Thorsten Glöckner
2004-05-26 11:41:52 UTC
Hallo!
Ich bin neu in dieser NG. Ich hoffe mal, ich habe meine Fragen in der FAQ
nicht überlesen und stelle hier jetzt nicht andauernd gestellte Fragen. ;-)
Ich möchte im Herbst meinen Zweitwohnsitz wg. einem Studienortwechsel von
Ulm (BW) nach Bayreuth (BY) verlegen. In Ulm ging es damals recht einfach,
vermutlich weil es näher an meinem Erstwohnsitz (Krumbach, ebensfalls BY)
liegt.
1. Ich suche nen Link zum Bayrischen Meldegesetz!
2. Wie weit darf das Einwohnermeldeamt in meine Privatsphäre eindringen und
mich zu meinen Lebensgewohnheiten zu befragen, um festzustellen, wo ich
meinen Lebensmittelpunkt habe (Fragebogen, wie oft man heimfährt, wie oft
man in der Woche Vorlesung/etc. hat, ob man in den Ferien heimfährt, Beruf,
Studienbescheinigung, Bahn-Tickets als Nachweiß für die Heimfahrt, ...)?
3. Habe ich mit einem Zweitwohnsitz auch Anrecht, mir auf dem dortigen
Sozialamt eine GEZ-Befreiung ausstellen zulassen? Weil nach einem Infoblatt
der Stadt Bayreuth ("Sie müssen jetzt ihren Erstwohnsitz nach Bayreuth
verlegen!") scheinen die diesen Service nur denen zukommen zu lassen, die
ihren Erstwohnsitz in der Stadt haben. In Ulm geht dies ohne Probleme.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Mfg
Thorsten Glöckner
Ich bin neu in dieser NG. Ich hoffe mal, ich habe meine Fragen in der FAQ
nicht überlesen und stelle hier jetzt nicht andauernd gestellte Fragen. ;-)
Ich möchte im Herbst meinen Zweitwohnsitz wg. einem Studienortwechsel von
Ulm (BW) nach Bayreuth (BY) verlegen. In Ulm ging es damals recht einfach,
vermutlich weil es näher an meinem Erstwohnsitz (Krumbach, ebensfalls BY)
liegt.
1. Ich suche nen Link zum Bayrischen Meldegesetz!
2. Wie weit darf das Einwohnermeldeamt in meine Privatsphäre eindringen und
mich zu meinen Lebensgewohnheiten zu befragen, um festzustellen, wo ich
meinen Lebensmittelpunkt habe (Fragebogen, wie oft man heimfährt, wie oft
man in der Woche Vorlesung/etc. hat, ob man in den Ferien heimfährt, Beruf,
Studienbescheinigung, Bahn-Tickets als Nachweiß für die Heimfahrt, ...)?
3. Habe ich mit einem Zweitwohnsitz auch Anrecht, mir auf dem dortigen
Sozialamt eine GEZ-Befreiung ausstellen zulassen? Weil nach einem Infoblatt
der Stadt Bayreuth ("Sie müssen jetzt ihren Erstwohnsitz nach Bayreuth
verlegen!") scheinen die diesen Service nur denen zukommen zu lassen, die
ihren Erstwohnsitz in der Stadt haben. In Ulm geht dies ohne Probleme.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Mfg
Thorsten Glöckner