Bernhard Ess
2008-07-22 09:46:01 UTC
Hallo, folgende Frage, auf die meine Suche (Rückgaberecht +
Sonderbestellung) nichts ergeben hat:
Ich habe letzte Woche bei einem dt. Computerversand u.a. eine Grafikkarte
bestellt, bei der angemerkt war "Lieferzeit 1-2 Werktage". In der nach
Bestellung erhaltenen "Bestellübersicht" war die Grafikkarte, um die es
geht, normal aufgelistet, ebenso wie ein weiterer Artikel, der 1-2 mit
Werktagen Lieferzeit angegeben war.
Heute erhielt ich die Versandbestätigung des Händlers, da hieß es bei der
Grafikkarte nun plötzlich: "Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen. Bei
diesem Artikel handelt es sich um eine Sonderbestellung - daher keine
Rückgabe des Artikel möglich."
Es handelt sich um eine normale Matrox Grafikkarte für PCIe, natürlich nicht
nach Kundenspezifikationen. Ich habe eigentlich auch nicht vor, die Karte
zurückzugeben, aber dieser
nachträgliche Vermerk hat mich geärgert, und ich habe etwas recherchiert,
soweit mir das als juristischer Laie möglich ist.
In den AGB des Händler heißt es zu diesem Punkt: "Auch bei Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen".
Von Bestellung nur auf Kundenwunsch steht da nichts, auch kann ich mich
nicht erinnern, dies sonst auf der Website des Shops gelesen zu haben. Nach
meiner Kenntnis wäre ein derartiger Vermerk in den AGB auch unwirksam, wenn
er der Rechtslage widerspricht, oder?
Meine zusammenfassende Frage ist also: Könnte der Händler im Zweifelsfall
die Rücknahme der Grafikkarte verweigern, nur weil er sie extra für mich
bestellt hat (was so im Webshop auch nicht ersichtlich war), auch unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Vermerk erst in der
Versandbestätigung aufgeführt war?
Danke und Gruß
Bernhard
Sonderbestellung) nichts ergeben hat:
Ich habe letzte Woche bei einem dt. Computerversand u.a. eine Grafikkarte
bestellt, bei der angemerkt war "Lieferzeit 1-2 Werktage". In der nach
Bestellung erhaltenen "Bestellübersicht" war die Grafikkarte, um die es
geht, normal aufgelistet, ebenso wie ein weiterer Artikel, der 1-2 mit
Werktagen Lieferzeit angegeben war.
Heute erhielt ich die Versandbestätigung des Händlers, da hieß es bei der
Grafikkarte nun plötzlich: "Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen. Bei
diesem Artikel handelt es sich um eine Sonderbestellung - daher keine
Rückgabe des Artikel möglich."
Es handelt sich um eine normale Matrox Grafikkarte für PCIe, natürlich nicht
nach Kundenspezifikationen. Ich habe eigentlich auch nicht vor, die Karte
zurückzugeben, aber dieser
nachträgliche Vermerk hat mich geärgert, und ich habe etwas recherchiert,
soweit mir das als juristischer Laie möglich ist.
In den AGB des Händler heißt es zu diesem Punkt: "Auch bei Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen".
Von Bestellung nur auf Kundenwunsch steht da nichts, auch kann ich mich
nicht erinnern, dies sonst auf der Website des Shops gelesen zu haben. Nach
meiner Kenntnis wäre ein derartiger Vermerk in den AGB auch unwirksam, wenn
er der Rechtslage widerspricht, oder?
Meine zusammenfassende Frage ist also: Könnte der Händler im Zweifelsfall
die Rücknahme der Grafikkarte verweigern, nur weil er sie extra für mich
bestellt hat (was so im Webshop auch nicht ersichtlich war), auch unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Vermerk erst in der
Versandbestätigung aufgeführt war?
Danke und Gruß
Bernhard