Discussion:
Rückgaberecht bei Sonderbestellung (nicht Sonderanfertigung)
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Ess
2008-07-22 09:46:01 UTC
Permalink
Hallo, folgende Frage, auf die meine Suche (Rückgaberecht +
Sonderbestellung) nichts ergeben hat:

Ich habe letzte Woche bei einem dt. Computerversand u.a. eine Grafikkarte
bestellt, bei der angemerkt war "Lieferzeit 1-2 Werktage". In der nach
Bestellung erhaltenen "Bestellübersicht" war die Grafikkarte, um die es
geht, normal aufgelistet, ebenso wie ein weiterer Artikel, der 1-2 mit
Werktagen Lieferzeit angegeben war.

Heute erhielt ich die Versandbestätigung des Händlers, da hieß es bei der
Grafikkarte nun plötzlich: "Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen. Bei
diesem Artikel handelt es sich um eine Sonderbestellung - daher keine
Rückgabe des Artikel möglich."

Es handelt sich um eine normale Matrox Grafikkarte für PCIe, natürlich nicht
nach Kundenspezifikationen. Ich habe eigentlich auch nicht vor, die Karte
zurückzugeben, aber dieser
nachträgliche Vermerk hat mich geärgert, und ich habe etwas recherchiert,
soweit mir das als juristischer Laie möglich ist.

In den AGB des Händler heißt es zu diesem Punkt: "Auch bei Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen".

Von Bestellung nur auf Kundenwunsch steht da nichts, auch kann ich mich
nicht erinnern, dies sonst auf der Website des Shops gelesen zu haben. Nach
meiner Kenntnis wäre ein derartiger Vermerk in den AGB auch unwirksam, wenn
er der Rechtslage widerspricht, oder?

Meine zusammenfassende Frage ist also: Könnte der Händler im Zweifelsfall
die Rücknahme der Grafikkarte verweigern, nur weil er sie extra für mich
bestellt hat (was so im Webshop auch nicht ersichtlich war), auch unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Vermerk erst in der
Versandbestätigung aufgeführt war?

Danke und Gruß
Bernhard
Thomas Hertel
2008-07-22 10:12:27 UTC
Permalink
Post by Bernhard Ess
Hallo, folgende Frage, auf die meine Suche (Rückgaberecht +
Ich habe letzte Woche bei einem dt. Computerversand u.a. eine Grafikkarte
bestellt, bei der angemerkt war "Lieferzeit 1-2 Werktage". In der nach
Bestellung erhaltenen "Bestellübersicht" war die Grafikkarte, um die es
geht, normal aufgelistet, ebenso wie ein weiterer Artikel, der 1-2 mit
Werktagen Lieferzeit angegeben war.
Heute erhielt ich die Versandbestätigung des Händlers, da hieß es bei der
Grafikkarte nun plötzlich: "Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen. Bei
diesem Artikel handelt es sich um eine Sonderbestellung - daher keine
Rückgabe des Artikel möglich."
So einfach kann er das Widerrufsrecht nun nicht aushebeln.
Post by Bernhard Ess
Es handelt sich um eine normale Matrox Grafikkarte für PCIe, natürlich nicht
nach Kundenspezifikationen. Ich habe eigentlich auch nicht vor, die Karte
zurückzugeben, aber dieser
nachträgliche Vermerk hat mich geärgert, und ich habe etwas recherchiert,
soweit mir das als juristischer Laie möglich ist.
In den AGB des Händler heißt es zu diesem Punkt: "Auch bei Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen".
Das entspricht der gesetzlichen Regelung, § 312d BGB. Aber das greift
hier ja nicht.
Post by Bernhard Ess
Von Bestellung nur auf Kundenwunsch steht da nichts,
Selbst dann wäre das nicht nach Kundenspezifikation angefertigt.
Post by Bernhard Ess
auch kann ich mich
nicht erinnern, dies sonst auf der Website des Shops gelesen zu haben. Nach
meiner Kenntnis wäre ein derartiger Vermerk in den AGB auch unwirksam, wenn
er der Rechtslage widerspricht, oder?
Meine zusammenfassende Frage ist also: Könnte der Händler im Zweifelsfall
die Rücknahme der Grafikkarte verweigern, nur weil er sie extra für mich
bestellt hat (was so im Webshop auch nicht ersichtlich war), auch unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Vermerk erst in der
Versandbestätigung aufgeführt war?
m.E. nein

Gruß
Thomas
Holger Pollmann
2008-07-22 12:43:13 UTC
Permalink
Post by Bernhard Ess
Von Bestellung nur auf Kundenwunsch steht da nichts, auch kann ich
mich nicht erinnern, dies sonst auf der Website des Shops gelesen zu
haben. Nach meiner Kenntnis wäre ein derartiger Vermerk in den AGB
auch unwirksam, wenn er der Rechtslage widerspricht, oder?
"Der Rechtslage widersprechen" ist ein etwas ungenauer Terminus.

Das gesetz stellt für viele Dinge für den Regelfall Regelungen auf. Die
gelten grundsätzlich.

Prinzipiell kann man aber alles, was das Gesetz vorgibt, vertraglich
abbedingen; das Gesetz zwingt grundsätzlich nicht dazu, alles so zu
machen, sondern gewährt Vertragsfreiheit.

Davon gibt es zwei Ausnahmen:
- manche Sachen kann man in einem individuell ausgehandelten Vertrag
abbedingen, aber nicht durch AGB
- manche Regeln kann man gar nicht abbedingen

Die Regelungen über das Widerrufsrecht sind halbzwingend, das heißt: sie
können zugunsten des Verbrauchers abbedungen werden (er kann also noch
besser gestellt werden), aber nicht zu seinen Lasten.

Soweit ein Widerrufsrecht nach Gesetz NICHT besteht, kann ein Unternehmer
also freiwillig eines einräumen; er kann aber ein bestehendes
Widerrufsrecht in keiner Weise schmälern.
Post by Bernhard Ess
Meine zusammenfassende Frage ist also: Könnte der Händler im
Zweifelsfall die Rücknahme der Grafikkarte verweigern,
Können? Klar. Dürfen? Nun, er ist nicht verpflichtet, die Sache
zurückzunehmen, aber er muß natürlich, wenn er sich weigert, die Sache
anzunehmen, trotzdem den Kaufpreis zurückzahlen.
Post by Bernhard Ess
nur weil er sie extra für mich bestellt hat (was so im Webshop auch
nicht ersichtlich war), auch unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass dieser Vermerk erst in der Versandbestätigung aufgeführt war?
Selbst wenn im Shop dabeisteht "Achtung! Wird nur auf besodneren Wunsch
bestellt, dann kein Widerrufsrecht!", besteht ein Widerrufsrecht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Loading...