Discussion:
Ferngesteuertes Flugzeugmodell "entfliegt"
(zu alt für eine Antwort)
Michael Landenberger
2005-07-24 16:45:38 UTC
Permalink
Hallo,

das ferngesteuerte Flugzeugmodell eines Nachbarjungen ist heute "entflogen",
weil es plötzlich auf die Steuerung nicht mehr reagiert hat. Das Flugzeug ist
über diverse Baumgruppen, Häuser und Grundstücke und dann außer Sichtweite
gesegelt und nun nicht mehr auffindbar. Glücklicherweise ist es so leicht
(Styropor, Gewicht < 100g), dass es mit ziemlicher Sicherheit beim irgendwann
erfolgten Absturz keine Schäden angerichtet hat.

Ein Test mit einem baugleichen Flugzeug ergab folgendes:

1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich eine stark
verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien. Ich vermute, dass die
Fernsteuerung defekt ist.

2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich der
Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der zuletzt gewählten
Einstellung weiter (bis nach ca. 4 Minuten der Akku leer ist). Im vorliegenden
Fall war das unglücklicherweise "geradeaus", so dass das Flugzeug sehr schnell
außer Sichtweite fliegen konnte, ohne von einem Hindernis gestoppt zu werden.

Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht des
Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt). Nur: wie nimmt man die in Anspruch, wenn
das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die Fernsteuerung ist noch da und
kann natürlich auch geprüft werden)? Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?

Gruß

Michael
Leo Oeler
2005-07-24 17:36:10 UTC
Permalink
On Sun, 24 Jul 2005 18:45:38 +0200, "Michael Landenberger"
Post by Michael Landenberger
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht des
Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt). Nur: wie nimmt man die in Anspruch, wenn
das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die Fernsteuerung ist noch da und
kann natürlich auch geprüft werden)? Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?
Wohl nur, wenn du nachweisen kannst, daß das Gerät mangelhaft ist. Da
das Fz weggeflogen ist, kannst du es nur mit der Fernsteuerung
nachweisen. Ich habe so meine Zweifel, ob das gelingen kann.


Gruß, Leo
Thomas Budich
2005-07-24 17:37:49 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Michael Landenberger
das ferngesteuerte Flugzeugmodell eines Nachbarjungen ist heute
"entflogen", weil es plötzlich auf die Steuerung nicht mehr
reagiert hat.
na so was!
Wie teuer ist das Gerät?
Wo getestet?
Post by Michael Landenberger
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich
eine stark verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien.
Was ist plötzlich?
Bei welcher Entfernung?
Du hast Elektromagnetische Störfelder beachtet?
Du hast die Entfernung gemessen?
Post by Michael Landenberger
2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich
Warum soll (sofort) abschalten besser sein?
Plumps ist es unten, auch bei kurzzeitigen Steuerungsproblemen.
Post by Michael Landenberger
der Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der
zuletzt gewählten Einstellung weiter
Dies ist auch nicht schlecht, ein zeitverzögertes Abschalten kann
besser sein. Was jedoch wenn das Fluggerät gerade
(unzulässigerweise) über einer Straße fliegt?

Was steht in der Dokumentation?

Vermutlich ist es kein (wesentlicher) Konstruktions- oder
Gewährleistungsfall.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]
Michael Landenberger
2005-07-24 18:14:45 UTC
Permalink
Post by Thomas Budich
Wie teuer ist das Gerät?
Billigteil. 30 Euro. Aber ist auch Geld, zumal wenn es vom Taschengeld bezahlt
wurde.
Post by Thomas Budich
Wo getestet?
Die Fliegerei fand auf einer über 1ha großen Wiese ohne Hindernisse statt.

Der Reichweitentest fand ebenfalls auf dieser Wiese statt, mit der
Fernsteuerung des entflogenen Flugzeug und einem baugleichen, anderen Modell,
was sich aber zum Testen am Boden befand. Die Reichweite war < 10m, obwohl die
Batterien neu waren. Lt. Verpackung soll die Reichweite ca. 100m betragen.
Diese Reichweite wurde auch mit der intakten Fernsteuerung ungefähr erreicht.
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich
eine stark verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien.
Was ist plötzlich?
Das Flugzeug ließ sich plötzlich nicht mehr steuern, obwohl es nur ca. 30m von
der Steuerung entfernt war.
Post by Thomas Budich
Bei welcher Entfernung?
ca. 30m.
Post by Thomas Budich
Du hast Elektromagnetische Störfelder beachtet?
Ja. Da war nix. Keine Hochspannungsleitung etc. Das verbliebene Flugzeug hat
an derselben Stelle auch noch astrein funktioniert.
Post by Thomas Budich
Du hast die Entfernung gemessen?
Natürlich nicht, ich konnte nur schätzen. 100m waren es aber sicher nicht.
Post by Thomas Budich
Warum soll (sofort) abschalten besser sein?
Weil das besser ist als zuerst in bebautes Gebiet zu fliegen und dann
runterzuknallen.
Post by Thomas Budich
Plumps ist es unten, auch bei kurzzeitigen Steuerungsproblemen.
So schnell geht das nicht. Bei kurzzeitigen Problemen kann man es immer noch
abfangen.
Post by Thomas Budich
Dies ist auch nicht schlecht, ein zeitverzögertes Abschalten kann
besser sein. Was jedoch wenn das Fluggerät gerade
(unzulässigerweise) über einer Straße fliegt?
Wie gesagt, wenn man das Gelände sorgfältig auswählt, dann kann es erst
gefährlich werden, wenn es dieses verlässt. Und genau das kann nicht
passieren, wenn es vorher abschaltet.
Post by Thomas Budich
Was steht in der Dokumentation?
Sinngemäß: Reichweite beachten. Aber wer kann wissen, dass diese plötzlich und
ohne Vorwarnung auf < 10m abfällt?
Post by Thomas Budich
Vermutlich ist es kein (wesentlicher) Konstruktions- oder
Gewährleistungsfall.
Das sehe ich anders. Schließlich sind auch Sicherheitsaspekte berührt.

Gruß

Michael
Wolfgang Gerber
2005-07-24 18:28:34 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Wie teuer ist das Gerät?
Billigteil. 30 Euro.
Ich habe es befürchtet!
Post by Michael Landenberger
Aber ist auch Geld, zumal wenn es vom Taschengeld bezahlt
wurde.
Lehrgeld!
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Wo getestet?
Die Fliegerei fand auf einer über 1ha großen Wiese ohne Hindernisse statt.
Der Reichweitentest fand ebenfalls auf dieser Wiese statt, mit der
Fernsteuerung des entflogenen Flugzeug und einem baugleichen, anderen Modell,
was sich aber zum Testen am Boden befand. Die Reichweite war < 10m, obwohl die
Batterien neu waren. Lt. Verpackung soll die Reichweite ca. 100m betragen.
Diese Reichweite wurde auch mit der intakten Fernsteuerung ungefähr erreicht.
Ach ne - und du weisst nicht daß in genau dem gleichen
Frequenzbereich, den dieser Schrottflieger wohl hatte, so ziemlich der
größte Funkmüll abgeht?

Da reicht z.B. ein CB-Funker in 1 KM Entfernung und dann geht nix
mehr. Oder industirelle Hochfrequenzgeräte. Die haben früher sogar
professionellen Steuerungen das Versagen "beigebracht".
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich
eine stark verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien.
Was ist plötzlich?
Das Flugzeug ließ sich plötzlich nicht mehr steuern, obwohl es nur ca. 30m von
der Steuerung entfernt war.
Bei diesem bekannterweise üblichen Elektronikmüll braucht einen das
nicht wundern. Wie gesagt - da reicht ein zugemülltes Frequenzband und
dann geht eben nix.
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Bei welcher Entfernung?
ca. 30m.
Post by Thomas Budich
Du hast Elektromagnetische Störfelder beachtet?
Ja.
Nö! Das kannst du gar nicht ohen Messgeräte
Post by Michael Landenberger
Da war nix. Keine Hochspannungsleitung etc. Das verbliebene Flugzeug hat
an derselben Stelle auch noch astrein funktioniert.
Funkstörungen sind selten nachvollziehbar. Wenn die Härtemaschine im
2-3 Kilometer entfernten Betrieb gerade Arbeitspause hat, dann hast du
auch wieder ein sauberes Band. Oder wenn der CB-Funker in Italien mit
seiner Kilowattendstufe bei offenem Band durch den Kanal brettert,
dann geht auch in 30 Meter Entfernung bei so einer Schrottsteuerung
nix mehr.
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Du hast die Entfernung gemessen?
Natürlich nicht, ich konnte nur schätzen. 100m waren es aber sicher nicht.
Post by Thomas Budich
Warum soll (sofort) abschalten besser sein?
Weil das besser ist als zuerst in bebautes Gebiet zu fliegen und dann
runterzuknallen.
ACK
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Plumps ist es unten, auch bei kurzzeitigen Steuerungsproblemen.
So schnell geht das nicht. Bei kurzzeitigen Problemen kann man es immer noch
abfangen.
LOL! Ist dir klar wie weit sich so ein Flugzeug in 3 Sekunden bewegen
kann? Willst du hinterherrennen und es auffangen?
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Dies ist auch nicht schlecht, ein zeitverzögertes Abschalten kann
besser sein. Was jedoch wenn das Fluggerät gerade
(unzulässigerweise) über einer Straße fliegt?
Wie gesagt, wenn man das Gelände sorgfältig auswählt, dann kann es erst
gefährlich werden, wenn es dieses verlässt. Und genau das kann nicht
passieren, wenn es vorher abschaltet.
Du träumst vom Idealfall
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Was steht in der Dokumentation?
Sinngemäß: Reichweite beachten. Aber wer kann wissen, dass diese plötzlich und
ohne Vorwarnung auf < 10m abfällt?
Jeder, der sich mit der "Technik" dieses Elektronimülls näher befasst
hat.
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Vermutlich ist es kein (wesentlicher) Konstruktions- oder
Gewährleistungsfall.
Das sehe ich anders. Schließlich sind auch Sicherheitsaspekte berührt.
LOL!

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Thomas Budich
2005-07-24 18:55:28 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Michael Landenberger
Billigteil. 30 Euro.
Post by Thomas Budich
Wo getestet?
Die Fliegerei fand auf einer über 1ha großen Wiese ohne
Hindernisse statt.
100*100 m^2
Post by Michael Landenberger
Die Reichweite war < 10m, obwohl die
Batterien neu waren. Lt. Verpackung soll die Reichweite ca. 100m betragen.
Mangelverdacht
Post by Michael Landenberger
Diese Reichweite wurde auch mit der intakten Fernsteuerung
ungefähr erreicht.
Also zwei Fernsteuerungen und die defekte (des entflogenen F.),
wobei die Batterien der defekten FS in der funktionstüchtigen FS
verwendet wurden?

Neue Batterien sind auch nicht immer ok.

Mach mehrere Tests kurz hintereinander wie beschrieben, dadurch
kann man statistisch nicht sichtbare Störungen ausschließen.
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Was ist plötzlich?
Das Flugzeug ließ sich plötzlich nicht mehr steuern,
obwohl es nur ca. 30m von der Steuerung entfernt war.
Oben waren es 10m.
Was nun?
Wenngleich 30m kleiner 100m sind.
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Du hast Elektromagnetische Störfelder beachtet?
Ja. Da war nix. Keine Hochspannungsleitung etc.
Das verbliebene Flugzeug hat
an derselben Stelle auch noch astrein funktioniert.
Gut, sprich den Händler an. Evtl. reagiert der schnell und
kundenfreundlich.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]
Michael Landenberger
2005-07-24 21:32:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
Die Fliegerei fand auf einer über 1ha großen Wiese ohne
Hindernisse statt.
100*100 m^2
Ungefähr, ja.
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
Die Reichweite war < 10m, obwohl die
Batterien neu waren. Lt. Verpackung soll die Reichweite ca. 100m betragen.
Mangelverdacht
Post by Michael Landenberger
Diese Reichweite wurde auch mit der intakten Fernsteuerung
ungefähr erreicht.
Also zwei Fernsteuerungen und die defekte (des entflogenen F.),
wobei die Batterien der defekten FS in der funktionstüchtigen FS
verwendet wurden?
Ja.
Post by Thomas Budich
Neue Batterien sind auch nicht immer ok.
Das habe ich in Betracht gezogen und die Batterien ausgetauscht. Das
verbliebene Flugzeug reagiert auf die defekte Fernsteuerung nur bis ca. 10m
Abstand, auf die intakte Fernsteuerung jedoch fast quer über die Wiese, und
das unabhängig vom verwendeten Batteriesatz.
Post by Thomas Budich
Mach mehrere Tests kurz hintereinander wie beschrieben, dadurch
kann man statistisch nicht sichtbare Störungen ausschließen.
Wir haben mehrere Tests gemacht.
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
Post by Thomas Budich
Was ist plötzlich?
Das Flugzeug ließ sich plötzlich nicht mehr steuern,
obwohl es nur ca. 30m von der Steuerung entfernt war.
Oben waren es 10m.
Als die Kontrolle über das entflogene Flugzeug verlorenging, war dieses ca.
30m von der Steuerung entfernt (wir standen ungefähr in der Mitte der Wiese,
und das Flugzeug befand sich noch weit entfernt vom Rand der Wiese). Beim
nachfolgenden Test mit derselben Fernsteuerung und dem verbliebenen Flugzeug
funktionierte die Steuerung nur noch bis max. 10m Entfernung. Allerdings war
das Flugzeug bei diesem Test nicht in der Luft (wir wollten ja nicht, das das
auch noch ausreißt).
Post by Thomas Budich
Gut, sprich den Händler an. Evtl. reagiert der schnell und
kundenfreundlich.
Ich werd's versuchen. Danke!

Gruß

Michael
Martin Schoenbeck
2005-07-25 07:04:49 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Landenberger
Das habe ich in Betracht gezogen und die Batterien ausgetauscht. Das
verbliebene Flugzeug reagiert auf die defekte Fernsteuerung nur bis ca. 10m
Abstand, auf die intakte Fernsteuerung jedoch fast quer über die Wiese, und
das unabhängig vom verwendeten Batteriesatz.
Hast Du denn auch die Senderquarze mitgetauscht, oder haben die beide den
gleichen Kanal.
Post by Michael Landenberger
Als die Kontrolle über das entflogene Flugzeug verlorenging, war dieses ca.
30m von der Steuerung entfernt (wir standen ungefähr in der Mitte der Wiese,
und das Flugzeug befand sich noch weit entfernt vom Rand der Wiese).
Auf welcher Frequenz sendet das Ding überhaupt?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Michael Landenberger
2005-07-25 10:54:14 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hast Du denn auch die Senderquarze mitgetauscht,
Ja.
Post by Martin Schoenbeck
oder haben die beide den
gleichen Kanal.
Nein.
Post by Martin Schoenbeck
Auf welcher Frequenz sendet das Ding überhaupt?
27 MHz. Es gibt insgesamt 3 Kanäle, die mit A, B und C markiert sind. Von
unseren Flugzeugen benutzt das eine Kanal B, das andere Kanal C. Keines der
beiden Flugzeuge reagiert auf die Fernsteuerung des anderen, die Kanaltrennung
ist also ok. Also habe ich die (steckbaren) Quarze getauscht, und schon war
aus der B- eine C-Fernsteuerung geworden, so dass nun das verbliebene Flugzeug
auf die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs reagierte. Das allerdings nur,
wie berichtet, auf sehr kurze Entfernung.

Gruß

Michael
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:39:26 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Landenberger
Post by Martin Schoenbeck
Hast Du denn auch die Senderquarze mitgetauscht,
Ja.
Post by Martin Schoenbeck
oder haben die beide den
gleichen Kanal.
Nein.
Post by Martin Schoenbeck
Auf welcher Frequenz sendet das Ding überhaupt?
27 MHz. Es gibt insgesamt 3 Kanäle, die mit A, B und C markiert sind. Von
unseren Flugzeugen benutzt das eine Kanal B, das andere Kanal C. Keines der
beiden Flugzeuge reagiert auf die Fernsteuerung des anderen, die Kanaltrennung
ist also ok. Also habe ich die (steckbaren) Quarze getauscht, und schon war
aus der B- eine C-Fernsteuerung geworden, so dass nun das verbliebene Flugzeug
auf die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs reagierte. Das allerdings nur,
wie berichtet, auf sehr kurze Entfernung.
Das riecht dann in der Tat nach Gewährleistung. Für mehr würde ich mir
allerdings keine großen Chancen ausrechnen. Möglicherweise könnte man das
Abschalten des Motors bei fehlendem Signal als Stand der Technik einstufen,
möglicherweise aber auch nur bei Stellern, bei denen ohnehin ein
Mikroprozessor anwesend ist und das beurteilen kann. Zumal bei dem Preis
der Motor vermutlich ohnehin keine größeren Schäden anrichten kann, anders
als bei den Stellern, bei denen die automatische Abschaltung heute üblich
ist.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Uwe Buschhorn
2005-07-25 00:17:52 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Ja. Da war nix.
Aha.
Du hast also geklärt, daß Dein Funkkanal frei ist?
Wie hast Du das gemacht?
Post by Michael Landenberger
Das sehe ich anders. Schließlich sind auch Sicherheitsaspekte berührt.
Ohne nachweislich freien Funkkanal ein Luftfahrzeug in Betrieb zu nehmen
ist allerdings ein Sicherheitsrisiko - für das Du haftest. Falls was
passiert ist. Also sei froh, daß offensichtlich nur 30 Euro weg sind.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Ralf Kusmierz
2005-07-25 05:13:07 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Landenberger
Ja. Da war nix.
Aha.
Du hast also geklärt, daß Dein Funkkanal frei ist?
Wie hast Du das gemacht?
Ich lese:

"Das habe ich in Betracht gezogen und die Batterien ausgetauscht. Das
verbliebene Flugzeug reagiert auf die defekte Fernsteuerung nur bis
ca. 10m Abstand, auf die intakte Fernsteuerung jedoch fast quer über
die Wiese, und das unabhängig vom verwendeten Batteriesatz."

"Wir haben mehrere Tests gemacht."

Ich finde das als Nachweis der Ursache ausreichend. Ist aber
irrelevant: Der Käufer kann sich auf die Beweislastumkehr berufen.
Post by Uwe Buschhorn
Ohne nachweislich freien Funkkanal ein Luftfahrzeug in Betrieb zu nehmen
ist allerdings ein Sicherheitsrisiko - für das Du haftest. Falls was
passiert ist. Also sei froh, daß offensichtlich nur 30 Euro weg sind.
Wenn die RC spinnt, haftet dafür auch nicht nur der Betreiber.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Uwe Buschhorn
2005-07-25 09:15:35 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Wenn die RC spinnt, haftet dafür auch nicht nur der Betreiber.
Wenn Du von einem technischen Defekt der RC ausgehst, magst Du Recht haben.

Wenn die RC aber wegen einem wildgewordenen Amateurfunker 'spinnt',
liegt kein Defekt vor - und trotzdem stürzt das Modell ab.

Und bevor gleich wieder Einwände kommen:
Die Funkfrequenzen sind nicht exklusiv. Jeder Modellpilot muß das wissen
und deshalb eine Gegend suchen, die mit großer Wahrscheinlichkeit
funktechnisch 'sauber' ist. Das ist praktisch nur auf dem Land der Fall.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Landenberger
2005-07-25 11:09:20 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Wenn die RC aber wegen einem wildgewordenen Amateurfunker 'spinnt',
liegt kein Defekt vor - und trotzdem stürzt das Modell ab.
Es wäre ja schön gewesen, wenn das Modell abgestürzt wäre ;-)

Der Kanal war aber nicht gestört, denn die eine Fernsteuerung arbeitete
einwandfrei, die andere (auf dem selben Kanal!) eben nicht. Und ich kann mir
nicht vorstellen, dass es einen Störsender gab, der immer genau dann aktiv
wurde, wenn ich die Quarze getauscht hatte.
Post by Uwe Buschhorn
Die Funkfrequenzen sind nicht exklusiv. Jeder Modellpilot muß das
wissen und deshalb eine Gegend suchen, die mit großer
Wahrscheinlichkeit funktechnisch 'sauber' ist.
Da bin ich mir ziemlich sicher, denn eines der beiden Flugzeuge flog
einwandfrei. Bei Vorhandensein eines Störsenders hätten beide Flugzeuge
Probleme gehabt.
Post by Uwe Buschhorn
Das ist praktisch
nur auf dem Land der Fall.
Es war am Stadtrand, die Umgebung hier ist ziemlich ländlich. Das
nächstgelegene Gebäude ist eine Schule, die zur Zeit wegen der Ferien
menschenleer sein dürfte.

Gruß

Michael
Roman Kron
2005-07-24 18:11:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Budich
Was ist plötzlich?
????
vor dem Absturz war sie ok, danach nicht mehr - was ist da unklar?
Post by Thomas Budich
Bei welcher Entfernung?
Wohl viel zu nah, sonst hätte er es kaum testen können.
Fernsteuerung funktionieren eigentlich auf Sichtverbindungen immer, das
weist du doch, denn wenn du keine Ahnung hättest, hättest du doch sicher
mal deine Klappe gehalten, oder?
Post by Thomas Budich
Du hast Elektromagnetische Störfelder beachtet?
Du hast die Entfernung gemessen?
Klar, mit ner Schnur zwischen Flugzeug und Steuerung... lol
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich
Warum soll (sofort) abschalten besser sein?
Plumps ist es unten, auch bei kurzzeitigen Steuerungsproblemen.
Klar, plumps!
Tolle Welt, in der du lebst, wo Flugzeuge runterfallen wenn der Motor
ausgeht. (es geht um Flugzeuge, nich tum Hubschrauber! verstehst du
FLUGzeuge, die können FLIEGEN, das hat nix mit dem Motor zu tun, der
sorgt nur für ganz wenig steigen statt ganz wenig sinken).
Post by Thomas Budich
Post by Michael Landenberger
der Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der
zuletzt gewählten Einstellung weiter
Dies ist auch nicht schlecht, ein zeitverzögertes Abschalten kann
Genau, lassen wir den Mixer an, und es einfach mit rotierendem Prop ins
Gesicht eines Kleinkindes reinstürzen. und zwar richtig mit Speed, erzeugt
durch den Quirl, damits ordentlich weh tut. Und zwar möglichst ganz weit
weg vom Modellfluggelände, damit auch niemand mit sowas rechnet.
Post by Thomas Budich
besser sein. Was jedoch wenn das Fluggerät gerade
(unzulässigerweise) über einer Straße fliegt?
Autos dürfte ein Modellflugzeug wohl noch am allerwenigstem anhaben - hab
mal ne Ente erwischt, die war sicher deutlich schwerer, als ein
Styroporflieger mit Elektromotörchen.
Post by Thomas Budich
Was steht in der Dokumentation?
Haha, ein chinesisches Billig-Plastik-produkt mit Dokumentation. das wär ja
mal was ganz neues.
Post by Thomas Budich
Vermutlich ist es kein (wesentlicher) Konstruktions- oder
Gewährleistungsfall.
nee, die sollen nur einmal fliegen. Sind Einwegmodellflieger.
--
Roman
Carsten Krueger
2005-07-24 19:54:21 UTC
Permalink
Post by Roman Kron
ausgeht. (es geht um Flugzeuge, nich tum Hubschrauber! verstehst du
Hubschrauber fallen selbstverständlich auch nicht vom Himmel wenn der Motor
ausgeht. man Autorotation

Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) despammed (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Peter Müllers
2005-07-24 20:09:18 UTC
Permalink
Post by Carsten Krueger
Post by Roman Kron
ausgeht. (es geht um Flugzeuge, nich tum Hubschrauber! verstehst du
Hubschrauber fallen selbstverständlich auch nicht vom Himmel wenn der Motor
ausgeht. man Autorotation
Aber wohl doch deutlich schneller als ein ultraleichter
Styropor-/Balsaholz-Segler.

Grüße

P.
Martin Schoenbeck
2005-07-24 20:27:00 UTC
Permalink
Hallo Carsten,
Post by Carsten Krueger
Post by Roman Kron
ausgeht. (es geht um Flugzeuge, nich tum Hubschrauber! verstehst du
Hubschrauber fallen selbstverständlich auch nicht vom Himmel wenn der Motor
ausgeht. man Autorotation
Wenn die Fernsteuerung ausfällt und deshalb der Motor ausgeht, dann ist's
aber Essig mit Autorotation.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 10:47:15 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Wenn die Fernsteuerung ausfällt und deshalb der Motor ausgeht, dann ist's
aber Essig mit Autorotation.
Wie kommst du auf die Idee, daß die Autorotation ausgerechnet dann nicht
stattfindet, wenn der Motor ausfällt? Bin wirklich sehr gespannt auf
deine Begründung. Ich kann mir zwar vorstellen, daß es bei bestimmten
Konstruktionen eine Begründung gibt, bin aber doch recht zuversichtlich,
von dir an dieser Stelle etwas anderes zu lesen. :->

Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Wolfgang Gerber
2005-07-25 11:16:51 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Wenn die Fernsteuerung ausfällt und deshalb der Motor ausgeht, dann ist's
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
aber Essig mit Autorotation.
Wie kommst du auf die Idee, daß die Autorotation ausgerechnet dann nicht
stattfindet, wenn der Motor ausfällt?
Er schrieb "wenn die Fernsteuerung ausfällt...."
Post by Lars Mueller
Bin wirklich sehr gespannt auf
deine Begründung.
Lies einfach nochmal und denke nach.
Post by Lars Mueller
Ich kann mir zwar vorstellen, daß es bei bestimmten
Konstruktionen eine Begründung gibt, bin aber doch recht zuversichtlich,
von dir an dieser Stelle etwas anderes zu lesen. :->
Ohne Fernsteuerungssignal -> eventuell Motor gleich aus. Oder
spätestens bei Spritende. Und spätestens dann freier Fall.

Vielleicht etwas (minimal) gebremst durch die Blätter.

Und ohne FS keine Möglichkeit die Autorotation richtig auszunutzen.
Nämlich im entscheidenen und "einmaligen" Zeitpunkt den Anstellwinkel
der Blätter zu ändern. -> Rums!

Der neue Krater trägt den Namen "Lars"


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:23:26 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Wenn die Fernsteuerung ausfällt und deshalb der Motor ausgeht, dann ist's
aber Essig mit Autorotation.
Wie kommst du auf die Idee, daß die Autorotation ausgerechnet dann nicht
stattfindet, wenn der Motor ausfällt?
Was hältst Du von der Idee, mal nachzulesen, was ich geschrieben habe? Für
die Autorotation ist entscheidend, daß Du den Pitch des Hubschrauber
steuern kannst. Dazu brauchst Du eine funktionierende Fernsteuerung.
Post by Lars Mueller
Bin wirklich sehr gespannt auf
deine Begründung. Ich kann mir zwar vorstellen, daß es bei bestimmten
Konstruktionen eine Begründung gibt, bin aber doch recht zuversichtlich,
von dir an dieser Stelle etwas anderes zu lesen. :->
Warum sollte ich was anderes schreiben, als vorher? Vielleicht hast Du
nicht erkannt, daß das Ausfallen des Motors bereits im Vorposting
postuliert war und die Betonung meiner Aussage infolgedessen auf 'deshalb'
liegen mußte.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 21:34:17 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Was hältst Du von der Idee, mal nachzulesen, was ich geschrieben habe? Für
die Autorotation ist entscheidend, daß Du den Pitch des Hubschrauber
steuern kannst. Dazu brauchst Du eine funktionierende Fernsteuerung.
Nein.

Aus Wiki: Als Autorotation bezeichnet man das nur durch Luftkräfte
erzeugte, "freie" Rotieren eines Rotors. Die Rotorblätter werden in
einen Zustand versetzt, in dem ein von unten kommender Luftstrom sie
rotieren lässt.

Dazu ist eine funktionierende Fernsteuerung nicht nötig.

Lars
Thomas Kammerer
2005-07-25 21:42:07 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
Aus Wiki: Als Autorotation bezeichnet man das nur durch Luftkräfte
erzeugte, "freie" Rotieren eines Rotors. Die Rotorblätter werden in
einen Zustand versetzt, in dem ein von unten kommender Luftstrom sie
rotieren lässt.
Dazu ist eine funktionierende Fernsteuerung nicht nötig.
Mensch Lars,

ohne Fernsteuerung, wie willste du da den Pitch steuern?

Ich gebe in Zukunft nur noch Pitch per Lars Glaskugel :-)
--
Gruß
Thomas
Surf & Phone Box WLAN kostenlos! (Produkt des Jahres 2004/2005)
http://www.solaranlage.ipactive.de oder http://p9053961.profiseller.de
Lars Mueller
2005-07-25 21:57:15 UTC
Permalink
Post by Thomas Kammerer
Post by Lars Mueller
Aus Wiki: Als Autorotation bezeichnet man das nur durch Luftkräfte
erzeugte, "freie" Rotieren eines Rotors. Die Rotorblätter werden in
einen Zustand versetzt, in dem ein von unten kommender Luftstrom sie
rotieren lässt.
Dazu ist eine funktionierende Fernsteuerung nicht nötig.
Mensch Lars,
ohne Fernsteuerung, wie willste du da den Pitch steuern?
Vorprogrammiert Automatisiert, wie seit Jahrzehnten verfügbar.
Post by Thomas Kammerer
Ich gebe in Zukunft nur noch Pitch per Lars Glaskugel :-)
Oder du fragst mal den Händler deiner Wahl nach einer Ausrüstung im
Pressegment oberhalb 30 Frz.

Gruß Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Wolfgang Gerber
2005-07-26 07:09:13 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Was hältst Du von der Idee, mal nachzulesen, was ich geschrieben habe? Für
die Autorotation ist entscheidend, daß Du den Pitch des Hubschrauber
steuern kannst. Dazu brauchst Du eine funktionierende Fernsteuerung.
Nein.
Aus Wiki: Als Autorotation bezeichnet man das nur durch Luftkräfte
erzeugte, "freie" Rotieren eines Rotors. Die Rotorblätter werden in
einen Zustand versetzt, in dem ein von unten kommender Luftstrom sie
rotieren lässt.
Dazu ist eine funktionierende Fernsteuerung nicht nötig.
Doch!

Zum "Rotieren" ist wirklich keine FS nötig. Aber zum anschliessenden
"nötigen" Änderung des Anstellwinkels um die aufgenommene
Rotationsenergie in Gegenschub umzumwandeln. Dieser Vorgang ist nur
einmal möglich. Kurz vor dem Aufprall.

Eine IMHO gute Abhandlung zum Thema Heli:
http://www.hems-ag.de/inlay/aer_heli_li.pdf


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Martin Schoenbeck
2005-07-26 07:22:51 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
Nein.
Aus Wiki: Als Autorotation bezeichnet man das nur durch Luftkräfte
erzeugte, "freie" Rotieren eines Rotors. Die Rotorblätter werden in
einen Zustand versetzt, in dem ein von unten kommender Luftstrom sie
rotieren lässt.
Dazu ist eine funktionierende Fernsteuerung nicht nötig.
Also nochmal langsam zum Mitschreiben: Carsten schrieb, Hubschrauber fielen
nicht einfach vom Himmel, nur weil der Motor ausfällt. Eben wegen der
Autorotation. Ich schrieb dazu, daß das aber nicht funktioniert, wenn der
Motor wegen defekter Fernsteuerung ausfällt. Nun schreibst Du, zu recht,
daß man die Autorotation selbstverständlich durch per Fail-Safe mit
negativem Pitch angesteuertem Rotor erzeugen kann. Das ist zwar richtig,
ändert aber am Ergebnis 'vom Himmel fallen' nichts. Erst die Möglichkeit,
den Hubschrauber mit der durch Autorotation aufgenommen Drehenergie kurz
vor dem Aufschlag abzufangen, verhindert das. Und dazu braucht man eine
funktionierende Fernsteuerung.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-26 08:01:02 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
ändert aber am Ergebnis 'vom Himmel fallen' nichts. Erst die Möglichkeit,
Das kommt vielleicht darauf an, was man als "Fallen" definiert.
Post by Martin Schoenbeck
den Hubschrauber mit der durch Autorotation aufgenommen Drehenergie kurz
vor dem Aufschlag abzufangen, verhindert das. Und dazu braucht man eine
funktionierende Fernsteuerung.
ACK! Auch wenn ich mir vorstellen könnte, daß man das mit etwas
bastlerischem Geschick auch zumindest soweit automatisieren könnte
(Abstandsmesser notwendig), daß eine Art Aufsetzen stattfindet. Im
Ergebnis bleibt so ein unkontrollierter Hubschrauber dann natürlich
schon wegen des rotierenden Rotors höchst gefährlich, also macht das
unter Sicherheitsaspekten vielleicht nicht einmal einen Unterschied,
außer daß die Passanten eine bessere Chance haben, zu flüchten. Außerdem
denke ich, daß auch ohne abstandsabhängige Steuerung der Fall durch die
Autorotation gebremst wird, da hier immerhin noch das Tragflächenprinzip
(Bernoulli) wirken müßte.

Wir schweifen ganz schön vom Thema ab. ;-)

Gruß Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Ralf Kusmierz
2005-07-26 11:41:04 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Lars Mueller
Außerdem
denke ich, daß auch ohne abstandsabhängige Steuerung der Fall durch die
Autorotation gebremst wird, da hier immerhin noch das Tragflächenprinzip
(Bernoulli) wirken müßte.
Nix Bernoulli.
Post by Lars Mueller
Wir schweifen ganz schön vom Thema ab. ;-)
Äh, ja ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Wolfgang Fieg
2005-07-24 17:37:57 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht
des Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt). Nur: wie nimmt man die in
Anspruch, wenn das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die
Fernsteuerung ist noch da und kann natürlich auch geprüft werden)? Welche
Chancen hat man, unter diesen Umständen den Kaufpreis vom Händler
erstattet zu bekommen?
Nur mal interessehalber: Wie Du schreibst, kann so ein Flugzeug auch bei
korrekt arbeitender Fernbedienung deren Reichweite verlassen. Was muß es
denn dann richtigerweise tun?

Wolfgang
Michael Landenberger
2005-07-24 18:03:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Nur mal interessehalber: Wie Du schreibst, kann so ein Flugzeug auch bei
korrekt arbeitender Fernbedienung deren Reichweite verlassen. Was muß es
denn dann richtigerweise tun?
Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein ultraleichtes Modell aus
Styropor, das Abstürze auch aus großer Höhe relativ gut verträgt und auch
keine Schäden anrichten kann. Wenn es beim Aussetzen der Funksignale
abgeschaltet hätte, wäre es schlimmstenfalls abgestürzt (wobei der Fall durch
den Luftwiderstand so stark gebremst worden wäre, dass man eher von Trudeln
sprechen kann), bestenfalls wäre es einfach zu Boden gesegelt. Beides hätte
IMHO weder am Flugzeug noch sonstwo Schäden angerichtet. Somit wäre das
Abschalten die beste Verhaltensweise gewesen, zumal der Absturz dann noch über
unbebautem Gebiet erfolgt wäre.
Da es aber nicht abgeschaltet hat, ist es einfach davongeflogen, und zwar von
grundsätzlich geeignetem Gelände (einer ausreichend großen, freien Wiese) in
bebautes Gebiet, Entfernung > 300m.

Ich wage gar nicht darüber nachzudenken, was passiert, wenn ein großes,
schweres Modell ausreißt und völlig unkontrollierbar irgendwo weit entfernt
vom Fluggelände runterknallt. Ich finde, kein Flugzeugmodell sollte ausreißen
können.

Gruß

Michael
Uwe Buschhorn
2005-07-24 19:23:59 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Ich wage gar nicht darüber nachzudenken, was passiert, wenn ein großes,
schweres Modell ausreißt und völlig unkontrollierbar irgendwo weit
entfernt vom Fluggelände runterknallt. Ich finde, kein Flugzeugmodell
Völlig normaler Flugalltag bei Flugmodellen.
Deshalb läßt man sie auch nur mit Sicherheitsabständen von mehreren
Kilometern zur nächsten bebauten Siedlung aufsteigen. Gibts sogar
gesetzliche Regelungen. Und spezielle Haftpflichtversicherungen.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Martin Schoenbeck
2005-07-24 19:48:32 UTC
Permalink
Hallo Uwe,
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Landenberger
Ich wage gar nicht darüber nachzudenken, was passiert, wenn ein großes,
schweres Modell ausreißt und völlig unkontrollierbar irgendwo weit
entfernt vom Fluggelände runterknallt. Ich finde, kein Flugzeugmodell
Völlig normaler Flugalltag bei Flugmodellen.
Keineswegs. Daß Fernsteuerungen ausfallen, ist heute eine absolute
Ausnahme.
Post by Uwe Buschhorn
Deshalb läßt man sie auch nur mit Sicherheitsabständen von mehreren
Kilometern zur nächsten bebauten Siedlung aufsteigen. Gibts sogar
gesetzliche Regelungen. Und spezielle Haftpflichtversicherungen.
Abstand von unbebauten Siedlungen zu halten, wäre auch ziemlich sinnfrei.
Aber auch ansonsten dient die Abstandspflicht in erster Linie
Lärmvermeidung. Und mit einer Aufstiegserlaubnis kann auch in geringer
Entfernung geflogen werden. Und mit Elektromodellen oder welchen ganz ohne
Motor ohnehin.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Uwe Buschhorn
2005-07-24 20:59:19 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Keineswegs. Daß Fernsteuerungen ausfallen, ist heute eine absolute
Ausnahme.
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Post by Martin Schoenbeck
Lärmvermeidung. Und mit einer Aufstiegserlaubnis kann auch in geringer
Entfernung geflogen werden. Und mit Elektromodellen oder welchen ganz ohne
Motor ohnehin.
Seit wann gilt für Elektroflugmodelle eine allgemeine Aufstiegserlaubnis
ohne Auflagen?

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Martin Schoenbeck
2005-07-25 07:06:11 UTC
Permalink
Hallo Uwe,
Post by Uwe Buschhorn
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Dazu müßte solche Plätze erstmal geben.
Post by Uwe Buschhorn
Post by Martin Schoenbeck
Lärmvermeidung. Und mit einer Aufstiegserlaubnis kann auch in geringer
Entfernung geflogen werden. Und mit Elektromodellen oder welchen ganz ohne
Motor ohnehin.
Seit wann gilt für Elektroflugmodelle eine allgemeine Aufstiegserlaubnis
ohne Auflagen?
Nicht ohne Auflagen. Es darf nicht mehr als 5 kg wiegen. Das gilt aber
schon eine halbe Ewigkeit.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 10:39:04 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Uwe,
Post by Uwe Buschhorn
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Dazu müßte solche Plätze erstmal geben.
Kennst du Nuhr?
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:31:01 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Uwe,
Post by Uwe Buschhorn
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Dazu müßte solche Plätze erstmal geben.
Kennst du Nuhr?
Klar, macht der auch Modellflug? Oder wolltest Du nur darauf hinweisen, daß
Dir keine sachlichen Argumente mehr einfallen?

Gruß Martin, der nicht jedes Wochenende nach Bayern oder Schleswig-Holstein
fährt, um weit abgelegene Modellflugplätze zu besuchen.
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Wolfgang Gerber
2005-07-25 12:09:14 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Post by Uwe Buschhorn
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Dazu müßte solche Plätze erstmal geben.
Kennst du Nuhr?
Klar, macht der auch Modellflug? Oder wolltest Du nur darauf hinweisen, daß
Dir keine sachlichen Argumente mehr einfallen?
Er wollte darauf hinweisen daß du die Klappe halten sollst weil du
offensichtlich keine Ahnung hast.

Besser ausgedrückt?
Post by Martin Schoenbeck
Gruß Martin, der nicht jedes Wochenende nach Bayern oder Schleswig-Holstein
fährt, um weit abgelegene Modellflugplätze zu besuchen.
Hier (BW/BY) gibt es genug Modellflugplätze mit "Flug- bzw.
Funküberwachung". Ich kenne eigentlich nur solche. Zumindest die
Vereinsmäßigen.



Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Martin Schoenbeck
2005-07-25 12:21:39 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Gerber
Post by Martin Schoenbeck
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Post by Uwe Buschhorn
Keine noch so teuere Steuerung ist gegen einen belegten oder gestörten
Kanal sicher. Auch deswegen sollte man nur auf weit abgelegenen
Modellflugplätzen fliegen wo die Kanalbelegung sicher organisiert werden
kann.
Dazu müßte solche Plätze erstmal geben.
Kennst du Nuhr?
Klar, macht der auch Modellflug? Oder wolltest Du nur darauf hinweisen, daß
Dir keine sachlichen Argumente mehr einfallen?
Er wollte darauf hinweisen daß du die Klappe halten sollst weil du
offensichtlich keine Ahnung hast.
Besser ausgedrückt?
Das war mir schon klar. Da das 'keine Ahnung haben' aber mehr ihn betrifft,
erstaunte mich das doch etwas.
Post by Wolfgang Gerber
Post by Martin Schoenbeck
Gruß Martin, der nicht jedes Wochenende nach Bayern oder Schleswig-Holstein
fährt, um weit abgelegene Modellflugplätze zu besuchen.
Hier (BW/BY) gibt es genug Modellflugplätze mit "Flug- bzw.
Funküberwachung". Ich kenne eigentlich nur solche. Zumindest die
Vereinsmäßigen.
Das ist wohl auf allen Modellflugplätzen so. Nur 'weit abgelegen' sind die
wenigsten.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 21:09:00 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Gerber
Er wollte darauf hinweisen daß du die Klappe halten sollst weil du
offensichtlich keine Ahnung hast.
Besser ausgedrückt?
Das war mir schon klar. Da das 'keine Ahnung haben' aber mehr ihn betrifft,
erstaunte mich das doch etwas.
Dir fehlt offensichtlich die Grundlage, das zu beurteilen. Nur weil du
keine Modellflugplätze zu kennen scheinst, bedeutet das noch lange
nicht, daß diese nicht vorhanden wären. Sie sind nur nicht immer leicht
zu finden, weil z.B. auch nicht ständig Flugbetrieb ist. Vielleicht
wärst du erstaunt darüber, wie nah der nächste ist.

Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Martin Schoenbeck
2005-07-25 21:31:05 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Wolfgang,
Post by Wolfgang Gerber
Er wollte darauf hinweisen daß du die Klappe halten sollst weil du
offensichtlich keine Ahnung hast.
Besser ausgedrückt?
Das war mir schon klar. Da das 'keine Ahnung haben' aber mehr ihn betrifft,
erstaunte mich das doch etwas.
Dir fehlt offensichtlich die Grundlage, das zu beurteilen.
Ach ja?
Post by Lars Mueller
Nur weil du
keine Modellflugplätze zu kennen scheinst, bedeutet das noch lange
nicht, daß diese nicht vorhanden wären.
Ich kenne zumindest alle hier in der näheren Umgebung.
Post by Lars Mueller
Sie sind nur nicht immer leicht
zu finden, weil z.B. auch nicht ständig Flugbetrieb ist. Vielleicht
wärst du erstaunt darüber, wie nah der nächste ist.
Im Gegenteil: ich wäre nicht erstaunt. Er ist nämlich nur zwei Kilometer
weg. Allerdings erstaunt mich jetzt umso mehr, warum Du meine Aussage
'solche Plätze müßte es erstmal geben' auf Uwes Aussage, man solle nur auf
weit abgelegenen Plätzen fliegen mit Dieter Nuhr kommentierst. Du sagst
doch selbst, daß die Plätze eher nicht 'weit abgelegen' sind. Und zumindest
hier in NRW _können_ sie auch gar nicht weit abgelegen sein, weil hier
alles zugebaut ist. Womit also begründest Du Deine Behauptung, ich hätte
keine Ahnung, wenn ich behaupte ich könnte hier auf gar keinen weit
abgelegenen Flugplatz gehen.

Oder glaubst Du, ich hätte bezweifelt, daß auf Modellflugplätzen die
Kanalbelegung sicher organisiert wird?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 21:52:37 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Oder glaubst Du, ich hätte bezweifelt, daß auf Modellflugplätzen die
Kanalbelegung sicher organisiert wird?
Nein, ich hatte dein "Dazu müßte solche Plätze erstmal geben." auf
Modellflugplätze generell bezogen. Offensichtlich Ein klassisches
Mißverständnis, sorry! Ich ziehe die Bemerkung daher mit Bedauern
zurück. Ich dachte, du wolltest bezweifeln, daß es eine erwähnenswerte
Anzahl an Modellflugplätzen in D gäbe.

Gruß Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Holger Pollmann
2005-07-24 21:53:16 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Völlig normaler Flugalltag bei Flugmodellen.
Deshalb läßt man sie auch nur mit Sicherheitsabständen von
mehreren Kilometern zur nächsten bebauten Siedlung aufsteigen.
Gibts sogar gesetzliche Regelungen.
Oha... wo genau bitte?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Roland Rieß
2005-07-25 09:33:01 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Uwe Buschhorn
Völlig normaler Flugalltag bei Flugmodellen.
Deshalb läßt man sie auch nur mit Sicherheitsabständen von
mehreren Kilometern zur nächsten bebauten Siedlung aufsteigen.
Das stimmt so pauschal nicht. Modelle mit Verbrennungsmotoren 1,5km
Mindestabstand oder mit Erlaubnis der LF-Behörde auch näher.
Post by Holger Pollmann
Post by Uwe Buschhorn
Gibts sogar gesetzliche Regelungen.
Oha... wo genau bitte?
§16 LuftVO

Gruß
Roland
--
info3001.de
reitrecht.de
Holger Pollmann
2005-07-25 17:37:00 UTC
Permalink
Post by Roland Rieß
Post by Holger Pollmann
Post by Uwe Buschhorn
Gibts sogar gesetzliche Regelungen.
Oha... wo genau bitte?
§16 LuftVO
Vielen Dank.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Andreas Froehlich
2005-07-25 04:32:40 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Nur mal interessehalber: Wie Du schreibst, kann so ein Flugzeug auch
bei korrekt arbeitender Fernbedienung deren Reichweite verlassen. Was
muß es denn dann richtigerweise tun?
Ich habe mal gehört, manche (teurere) Modelle schalten dann automatisch
auf Kurvenflug, fliegene also ständig im Kreis bis die Battererie (oder
der Tank) leer ist. Dadurch besteht die Möglichkeit, daß Flugzeug wieder
"einzufangen", indem man sich mit der Fernbedienung dem Standort des
FLugzeuges nähert, bis es wieder in Fernbedienungsreichweite ist.

Andreas
Stefan Schilling
2005-07-25 10:15:05 UTC
Permalink
In article <dc0l4r$dhp$***@online.de>, ***@onlinehome.de
says...
Post by Michael Landenberger
Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein ultraleichtes Modell aus
Styropor, das Abstürze auch aus großer Höhe relativ gut verträgt und auch
keine Schäden anrichten kann.
So, meinst du? Es scheint sich doch immerhin um ein Elektroflgmodell zu
handeln, das ein paar Gramm Akku mit sich rumschleppt. Lass' das mal 4
Minuten unkontrolliert geradeaus fliegen und dem nächsten PKW auf
Autobahn oder Landstraße in die Frontscheibe knallen, dessen Fahrer
daraufhin sein Fahrzeug verreisst, verunfallt und lebenslang
berufsunfähig ist...
Post by Michael Landenberger
Da es aber nicht abgeschaltet hat, ist es einfach davongeflogen, und zwar von
grundsätzlich geeignetem Gelände (einer ausreichend großen, freien Wiese) in
bebautes Gebiet, Entfernung > 300m.
Dass das nicht ausreichend ist, wirst du im Schadensfall sehr schnell
merken - und evtl. teuer bezahlen müssen.
Post by Michael Landenberger
Ich wage gar nicht darüber nachzudenken, was passiert, wenn ein großes,
schweres Modell ausreißt und völlig unkontrollierbar irgendwo weit entfernt
vom Fluggelände runterknallt. Ich finde, kein Flugzeugmodell sollte ausreißen
können.
Finde ich auch. Ist aber nicht machbar. Und bei großen Modellen sind die
Voraussetzungen gänzlich anders: die Ausrüstung kostet da locker mehrere
tausend EUR. Geflogen wird nur auf dem 35 MHz Band, wo sich keine
ferngesteuerten Autos, Boote usw. tummeln dürfen.

Die Reichweite und Störsicherheit ist sehr viel größer als bei einem
Billig-Spielzeug. Der Flugbetrieb ist vereinsmäßig organisiert und
findet nur auf entsprechendem Gerlände statt. Die Frequenzen werden dort
koordiniert vergeben, mit Anmeldung und Markierungsfähnchen, damit es zu
keinen lebensgefährlichen Überschneidungen kommt. Oft werden sogar vor
dem Flug extra die verfügbaren Frequenzen gescannt, um evtl. belegte
Kanäle, die nicht verzeichnet sind, zu ermitteln.

Und tatsächlich haben dort viele Flugkörper eine Automatik eingebaut,
die im Falle des Kontaktverlusts zum Sender die Steuerung in eine
bestimmte Position stellt oder den Notfallschirm auslöst. Auf dem
Vereinsgelände gibt es in der Regel einen großen stabilen
Maschendrahtzaun, hinter dem man sich besser in Sicherheit bringt, falls
doch einmal so ein Geschoss ausser Kontrolle gerät.

Und last not least: die Leute haben dort eine unbegrenzte
Haftpflichtversicherung für solche Fälle. Alles andere wäre grob
fahrlässig und wird auch niemand machen.

Viele Grüße,
Stefan
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:53:56 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Schilling
Finde ich auch. Ist aber nicht machbar. Und bei großen Modellen sind die
Voraussetzungen gänzlich anders: die Ausrüstung kostet da locker mehrere
tausend EUR. Geflogen wird nur auf dem 35 MHz Band, wo sich keine
ferngesteuerten Autos, Boote usw. tummeln dürfen.
Mehrere tausend Euro dürfte allerdings wirklich die absolute Ausnahme sein,
selbst wenn Du den Sender mitrechnest.
Post by Stefan Schilling
Die Reichweite und Störsicherheit ist sehr viel größer als bei einem
Billig-Spielzeug.
Das in der Tat. Solange man ohne Hilfsmittel das Modell sieht, kann man es
auch steuern.
Post by Stefan Schilling
Der Flugbetrieb ist vereinsmäßig organisiert und
findet nur auf entsprechendem Gerlände statt. Die Frequenzen werden dort
koordiniert vergeben, mit Anmeldung und Markierungsfähnchen, damit es zu
keinen lebensgefährlichen Überschneidungen kommt. Oft werden sogar vor
dem Flug extra die verfügbaren Frequenzen gescannt, um evtl. belegte
Kanäle, die nicht verzeichnet sind, zu ermitteln.
Yep.
Post by Stefan Schilling
Und tatsächlich haben dort viele Flugkörper eine Automatik eingebaut,
die im Falle des Kontaktverlusts zum Sender die Steuerung in eine
bestimmte Position stellt oder den Notfallschirm auslöst.
Notfallschirme habe ich allerdings noch nie gesehen.
Post by Stefan Schilling
Und last not least: die Leute haben dort eine unbegrenzte
Haftpflichtversicherung für solche Fälle. Alles andere wäre grob
fahrlässig und wird auch niemand machen.
Unbegrenzte Deckung dürfte auch eher selten sein, aber mehrere Millionen
ist schon üblich.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Stefan Schilling
2005-07-26 07:41:50 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Schoenbeck
Mehrere tausend Euro dürfte allerdings wirklich die absolute Ausnahme sein,
selbst wenn Du den Sender mitrechnest.
Bei kleinen (Elektro)Seglern sicher. Aber wenn man größere und schwerere
Modelle nimmt, evtl. sogar scale, mit > 30 Zellen oder Verbrenner, oder
gar Helis... da läppert sich das ganz schnell. Für ein Spielzeug wie das
im Ausgangsposting genannte kann ein 'echter' Modellflieger ja nicht mal
die Anzahlung für ein brauchbares Ladegerät leisten ;-)
Post by Martin Schoenbeck
Unbegrenzte Deckung dürfte auch eher selten sein, aber mehrere Millionen
ist schon üblich.
Das wäre mir bei Personenschäden zu wenig.

Viele Grüße,
Stefan
Martin Schoenbeck
2005-07-26 08:39:31 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Schilling
Bei kleinen (Elektro)Seglern sicher. Aber wenn man größere und schwerere
Modelle nimmt, evtl. sogar scale, mit > 30 Zellen oder Verbrenner, oder
gar Helis... da läppert sich das ganz schnell.
Du sprachst von mehreren Tausend allein für die Fernsteuerung. Oder
meintest Du das komplette Modell? Dann kommt man natürlich leicht auch an
10000 EUR.
Post by Stefan Schilling
Für ein Spielzeug wie das
im Ausgangsposting genannte kann ein 'echter' Modellflieger ja nicht mal
die Anzahlung für ein brauchbares Ladegerät leisten ;-)
ACK
Post by Stefan Schilling
Post by Martin Schoenbeck
Unbegrenzte Deckung dürfte auch eher selten sein, aber mehrere Millionen
ist schon üblich.
Das wäre mir bei Personenschäden zu wenig.
Mir auch. Du schriebst aber, jeder Modellflieger auf Modellflugplätzen
hätte unbegrenzte Deckung. Die meisten sind aber über den dmfv versichert,
da sind standarmäßig nur 1,5 Mio und maximal 4 Mio möglich. Und beim daec
ist auch nicht mehr drin.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Stefan Schilling
2005-07-26 10:23:57 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Schoenbeck
Du sprachst von mehreren Tausend allein für die Fernsteuerung. Oder
meintest Du das komplette Modell? Dann kommt man natürlich leicht auch an
10000 EUR.
Nein, ich meinte schon die Ausgaben für das ganze Equipment. Da müssen
für die nötige Betriebssicherheit schließlich alle Komponenten
hochwertig und zuverlässig sein.
Post by Martin Schoenbeck
Mir auch. Du schriebst aber, jeder Modellflieger auf Modellflugplätzen
hätte unbegrenzte Deckung. Die meisten sind aber über den dmfv versichert,
da sind standarmäßig nur 1,5 Mio und maximal 4 Mio möglich. Und beim daec
ist auch nicht mehr drin.
Klar. Ich bezog mich auf auf den von Michael genannten Fall des "ich
wage mir gar nicht vorzustellen..." Und da macht es halt einen
Unterschied, ob ich einen kleinen 500 g Segler fliege oder ein 5 kg
Verbrenner-Geschoss.

Viele Grüße,
Stefan
Hans Danckwerts
2005-07-25 22:26:46 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Da es aber nicht abgeschaltet hat, ist es einfach davongeflogen, und
zwar von grundsätzlich geeignetem Gelände (einer ausreichend großen,
freien Wiese) in bebautes Gebiet, Entfernung > 300m.
Wie sich das Modell beim Ausfall des Senders verhält, ist aber doch
etwas, was sich innerhalb von wenigen Sekunden ohne Aufwand bereits
vor dem Start ermitteln läßt. (Ausschalten des Senders)
Neben dem Defekt der Senderelektronik gibt es ja noch genug weitere Gründe,
die einen Ausfall hervorrufen können wie Kontaktprobleme durch Erschütterungen,
abgebrochene Antenne...

Hinterher auf das Modell zu schimpfen, obwohl du vor dem Start nachlässig warst,
halte ich nicht für angemessen.
--
Gruß Hans, der seinen E-Heli immer nur im Wohnzimmer bei geschlossenen Fenstern startet, da kann er nicht davonfliegen ;-)

Auftretende Rechtschreibfehler entstanden sicher durch die elektronische Datenübertragung
und *nicht* durch den Autor
Roman Kron
2005-07-24 18:01:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Nur mal interessehalber: Wie Du schreibst, kann so ein Flugzeug auch bei
kann - tut aber eher selten.
Post by Wolfgang Fieg
korrekt arbeitender Fernbedienung deren Reichweite verlassen. Was muß es
denn dann richtigerweise tun?
Es muss garnix, da der Pilot dafür zu sorgen hat, dass das net vorkommt.
Viele schalten wohl den Motor ab, denn eine sich drehende Luftschraube kann
beim Absturz mehr Schaden anrichten - und ausserdem weis man ja garnicht wo
man suchen soll, wenns noch wegfliegt, und zu guter letzt fliegt man meist
in einer Gegend wo ein Absturz nicht so schlimm für das wos draufstürzt
ist, also soll es doch in der Nähe runterkommen.
Es gibt auch Schaltungen, die dafür sorgen das eine stabile Kurven-Fluglage
angenommen wird - klappt nicht mit jedem Modell, klar, so dass es nicht
weiter weg fliegt (falls es halbwegs windstill ist).

Da die Fernbedienungen normalerweise aber weiter reichen als man die
Fluglage noch gut erkennen kann, und auch ne gut sichtbare Akku-Anzeige
haben, kommt das normal nicht vor - eher fällt der Akku vom Flugzeug aus
(z.B. Wackelkontakt) (und ohne den kann es eh nix mehr "tun").

Mir ist der Akku mal im Flug rausgefallen (ist ein schweres großes
Styropor-Modell, bestand danach erstmal aus 5 Teilen...), hab die
Befestigung verbessert...
--
Roman
Lars Mueller
2005-07-25 10:39:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Nur mal interessehalber: Wie Du schreibst, kann so ein Flugzeug auch bei
korrekt arbeitender Fernbedienung deren Reichweite verlassen. Was muß es
denn dann richtigerweise tun?
In das Killfile sehen, dort bereits den Eintrag "Michael Landenberger"
vorfinden und sich nicht weiter wundern. :-)
Ups, falsches Thema, also: Den sofortigen Sturzflug, indem die gesamte
potentielle Energie in kinetische Energie umgewandelt wird, einleiten
und mit 250 km/h den nächsten Passanten durch den Hals rasen.

SCNR Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Michael Landenberger
2005-07-25 11:29:02 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
In das Killfile sehen, dort bereits den Eintrag "Michael Landenberger"
vorfinden und sich nicht weiter wundern. :-)
Ich denke, kaum jemand wird mich im Killfile haben. Nun ja, jeder so wie er
will.
Post by Lars Mueller
Ups, falsches Thema, also: Den sofortigen Sturzflug, indem die gesamte
potentielle Energie in kinetische Energie umgewandelt wird, einleiten
und mit 250 km/h den nächsten Passanten durch den Hals rasen.
Du darfst mir gerne erklären, wie ein Objekt mit den Flugeigenschaften (und,
gemessen an der Größe, auch dem Gewicht) einer Vogelfeder im nicht luftleeren
Raum in den freien Fall übergehen, geschweige denn 250 km/h erreichen kann.
Weiterhin darfst du darlegen, wie das Modell auf einer absolut passantenfreien
Wiese einem Passanten durch den Hals rasen, äh, schweben soll.

Nochmal: das Gewicht des Modells beträgt bei 40 cm Spannweite ca. 95g.

Aber ich hätte wissen müssen, dass du gerne mal Statements zu dir völlig
unbekannten Sachverhalten abgibst, siehe news:***@individual.net
ff.
Post by Lars Mueller
SCNR Lars
Ebenso.

Michael
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:57:44 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Landenberger
Aber ich hätte wissen müssen, dass du gerne mal Statements zu dir völlig
ff.
Danke für den Link. Nun weiß ich immerhin, wie er auf Dieter Nuhr kam. ;-)

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 21:29:02 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Michael,
...
Post by Martin Schoenbeck
Danke für den Link. Nun weiß ich immerhin, wie er auf Dieter Nuhr kam. ;-)
Trolle unter sich bestätigen sich schon mal gerne gegenseitig.

Das zitierte war ein absolut typischer Fall von mangelhafter Information
im OP, wie er immer wieder vorkommt. Wer ein Problem von anderen gelöst
haben möchte, der sollte schon selbst seine Hardware beschreiben und
nicht andere danach glaskugeln und googeln lassen. Die Antwort mit den
Treibern war übrigens am Ende richtig, also braucht sich hier niemand
das Maul darüber zerreißen, daß ich nicht die Bezeichnungen sämtlicher
auf dem Markt erhältlichen Karten auswendig weiß, bzw. wissen will.
Glaskugeln sind nunmal unzuverlässig.

Lars
Wolfgang Gerber
2005-07-25 12:15:19 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Du darfst mir gerne erklären, wie ein Objekt mit den Flugeigenschaften (und,
gemessen an der Größe, auch dem Gewicht) einer Vogelfeder im nicht luftleeren
Raum in den freien Fall übergehen, geschweige denn 250 km/h erreichen kann.
Weiterhin darfst du darlegen, wie das Modell auf einer absolut passantenfreien
Wiese einem Passanten durch den Hals rasen, äh, schweben soll.
Es gab vor Jahren (ca. Mitte der 70er -AFAIR) ein Fall, wo ein stabil
gefalteter Papierflieger(!) eine Windschutzscheibe durchschlagen hat.

Du kannst auch spasshalber ein Blatt Papier falten und damit ein
Holzlineal abschlagen. Ist eine immer sehr eindrucksvoll Demo!
Post by Michael Landenberger
Nochmal: das Gewicht des Modells beträgt bei 40 cm Spannweite ca. 95g.
Und das knallt einem mit 100 Sachen fahrendem Motorradfaher an das
Hirn. - Ich möchte das nicht erleben.

Auch hier ein Beispiel: Ist noch AFAIR nicht lange her als ein Biker
berichtet hat wie einem bei hoher Geschwindigkeit ein "Spatz" oder
gleichwertiger kleiner "Flugkörper" nach Einschlag im Helm
steckengeblieben ist.
Post by Michael Landenberger
Aber ich hätte wissen müssen, dass du gerne mal Statements zu dir völlig
ff.
BTW: Du entwickelst dich langsam aber sicher zum Troll!

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Uwe Buschhorn
2005-07-25 14:17:05 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Gerber
Auch hier ein Beispiel: Ist noch AFAIR nicht lange her als ein Biker
berichtet hat wie einem bei hoher Geschwindigkeit ein "Spatz" oder
gleichwertiger kleiner "Flugkörper" nach Einschlag im Helm
steckengeblieben ist.
Ich hatte letztens auf meinem Roller einen Frontalzusammenstoß mit einer
Hornisse. War ein Gefühl, als hätte mich jemand zusammengeschlagen. War
noch nen Tag später noch zu spüren. Wenn man mit sowas nicht ständig
rechnen würde, wäre ich längst an der Leitplanke gelandet.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Stefan Schilling
2005-07-26 07:36:20 UTC
Permalink
In article <dc2ie2$ppf$***@online.de>, ***@onlinehome.de
says...
Post by Michael Landenberger
Nochmal: das Gewicht des Modells beträgt bei 40 cm Spannweite ca. 95g.
Darum geht es nicht. Ein Hase, der über die Straße läuft, kann an einem
PKW auch keinen großen Schaden anrichten. Trotzdem kann er einen ebenso
schweren wie teuren Unfall verursachen. Und im Unterschied zum Hasen
gehört besagtes Flugmodell _dir_.

Und so leicht ein Modell sein mag: du möchtest deine Finger nicht in
eine noch so kleine Luftschraube halten, die sich mit x-tausend rpm
dreht. Wenn so ein Teil jemandem das Gesicht zerschnetztelt, wird das
teuer.

Viele Grüße,
Stefan
Michael Landenberger
2005-07-27 08:48:41 UTC
Permalink
Post by Stefan Schilling
Darum geht es nicht. Ein Hase, der über die Straße läuft, kann an einem
PKW auch keinen großen Schaden anrichten. Trotzdem kann er einen ebenso
schweren wie teuren Unfall verursachen. Und im Unterschied zum Hasen
gehört besagtes Flugmodell _dir_.
Und so leicht ein Modell sein mag: du möchtest deine Finger nicht in
eine noch so kleine Luftschraube halten, die sich mit x-tausend rpm
dreht. Wenn so ein Teil jemandem das Gesicht zerschnetztelt, wird das
teuer.
Das ist sicher alles richtig. Genau deswegen suche ich mir ein Gelände aus,
bei dem derartige Unfälle ausgeschlossen sind (keine Passanten, kein
Autoverkehr etc.). Also ein Gelände, bei dem ein evtl. Absturz allenfalls
Sachschaden an _meinem_ Eigentum anrichten würde, aber keinen Sachschaden an
fremdem Eigentum und schon gar keinen Personenschaden. Beim Modellflug muss
ich ohnehin jederzeit mit Abstürzen rechnen, es kann ja auch ein Pilotenfehler
die Ursache sein.

Und dann will ich eben, dass das Modell über Einrichtungen verfügt, dass es
dieses (von mir sorgfältig auf seine Eignung geprüfte) Gelände auf keinen Fall
ungewollt verlassen kann. Im vorliegenden Fall (kleines Leichtmodell,
übersteht Abstürze auch aus großer Höhe klaglos) hätte es gereicht, wenn beim
Ausfall des Sendersignals schlicht der Motor abgeschaltet worden wäre. Das
sollte auch bei einem Billigspielzeug ohne nennenswerte Mehrkosten machbar
sein und hätte außerdem wirksam verhindert, dass jemandem "das Gesicht
zerschnetzelt wird". Dass bei großen, schweren Modellen aufwendigere
Sicherheitsmaßnahmen nötig sind, ist mir klar.

Jede weitere Diskussion über die Gewährleistung ist übrigens müßig: ich habe
die Fernsteuerung des entflogenen Modells zum Händler zurückgebracht und ihm
die Sache geschildert. Nach kurzer Prüfung der Fernsteuerung (mit dem
Ergebnis, dass diese tatsächlich eine viel zu geringe Reichweite hat) hat er
mir bzw. den Eltern des Jungen, dem das Flugzeug gehörte den Kaufpreis
anstandslos erstattet. Es kann natürlich sein, dass er das ohne jede
rechtliche Verpflichtung getan hat und der Fall dadurch hier komplett offtopic
geworden ist ;-)

Gruß

Michael
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:33:24 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
In das Killfile sehen, dort bereits den Eintrag "Michael Landenberger"
vorfinden und sich nicht weiter wundern. :-)
Danke, nun weiß ich, wie ich Deine merkwürdigen Postings einsortieren soll.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Lars Mueller
2005-07-25 21:16:27 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Danke, nun weiß ich, wie ich Deine merkwürdigen Postings einsortieren soll.
Nicht alles, was dein Begriffsvermögen möglicherweise übersteigt, wird
von jedem anderen auch als "merkwürdig" empfunden.

SCNR
Wolfgang Gerber
2005-07-24 17:55:12 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
das ferngesteuerte Flugzeugmodell eines Nachbarjungen ist heute "entflogen",
weil es plötzlich auf die Steuerung nicht mehr reagiert hat. Das Flugzeug ist
So was kommt vor. Habe ich schon vor fast 40 Jahren erlebt!
Post by Michael Landenberger
über diverse Baumgruppen, Häuser und Grundstücke und dann außer Sichtweite
gesegelt und nun nicht mehr auffindbar. Glücklicherweise ist es so leicht
(Styropor, Gewicht < 100g), dass es mit ziemlicher Sicherheit beim irgendwann
erfolgten Absturz keine Schäden angerichtet hat.
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich eine stark
verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien. Ich vermute, dass die
Fernsteuerung defekt ist.
Ohne das Teil zu kennen. Derartige heutige "Spielzeuge" sind meist
äusserst primitv gebaut. Da wundere ich mich immer, daß die überhaupt
funktionieren.

In meiner aktiver Fliegerzeit so ab ca. 1973 hat allein eine
vernünftige 8-Kanal Fernsteuerung schon über 1000 DM gekostet. Heute
bekommt man "Elektronikmüll" mit Flugzeug schon für einen Bruchteil.
Post by Michael Landenberger
2. Die Flugzeuge schalten nicht ab, wenn sie den Reichweitenbereich der
Fernsteuerung verlassen, sondern fliegen einfach mit der zuletzt gewählten
Einstellung weiter (bis nach ca. 4 Minuten der Akku leer ist).
Das ist normal. Und war schon vor 40 Jahren so. Allerdings nicht nur 4
Minuten sondern auch mal locker 10 Minuten und mehr. Und da flog dann
so ein Modell auch mal locker > 10 Kilometer weit davon.
Post by Michael Landenberger
Im vorliegenden
Fall war das unglücklicherweise "geradeaus", so dass das Flugzeug sehr schnell
außer Sichtweite fliegen konnte, ohne von einem Hindernis gestoppt zu werden.
Tja - wer Müll kauft......

Eine vernünftige Steuerung hat eine FailSafe-Funktion. Da geht bei
Signalausfall alles auf eine vordefinierte Stellung. Und das wäre
i.d.R. Motor aus und ein großer Bogen im Gleitflug. Wohin das führt
kann allerdings auch niemand sagen. Wenn du Pech hast (nach Murphy)
genau auf den einzigen Baum weit und breit.
Post by Michael Landenberger
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem Konstruktionsfehler
aus. Beides fällt nach meinem Dafürhalten unter die Gewährleistungspflicht des
Händlers (Flugzeug war 3 Tage alt).
LOL! Man kann sich aus was zusammenkonstruieren. Was erwartest du bei
so einem Spielzeugmüll? Sicherheit wie bei einer Bundeswehr-Drohne?
Die kostet ein paar 100.000 Euronen mehr.
Post by Michael Landenberger
Nur: wie nimmt man die in Anspruch, wenn
das Flugzeug nicht mehr auffindbar ist (nur die Fernsteuerung ist noch da und
kann natürlich auch geprüft werden)? Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?
IMHO keine. Früher (und sicher auch heute) hat mal als Modellflieger
seine Anschrift im Modell hinterlassen. Mit viel Glück bekommt man es
dann von einem ehrlichen Finder zurück. Mir hat mal in meiner Jugend
nach Wochen ein Bauer mein erstes (Freiflug-)Modell zurückgebracht.
Aus ca. 10 km Entfernung kam der mit dem Traktor an. Er hatte das Teil
beim Mähen gefunden.

Grund für den weiten (Frei-)Flug: Statt den üblichen ca. 1 ccm Sprit
für den "COX-PeeWee" hat der Sohn des damaligen Mitfliegers weil er es
gut gemeint hat vollgetankt. Und somit ging der Motor nicht nach ca.
einer halben Minute, sondern viel viel später aus. Rücken- und oder
Seitenwind hat dann noch nachgeholfen, daß das Modell über bzw. hinter
einem Wald im Nirvana verschwand.

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Uwe Buschhorn
2005-07-24 19:20:53 UTC
Permalink
Glücklicherweise ist es so leicht (Styropor, Gewicht < 100g), dass es
mit ziemlicher Sicherheit beim irgendwann erfolgten Absturz keine
Schäden angerichtet hat.
Och, es wurden schon Menschen durch Flugmodelle getötet.
Eine Masse von 100g, im freien Fall auf den Kopf eines Kindes oder so...
1. Die Fernsteuerung des entflogenen Flugzeugs hat plötzlich eine stark
verringerte Reichweite, trotz neuer Batterien. Ich vermute, dass die
Fernsteuerung defekt ist.
Kann auch ne Störung/Doppelbelegung der Frequenz sein.
Im vorliegenden Fall war das unglücklicherweise "geradeaus", so dass das
Flugzeug sehr schnell außer Sichtweite fliegen konnte, ohne von einem
Hindernis gestoppt zu werden.
Es gibt Flugmodelle mit Autopilot. Und es gibt Fernsteuerungen mit einem
Preset, der bei Ausfall der Steuerung eine vorgefertigte Ruderstellung
einsteuert. Man muß sowas natürlich kaufen. Einfordern kannst Du sowas
nicht.
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem
Konstruktionsfehler aus.
Nö. Du hast IMO einfach ein billiges Spielzeug gekauft.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Landenberger
2005-07-24 21:19:11 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Es gibt Flugmodelle mit Autopilot. Und es gibt Fernsteuerungen mit einem
Preset, der bei Ausfall der Steuerung eine vorgefertigte Ruderstellung
einsteuert. Man muß sowas natürlich kaufen. Einfordern kannst Du sowas
nicht.
Post by Michael Landenberger
Ich gehe nun also a) von einem Defekt und b) von einem
Konstruktionsfehler aus.
Nö. Du hast IMO einfach ein billiges Spielzeug gekauft.
Auch billiges Spielzeug muss Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllen
(man Produkthaftung) und zum vom Anbieter in der Produktbeschreibung
festgelegten Einsatzzweck (in diesem Fall als Spielzeug für Kinder ab 8 Jahre)
geeignet sein. Wenn der Anbieter nicht gewährleisten kann, dass das Spielzeug
diese Anforderungen erfüllt, dann muss er die relevanten Teile nachrüsten oder
er darf, wenn das die Kalkulation nicht hergibt, das Produkt nicht anbieten.

Gruß

Michael
Uwe Buschhorn
2005-07-25 00:05:03 UTC
Permalink
gewährleisten kann, dass das Spielzeug diese Anforderungen erfüllt, dann
muss er die relevanten Teile nachrüsten oder er darf, wenn das die
Deine Anforderungen sind nirgends gesetzlich vorgeschrieben.

Jedes (Flug)Modell kann jederzeit ausser Kontrolle geraten und Unfälle
verursachen. Du haftest, wenn dann ein Unfall passiert (§ 33 LuftVG (1)).

Zudem schreibt das Gesetz eine besondere Haftpflichtversicherung für
Flugmodelle vor (§ 43 LuftVG). Hat Dich der Verkäufer darauf hingewiesen?

Und deshalb sollst Du mit dem Flieger in eine Gegend gehen wo nichts
passieren kann.

Innerhalb oder in der Nähe von bewohntem Gelände ist das sogar grob
fahrlässig. Würde ich Dich damit erwischen, täte ich meinen
ferngesteuerten Kampfjet starten und Dich abschiessen.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Ralf Kusmierz
2005-07-25 05:34:33 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Uwe Buschhorn
Zudem schreibt das Gesetz eine besondere Haftpflichtversicherung für
Flugmodelle vor (§ 43 LuftVG).
Jetzt bin ich aber wirklich schockiert. § 43 II LuftVG schriebt eine
Haftpflichtversicherung für "den Halter eines Luftfahrzeugs" vor - was
das ist, steht in LuftVG § 1 II, aber was ich verzweifelt vermisse,
sind Untergrenzen von Größe und Gewicht. Bei wörtlicher Auslegung ist
dann jedes fliegende Kinderspielzeug (gasgefüllter Luftballon,
Fesseldrachen) ein "Luftfahrzeug" iSd Gesetzes. Habe ich etwas
übersehen?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Uwe Buschhorn
2005-07-25 09:07:28 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
sind Untergrenzen von Größe und Gewicht. Bei wörtlicher Auslegung ist
dann jedes fliegende Kinderspielzeug (gasgefüllter Luftballon,
Fesseldrachen) ein "Luftfahrzeug" iSd Gesetzes. Habe ich etwas
übersehen?
Nein. Diese Tatsache sorgt immer wieder für Erstaunen :-)

Es ist wirklich so: _Jedes_ Flugmodell ist ein Luftfahrzeug im Sinne des
Gesetzes.

In der Praxis geht man als Modellpilot deswgen entweder in einen Verein,
der einen Modellflugplatz betreibt. Dort sind auch alle notwendigen
Versicherungen vorhanden.

Oder man macht es im Alleingang - dann ist aber die
Haftpflichtversicherung gesetztlich vorgeschrieben.

Und in den AGBs dieser Versicherung gibt es diverse Auflagen.
Z.B., nicht in der Nähe von bewohnten Siedlungen fliegen u.a. mehr.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Lars Mueller
2005-07-25 11:11:22 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Oder man macht es im Alleingang - dann ist aber die
Haftpflichtversicherung gesetztlich vorgeschrieben.
Das hat mir in meiner Jugend auch niemand gesagt. Weder als ich mit
ersten gummigetriebenen Balsaholzmodellen anfing, noch später, als es
Motorflug wurde. Zum Glück ist außer abgebrochenen Schrauben nichts
passiert. Reicht eine "normale" Haftpflicht, oder ist die
Modellfliegerei hierdurch nicht gedeckt?

Gruß Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Martin Schoenbeck
2005-07-25 11:17:49 UTC
Permalink
Hallo Lars,
Post by Lars Mueller
Das hat mir in meiner Jugend auch niemand gesagt. Weder als ich mit
ersten gummigetriebenen Balsaholzmodellen anfing, noch später, als es
Motorflug wurde. Zum Glück ist außer abgebrochenen Schrauben nichts
passiert. Reicht eine "normale" Haftpflicht, oder ist die
Modellfliegerei hierdurch nicht gedeckt?
Das kommt zum einen auf Deine Haftpflichtversicherung und zum anderen auf
die betriebenen Modelle an. Verbrennungsmotorgetriebene Modelle sind SIW in
alle 'üblichen' Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen, selten sind
elektromotorgetriebene Modelle eingeschlossen, etwas häufiger, aber auch
nicht durchgängig Segelflieger.

Von den von Uwe behaupteten diversen Auflagen in den
Haftpflichtversicherungen ist mir übrigens auch nichts bekannt. Mag es aber
im Einzelfall geben. Also eine vernünftige Versicherung suchen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Michael Landenberger
2005-07-25 11:35:33 UTC
Permalink
"Martin Schoenbeck" schrieb:

[Haftpflichtversicherung beim Modellflug]
Post by Martin Schoenbeck
Das kommt zum einen auf Deine Haftpflichtversicherung und zum
anderen auf die betriebenen Modelle an. Verbrennungsmotorgetriebene
Modelle sind SIW in alle 'üblichen' Haftpflichtversicherungen
ausgeschlossen, selten sind elektromotorgetriebene Modelle
eingeschlossen, etwas häufiger, aber auch
nicht durchgängig Segelflieger.
Von den von Uwe behaupteten diversen Auflagen in den
Haftpflichtversicherungen ist mir übrigens auch nichts bekannt.
Mag es aber im Einzelfall geben. Also eine vernünftige Versicherung
suchen.
Danke für den Tipp. Ich werde mal die Bedingungen unserer Privathaftpflicht
studieren (das verbliebene Flugzeug gehört meinem Sohn). Gleiches werde ich
den Eltern des Jungen, dessen Flugzeug entflogen ist, ans Herz legen.

Gruß

Michael
Uwe Buschhorn
2005-07-25 12:23:01 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Danke für den Tipp. Ich werde mal die Bedingungen unserer
Privathaftpflicht studieren (das verbliebene Flugzeug gehört meinem
Bei meiner Privathaftpflicht sind unmotorisiertre Modelle
eingeschlossen. Segeln dürfte ich also.

Hier habe ich das passende gefunden:

http://dmfv.de/de/dmfv/geschaeftsstelle/leistung.html


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Lars Mueller
2005-07-25 21:48:02 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Landenberger
Danke für den Tipp. Ich werde mal die Bedingungen unserer
Privathaftpflicht studieren (das verbliebene Flugzeug gehört meinem
Bei meiner Privathaftpflicht sind unmotorisiertre Modelle
eingeschlossen. Segeln dürfte ich also.
Hm, scheint wohl relativ viel zu passieren mit dem Zeug. Sonst würden
die Versicherer das nicht extra ausschließen. Ich glaube, ich lasse
meinen Flieger lieber erst einmal weiterhin im Keller. Der ist
inzwischen eh sehr wartungsbedürftig. Bei den Flugplätzen, die ich
kenne, muß man ohnehin in den Verein, wenn man unbeaufsichtigt fliegen
will und dadurch ist man dann auch gleich versichert.

Gruß Lars
--
Bitte re: nicht vergessen (Filter)
Nilfried von Hubauge-Eggernsalmon
2005-07-24 23:19:51 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Welche Chancen hat man, unter diesen
Umständen den Kaufpreis vom Händler erstattet zu bekommen?
Null.
--
MfG
Nilfried von Hubauge-Eggernsalmon
Ralf Weber
2005-08-08 15:50:20 UTC
Permalink
Hallo,

unabhängig von dem was die anderen geschrieben haben mal folgende Fragen:

War die Wiese ein zugelassenes Modellfluggelände?
In Deutschland nämlich zwingend vorgeschrieben!

Hast du eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen?
Auch das ist zwingend vorgeschrieben!

Im übrigen ist es recht riskant mit so einem Billigteil überhaupt in
die Luft zu gehen, wenn man nicht mindestens 500-1000m vom nächsten
Haus oder Strasse weg ist!

Nur mal so zum Drübernachdenken, bevor das nächste Teil gekauft wird.
Es hat einen Grund warum RC Anlagen normalerweise richtig Geld kosten.

Gruß
Ralf
--
digitale Fotos von Tieren, Landschaften sowie
Tips, Tricks und Fotos aus der Astronomie
auf meiner Website:
www.ralfs-webgalerie.de
Martin Schoenbeck
2005-08-08 16:17:17 UTC
Permalink
Hallo Ralf,
Post by Michael Landenberger
Hallo,
War die Wiese ein zugelassenes Modellfluggelände?
In Deutschland nämlich zwingend vorgeschrieben!
Wo hast Du das denn aufgegabelt. Es ist schlicht Unfug. Weder ist zwingend
vorgeschrieben, daß Wiesen zugelassene Modellfluggelände sind, noch daß nur
dann auf Wiesen mit Modellflugzeugen geflogen werden darf, wenn die Wiesen
zugelassene Modellfluggelände sind. Oder hab ich eine Variante übersehen,
die Du gemeint haben könntest.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Christian Jeworrek
2005-08-09 08:39:23 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Ralf Weber
War die Wiese ein zugelassenes Modellfluggelände?
In Deutschland nämlich zwingend vorgeschrieben!
Wo hast Du das denn aufgegabelt. Es ist schlicht Unfug. Weder ist zwingend
vorgeschrieben, daß Wiesen zugelassene Modellfluggelände sind, noch daß
nur dann auf Wiesen mit Modellflugzeugen geflogen werden darf, wenn die
Wiesen zugelassene Modellfluggelände sind. Oder hab ich eine Variante
übersehen, die Du gemeint haben könntest.
Meines Wissens beschränkt sich die Flugplatzpflicht auf Modelle mit
Verbrennungsmotor. Es ist ein Flugplatz der von der zuständigen
Luftfahrtbehörde zugelassen ist zu benutzen. Hier gibt es genaue Regelungen
wie Mindestabstand zur nächsten Ortschaft und Größe der Start/Landebahn.
Die Zulassung enthält auch eine Beschränkung des Abfluggewichtes (meines
Wissens in D z.Zt. max. 25kg). Oft werden auch die Betriebszeiten für
Modelle mit Verbrennungsmotor eingeschränkt, spätestens wenn irgendein
"Anwohner", der 5 km entfernt wohnt, sich in seiner Mittagsruhe gestört
fühlt.
Martin Schoenbeck
2005-08-09 09:30:03 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Jeworrek
Meines Wissens beschränkt sich die Flugplatzpflicht auf Modelle mit
Verbrennungsmotor.
Du weißt falsch.
Post by Christian Jeworrek
Es ist ein Flugplatz der von der zuständigen
Luftfahrtbehörde zugelassen ist zu benutzen.
Nein.
Post by Christian Jeworrek
Hier gibt es genaue Regelungen
wie Mindestabstand zur nächsten Ortschaft und Größe der Start/Landebahn.
Es kommt darauf an.
Post by Christian Jeworrek
Die Zulassung enthält auch eine Beschränkung des Abfluggewichtes (meines
Wissens in D z.Zt. max. 25kg).
Die Aufstiegserlaubnis enthält die Beschränkung.
Post by Christian Jeworrek
Oft werden auch die Betriebszeiten für
Modelle mit Verbrennungsmotor eingeschränkt,
Ja.
Post by Christian Jeworrek
spätestens wenn irgendein
"Anwohner", der 5 km entfernt wohnt, sich in seiner Mittagsruhe gestört
fühlt.
Nein.

Mal in aller Kürze: Modelle bis 5kg bedürfen keiner Aufstiegserlaubnis. Sie
dürfen überall geflogen werden, nur wenn sie mit Verbrennungsmotor
ausgerüstet sind, muß ein Mindestabstand von 1,5km zur nächsten Siedlung
(mehr als drei / sieben Häuser, wird unterschiedlich ausgelegt) eingehalten
werden. Selbstverständlich kann man das nicht auf einer Hauptverkehrsstraße
machen, wie man dort ja auch nicht Fußball spielen kann. Aber einer
Erlaubnis bedarf es ansonsten höchstens durch den Grundstückseigentümer.
Modelle, die schwerer als 5 kg sind oder Modelle mit Verbrennungsmotor,
wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, bedürfen einer
Aufstiegserlaubnis. Die ist aber _nicht_ an Flugplätze gebunden, sondern
kann durchaus auch für ein Hangfluggelände, was typischerweise einfach eine
Wiese ist, erteilt werden. Da kommen je nach Umgebung und Nutzung diverse
zusätzliche Bedingungen rein, aber die obengenannten habe ich noch in
keiner gesehen. Den Mindestabstand zur nächsten Ortschaft schon deshalb
nicht, weil die Erlaubnis für ein bestimmtes Gelände erteilt wird, da
ändert sich der Abstand zur Ortschaft nicht von allein und die Größe der
Start/Landebahn interessiert eher die Piloten, aber kaum die untere
Luftaufsichtsbehörde. Die Störung von Anwohnern ist inzwischen nach der
sogenannten Sportstättenrichtlinie zu prüfen. Dabei ist der Lärm zu messen,
der bei Fenstern von Räumen ankommt, die zu Wohnzwecken genutzt wird. Der
darf je nach Lage (Innnenstadt, Außenbezirk) und Uhrzeit bestimmte
Grenzwerte nicht überschreiten. Aber in 5km Entfernung schaffst Du da nicht
einmal nachts mit einer Turbine eine Überschreitung. Vielleicht mit einem
Pulsotriebwerk.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Martin Schoenbeck
2005-08-09 09:33:00 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Jeworrek
Meines Wissens beschränkt sich die Flugplatzpflicht auf Modelle mit
Verbrennungsmotor.
Du weißt falsch.
Post by Christian Jeworrek
Es ist ein Flugplatz der von der zuständigen
Luftfahrtbehörde zugelassen ist zu benutzen.
Nein.
Post by Christian Jeworrek
Hier gibt es genaue Regelungen
wie Mindestabstand zur nächsten Ortschaft und Größe der Start/Landebahn.
Es kommt darauf an.
Post by Christian Jeworrek
Die Zulassung enthält auch eine Beschränkung des Abfluggewichtes (meines
Wissens in D z.Zt. max. 25kg).
Die Aufstiegserlaubnis enthält die Beschränkung.
Post by Christian Jeworrek
Oft werden auch die Betriebszeiten für
Modelle mit Verbrennungsmotor eingeschränkt,
Ja.
Post by Christian Jeworrek
spätestens wenn irgendein
"Anwohner", der 5 km entfernt wohnt, sich in seiner Mittagsruhe gestört
fühlt.
Nein.

Mal in aller Kürze: Modelle bis 5kg bedürfen keiner Aufstiegserlaubnis. Sie
dürfen überall geflogen werden, nur wenn sie mit Verbrennungsmotor
ausgerüstet sind, muß ein Mindestabstand von 1,5km zur nächsten Siedlung
(mehr als drei / sieben Häuser, wird unterschiedlich ausgelegt) eingehalten
werden. Selbstverständlich kann man das nicht auf einer Hauptverkehrsstraße
machen, wie man dort ja auch nicht Fußball spielen kann. Aber einer
Erlaubnis bedarf es ansonsten höchstens durch den Grundstückseigentümer.
Modelle, die schwerer als 5 kg sind oder Modelle mit Verbrennungsmotor,
wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, bedürfen einer
Aufstiegserlaubnis. Die ist aber _nicht_ an Flugplätze gebunden, sondern
kann durchaus auch für ein Hangfluggelände, was typischerweise einfach eine
Wiese ist, erteilt werden. Da kommen je nach Umgebung und Nutzung diverse
zusätzliche Bedingungen rein, aber die obengenannten habe ich noch in
keiner gesehen. Den Mindestabstand zur nächsten Ortschaft schon deshalb
nicht, weil die Erlaubnis für ein bestimmtes Gelände erteilt wird, da
ändert sich der Abstand zur Ortschaft nicht von allein und die Größe der
Start/Landebahn interessiert eher die Piloten, aber kaum die untere
Luftaufsichtsbehörde. Die Störung von Anwohnern ist inzwischen nach der
sogenannten Sportstättenrichtlinie zu prüfen. Dabei ist der Lärm zu messen,
der bei Fenstern von Räumen ankommt, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Der
darf je nach Lage (Innnenstadt, Außenbezirk) und Uhrzeit bestimmte
Grenzwerte nicht überschreiten. Aber in 5km Entfernung schaffst Du da nicht
einmal nachts mit einer Turbine eine Überschreitung. Vielleicht mit einem
Pulsorohrantrieb.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Christian Jeworrek
2005-08-09 13:23:18 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Schoenbeck
Mal in aller Kürze: Modelle bis 5kg bedürfen keiner Aufstiegserlaubnis.
Sie dürfen überall geflogen werden, nur wenn sie mit Verbrennungsmotor
ausgerüstet sind, muß ein Mindestabstand von 1,5km zur nächsten Siedlung
(mehr als drei / sieben Häuser, wird unterschiedlich ausgelegt)
eingehalten werden. Selbstverständlich kann man das nicht auf einer
Hauptverkehrsstraße machen, wie man dort ja auch nicht Fußball spielen
kann. Aber einer Erlaubnis bedarf es ansonsten höchstens durch den
Grundstückseigentümer. Modelle, die schwerer als 5 kg sind oder Modelle
mit Verbrennungsmotor, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann,
bedürfen einer Aufstiegserlaubnis. Die ist aber nicht an Flugplätze
Die Aufstiegserlaubnis nicht ist an die einzelnen Modelle gebunden, oder??
Post by Martin Schoenbeck
gebunden, sondern kann durchaus auch für ein Hangfluggelände, was
typischerweise einfach eine Wiese ist, erteilt werden.
Von wem? Wenn die Luftfahrtbehörden das Fliegen auf einem Hangfluggelände
erlaubt, wird das Gelände doch zu einem genehmigten Modellflugplatz, oder
nicht?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit "Flugplatz" hab ich einfach
zugelassenes Gelände gemeint. Natürlich haben Vereine i. d. R. keine
asphaltierte Landebahn mit Tower und Radar ;-)
Post by Martin Schoenbeck
Da kommen je nach
Umgebung und Nutzung diverse zusätzliche Bedingungen rein, aber die
obengenannten habe ich noch in keiner gesehen. Den Mindestabstand zur
nächsten Ortschaft schon deshalb nicht, weil die Erlaubnis für ein
bestimmtes Gelände erteilt wird, da ändert sich der Abstand zur Ortschaft
nicht von allein und die Größe der Start/Landebahn interessiert eher die
Piloten, aber kaum die untere Luftaufsichtsbehörde.
Die Störung von Anwohnern ist inzwischen nach der sogenannten
Sportstättenrichtlinie zu
prüfen. Dabei ist der Lärm zu messen, der bei Fenstern von Räumen ankommt,
die zu Wohnzwecken genutzt werden. Der darf je nach Lage (Innnenstadt,
Außenbezirk) und Uhrzeit bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Aber in
5km Entfernung schaffst Du da nicht einmal nachts mit einer Turbine eine
Überschreitung. Vielleicht mit einem Pulsorohrantrieb.
Ich kenne zufällig den Fall eines behördlich genehmigten Modellflugplatzes
(damals bis 20kg), der die Betriebszeiten von 7:00 bis Sonnenuntergang
stark einschränken musste, weil sich eine Familie in einem alleinstehenden
Haus im Wald 3km entfernt bei den Behörden beschwert hatte. Wirklich gehört
hatte man den Fluglärm bei dem Haus natürlich nicht.
Post by Martin Schoenbeck
Gruß Martin
Hast du dafür zufällig eine Quelle? Ich konnte im Internet nicht viel dazu
finden. Ist das bundesweit einheitlich geregelt?

Gruß
Christian
Martin Schoenbeck
2005-08-09 13:44:36 UTC
Permalink
Hallo Christian,
Post by Christian Jeworrek
Die Aufstiegserlaubnis nicht ist an die einzelnen Modelle gebunden, oder??
Nein, nur an deren Gewicht und Antrieb. Erst oberhalb von 25kg brauchst Du
eine Zulassung.
Post by Christian Jeworrek
Post by Martin Schoenbeck
gebunden, sondern kann durchaus auch für ein Hangfluggelände, was
typischerweise einfach eine Wiese ist, erteilt werden.
Von wem? Wenn die Luftfahrtbehörden das Fliegen auf einem Hangfluggelände
erlaubt, wird das Gelände doch zu einem genehmigten Modellflugplatz, oder
nicht?
Nein, warum sollte es.
Post by Christian Jeworrek
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit "Flugplatz" hab ich einfach
zugelassenes Gelände gemeint. Natürlich haben Vereine i. d. R. keine
asphaltierte Landebahn mit Tower und Radar ;-)
Du fordertest zumindest eine Start/Landebahn bestimmter Größe. ;-)
Post by Christian Jeworrek
Ich kenne zufällig den Fall eines behördlich genehmigten Modellflugplatzes
(damals bis 20kg), der die Betriebszeiten von 7:00 bis Sonnenuntergang
stark einschränken musste, weil sich eine Familie in einem alleinstehenden
Haus im Wald 3km entfernt bei den Behörden beschwert hatte. Wirklich gehört
hatte man den Fluglärm bei dem Haus natürlich nicht.
Das war dann ziemlich sicher, bevor Modellflugplätze nach
Sportstättenrichtlinien bewertet wurden. Kann man heutzutage durch eine
neue Erlaubnis ändern lassen.
Post by Christian Jeworrek
Hast du dafür zufällig eine Quelle? Ich konnte im Internet nicht viel dazu
finden. Ist das bundesweit einheitlich geregelt?
google mal nach 'modell luftrecht', da findet sich schon eine ganze Menge.
Ansonsten gibt's ein recht ordentliches Buch von Walter Felling,
'Modellflug und Recht'.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Christian Jeworrek
2005-08-09 14:04:53 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Christian,
Post by Christian Jeworrek
Die Aufstiegserlaubnis nicht ist an die einzelnen Modelle gebunden, oder??
Nein, nur an deren Gewicht und Antrieb. Erst oberhalb von 25kg brauchst Du
eine Zulassung.
Post by Christian Jeworrek
Post by Martin Schoenbeck
gebunden, sondern kann durchaus auch für ein Hangfluggelände, was
typischerweise einfach eine Wiese ist, erteilt werden.
Von wem? Wenn die Luftfahrtbehörden das Fliegen auf einem Hangfluggelände
erlaubt, wird das Gelände doch zu einem genehmigten Modellflugplatz, oder
nicht?
Nein, warum sollte es.
Weil das meine Definition von einem Modellflugplatz war ;-)
Post by Martin Schoenbeck
Post by Christian Jeworrek
Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit "Flugplatz" hab ich einfach
zugelassenes Gelände gemeint. Natürlich haben Vereine i. d. R. keine
asphaltierte Landebahn mit Tower und Radar ;-)
Du fordertest zumindest eine Start/Landebahn bestimmter Größe. ;-)
Der Meinung war ich auch, jedenfalls für die >5kg Klasse. Hat sich
vielleicht auch da mal was geändert in den letzten Jahren?
Post by Martin Schoenbeck
Post by Christian Jeworrek
Ich kenne zufällig den Fall eines behördlich genehmigten
Modellflugplatzes (damals bis 20kg), der die Betriebszeiten von 7:00 bis
Sonnenuntergang stark einschränken musste, weil sich eine Familie in
einem alleinstehenden Haus im Wald 3km entfernt bei den Behörden
beschwert hatte. Wirklich gehört hatte man den Fluglärm bei dem Haus
natürlich nicht.
Das war dann ziemlich sicher, bevor Modellflugplätze nach
Sportstättenrichtlinien bewertet wurden.
Vor 3 bis 4 Jahren schätze ich.
Post by Martin Schoenbeck
Kann man heutzutage durch eine
neue Erlaubnis ändern lassen.
Den Tipp werde ich bei Gelegenheit weitergeben.
Post by Martin Schoenbeck
Post by Christian Jeworrek
Hast du dafür zufällig eine Quelle? Ich konnte im Internet nicht viel
dazu finden. Ist das bundesweit einheitlich geregelt?
google mal nach 'modell luftrecht', da findet sich schon eine ganze Menge.
Danke, hatte immer nur irgendwelche Modellflugvereine ohne sinnvoller
Information zu dem Thema gefunden.

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
Post by Martin Schoenbeck
Ansonsten gibt's ein recht ordentliches Buch von Walter Felling,
'Modellflug und Recht'.
Danke, bin erstmal genug informiert :)

Gruß
Christian

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