Michael Landenberger
2005-07-24 16:45:38 UTC
Hallo,
das ferngesteuerte Flugzeugmodell eines Nachbarjungen ist heute "entflogen",
weil es plötzlich auf die Steuerung nicht mehr reagiert hat. Das Flugzeug ist
über diverse Baumgruppen, Häuser und Grundstücke und dann außer Sichtweite
gesegelt und nun nicht mehr auffindbar. Glücklicherweise ist es so leicht
(Styropor, Gewicht < 100g), dass es mit ziemlicher Sicherheit beim irgendwann
erfolgten Absturz keine Schäden angerichtet hat.
Ein Test mit einem baugleichen Flugzeug ergab folgendes:
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich eine stark
verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien. Ich vermute, dass die
Fernsteuerung defekt ist.
2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich der
Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der zuletzt gewählten
Einstellung weiter (bis nach ca. 4 Minuten der Akku leer ist). Im vorliegenden
Fall war das unglücklicherweise "geradeaus", so dass das Flugzeug sehr schnell
außer Sichtweite fliegen konnte, ohne von einem Hindernis gestoppt zu werden.
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht des
Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt). Nur: wie nimmt man die in Anspruch, wenn
das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die Fernsteuerung ist noch da und
kann natürlich auch geprüft werden)? Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?
Gruß
Michael
das ferngesteuerte Flugzeugmodell eines Nachbarjungen ist heute "entflogen",
weil es plötzlich auf die Steuerung nicht mehr reagiert hat. Das Flugzeug ist
über diverse Baumgruppen, Häuser und Grundstücke und dann außer Sichtweite
gesegelt und nun nicht mehr auffindbar. Glücklicherweise ist es so leicht
(Styropor, Gewicht < 100g), dass es mit ziemlicher Sicherheit beim irgendwann
erfolgten Absturz keine Schäden angerichtet hat.
Ein Test mit einem baugleichen Flugzeug ergab folgendes:
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich eine stark
verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien. Ich vermute, dass die
Fernsteuerung defekt ist.
2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich der
Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der zuletzt gewählten
Einstellung weiter (bis nach ca. 4 Minuten der Akku leer ist). Im vorliegenden
Fall war das unglücklicherweise "geradeaus", so dass das Flugzeug sehr schnell
außer Sichtweite fliegen konnte, ohne von einem Hindernis gestoppt zu werden.
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht des
Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt). Nur: wie nimmt man die in Anspruch, wenn
das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die Fernsteuerung ist noch da und
kann natürlich auch geprüft werden)? Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?
Gruß
Michael