anders sein.
Was soll denn das Familienstammbuch besondes sein? Meines Wissens ist
das nur eine Zusammenfassung von Ausfertigungen diverser
Personenstandsurkunden, die sich in ihrer rechtlichen Qualität IMO in
nichts von sonstigen Ausfertigungen dieser Personenstandsurkunden
unterscheiden. Damit wird dem Menschen (bzw. dem Ehepaar) klargemacht,
daß es nur ein Glied in der langen Reihe der Geschlechter ist, so das
Vorwort "Zum Geleit" aus der Nazizeit.

Was ein "Auszug aus dem Familienstammbuch" sein soll, ist mir nun
vollkommen schleierhaft.
Volker "darkon" Riehl
2008-05-01 13:49:41 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Meines Wissens ist
das nur eine Zusammenfassung von Ausfertigungen diverser
Personenstandsurkunden, die sich in ihrer rechtlichen Qualität IMO in
nichts von sonstigen Ausfertigungen dieser Personenstandsurkunden
unterscheiden.
Und weil es rechtlich ohne Belang ist wird es von den Standesämtern
geführt und nur beglaubigte Auszüge/Kopien daraus akzeptiert?
Post by Jens Müller
Was ein "Auszug aus dem Familienstammbuch" sein soll, ist mir nun
vollkommen schleierhaft.
Eine Kopie einer (oder mehrerer) Seite(n) die vom Standesamt erstellt
und beglaubigt werden.


Volker aka darkon
--
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( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Jens Müller
2008-05-01 14:07:11 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by Jens Müller
Meines Wissens ist
das nur eine Zusammenfassung von Ausfertigungen diverser
Personenstandsurkunden, die sich in ihrer rechtlichen Qualität IMO in
nichts von sonstigen Ausfertigungen dieser Personenstandsurkunden
unterscheiden.
Und weil es rechtlich ohne Belang ist wird es von den Standesämtern
geführt und nur beglaubigte Auszüge/Kopien daraus akzeptiert?
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienstammbuch
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienbuch

Du verwechselst dauernd Familienbuch und Familienstammbuch.
Christian E. Naundorf
2008-05-01 17:26:37 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Post by Jens Müller
Post by Volker "darkon" Riehl
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
a) Was für ein Stammbuch?
Er meint vermutlich das Familienbuch der Eltern.
Du meinst das Familienstammbuch? Das ist doch nur ein Heftchen, das je
eine Ausfertigung der Heiratsurkunde, ggf. später der Sterbeurkunden
sowie der Geburtsurkunden der Kinder enthält, oder?!
Nein, meint er (vermutlich) nicht. Lies in einer ruhigen Minute doch
einfach mal §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 12 - 15 der Personenstandsgesetzes.
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Familienbücher werden übrigens gerade abgeschafft. Künftig wird die
Eheschließung im Geburtenregister vermerkt.
Eigentümlich. Aber gut, man kann sich bei Neuerungen ja immer schlecht
vorstellen, dass die wirklich funktionieren ...
Post by Jens Müller
Aber ein Eheregister oder so gibt es doch auch? Schickt dann der
eheschließende Standesbeamte eine Meldung an das Standesamt, das das
jeweilige Geburtenbuch führt?
Nach der Meinung Deines Vorredners demnächst ja. Bisher nicht nötig.
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
("Kröte"; Autor: Heinrich Seidel)
Jens Müller
2008-05-01 21:15:15 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Nein, meint er (vermutlich) nicht. Lies in einer ruhigen Minute doch
einfach mal §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 12 - 15 der Personenstandsgesetzes.
Ich habe vorhin schon die beiden Wikipedia-Artikel gelesen.

Ich fand es irgendwie sehr befremdlich, daß den Personenstand der Kinder
betreffende Vorgänge ins Familienbuch der Eltern eingetragen werden ...

Als Datenbankler würde ich spontan sagen: Ist doch vollkommen egal, wie
das interne Schema aussieht, solange man an die Daten drankommt ... Dem
Gesetzgeber ist das Ganze aber wohl umfangreichste Überlegungen wert ...
Holger Pollmann
2008-05-01 21:41:47 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Ich fand es irgendwie sehr befremdlich, daß den Personenstand der
Kinder betreffende Vorgänge ins Familienbuch der Eltern eingetragen
werden ...
Na ja, aber es heißt eben "Familienbuch" und nicht "Ehebuch" ;-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Frank Kozuschnik
2008-05-01 18:11:44 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Post by Jens Müller
Post by Volker "darkon" Riehl
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen,
daß keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der
Standesbeamte prüft das dann und die Sache ist erledigt.
a) Was für ein Stammbuch?
Er meint vermutlich das Familienbuch der Eltern.
Du meinst das Familienstammbuch?
Nein, ich meine schon das Familienbuch.
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Familienbücher werden übrigens gerade abgeschafft. Künftig wird die
Eheschließung im Geburtenregister vermerkt.
Aber ein Eheregister oder so gibt es doch auch?
Ja, das wird es auch geben. Allerdings geht es ja um die Frage, wie
man prüfen kann, ob eine bestimmte Person bereits verheiratet ist.
Diese Information bekommt man am einfachsten aus dem Geburtenregister.
Sämtliche deutschen Eheregister zu prüfen dürfte dagegen deutlich mehr
Aufwand erzeugen.
Post by Jens Müller
Schickt dann der eheschließende Standesbeamte eine Meldung an das
Standesamt, das das jeweilige Geburtenbuch führt?
Heute schickt er die Meldung an das Standesamt, das das Familienbuch
der Eltern führt; künftig an das Standesamt, das das Geburtenregister
führt.
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Das funktioniert dann auch bei nichtehelich Geborenen.
Ehefähigkeitszeugnis auch. Oder wodurch wird das ersetzt?
Das Ehefähigkeitszeugnis bleibt, aber das braucht man ja nur, wenn man
im Ausland heiraten will.
Post by Jens Müller
Post by Frank Kozuschnik
Post by Jens Müller
b) Aus was für Urkunden soll sich ergeben, daß _keine_ andere Ehe besteht?
Wenn bereits eine Ehe bestünde, ergäbe sich das meistens aus dem
Familienbuch.
Du meinst wieder das Familienstammbuch?
Ich meine wieder das Familienbuch.
Wolfgang Fieg
2008-04-30 19:07:54 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by Wolfgang Fieg
Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr - ist ja auch egal, soll doch
heiraten, wer will.
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist. Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
Na ja, das ist nicht das Gleiche.

Wolfgang
Ottmar M. Bahr
2008-04-30 19:14:08 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Dafür muß man vorher mit Kopien des Stammbuchs etc. nachweisen, daß
Hä? Seit wann werden Ehen im Stammbuch eingetragen?
Post by Volker "darkon" Riehl
keine andere Ehe besteht oder man verwandt ist.
Es gibt kein Ehezentralregister und es wird auch
keine formelle Prüfung auf Verwandschaft gemacht.
Post by Volker "darkon" Riehl
Der Standesbeamte prüft
das dann und die Sache ist erledigt.
Deine Antwort hat a) nichts mit dem Thema zu tun
und b) ist nichts von dem, was du schreibst,
zutreffend.



Ottmar
--
http://www.stoppt-tempo-130.de/
Frank Kozuschnik
2008-05-01 07:43:33 UTC
Permalink
Post by Ottmar M. Bahr
Es gibt kein Ehezentralregister
Richtig. Es gibt jedoch Familienbücher. Ab 2009 wird es Geburten- und
Eheregister geben.
Post by Ottmar M. Bahr
und es wird auch keine formelle Prüfung auf Verwandschaft gemacht.
Welche Bedeutung hat dann aus deiner Sicht § 5 II PStG (in der Fassung
ab 2009: § 13 I PStG)?

Verwandtschaftsverhältnisse, die eine Ehe ausschließen würden, ergeben
sich in aller Regel aus den Urkunden, die die Verlobten vorlegen
müssen.
Andreas Froehlich
2008-05-01 10:09:02 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Richtig. Es gibt jedoch Familienbücher. Ab 2009 wird es Geburten- und
Eheregister geben.
Aber vermutlich nur Deutschlandweit. Wenn also jeman in Holland etc.
geheiratet hat, dürfte das nicht erfasst sein.

Andreas
Volker "darkon" Riehl
2008-05-01 10:43:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Froehlich
Aber vermutlich nur Deutschlandweit. Wenn also jeman in Holland etc.
geheiratet hat, dürfte das nicht erfasst sein.
Wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat wird das übertragen.
Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat muß er halt einen
entsprechenden Nachweis aus seinem Land beschaffen.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Ottmar M. Bahr
2008-05-01 12:18:58 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat wird das übertragen.
Was wird übertragen? Begründest du alles mit
wilden Vermutungen, die dir gerade in den
Sinn kommen?

Wenn jemand in Florida für eine handvoll
Dollar heiratet, wird gar nichts automatisch
übertragen.
Post by Volker "darkon" Riehl
Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat muß er halt einen
entsprechenden Nachweis aus seinem Land beschaffen.
Das ist doch ein Treppenwitz.

Was soll das denn für eine Bescheinigung
sein, die besagt, jemand sei nicht verheiratet?

So eine Bescheinigung wäre doch das Papier
nicht wert, auf dem sie steht. Von völlig
anderen Gesetzen und Bestimmungen im jeweiligen
Land mal völlig abgesehen.



Ottmar
Jens Müller
2008-05-01 12:44:29 UTC
Permalink
Post by Ottmar M. Bahr
Post by Volker "darkon" Riehl
Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat muß er halt einen
entsprechenden Nachweis aus seinem Land beschaffen.
Das ist doch ein Treppenwitz.
Was soll das denn für eine Bescheinigung
sein, die besagt, jemand sei nicht verheiratet?
So eine Bescheinigung wäre doch das Papier
nicht wert, auf dem sie steht. Von völlig
anderen Gesetzen und Bestimmungen im jeweiligen
Land mal völlig abgesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4higkeitszeugnis
Holger Pollmann
2008-05-01 14:31:08 UTC
Permalink
Post by Ottmar M. Bahr
Post by Volker "darkon" Riehl
Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat muß er halt einen
entsprechenden Nachweis aus seinem Land beschaffen.
Das ist doch ein Treppenwitz.
Aber ein sehr alter, immerhin ist das in Deutschland schon ziemlich lang
so.

Entweder mran bringt aus seinem Heimtstaat eine
Ehefähigkeitsbescheinigung, oder man bringt sonstige Dokumente, die die
Heiratsfähigkeit belegen, zum Standesbeamten, und der bringt das zum
nächsten nächsten OLG, wo dann die Befreiung von der Notwendigkeit der
Beibringung beschieden wird.
Post by Ottmar M. Bahr
Was soll das denn für eine Bescheinigung sein, die besagt, jemand
sei nicht verheiratet?
Nein, eine Bescheinigung, daß jemand nach dem Recht seines Heimatstaates
heiraten darf.
Post by Ottmar M. Bahr
So eine Bescheinigung wäre doch das Papier
nicht wert, auf dem sie steht.
Warum das nicht?
Post by Ottmar M. Bahr
Von völlig anderen Gesetzen und Bestimmungen im jeweiligen Land mal
völlig abgesehen.
Drum muß das ja auch vom Heimatstaat ausgestellt werden, und zwar von
der landesinneren Behörde, nicht etwa vom Konsulat oder so. Und zwar,
damit das dort jemand macht, der Ahnung hat.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Frank Hucklenbroich
2008-05-02 07:37:45 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Ottmar M. Bahr
Von völlig anderen Gesetzen und Bestimmungen im jeweiligen Land mal
völlig abgesehen.
Drum muß das ja auch vom Heimatstaat ausgestellt werden, und zwar von
der landesinneren Behörde, nicht etwa vom Konsulat oder so. Und zwar,
damit das dort jemand macht, der Ahnung hat.
Zumindest bei den Briten "darf" das auch das Generalkonsulat in Deutschland
(wobei ich jetzt nicht weiß ob die im UK nachfragen, vermutlich aber
nicht).

Grüße,

Frank
Holger Pollmann
2008-05-02 21:48:58 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Holger Pollmann
Drum muß das ja auch vom Heimatstaat ausgestellt werden, und zwar
von der landesinneren Behörde, nicht etwa vom Konsulat oder so.
Und zwar, damit das dort jemand macht, der Ahnung hat.
Zumindest bei den Briten "darf" das auch das Generalkonsulat in
Deutschland (wobei ich jetzt nicht weiß ob die im UK nachfragen,
vermutlich aber nicht).
Nun, das dürfte dann auf einem besondere Vertrag mit den Briten beruhen,
heißt es doch in § 1309 I BGB:

| Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung
| vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum
| Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine
| Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines
| Heimatstaats darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach
| dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Als
| Zeugnis der inneren Behörde gilt auch eine Bescheinigung, die von
| einer anderen Stelle nach Maßgabe eines mit dem Heimatstaat des
| Betroffenen geschlossenen Vertrags erteilt ist. [...]

-> in Satz 2 spielt dann die Musik.
--
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"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Thomas Gangelt
2008-05-01 08:29:50 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr
Ist auch gut so, der Aushang half vor allem Hochzeitsfotografen und
verwandten Berufen bei der Kundensuche.

Gruß, Thomas
Christian E. Naundorf
2008-05-01 10:23:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Stefan Ram
In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
jetzt sprechen solle.
Manche sagen "Priester" dazu, oder "Diakon", aber gut :-)
Post by Wolfgang Fieg
Post by Stefan Ram
Gibt es tatsächlich Regelungen der Trauung, in denen eine solche
oder eine ähnliche Formel vorgesehen ist oder verlangt wird?
Falls ja: Kommt es dabei auch in der Realität manchmal vor,
daß jemand einen Einwand ausspricht, und gibt es dann
Regelungen, wie daraufhin zu verfahren ist?
Ersteres ist mir nicht bekannt, letzteres s. u.
Post by Wolfgang Fieg
Bei der kanonischen Trauung trägt man dem heute durch frühzeitige
Kanzelabkündigung der beabsichtigten Eheschließung (wohl nur noch
partikulares Recht) und durch das Gebot an alle Gläubigen, ihnen bekannte
Ehehindernisse dem Pfarrer oder Bischof mitzuteilen (c. 1069 CIC), Rechnung.
Ich darf das mal für den Bereich der evangelischen Kirche
vervollständigen: keine der mir bekannten Agenden sieht eine derartige
Frage an die Gemeinde vor.

Sehr wohl aber hat(te?) die Anglikanische Kirche dieses Formular im
Gebrauch, und daher stammen wohl auch die "klassischen" Filmzitate:

Book of Common Prayer, 1662:

Abkündigung der bevorstehenden Eheschließung an drei verschiedenen
Sonntagen mit der Wendung: If any of you know cause, or just impediment,
why these two persons should not be joined together in holy matrimony,
ye are to declare it.

Dann bei der Eheschließung selbst, gegen Ende der Einführung, warum und
wieso es überhaupt eine Ehe gibt und was das Ganze soll etc., Therefore,
if any man can shew any just cause why they may not lawfully be joined
together, let him now speak, or else hereafter for ever hold his peace.

Dann werden sogar noch die Verlobten selbst ermahnt, etwaige
Hinderungsgründe nunmehr zu bekennen. (Gemeint sind natürlich, wie
andere schon andeuteten, natürlich nicht solche Sachen wie "ich liebe
sie in Wirklichkeit gar nicht", sondern Rechtshindernisse -
Verwandtschaft, Abstammung voneinander, bestehende andere Ehe usw. usf.)

Erstaunlicherweise muss sodann der, der tatsächlich Einwände erhebt,
Sicherheit leisten (!), und ... then the solemnization must be deferred
until such time as the truth be tried.

Logisch, eigentlich :-)
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
("Kröte"; Autor: Heinrich Seidel)
Frank Hucklenbroich
2008-05-02 07:34:22 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Bei der bürgerlichen Eheschließung hatte der Aushang des Aufgebots die
gleiche Funktion; das gibt es aber nicht mehr - ist ja auch egal, soll doch
heiraten, wer will.
Das gibt es teilweise durchaus noch. Ein Bekannter von mir hat (in
Deutschland) eine Britin geheiratet und da mußte im britischen
Generalkonsulat für zwei Wochen ein entsprechender Wisch am schwarzen Brett
ausgehängt werden (nach dem Motto "Herr A und Frau B gedenken zu heiraten -
hat jemand Einwände?"). Nach Ablauf der Frist gab es dann eine Art
"Ledigkeitsbescheinigung", die beim deutschen Standesamt vorgelegt werden
mußte (eben um nachzuweisen, daß die Frau noch nicht verheiratet ist,
Familinstammbücher sind im UK anscheinend unbekannt).

Grüße,

Frank
Paul Schmitz-Josten
2008-04-30 21:06:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
jetzt sprechen solle.
Gibt es tatsächlich Regelungen der Trauung, in denen eine solche
oder eine ähnliche Formel vorgesehen ist oder verlangt wird?
Eine im Internet oft zu findende englische Formulierung ist
"Speak Now Or Forever Hold Your Peace"

Ich hielt das (aufgrund der filmischen Beispiele) immer für einen Teil der
angelsächsischen Zeremonie, und
<http://www.hudsonvalleyweddings.com/guide/speaknow.htm>
gibt mir Recht, begrenzt es gar auf die cineastische "Realität".

Bei meiner Hochzeit gab es kein solches Escape-Stichwort <sg>.
Post by Stefan Ram
Falls ja: Kommt es dabei auch in der Realität manchmal vor,
daß jemand einen Einwand ausspricht, und gibt es dann
Regelungen, wie daraufhin zu verfahren ist?
Was ist schon das RL, wenn es solche Filme gibt?

"The Graduate"
"Vier Hochzeiten und ein Todesfall"

To be continued,

Paul
Christian E. Naundorf
2008-05-01 10:06:55 UTC
Permalink
Post by Paul Schmitz-Josten
Eine im Internet oft zu findende englische Formulierung ist
"Speak Now Or Forever Hold Your Peace"
Die Formulierung ist - nicht wirklich überraschend - etwas älter als das
Internet, vgl. meine Antwort auf Wolfgang ...
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Die Kröte kroch mit großem Schnaufen / bedächtig auf den Maulwurfhaufen
und sah sich um, von Stolz geschwellt: Wie groß ist doch die weite Welt
("Kröte"; Autor: Heinrich Seidel)
s***@kawka.info
2008-05-02 10:11:29 UTC
Permalink
  In Hochzeiten in Spielfilmen sagt ein Zeremonienmeister
  manchmal, daß jemand, der Einwände gegen die Vermählung hat,
  jetzt sprechen solle.
  Gibt es tatsächlich Regelungen der Trauung, in denen eine solche
  oder eine ähnliche Formel vorgesehen ist oder verlangt wird?
Eine ähnliche Formulierung hörte ich auf meiner Hochzeit, im
vorherigen Jahrtausend im Lande NRW.

Es gab keine Einwände.

Grüße
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