Post by Córneliusvar HánssonPost by Hans-Jürgen MeyerWichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Wenn ich die rechtlichen Hinweise verstanden habe, ist es für einen
Erbausschluß erforderlich, daß ein Scheidungsverfahren läuft. Die
lange Trennungszeit (20 Jahre) allein reicht nicht.
Obwohl ich den Trennungsunterhalt von bereits versteuertem Einkommen
zahle, muß ich die Steuern für meine Frau zahlen, soweit sie aufgrund
der Unterhaltszahlungen steuerpflichtig ist. *NIEMALS IN DIESEM LAND
HEIRATEN!!!!!*
Gibt es eine Möglichkeit, das Erbe meiner Tochter allein zu
hinterlassen und dem verblödeten Schwiegersohn jeden Zugriff darauf
zu verwehren? Eine Gütertrennung ist nicht durchsetzbar.
Ist natürlich ein Witz, seine Absichten und Einstellung zu
Familienmitgleidern in aller Öffentlichkeit zur leichteren Beweisführung
im Streitfall für alle Zeiten zu verankern.
Die amerikanische Konstruktion geht so:
Man überträgt sein Vermögen in Höhe von zunächst vielleicht 10 US$ auf
einen Trust zB bei Northern Trust oder Blckrock und setzt sich selbst
als Begünstigten ein.
Zu Lebzeiten hat man alle Rechte, den Trust zu steuern, zu bestücken
oder Entnahmen zu tätigen.
Für den Todesfall überträgt man sein Gesamtvermögen auf den Trust und
setzt einen Begünstigten, zB ein Kind ein und regelt alle möglichen
Nachfolgeerbschaften, wobei man um jeden Preis den Staat als Erbe der
letzen Wahl ausschließt, indem man langlebige Organisationen wählt.
Der im Todesfall Begünstigte erhält nur das Recht, die Vermögensanlage
zu steuern und Trustees zu wählen. Einen Rechtsanspruch auf Erträge und
Kapital hat er nicht. Dessen Austeilung liegt im alleinigen Gutdünken
der Trustees, also der Vermögensverwaltung.
Die Grundsätze der Auszahlung von Erträgen und Kapital zur Deckung von
Lebensunterhalt, Ausbildung und medizinischer Behandlung werden im
Gründungsdokument festgeschrieben
Mit dieser Konstuktion hat er praktisch unbegrenzten, aber nicht
einklagbaren Zugriff.
Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
Der kann dann sehen, wie er sich das beschafft.
Die auf dem angelsächsischen Privatrecht ohne Erbteilfixierungen
aufgesetze Trustindustrie versucht gerade, dieses Modell der
Ausschaltung des Staates nach Europa zu exportieren und möglichst dabei
das Umlagemodell der Renten zurückzudrängen.
Das ist wohl der Hintergrund der Kandidatur von uns Friedrich Merz. Die
entsprechenden Family-Trusts der deutschen Superreichen liegen zZt meist
in Liechtenstein.
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Roland Franzius