Discussion:
Bay. Meldegesetz und Zweitwohnsitz
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Glöckner
2004-05-26 11:41:52 UTC
Permalink
Hallo!

Ich bin neu in dieser NG. Ich hoffe mal, ich habe meine Fragen in der FAQ
nicht überlesen und stelle hier jetzt nicht andauernd gestellte Fragen. ;-)

Ich möchte im Herbst meinen Zweitwohnsitz wg. einem Studienortwechsel von
Ulm (BW) nach Bayreuth (BY) verlegen. In Ulm ging es damals recht einfach,
vermutlich weil es näher an meinem Erstwohnsitz (Krumbach, ebensfalls BY)
liegt.

1. Ich suche nen Link zum Bayrischen Meldegesetz!
2. Wie weit darf das Einwohnermeldeamt in meine Privatsphäre eindringen und
mich zu meinen Lebensgewohnheiten zu befragen, um festzustellen, wo ich
meinen Lebensmittelpunkt habe (Fragebogen, wie oft man heimfährt, wie oft
man in der Woche Vorlesung/etc. hat, ob man in den Ferien heimfährt, Beruf,
Studienbescheinigung, Bahn-Tickets als Nachweiß für die Heimfahrt, ...)?
3. Habe ich mit einem Zweitwohnsitz auch Anrecht, mir auf dem dortigen
Sozialamt eine GEZ-Befreiung ausstellen zulassen? Weil nach einem Infoblatt
der Stadt Bayreuth ("Sie müssen jetzt ihren Erstwohnsitz nach Bayreuth
verlegen!") scheinen die diesen Service nur denen zukommen zu lassen, die
ihren Erstwohnsitz in der Stadt haben. In Ulm geht dies ohne Probleme.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Mfg
Thorsten Glöckner
Mario Rahm
2004-05-26 11:53:03 UTC
Permalink
"Thorsten Glöckner" <***@student.uni-ulm.de> schrieb ...

[Probleme mit Zweitwohnsitz]

Mal andersherum gefragt. Musst Du Dich nach BY ummelden, wegen
des Studiums oder wie?

Oder möchtest Du einfach nur dem Meldegesetz nachkommen?

Abschließend kann ich aus eigener Erfahrung sagen:

Bayern ist nicht Ulm. Das war nur der Anfang, was Dir für Steine
in den Weg gelegt wurden. Die eingeborenen dort mögen keine
Fremden.
Marcus Berger
2004-05-26 16:31:11 UTC
Permalink
Post by Mario Rahm
Bayern ist nicht Ulm. Das war nur der Anfang, was Dir für Steine
in den Weg gelegt wurden. Die eingeborenen dort mögen keine
Fremden.
Wenn schon aus eigener Erfahrung geredet wird, dann kann ich aus
eigener Erfahrung sagen, dass das Unsinn ist, was du schreibst. Die
Bayern, unter denen ich gelebt habe, waren alles sehr nette Menschen.

Im übrigen kommt der OP aus Bayern. er wird also wohl keine Probleme
haben.

Gruß

Marcus
--
Bodies are strange. Some people have real problems with the stuff that
goes on inside them. You find out that inside someone you know there's
just mucus and meat and slime and bone. They menstruate, salivate,
defecate and cry. Sometimes it can just kill the romance. You know that?
Thorsten Glöckner
2004-05-26 17:24:43 UTC
Permalink
Post by Marcus Berger
Wenn schon aus eigener Erfahrung geredet wird, dann kann ich aus
eigener Erfahrung sagen, dass das Unsinn ist, was du schreibst. Die
Besonders weils mir für meine Fragen rein garnichts gebracht.
Post by Marcus Berger
Bayern, unter denen ich gelebt habe, waren alles sehr nette Menschen.
Im übrigen kommt der OP aus Bayern. er wird also wohl keine Probleme
haben.
Es ist im Endeffekt so, dass ich evtl. sogar Probleme bekommen könnte, wenns
darum geht, wo ich meinen Lebensmittelpunkt habe. Wenn die Eltern und
Schwester in Krumbach gegen Großeltern, Tante, Onkel und Cousinen, div.
entfernte Verwandte in Bayreuth aufrechnen. *g*

Mal ne Frage: Wer definiert überhaupt, wo mein Lebensmittelpunkt ist? Geht
dass nach dem subjektiven Empfinden des Beamten/Angestellten im EMA, dürfen
die (wie schon gefragt) mich intensiv befragen oder reicht es wenn ich
schriftlich aussage, ich habe meinen Lebensmittelpunkt da und da aus den
und den Gründen (auch wenn diese Gründe dem Beamten/Angestellten im EMA
nicht passen).

Gruß
Thorsten
Karl-Heinz Krause
2004-05-26 19:37:37 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Mal ne Frage: Wer definiert überhaupt, wo mein Lebensmittelpunkt ist?
Geht dass nach dem subjektiven Empfinden des Beamten/Angestellten im
EMA, dürfen die (wie schon gefragt) mich intensiv befragen oder
reicht es wenn ich schriftlich aussage, ich habe meinen
Lebensmittelpunkt da und da aus den und den Gründen (auch wenn diese
Gründe dem Beamten/Angestellten im EMA nicht passen).
es läuft doch anders herum: Du meldest einen Zweiwohnsitz mit dem stinknormalen
Formular an. Der Sachbearbeiter wird dies prüfen und ggf. (wenn Du es
persönlich machst) weitere Fragen stellen und Dir dann Deinen Wunsch erfüllen
oder Dich auf Grund Deiner Angaben "zwangsweise" mit dem Erstwohnsitz
registrieren. Tut er letzteres, kannst Du hiergegen Widerspruch einlegen, den
Du nach Deinem Ermessen begründen kannst. (Zumindest war das Verfahren vor
einiger Zeit noch so, wenngleich in einem anderen Bundesland).

Was unter Lebensmittelpunkt zu verstehen ist, ist in vielerlei Hinsicht heiß
diskutiert. Mittelpunkt der sozialen Kontakte und ausreichend häufige
Anwesenheit spielen dabei eine Rolle.

Es dürfte sich i.d.R. jedoch als Student nicht lohnen, darüber länger
nachzudenken, da es normalerweise keinen Sinn macht, auf dem Zweitwohnsitz zu
bestehen.

KH
Thorsten Glöckner
2004-05-26 20:33:03 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Krause
es läuft doch anders herum: Du meldest einen Zweiwohnsitz mit dem
stinknormalen Formular an. Der Sachbearbeiter wird dies prüfen und ggf.
(wenn Du es persönlich machst) weitere Fragen stellen und Dir dann Deinen
Wunsch erfüllen oder Dich auf Grund Deiner Angaben "zwangsweise" mit dem
Erstwohnsitz registrieren. Tut er letzteres, kannst Du hiergegen
Widerspruch einlegen, den Du nach Deinem Ermessen begründen kannst.
(Zumindest war das Verfahren vor einiger Zeit noch so, wenngleich in einem
anderen Bundesland).
Das zwangsweise Registrieren auf den Erstwohnsitz ist einem Ulmer
Komilitonen (stammt aus dem Landkreis Neu-Ulm, auch BY, der zwischen Ulm
und Krumbach liegt) passiert, der mir quasi nach Bayreuth vorrausgegangen
ist, passiert. Er meinte nur, wenn ich bei der Meldung in Bayreuth eine
schriftliche Begründung, warum ich mein Lebensmittelpunkt immer noch
Krumbach ist, mitbringe, würde man ein Auge zudrücken. Ich würde den
Widerspruch quasi schon vor dem Verwaltungsakt einlegen.
Post by Karl-Heinz Krause
Es dürfte sich i.d.R. jedoch als Student nicht lohnen, darüber länger
nachzudenken, da es normalerweise keinen Sinn macht, auf dem Zweitwohnsitz
zu bestehen.
So steht es auch im Infoblatt
http://www.bayreuth.de/upload/1840585004_1060.pdf
der Stadt Bayreuth:
"Möglicherweise beabsichtigen Sie, in den ersten Wochen Ihres Studiums öfter
zwischen ihrem Heimat- und Studienort zu pendeln. Bedenken Sie aber, dass
Sie mit fortschreitendem Studium sich in der Regel am Studienort länger als
zu Hause aufhalten werden, schon um das Studienpensum zu schaffen. Da das
Melderecht für Ihren überwiegenden Aufenthalt auf einen Prognosezeitraum
von einem Jahr abstellt, ist daher Bayreuth Ihre Hauptwohnung."

Es mag jetzt dem ein oder anderen vorkommen, dass ich trotz gegebener
Tatsachen versuche, hier das Recht zu beugen. Aber im Meldegesetz steht
nur, dass ich mich melden muss und dort wo mein Lebensmittelpunkt ist mein
Hauptwohnsitz ist. Aber wo steht nach welchen Kriterien der Sachbearbeiter
zu entscheiden hat? Eine subjektive Einschätzung sehe ich da nicht ein.

Gruß
Thorsten
Ralf Bader
2004-05-26 22:06:00 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Es mag jetzt dem ein oder anderen vorkommen, dass ich trotz gegebener
Tatsachen versuche, hier das Recht zu beugen. Aber im Meldegesetz steht
nur, dass ich mich melden muss und dort wo mein Lebensmittelpunkt ist mein
Hauptwohnsitz ist. Aber wo steht nach welchen Kriterien der Sachbearbeiter
zu entscheiden hat? Eine subjektive Einschätzung sehe ich da nicht ein.
Das steht vermutlich nirgends. Der tatsächlich maßgebliche Gesichtspunkt ist
das finanzielle Interesse der Stadtverwaltung, bei der der Sachbearbeiter
beschäftigt ist: Die Höhe der Zuweisungen des Landes richtet sich nach der
Anzahl der Hauptwohnsitzler. Hochschulstandorte ergreifen folglich alle
Möglichkeiten, die Studenten zu solchen zu machen. Insgesamt ist das
natürlich ein blödsinniges Nullsummenspiel (bzw. sogar mit negativem
Gesamtsaldo, da es ja Aufwand verursacht).


Ralf
Thorsten Glöckner
2004-05-26 22:38:00 UTC
Permalink
Insgesamt ist das natürlich ein blödsinniges Nullsummenspiel (bzw. sogar
mit negativem Gesamtsaldo, da es ja Aufwand verursacht).
Das negative Gesamtsaldo betrifft ja dann auch mich, weil die Stadt Bayreuth
wird mir ja außer dem 80EUR-Begrüßungsgeschenk kaum meine Versicherungen,
etc. zahlen, die ich dann dank Hauptwohnsitz selber abschließen muss. Aber
ich will hier jetzt nicht anfangen zu heulen, die Kleinen werden ja eh nur
geschröpft.

Gruß
Thorsten
Karl-Heinz Krause
2004-05-27 07:16:33 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Post by Karl-Heinz Krause
Es dürfte sich i.d.R. jedoch als Student nicht lohnen, darüber länger
nachzudenken, da es normalerweise keinen Sinn macht, auf dem
Zweitwohnsitz zu bestehen.
sollte heißen: es macht für Dich keinen Sinn. Die Ummeldung bringt für Dich
i.d.R. mehr Vor- als Nachteile, insbes. bei Behördengängen, da Du Dich unter
der Woche wohl eher am Studienort aufhalten wirst. Oder hast Du irgendwelche
speziellen Vorteile an Deinem bisherigen Hauptwohnsitz?
Post by Thorsten Glöckner
"Möglicherweise beabsichtigen Sie, in den ersten Wochen Ihres
Studiums öfter zwischen ihrem Heimat- und Studienort zu pendeln.
Bedenken Sie aber, dass Sie mit fortschreitendem Studium sich in der
Regel am Studienort länger als zu Hause aufhalten werden, schon um
das Studienpensum zu schaffen. Da das Melderecht für Ihren
wobei die reine Aufenthaltsdauer pro Ort nicht entscheidend ist (sonst hättest
Du wohl sowieso schon verloren...)
Post by Thorsten Glöckner
Aber wo steht nach
welchen Kriterien der Sachbearbeiter zu entscheiden hat? Eine
subjektive Einschätzung sehe ich da nicht ein.
es bleibt bei einer Beurteilung der Gesamtumstände und da ist
Ermessensspielraum. Bei einem Nicht-Verheirateten, Nicht-Verlobten sollten dann
also andere soziale Aktivitäten angeführt werden (Sportverein, Chor-/Orchester,
sonstiges), die weiterhin regelmäßig am Hauptwohnort ausgeführt werden sollen.
Bei einer Entfernung von 300km zwischen den beiden Orten würde ich Dir aber
auch nicht abnehmen, dass Du z.B. zwecks Training und Wettkämpfen regelmäßig
pendelst...

KH
Florian Kleinmanns
2004-05-26 19:49:39 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Ich möchte im Herbst meinen Zweitwohnsitz wg. einem Studienortwechsel von
Ulm (BW) nach Bayreuth (BY) verlegen. In Ulm ging es damals recht einfach,
vermutlich weil es näher an meinem Erstwohnsitz (Krumbach, ebensfalls BY)
liegt.
Warum möchtest Du Deinen Erstwohnsitz in Krumbach behalten?

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Thorsten Glöckner
2004-05-26 20:41:51 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Warum möchtest Du Deinen Erstwohnsitz in Krumbach behalten?
Die Stadt Bayreuth behauptet zwar mir würden keine (finanziellen) Nachteile
entstehen (http://www.bayreuth.de/upload/1840585004_1060.pdf):
"Nachteile, wie z. B. der Verlust des Kindergeldanspruchs, das Herausfallen
aus der familiären Haftpflichtversicherung oder der Wegfall des
Kinderfreibetrags, entstehen Ihnen nicht.", aber ich war selbst dabei, wie
der Versicherungsvertreter meinte, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr
bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht mehr über deren
Hausratversicherung versichert. Also müsste ich die selber abschließen (wer
sie dann zahlt, steht nicht zur Debatte), hätte also durch eine vom Staat
verordnete Massnahme eine finanzielle Schlechterstellung. Und laut Aussage
von meinem Vater ist die Hausratversicherung vermutlich nicht einzigste
Versicherung, die ich dann selber abschließen muss.

Gruß
Thorsten
Karl-Heinz Krause
2004-05-27 07:21:49 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Post by Florian Kleinmanns
Warum möchtest Du Deinen Erstwohnsitz in Krumbach behalten?
aber ich war selbst
dabei, wie der Versicherungsvertreter meinte, wenn ich meinen
Hauptwohnsitz nicht mehr bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht
mehr über deren Hausratversicherung versichert. Also müsste ich die
selber abschließen (wer sie dann zahlt, steht nicht zur Debatte),
der Punkt kann theoretisch theoretisch korrekt sein (evtl. mal in
de.etc.finanz.misc anfragen). Wozu ein Student eine Hausratversicherung
brauchen sollte, ist mir allerdings komplett rätselhaft.
Post by Thorsten Glöckner
Und laut Aussage von meinem Vater ist die
Hausratversicherung vermutlich nicht einzigste Versicherung, die ich
dann selber abschließen muss.
??? Krankenversicherung bleibt, Haftpflicht bleibt. Wozu braucht man als
Student mehr Versicherungen? Aber gut, wir werden langsam OT.

KH
Thorsten Glöckner
2004-05-27 17:40:16 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Krause
der Punkt kann theoretisch theoretisch korrekt sein (evtl. mal in
de.etc.finanz.misc anfragen). Wozu ein Student eine Hausratversicherung
brauchen sollte, ist mir allerdings komplett rätselhaft.
??? Krankenversicherung bleibt, Haftpflicht bleibt. Wozu braucht man als
Student mehr Versicherungen? Aber gut, wir werden langsam OT.
Ich bin bis jetzt als Student bei meinen Eltern bei verschiedenen
Versicherungen mitversichert. Ich hab halt somit einen gewissen
Lebensstandard, den ich bis zum Ende meiner Ausbildung beibehalten kann.
Danach sollte ich es mir selber leisten können.

Es steht in den AGB's der Versicherungen, dass sie nur für Kinder in
Ausbildung gelten, wenn sie häuslicher Lebensgemeinschaft leben (also ihren
Erstwohnsitz bei ihren Eltern haben). Vor einer Viertelstunde habe ich
erfahren, dass bis auf die Hausratsversicherung, alle auch für einen
Erstwohnsitz gelten, der nicht bei den Eltern liegt.

Das Ganze hat sich also somit erledigt. Trotzdem vielen Dank für eure
Antworten.

Gruß
Thorsten Glöckner
Percy Noethel
2004-05-27 16:26:30 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
Die Stadt Bayreuth behauptet zwar mir würden keine (finanziellen) Nachteile
"Nachteile, wie z. B. der Verlust des Kindergeldanspruchs, das Herausfallen
aus der familiären Haftpflichtversicherung oder der Wegfall des
Kinderfreibetrags, entstehen Ihnen nicht.", aber ich war selbst dabei, wie
der Versicherungsvertreter meinte, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr
bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht mehr über deren
Hausratversicherung versichert.
1. Bayreuth hat in Deinem Zitat nichts über die hausratversicherung
gesagt.
2. Hat Dein Versicherungsmensch eigentlich auch gesagt, ob sich die
elterliche Hausratversicherung auch auf Deinen Zweitwohnsitz
erstreckt?
Thorsten Glöckner
2004-05-27 17:27:41 UTC
Permalink
Post by Percy Noethel
1. Bayreuth hat in Deinem Zitat nichts über die hausratversicherung
gesagt.
In dem Infoblatt ist in der Liste über die Nachteile, die mir NICHT
entstehen, die Hausratsversicherung nicht aufgeführt, d.h. sie fällt weg
und mir entsteht dadurch doch ein Nachteil.
Post by Percy Noethel
2. Hat Dein Versicherungsmensch eigentlich auch gesagt, ob sich die
elterliche Hausratversicherung auch auf Deinen Zweitwohnsitz
erstreckt?
Wenn ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern habe, erstreckt sich die
Hausratsversicherung auch auf meinen Zweitwohnsitz. Wenn ich meinen
Zweitwohnsitz bei meinen Eltern habe, ist IMHO alles was sich im Haus
meiner Eltern befindet auch bei denen versichert. Aber für meinen
Hauptwohnsitz bräuchte ich dann eine, wenn ich meinen jetzigen
Lebensstandard beibehalten will. Aber die Versicherung kostet, wie ich vor
einer Viertelstunde erfahren habe, nur 27EUR/Jahr, die meine Eltern
übernehmen.


Gruß
Thorsten Glöckner
Florian Kleinmanns
2004-05-27 20:28:13 UTC
Permalink
Post by Thorsten Glöckner
wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr
bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht mehr über deren
Hausratversicherung versichert.
Wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des Versicherungsvertrages hast,
hängt übrigens nicht davon ab, wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des
Melderechts angibst.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Karl-Heinz Krause
2004-05-28 19:05:37 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Thorsten Glöckner
wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr
bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht mehr über deren
Hausratversicherung versichert.
Wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des Versicherungsvertrages hast,
hängt übrigens nicht davon ab, wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des
Melderechts angibst.
was bei Eintritt des Versicherungsfalles der Hausratversicherung trotzdem einen
Grund gibt, einfach mal die Zahlung zu verweigern...

KH
Florian Kleinmanns
2004-05-29 10:41:18 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Krause
Post by Florian Kleinmanns
Post by Thorsten Glöckner
wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht mehr
bei meinen Eltern habe, bin ich auch nicht mehr über deren
Hausratversicherung versichert.
Wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des Versicherungsvertrages hast,
hängt übrigens nicht davon ab, wo Du Deinen Hauptwohnsitz im Sinne des
Melderechts angibst.
was bei Eintritt des Versicherungsfalles der Hausratversicherung trotzdem einen
^
Soll wohl "keinen" heißen?
Post by Karl-Heinz Krause
Grund gibt, einfach mal die Zahlung zu verweigern...
Die Hausratversicherung könnte aber anderer Ansicht als der
Versicherungsnehmer darüber sein, ob der Versicherungsfall eingetreten
ist.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
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