Post by Jens EngberdingPost by Holger PollmannEin Kaufvertrag wurde nämlih schon vorher geschlossen
Wann denn?
Im OP stand
| Ich habe eine Ware im Web gekauft
Post by Jens EngberdingDas Angebot erfolgt vom Käufer durch die Bestellung über
das Formular und die Annahme des Angebots erfolgt durch den
Verkäufer wohl konkludent durch die Lieferung.
1. Woher weißt du, daß nicht schon vorher explizit durch Annahme
angenommen wurde?
2. Wenn, dann dürfte schon das Absenden die Abgabe der Willenserklärung
und deren Entlassen in die Außenwelt der Kaufvertrag zustandegekommen
sein, weil das Angebot des Käufers dann im Sinne von § 151 S. 1 BGB zu
verstehen sein wird.
3. Wie gesagt kommt es darauf nicht an, weil im OP stand, daß "gekauft"
wurde. Das mag untechnisch gewesen sein, aber bevor ich nichts
gegenteiliges höre, gehe ich davon aus, daß das stimmt.
Post by Jens EngberdingOb nun ein anderes Produkt geliefert wird ist für den
Vertragsschluss an sich m.E. irrelevant, da es eben nur um das
Kausalgeschäft geht.
Das sowieso. Nur würde ich auch dann sagen, daß ein Kaufvertrag auf
Basis des ursprünglichen Angebots abegschlossen wird und nicht etwa die
Zusendung ein neues ANgebot mit verändertem Kaufgegenstand ist.
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( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008