Daniel Griesbaum
2009-10-14 20:13:17 UTC
Hallo!
Habe am 12.10. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an das AG geschickt.
Heute (14.10.), noch vor Zustellung des MB, ist Forderung auf meinem Konto
eigegangen. Wie komme ich jetzt an meine verauslagten Verfahrensgebühren?
Muss ich etwas unternehmen? Kann Schuldner Widerspruch einlegen, weil er ja
die Forderung bezahlt hat.
Was passiert, wenn er keinen Widerspruch einlegt und die Verfahrenskosten
nicht bezahlt?
Muss ich anderen Antrag stellen?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Gruß
Daniel
Habe am 12.10. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an das AG geschickt.
Heute (14.10.), noch vor Zustellung des MB, ist Forderung auf meinem Konto
eigegangen. Wie komme ich jetzt an meine verauslagten Verfahrensgebühren?
Muss ich etwas unternehmen? Kann Schuldner Widerspruch einlegen, weil er ja
die Forderung bezahlt hat.
Was passiert, wenn er keinen Widerspruch einlegt und die Verfahrenskosten
nicht bezahlt?
Muss ich anderen Antrag stellen?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Gruß
Daniel