Tilo Baumann
2008-04-06 16:49:37 UTC
Mein Nachbar hat an seinem Haus zwischen 1995 und 2000 eine Reparatur
vornehmen lassen. Dabei entstand an meinem Haus ein Schaden, der erst
heute auffiel.
Fragen (in Klammern notiere ich meine Vermutungen):
1. Kann es sich bei diesem Sachverhalt um einen 'verdeckten Mangel'
handeln, oder ist dieser Begriff hier verfehlt.
2. Gibt es ggf. dafür Befristungen, d.h. gibt es eine 'Verjährung'
verdeckter Mängel? Ggf. welche Befristung?
3. Muß ich nachweisen, daß der Schaden auf die damalige Reparatur
zurückzuführen ist? (wahrscheinlich ja)
4. Habe ich ggf. Ansprüche gegen den Nachbarn (oder gegen den
Handwerker)? (wahrscheinlich gegen Nachbarn)
vornehmen lassen. Dabei entstand an meinem Haus ein Schaden, der erst
heute auffiel.
Fragen (in Klammern notiere ich meine Vermutungen):
1. Kann es sich bei diesem Sachverhalt um einen 'verdeckten Mangel'
handeln, oder ist dieser Begriff hier verfehlt.
2. Gibt es ggf. dafür Befristungen, d.h. gibt es eine 'Verjährung'
verdeckter Mängel? Ggf. welche Befristung?
3. Muß ich nachweisen, daß der Schaden auf die damalige Reparatur
zurückzuführen ist? (wahrscheinlich ja)
4. Habe ich ggf. Ansprüche gegen den Nachbarn (oder gegen den
Handwerker)? (wahrscheinlich gegen Nachbarn)