Discussion:
Erbanspruch
(zu alt für eine Antwort)
Córneliusvar Hánsson
2018-12-08 09:16:29 UTC
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Hi,

was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?

Gruß Córneliusvar
U***@web.de
2018-12-08 09:25:40 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Deine gesammelten Postings.
Rupert Haselbeck
2018-12-08 09:40:09 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB

MfG
Rupert
Hans-Jürgen Meyer
2018-12-08 16:07:24 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
"Trennungsjahr". Da kann es ggf. auch mal nix geben:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html

Hans-Jürgen
Rupert Haselbeck
2018-12-08 16:40:12 UTC
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Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Rupert Haselbeck
Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Ja. Daher: Es kommt drauf an :->

MfG
Rupert
Hans-Jürgen Meyer
2018-12-09 08:32:03 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Rupert Haselbeck
Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Ja. Daher: Es kommt drauf an :->
Aber eben nicht nur auf den von Dir genannten §. Da steht eben nicht
alles worauf es ankommt. Du hast das ff vergessen ;)

Hans-Jürgen
Thomas Homilius
2018-12-08 20:16:43 UTC
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Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Rupert Haselbeck
Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Aber Witwenrente gaebe es fuer die Ehefrau nach einem Scheidungsantrag noch?
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Hans-Jürgen Meyer
2018-12-09 08:37:21 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Rupert Haselbeck
Post by Córneliusvar Hánsson
was erbt eine getrennt lebende Ehefrau bei bestehender Gütertrennung?
Das kommt drauf an. Worauf und auf die jeweiligen Folgen, steht in § 1931
BGB
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Aber Witwenrente gaebe es fuer die Ehefrau nach einem Scheidungsantrag noch?
Rente ist m.W. eine andere Geschichte. Die Rente geht wohl mit der
Scheidung oder dem Rentsplitting verloren. Und dann gibt es da wohl noch
Ausnahmen wo es auch über die Termine hinaus Möglichkeiten gibt...

Hans-Jürgen
Córneliusvar Hánsson
2018-12-09 09:20:45 UTC
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Post by Hans-Jürgen Meyer
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Wenn ich die rechtlichen Hinweise verstanden habe, ist es für einen
Erbausschluß erforderlich, daß ein Scheidungsverfahren läuft. Die
lange Trennungszeit (20 Jahre) allein reicht nicht.
Obwohl ich den Trennungsunterhalt von bereits versteuertem Einkommen
zahle, muß ich die Steuern für meine Frau zahlen, soweit sie aufgrund
der Unterhaltszahlungen steuerpflichtig ist. *NIEMALS IN DIESEM LAND
HEIRATEN!!!!!*

Gibt es eine Möglichkeit, das Erbe meiner Tochter allein zu
hinterlassen und dem verblödeten Schwiegersohn jeden Zugriff darauf
zu verwehren? Eine Gütertrennung ist nicht durchsetzbar.

Danke und Gruß

Córneliusvar
Roland Franzius
2018-12-09 12:34:47 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Hans-Jürgen Meyer
Wichtig ist hier "getrennt" lebend. D.h. heißt ggf. "in Scheidung" bzw.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html
Wenn ich die rechtlichen Hinweise verstanden habe, ist es für einen
Erbausschluß erforderlich, daß ein Scheidungsverfahren läuft. Die
lange Trennungszeit (20 Jahre) allein reicht nicht.
Obwohl ich den Trennungsunterhalt von bereits versteuertem Einkommen
zahle, muß ich die Steuern für meine Frau zahlen, soweit sie aufgrund
der Unterhaltszahlungen steuerpflichtig ist. *NIEMALS IN DIESEM LAND
HEIRATEN!!!!!*
Gibt es eine Möglichkeit, das Erbe meiner Tochter allein zu
hinterlassen und dem verblödeten Schwiegersohn jeden Zugriff darauf
zu verwehren? Eine Gütertrennung ist nicht durchsetzbar.
Ist natürlich ein Witz, seine Absichten und Einstellung zu
Familienmitgleidern in aller Öffentlichkeit zur leichteren Beweisführung
im Streitfall für alle Zeiten zu verankern.

Die amerikanische Konstruktion geht so:

Man überträgt sein Vermögen in Höhe von zunächst vielleicht 10 US$ auf
einen Trust zB bei Northern Trust oder Blckrock und setzt sich selbst
als Begünstigten ein.

Zu Lebzeiten hat man alle Rechte, den Trust zu steuern, zu bestücken
oder Entnahmen zu tätigen.

Für den Todesfall überträgt man sein Gesamtvermögen auf den Trust und
setzt einen Begünstigten, zB ein Kind ein und regelt alle möglichen
Nachfolgeerbschaften, wobei man um jeden Preis den Staat als Erbe der
letzen Wahl ausschließt, indem man langlebige Organisationen wählt.

Der im Todesfall Begünstigte erhält nur das Recht, die Vermögensanlage
zu steuern und Trustees zu wählen. Einen Rechtsanspruch auf Erträge und
Kapital hat er nicht. Dessen Austeilung liegt im alleinigen Gutdünken
der Trustees, also der Vermögensverwaltung.

Die Grundsätze der Auszahlung von Erträgen und Kapital zur Deckung von
Lebensunterhalt, Ausbildung und medizinischer Behandlung werden im
Gründungsdokument festgeschrieben

Mit dieser Konstuktion hat er praktisch unbegrenzten, aber nicht
einklagbaren Zugriff.

Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
Der kann dann sehen, wie er sich das beschafft.

Die auf dem angelsächsischen Privatrecht ohne Erbteilfixierungen
aufgesetze Trustindustrie versucht gerade, dieses Modell der
Ausschaltung des Staates nach Europa zu exportieren und möglichst dabei
das Umlagemodell der Renten zurückzudrängen.

Das ist wohl der Hintergrund der Kandidatur von uns Friedrich Merz. Die
entsprechenden Family-Trusts der deutschen Superreichen liegen zZt meist
in Liechtenstein.
--
Roland Franzius
Córneliusvar Hánsson
2018-12-10 21:27:11 UTC
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Post by Roland Franzius
Ist natürlich ein Witz, seine Absichten und Einstellung zu
Familienmitgleidern in aller Öffentlichkeit zur leichteren Beweisführung
im Streitfall für alle Zeiten zu verankern.
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von
derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
Interessant!
Post by Roland Franzius
Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
Nur käme auch der Begünstigte nicht mehr an sein Geld. Im deutschen
Recht ist man immer in der Lage z.b. die "Sittenwidrigkeit" der
Verträge festzustellen und den Begünstigten z.b. per Haft zu zwingen,
das Geld zurück zu holen, oder alles Pfändbare zu pfänden.

In die Scheiße tritt mann, wenn man in D heiratet. Wenn ein
Selbstmörder am Rand eines Hochhausdaches steht, wird alles getan
(z.b. Psychologen vor Ort) den am Springen zu hindern. Wenn er vor
dem Standesbeamten steht .....

Gruß und danke

Córneliusvar
Dieter
2018-12-12 15:55:41 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Roland Franzius
Ist natürlich ein Witz, seine Absichten und Einstellung zu
Familienmitgleidern in aller Öffentlichkeit zur leichteren Beweisführung
im Streitfall für alle Zeiten zu verankern.
jo, nich sonderlich schlau
Post by Córneliusvar Hánsson
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von
derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
derzeit 37% und seit 10 jahren stetig fallend
Post by Córneliusvar Hánsson
Interessant!
Post by Roland Franzius
Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
ist auch gut so
Post by Córneliusvar Hánsson
Nur käme auch der Begünstigte nicht mehr an sein Geld. Im deutschen
Recht ist man immer in der Lage z.b. die "Sittenwidrigkeit" der
Verträge festzustellen und den Begünstigten z.b. per Haft zu zwingen,
das Geld zurück zu holen, oder alles Pfändbare zu pfänden.
In die Scheiße tritt mann, wenn man in D heiratet. Wenn ein
Selbstmörder am Rand eines Hochhausdaches steht, wird alles getan
(z.b. Psychologen vor Ort) den am Springen zu hindern. Wenn er vor
dem Standesbeamten steht .....
musst die richtige heiraten und dich nicht scheiden lassen. die axt im
hauas erspart...
Córneliusvar Hánsson
2018-12-13 08:04:40 UTC
Permalink
Hi Dieter,
Post by Dieter
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Roland Franzius
Ist natürlich ein Witz, seine Absichten und Einstellung zu
Familienmitgleidern in aller Öffentlichkeit zur leichteren Beweisführung
im Streitfall für alle Zeiten zu verankern.
jo, nich sonderlich schlau
Welcher Streitfall? Was soll es ändern, wenn meine Einstellung vorher
bekannt ist? Gilt vermutlich für fast alle Streitfälle des täglichen
Lebens.
Möglicherweise ist es aber wirklich naiv von mir! In einem
Rechtssystem, in dem z.b. ein willkürlicher Begriff, wie
"Sittenwidrigkeit" vorkommt, sind alle Testamente, oder Eheverträge,
unsicher => NIEMALS HEIRATEN!!!
Post by Dieter
Post by Córneliusvar Hánsson
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von
derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
derzeit 37% und seit 10 jahren stetig fallend
Meine % habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt. Die wurden so
veröffentlicht! Eine Begründung für immer mehr Singlehaushalte! Die
gelten vermutlich nur für den Teil der deutschstämmigen Bevölkerung.
Je höher der Anteil von Moslems in der Bevölkerung ist, desto
geringer die Scheidungsrate der Gesamtbevölkerung. Stetig fallend,
weil dieser Anteil stetig steigt.
Post by Dieter
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Roland Franzius
Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
ist auch gut so
Kann ich nicht finden. Man hat irrsinnigerweise das Schuldprinzip
abgeschafft. Überall gibt es ein Schuldprinzip: Religionen beruhen
darauf. Auch die Evolution hätte es ohne Schuldprinzip nicht gegeben.
Post by Dieter
musst die richtige heiraten und dich nicht scheiden lassen. die axt im
hauas erspart...
Oder in ein muslimisches Land reisen und die Frau dort verkaufen. In
dem Fall wäre die vorzeitige Bekanntgabe der Absicht tatsächlich
falsch ;-)

Gruß Córneliusvar
Detlef Meißner
2018-12-13 08:54:10 UTC
Permalink
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Dieter
Post by Córneliusvar Hánsson
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von
derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
derzeit 37% und seit 10 jahren stetig fallend
Meine % habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt.
Du hast eine Fragezeichen dahinter gesetzt.
Post by Córneliusvar Hánsson
Die wurden so
veröffentlicht!
Wo?
Post by Córneliusvar Hánsson
Eine Begründung für immer mehr Singlehaushalte! Die
gelten vermutlich nur für den Teil der deutschstämmigen Bevölkerung.
Jatzt kommst's!
Post by Córneliusvar Hánsson
Je höher der Anteil von Moslems in der Bevölkerung ist, desto
geringer die Scheidungsrate der Gesamtbevölkerung. Stetig fallend,
weil dieser Anteil stetig steigt.
Bringst es es einmal fertig, mal nicht ohne Moslems als Argument
auszukommen?
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Dieter
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Roland Franzius
Das deutsche Recht erkennt diese Konstruktion nicht an und wird den
Begünstigten trotz mangelnden Rechtsanspruch auf die gesetzlichen
Zahlungen zB des Zugewinns und Pflichtteils an die Ehefrau verurteilen.
ist auch gut so
Kann ich nicht finden. Man hat irrsinnigerweise das Schuldprinzip
abgeschafft. Überall gibt es ein Schuldprinzip: Religionen beruhen
darauf. Auch die Evolution hätte es ohne Schuldprinzip nicht gegeben.
Das solltest du mal etwas genauer erläutern!

Detlef
Córneliusvar Hánsson
2018-12-13 16:37:59 UTC
Permalink
Hi Meisi,
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von>>>> derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
Du hast eine Fragezeichen dahinter gesetzt.
Sollte man immer, wenn unsere Medien informieren
Post by Detlef Meißner
Wo?
Fernsehen! ARD? ZDF?
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Eine Begründung für immer mehr Singlehaushalte! Die
gelten vermutlich nur für den Teil der deutschstämmigen Bevölkerung.
Jatzt kommst's!
Genau! Etwas Logik (Statistik) muß sein ;-)
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Je höher der Anteil von Moslems in der Bevölkerung ist, desto
geringer die Scheidungsrate der Gesamtbevölkerung. Stetig fallend,
weil dieser Anteil stetig steigt.
Bringst es es einmal fertig, mal nicht ohne Moslems als Argument
auszukommen?
Sollte doch in deine Weltanschauung passen: Sie senken statistisch
die Scheidungsquote in D.
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Kann ich nicht finden. Man hat irrsinnigerweise das Schuldprinzip
abgeschafft. Überall gibt es ein Schuldprinzip: Religionen beruhen
darauf. Auch die Evolution hätte es ohne Schuldprinzip nicht gegeben.
Das solltest du mal etwas genauer erläutern!
Schwer? Falsches Verhalten führte in der Evolution zum Aussterben.
Richtiges Verhalten führte zu Vorteilen und Überleben. Unser
Familienrecht führt dazu, daß sich Intelligente weniger vermehren als
Dumme. Für die Folgen ließe sich die Evolution viel Zeit, der
deutsche Staat macht das in Jahrzehnten.
Von der Null-Bock-Generation zu erwarten, daß sie deine Rente
verdient, ist so abwegig, wie dies von Afrikanern und Orientalen zu
erwarten.

Ja, etwas zugespitzt. Aber diese Politik ist heute bereits dafür
verantwortlich, daß jährlich ca. 700 000 gut ausgebildete
Deutschstämmige dauerhaft das Land verlassen (Fernsehen). Daß den
Firmen gut ausgebildete Fachleute fehlen und die vorhandenen immer
länger arbeiten müssen. Die Folgen sind absehbar.

Ein intelligenter Mensch wie du, wollte nur erreichen, daß ich das
sage, was du meinst ;-)

Gruß Córneliusvar
Detlef Meißner
2018-12-13 17:02:14 UTC
Permalink
Post by Córneliusvar Hánsson
Hi Meisi,
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Dürfte nicht allzu selten sein, bei einer Scheidungsrate in D von>>>> derzeit ca. 50% (?) mit der Tendenz in Richtung 75%.
Du hast eine Fragezeichen dahinter gesetzt.
Sollte man immer, wenn unsere Medien informieren
Und bei deinen Informationen setze ich drei ???
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Detlef Meißner
Wo?
Fernsehen! ARD? ZDF?
Bildzeitung? Eigensubstrat?
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Eine Begründung für immer mehr Singlehaushalte! Die
gelten vermutlich nur für den Teil der deutschstämmigen Bevölkerung.
Jatzt kommst's!
Genau! Etwas Logik (Statistik) muß sein ;-)
Logik ist was?
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Je höher der Anteil von Moslems in der Bevölkerung ist, desto
geringer die Scheidungsrate der Gesamtbevölkerung. Stetig fallend,
weil dieser Anteil stetig steigt.
Bringst es es einmal fertig, mal nicht ohne Moslems als Argument
auszukommen?
Sollte doch in deine Weltanschauung passen: Sie senken statistisch
die Scheidungsquote in D.
Nach deiner Statistik!
Erst mal solltest du dich informieren, wie so eine Statistik erstellt wird.
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Kann ich nicht finden. Man hat irrsinnigerweise das Schuldprinzip
abgeschafft. Überall gibt es ein Schuldprinzip: Religionen beruhen
darauf. Auch die Evolution hätte es ohne Schuldprinzip nicht gegeben.
Das solltest du mal etwas genauer erläutern!
Schwer? Falsches Verhalten führte in der Evolution zum Aussterben.
Richtiges Verhalten führte zu Vorteilen und Überleben.
Du meinst, wenn sich jemand falsch verhielt, wurde er umgebracht?
Post by Córneliusvar Hánsson
Unser
Familienrecht führt dazu, daß sich Intelligente weniger vermehren als
Dumme. Für die Folgen ließe sich die Evolution viel Zeit, der
deutsche Staat macht das in Jahrzehnten.
Jetzt frage ich mich allerdings, warum das mit der Evolution bei dir
nicht so recht klappen will.
Post by Córneliusvar Hánsson
Von der Null-Bock-Generation zu erwarten, daß sie deine Rente
verdient, ist so abwegig, wie dies von Afrikanern und Orientalen zu
erwarten.
Von welcher Null-Bock-Generation redest du?

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/null-bock-generation-war-gestern/150/9447/209562
Post by Córneliusvar Hánsson
Ja, etwas zugespitzt. Aber diese Politik ist heute bereits dafür
verantwortlich, daß jährlich ca. 700 000 gut ausgebildete
Deutschstämmige dauerhaft das Land verlassen (Fernsehen). Daß den
Firmen gut ausgebildete Fachleute fehlen und die vorhandenen immer
länger arbeiten müssen. Die Folgen sind absehbar.
Etliche, die auswandern, scheinen mir aber nicht besonders ausgebildete
zu sein (Fernsehen).
Oder anders herum: Es könnten noch viel mehr auswandern.

Detlef
Detlef Meißner
2018-12-13 17:05:18 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Von welcher Null-Bock-Generation redest du?
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/null-bock-generation-war-gestern/150/9447/209562


Detlef

Thomas Homilius
2018-12-09 16:20:28 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
Obwohl ich den Trennungsunterhalt von bereits versteuertem Einkommen
zahle, muß ich die Steuern für meine Frau zahlen, soweit sie aufgrund
der Unterhaltszahlungen steuerpflichtig ist. *NIEMALS IN DIESEM LAND
HEIRATEN!!!!!*
Der Steuerpflichtige kann die Unterhaltsleistung an den getrennt
lebenden Ehegatten von seinem Einkommen abziehen:
1. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG (Realsplitting) mit Zustimmung des
Ehegatten, oder
2. Nach § 33a Abs. 1 EStG
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
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