Post by Helmut RichterDa steht aber nur das drin, was man sich eh schon gedacht hat,
nicht aber der dritte Begriff im Bunde, das "gehören", das es
möglich macht, dass jemand Besitzer, nicht Eigentümer, aber doch
wenigstens Eigenbesitzer ist, wenn die Sache ihm nur gehört, was
m.W. nirgends definiert ist.
In der Tat, denn "gehören" ist kein juristischer Fachterminus.
Üblicherweise wird er aber im Sinne von "Eigentümer sein" gebraucht.
Was du mit "dritter Kategorie" meinst, ist mir aber schleierhaft. Es
komt sehr häufig vor, daß der Besitzer nicht Eigentümer ist (man denke
nur an fast alle vermieteten deutschen Mietwohnungen), und es kommt
auch immer wieder vor, daß jemand Eigenbesitzer ist, aber nicht
Eigentümer (man denke an die ganzen Diebstähle). Inwiefern ist
letzteres eine "dritte Kategorie"?
Post by Helmut RichterOder ist ein Eigenbesitzer nur ein Besitzer, der auch Eigentümer ist?
Eigenbesitzer ist jemand, der die Sache für sich selbst besitzt. Die
meistne Leute, die Besitz, aber kein Eigentum haben, sind
Fremdbesitzer; sie besitzen die Sache nicht als ihnen gehörig, sondern
als jemand anderem gehörig, nämlich dem, zu dem sie ein
Beitzmittlungsverhältnis haben (dieser andere ist dann mittelbarer
Besitzer).
Beispiel: M mietet von Eigentümer V eine Wohnung und bezieht sie. M ist
jetzt unmittelbarer Besitzer, und zwar in Fremdbesitz. V dagegen ist
mittelbarer Besitzer, und zwar in Form von Eigenbesitz.
Anderes Beispiel: der geisteskranke V verkauft und übereignet (wegen
Geisteskrankheit beides unwirksam) dem K ein Auto. K nimmt das Auto
mit. Hier ist V weiterhin Eigentümer, aber K ist Besitzer - und zwar
Eigenbesitzer, denn er will die Sache nicht für V, sondern für sich
selbst besitzen.
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003