Discussion:
Nächtlicher LKW-Lärm in Mischgebiet
(zu alt für eine Antwort)
D. N.
2004-07-14 07:13:20 UTC
Permalink
Hallo.

Ich habe mal eine Frage an die Rechtskundingen hier.

Ich wohne hier in einem Mischgebiet (Wohn/-Gewerbegebiet). Bis vor ca. einem
halben Jahr war auch alles ganz okay hier. Leider hat dann eine Spedition
eiene Freifläche schräg gegnüber unseres Hauses gemietet. Seitdem fahren
hier LKWs Tag und Nacht ein und aus. Damit habe ich ja noch nicht so das
Problem. Was mich stört ist, das die LKWs hier auch mitten in der Nacht
(z.B. 23:15 ; 2:30 ; 4:15 Uhr) hier durch die Strasse heizen und dann auf
dem Gelände Ihre LKWs mit den Containern beläden (was nicht gerade wenig
Lärm erzeugt). Auch lassen diese Ihre Motoren teilwiese bis zu ner halben
Stunde laufen. Dadurch komme ich nicht zu meinen Schlaf und bin morgens auf
der Arbeit auch sehr unausgeschlafen, wenn mal wieder nachts um halb drei
Radau gemacht wurde.

Mehrere Anfragen bei Ordnungsamt Dortmund waren erfolglos. Die schweigen
sich aus.

Ist das nicht Ruhestörung? Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?

Was kann ich gegen nächtlichen Ruhrstörer tun? (außer wegziehen)

Gruß, Dennis
Holger Pollmann
2004-07-14 07:21:06 UTC
Permalink
Post by D. N.
Ich wohne hier in einem Mischgebiet (Wohn/-Gewerbegebiet).
Mitr den Begrifflichkeiten bitte Vorsicht - Sowohl Wohn- als auch
Gewerbe- und Mischgebiet sind mit bestimmten Bedeutungen belegte
normative Begriffe, die man besser so verwendet, wie sie gemeint sind
:-)
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung?
Das hängt davon ab, wie laut es ist.
Post by D. N.
Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?
Wohl kaum, denn der Lärm, der beim normalen Betrieb eines Kfzs
auftritt, ist m.W. kein unnötiger Lärm iSv § 30 I StVO. Gemeint sind da
Dinge wie Aufheulenlassen des Motors o.ä.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
D. N.
2004-07-14 07:34:37 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Mitr den Begrifflichkeiten bitte Vorsicht - Sowohl Wohn- als auch
Gewerbe- und Mischgebiet sind mit bestimmten Bedeutungen belegte
normative Begriffe, die man besser so verwendet, wie sie gemeint sind
:-)
Nun hier sind auf der einen Strassenseite mehrere Wohnhäuser und auf der
anderen Strassenseite sind Lagerhallen und Freiflächen..
Also ein Mischgebiet?
Post by Holger Pollmann
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung?
Das hängt davon ab, wie laut es ist.
Laut genug das ich nachts wach werde und nicht mehr einschlafen kann und ich
schlafe normalerweise tief und fest.
Habe leider keine Schallpegelmessgerät hier... :-)
Post by Holger Pollmann
Post by D. N.
Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?
Wohl kaum, denn der Lärm, der beim normalen Betrieb eines Kfzs
auftritt, ist m.W. kein unnötiger Lärm iSv § 30 I StVO. Gemeint sind da
Dinge wie Aufheulenlassen des Motors o.ä.
§30 Abs.1 (2) StVO: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig
laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."

Ist wohl Auslegungssache...

Gruß, Dennis
Uwe Hoelzer
2004-07-14 08:15:42 UTC
Permalink
Post by D. N.
§30 Abs.1 (2) StVO: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren
unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu
schließen."
Wenn der Trucker den Motor für z.B. die Hydraulik zum Heben und Senken
des Fahrzeugs benötigt, ist es nicht mehr unnötig und somit rechtmäßig.
Da wir kein Nachtsbeladeverbot haben, wirst Du nur noch wegziehen
können, wenn Ihr nicht im Gespräch mit der Firma was erreicht.

Alles IMHO und IANAL

Gruß Uwe
Gerlinde Seidel
2004-07-14 08:52:13 UTC
Permalink
[...]
Post by D. N.
Post by Holger Pollmann
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung?
Das hängt davon ab, wie laut es ist.
Laut genug das ich nachts wach werde und nicht mehr einschlafen kann und ich
schlafe normalerweise tief und fest.
Habe leider keine Schallpegelmessgerät hier... :-)
frage mal Deine Nachbarn, wie die das
sehen, erkundige Dich, welcher Lärmpegel zu welcher Zeit für
Dein konkretes Wohngebiet zulässig ist und lasse den messen.
Bilde ggf. eine Interessengemeinschaft mit Nachbarn, um
Zeit und Geldaufwand zu teilen.

Wir haben die Abholzung eines wunderschönen Waldstücks unter
Zerstörung eines Biotops für den Bau eines Gewerbegebiets allein
über den zu erwartenden Lärmpegel abwenden können.

Gruß,
Gerlinde
Holger Pollmann
2004-07-14 09:55:07 UTC
Permalink
Post by D. N.
Mit den Begrifflichkeiten bitte Vorsicht - Sowohl Wohn- als auch
Gewerbe- und Mischgebiet sind mit bestimmten Bedeutungen belegte
normative Begriffe, die man besser so verwendet, wie sie gemeint
sind :-)
Nun hier sind auf der einen Strassenseite mehrere Wohnhäuser und
auf der anderen Strassenseite sind Lagerhallen und Freiflächen..
Also ein Mischgebiet?
Nicht zwingend. Diese Gebietskategorien sind Kategorien, die in der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert sind und die in
Bebauungsplänen festgelegt werden (da wird dann also gesagt: "dieses
Gebiet soll ein Mischgebiet sein, dieses dort ein Gewerbegebiet" usw.).
Ob so etwas bei dir also überhaupt vorliegt, hängt (im wesentlichen)
davon ab, ob ein Bebauungsplan existiert.

Im umgangssprachlichen Sprachgebrauch kannst du natürlich gerne von
Mischgebiet sprechen, aber in juristischen Angelegenheiten tu das
besser nicht, sondern sprich im Zweifel von "Gebiet mit Wohn- udn
Gewerbenutzung".

Im übrigen könnte es bei dir auch sein, daß die Wohnseite in einem
Wohngebiet liegt, die andere Straßenseite aber in einem
Gewerbegebiet...
Post by D. N.
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung?
Das hängt davon ab, wie laut es ist.
Laut genug das ich nachts wach werde und nicht mehr einschlafen
kann und ich schlafe normalerweise tief und fest.
Habe leider keine Schallpegelmessgerät hier... :-)
Dann solltest du wiederholt beim Ordnungsamt vorstellig werden, am
besten tun das einige Nachbarn auch, dann dürften die irgend wann mal
tätig werden.
Post by D. N.
Post by D. N.
Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?
Wohl kaum, denn der Lärm, der beim normalen Betrieb eines Kfzs
auftritt, ist m.W. kein unnötiger Lärm iSv § 30 I StVO. Gemeint
sind da Dinge wie Aufheulenlassen des Motors o.ä.
§30 Abs.1 (2) StVO: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren
unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu
schließen."
Ja, siehst du? Es geht da um Lärm, der vermeidbar ist. Die
Betriebsgeräusche eines Fahrzeugs sind nicht vermeidbar. Wenn ich mit
einem Auto fahre, muß ich einen Mindestlärm verursachen, udn wenn ich
es be- oder entlade auch.

Wenn ich allerdings bei meinem Auto ab und zu auskuppele udn dann
kräftig Gas gebe, ist das NICHT notwendig, ebenso, wie es nicht
notwendig ist, beim Beladen eines LKW die Hebebühne pro gegenstand
15mal hoch und runterzufahren (einmal hoch udn einmal runter dagegen
IST notwendig).
Post by D. N.
Ist wohl Auslegungssache...
Warum sagen das immer alle? Ja, die Norm ist Auslegungssache insoweit,
was genau denn nun vermeidbarer Lärm ist - aber sie ist eindeutig in
der Definition, nämlich daß es um vermeidbaren Lärm geht. Normale
Betriebsgeräusche sind NICHT vermeidbar, außer man unterläßt den
Betrieb, und das meint diese Vorschrift gerade NICHT.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 10:08:19 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Ja, siehst du? Es geht da um Lärm, der vermeidbar ist. Die
Betriebsgeräusche eines Fahrzeugs sind nicht vermeidbar. Wenn ich mit
einem Auto fahre, muß ich einen Mindestlärm verursachen, udn wenn ich
es be- oder entlade auch.
Wenn ich allerdings bei meinem Auto ab und zu auskuppele udn dann
kräftig Gas gebe, ist das NICHT notwendig, ebenso, wie es nicht
notwendig ist, beim Beladen eines LKW die Hebebühne pro gegenstand
15mal hoch und runterzufahren (einmal hoch udn einmal runter dagegen
IST notwendig).
Die Frage ist, ob es nachts notwendig ist. Warum kann das Gewerbe nicht
tagsüber vollständig ausgeführt werden? Wenn ich mit einer Motorsäge
nachts Holz mache ist das auch ein notwendiges Betriebsgeräusch.
Post by Holger Pollmann
Warum sagen das immer alle? Ja, die Norm ist Auslegungssache insoweit,
was genau denn nun vermeidbarer Lärm ist - aber sie ist eindeutig in
der Definition, nämlich daß es um vermeidbaren Lärm geht. Normale
Betriebsgeräusche sind NICHT vermeidbar, außer man unterläßt den
Betrieb, und das meint diese Vorschrift gerade NICHT.
Oder man unterläßt den Betrieb nachts. Lärm ist im extremsten Fall
Körperverletzung. Irgendwo muß eine Grenze sein. Lärm ist eine Emission,
genau wie Gase. Da gibts genaue Regeln und Grenzen, leider regional
unterschiedlich, so daß man das nicht pauschal beantworten kann. Mich
würden auch mal bei uns die Richtwerte in Thüringen interessieren.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 10:31:30 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Ja, siehst du? Es geht da um Lärm, der vermeidbar ist. [...]
Die Frage ist, ob es nachts notwendig ist. Warum kann das Gewerbe
nicht tagsüber vollständig ausgeführt werden? Wenn ich mit einer
Motorsäge nachts Holz mache ist das auch ein notwendiges
Betriebsgeräusch.
Die StVO trifft insoweit ganz sicher keine gewerberechtlichen
Regelungen. Es geht ihr also NICHT darum, wann oder von wem ein
Fahrzeug zu betreiben ist, sondern es geht in dieser Norm einzig und
allein darum, daß mit einem Fahrzeug bitte nur die Geräusche verursacht
werden, die beim Betrieb mehr oder weniger unvermeidlich sind.

Wenn ich einen LKW belade, entstehen dabei Geräusche. Die sind
unvermeidbar. AUch nachts.
Post by Heiko Mittelstaedt
Warum sagen das immer alle? Ja, die Norm ist Auslegungssache
insoweit, was genau denn nun vermeidbarer Lärm ist - aber sie ist
eindeutig in der Definition, nämlich daß es um vermeidbaren Lärm
geht. Normale Betriebsgeräusche sind NICHT vermeidbar, außer man
unterläßt den Betrieb, und das meint diese Vorschrift gerade
NICHT.
Oder man unterläßt den Betrieb nachts.
Das verlangt § 30 I StVO nicht.
Post by Heiko Mittelstaedt
Lärm ist im extremsten Fall Körperverletzung.
Dann verbietet schon § 223 StGB die Lärmverursachung, ebenso gibt es
aus § 1004 analog einen Unterlassungsanspruch. Was hat das mit der StVO
zu tun?
Post by Heiko Mittelstaedt
Irgendwo muß eine Grenze sein. Lärm ist eine Emission, genau wie
Gase.
Und warum muß du das unbedingt in eine ungeeignete StVO-Vorschrift
hineinlesen? Es gibt genug andere Vorschriften, die dasselbe hergeben.

Ich wart eja nur, daß du jetzt damit ankommst, daß schon Art. 2 II GG
es verbietet, die LKW nachts zu betreiben...
Post by Heiko Mittelstaedt
Da gibts genaue Regeln und Grenzen, leider regional
unterschiedlich,
Nicht wirklich. Lediglich überall situationsbezogen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Frank Hucklenbroich
2004-07-14 12:23:03 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Die Frage ist, ob es nachts notwendig ist. Warum kann das Gewerbe nicht
tagsüber vollständig ausgeführt werden? Wenn ich mit einer Motorsäge
nachts Holz mache ist das auch ein notwendiges Betriebsgeräusch.
Dem könnte betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn z.B. nachts gekühlte
Lebensmittel eingeladen werden die morgens früh im Supermarkt angeliefert
werden müssen, dann geht das eben nur nachts. Den Kram tags vorher
einzuladen und die Nacht über vor sich hin gammeln zu lassen ist keine
echte Alternative, den Supermarkt erst mittags zu beschicken auch nicht.

Genauso sieht es bei Tageszeitungen aus, die eben morgens früh beim Leser
sein müssen und nicht erst nachmittags.

Von daher vermute ich mal, daß es schon irgendwie notwendig ist das ganze
Nachts zu machen. Immerhin muß die Firma den Fahrern/Lagerarbeitern
Nachtzuschläge zahlen (zumindest gem. Tarif), das werden die freiwillig
nicht machen wenn's nicht nötig wäre.
Post by Heiko Mittelstaedt
Oder man unterläßt den Betrieb nachts.
s.o., je nach Branche ist das schlichtweg unmöglich.

Grüße,

Frank
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 12:35:27 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Dem könnte betriebliche Belange entgegenstehen. Wenn z.B. nachts gekühlte
Lebensmittel eingeladen werden die morgens früh im Supermarkt angeliefert
werden müssen, dann geht das eben nur nachts. Den Kram tags vorher
einzuladen und die Nacht über vor sich hin gammeln zu lassen ist keine
echte Alternative, den Supermarkt erst mittags zu beschicken auch nicht.
Das ist ja alles richtig...
Post by Frank Hucklenbroich
Von daher vermute ich mal, daß es schon irgendwie notwendig ist das ganze
Nachts zu machen. Immerhin muß die Firma den Fahrern/Lagerarbeitern
Nachtzuschläge zahlen (zumindest gem. Tarif), das werden die freiwillig
nicht machen wenn's nicht nötig wäre.
Post by Heiko Mittelstaedt
Oder man unterläßt den Betrieb nachts.
s.o., je nach Branche ist das schlichtweg unmöglich.
zunächstmal muß man wissen, ob hier Grenzwerte überschritten werden. Die
sind ja nicht zum Spaß da. Der Rest ist Güterabwägung: Gesundheit gegen
Gewerbeerhalt und da verliert der Gewerbetreibende.

Ein Gewerbetreibender muß wissen, wieviel Lärm sein Betrieb erzeugen
wird, wenn er ihn gründet. Folglich kann er unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen den Standort so wählen, daß es keinen Ärger gibt.

Man kann nicht einfach ein lärmendes Gewerbe neben Wohnhäuser setzen und
dann sagen: "Sorry, ich kann nicht leiser, sonst muß ich zu machen". Ich
habe schon erlebt, wie eine Diskothek dicht gemacht wurde, weil sie den
Lärm nicht in den Griff bekamen.

Je nach Bedürftigkeit wird natürlich eine Gemeinde die Gewerbebetriebe
schützen, vor allem, wenn es mancherorts der wichtigste AG ist. Dann
werden Beschwerden im Ordnungsamt natürlich schön verschleppt.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Frank Hucklenbroich
2004-07-14 13:00:43 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
zunächstmal muß man wissen, ob hier Grenzwerte überschritten werden. Die
sind ja nicht zum Spaß da. Der Rest ist Güterabwägung: Gesundheit gegen
Gewerbeerhalt und da verliert der Gewerbetreibende.
Kommt auf beide Seiten an und kann man imho so pauschal nicht sagen.
Zugespitzt - soll die Firma dichtmachen und 20 Mitarbeiter verlieren ihren
Job, weil *ein* Anwohner sich im Schlaf gestört fühlt? Sicherlich nicht. Da
wird man im Zweifel den Anwohner finanziell entschädigen
(Schallschutzfenster, Umzugsbeihilfe, andere Wohnung zu günstiger Miete).
Post by Heiko Mittelstaedt
Ein Gewerbetreibender muß wissen, wieviel Lärm sein Betrieb erzeugen
wird, wenn er ihn gründet. Folglich kann er unter Beachtung der
gesetzlichen Regelungen den Standort so wählen, daß es keinen Ärger gibt.
ACK.
Post by Heiko Mittelstaedt
Man kann nicht einfach ein lärmendes Gewerbe neben Wohnhäuser setzen und
dann sagen: "Sorry, ich kann nicht leiser, sonst muß ich zu machen".
ACK, wenn die Häuser zuerst da waren. Oft ist es ja auch andersrum, daß in
ehemals reinen Gewerbegebieten Wohnungen gebaut werden. Ist ja auch immer
beliebt mit Leuten, die günstig in der Einflugschneise eine Großflughafens
Bauland gekauft haben und sich dann später über den Fluglärm beschweren.
Post by Heiko Mittelstaedt
Ich
habe schon erlebt, wie eine Diskothek dicht gemacht wurde, weil sie den
Lärm nicht in den Griff bekamen.
Klar, aber eine Disko dürfte auch keine so große Lobby in der Gemeinde
haben wie ein größerer Gewerbebetrieb.
Post by Heiko Mittelstaedt
Je nach Bedürftigkeit wird natürlich eine Gemeinde die Gewerbebetriebe
schützen, vor allem, wenn es mancherorts der wichtigste AG ist. Dann
werden Beschwerden im Ordnungsamt natürlich schön verschleppt.
So ist es. "Nur" wegen Ruhestörung wird keine Gemeinde gerne
Gewerbesteuerzahler ziehen lassen und neue Arbeitslose haben wollen.

Grüße,

Frank
Holger Pollmann
2004-07-14 13:20:55 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Heiko Mittelstaedt
zunächstmal muß man wissen, ob hier Grenzwerte überschritten
werden. Die sind ja nicht zum Spaß da. Der Rest ist
Güterabwägung: Gesundheit gegen Gewerbeerhalt und da verliert der
Gewerbetreibende.
Kommt auf beide Seiten an und kann man imho so pauschal nicht
sagen. Zugespitzt - soll die Firma dichtmachen und 20 Mitarbeiter
verlieren ihren Job, weil *ein* Anwohner sich im Schlaf gestört
fühlt? Sicherlich nicht.
Doch, durchaus. Es haben schon ganze Schweinemäster ihren Betrieb dicht
machen müssen, weil Wohnbebauung herangerückt ist und die Immissionen
für die Wohnenden nicht hinnehmbar waren.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Frank Hucklenbroich
2004-07-14 14:08:32 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Doch, durchaus. Es haben schon ganze Schweinemäster ihren Betrieb dicht
machen müssen, weil Wohnbebauung herangerückt ist und die Immissionen
für die Wohnenden nicht hinnehmbar waren.
Sauerei!

SCNR,

Frank
Ulrich Huber
2004-07-15 09:54:04 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by D. N.
§30 Abs.1 (2) StVO: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren
unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu
schließen."
Ja, siehst du? Es geht da um Lärm, der vermeidbar ist. Die
Betriebsgeräusche eines Fahrzeugs sind nicht vermeidbar. Wenn ich mit
einem Auto fahre, muß ich einen Mindestlärm verursachen, udn wenn ich
es be- oder entlade auch.
Wie ist das eigentlich mit dem Autoradio? Darf ich das so la*wumm*
aufd*wumm* wie i*wumm* will *tschaka* ...? (*)

Grüsse
Ulrich

(*) Ähnlich viel versteht versteht man noch, wenn mitten in der Nacht solche
rollenden Diskoblechkisten vor meinem Haus vorbei fahren. Kann man da
irgendwie dagegen vorgehen, wenn dass immer wieder passiert?
Holger Moenikes
2004-07-15 17:28:33 UTC
Permalink
On Thu, 15 Jul 2004 11:54:04 +0200, "Ulrich Huber"
Post by Ulrich Huber
Wie ist das eigentlich mit dem Autoradio? Darf ich das so la*wumm*
aufd*wumm* wie i*wumm* will *tschaka* ...? (*)
Nein. Bei uns in der Stadt war es jahrelang cool Pseudo-Posing oder
Rennen auf der einzigen zweispurigen innerstädische Straße zu fahren.
Gegen die Rennen gab es ein Sarenkasten. Gegen das Pseudo-Posing
Beamte die nach 22.00h per Gehör und nach eigegnem Ermessen die
Bass-Prolls gezogen und verwarnt hat. Kostete IMO 20DM. War nicht viel
aber die "Szene" gibt es nun nicht mehr.

Gruss
Holger
--
eMail-Adresse ist reply-fähig. Mails werden i.d.R. aber nicht gelesen
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 10:02:21 UTC
Permalink
Post by D. N.
Ich wohne hier in einem Mischgebiet (Wohn/-Gewerbegebiet). Bis vor ca. einem
halben Jahr war auch alles ganz okay hier. Leider hat dann eine Spedition
eiene Freifläche schräg gegnüber unseres Hauses gemietet. Seitdem fahren
hier LKWs Tag und Nacht ein und aus. Damit habe ich ja noch nicht so das
Problem. Was mich stört ist, das die LKWs hier auch mitten in der Nacht
(z.B. 23:15 ; 2:30 ; 4:15 Uhr) hier durch die Strasse heizen und dann auf
dem Gelände Ihre LKWs mit den Containern beläden (was nicht gerade wenig
Lärm erzeugt). Auch lassen diese Ihre Motoren teilwiese bis zu ner halben
Stunde laufen. Dadurch komme ich nicht zu meinen Schlaf und bin morgens auf
der Arbeit auch sehr unausgeschlafen, wenn mal wieder nachts um halb drei
Radau gemacht wurde.
Ich habe etwas ähnliches hier. Allerdings nur von Sonntag zu Montag,
weil die LKW dort nur übers Wochenende abgestellt werden und in dieser
Nacht losfahren. Natürlich nicht gebündelt sondern jeder für sich und
jeder läßt den Motor vorher laufen (das ist übringens wegen der
hydraulischen Bremse nötig). Wir haben das mit Ohropax gelöst.

Eventuell helfen Dir auch Schallschutzfenster?
Post by D. N.
Mehrere Anfragen bei Ordnungsamt Dortmund waren erfolglos. Die schweigen
sich aus.
Soweit bin ich nie gegangen. Ich habe ein paarmal, als sich jeden früh
(also auch in der Woche) ein Kühlaggregatfahrer (das ist richtig Lärm)
dort von 4:50-5:30 hinstellte um zu warten, bis der Laden, den er
beliefern wollte öffnet, die Polizei gerufen. Die haben dann mit dem
Fahrer geredet und er blieb fern. Ein halbes Jahr später war wieder
einer von dieser Lärmspedition da. Diesmal habe ich den direkten Weg
genommen und mit der Spedition telefoniert. Das Gespräch war sehr
freundlich und der LKW daraufhin nicht mehr früh da.

Werde mal beim Ordnungsamt vorstellig. Da gibts Ansprechpartner. Mich
würde auch mal der weitere Weg interessieren. Wenn Du da mit jemandem
redest, erklärt der Dir alles oder sagt Dir auch, warum sie vielleicht
nichts tun können.
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung? Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?
unter Umständen. Das muß das Ordnungsamt feststellen, indem sie den Lärm
messen. Da gibt es Grenzwerte, die regional unterschiedlich sind.

Mir hat damals die Polizei gesagt: Das ist eine Owi und da muß man sich
ans Ordnungsamt wenden. Die Polizei kann da nur unterstützen, ist aber
eigentlich nicht zuständig.

Falls das Ordnungsamt die Sache liegen läßt und sich ohne erkennbaren
Grund nicht rührt, scheue Dich nicht vor eine Untätigkeitsbeschwerde an
nächsthöherer Stelle.

Werde persönlich vorstellig, wieder und wieder. Mobilisiere die
Nachbarn, geh den Ordnungsamt auf die Nerven. So wie der Lärm Dir auf
die Nerven geht.
Post by D. N.
Was kann ich gegen nächtlichen Ruhrstörer tun? (außer wegziehen)
Sch... LKW, ich weiß. Meine hier hupen manchmal in der Nacht beim
Losfahren am Wochenende, weil sie es lustig finden, sich so von ihren
Angehörigen zu verabschieden. Macht sich halt gut nachts um 3. Aber dank
Ohropax kriege ich davon nix mehr mit. Nette Hilfe für den Anfang,
solltest Du mal probieren. Ist am Anfang ungewohnt, aber man gewöhnt
sich schnell dran.

Verständige Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 10:15:09 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by D. N.
Ist das nicht Ruhestörung? Oder sogar eine Owi nach §30 Abs.1 StVO?
unter Umständen.
Nein. Es kann durchaus eine OWi sein - aber sicher nicht nach
§ 30 I StVO. Eher nach den einschlägigen Landeslärmschutzregelungen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 10:24:54 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Nein. Es kann durchaus eine OWi sein - aber sicher nicht nach
§ 30 I StVO. Eher nach den einschlägigen Landeslärmschutzregelungen.
Sorry, das StVO hab ich jetzt überlesen. Das ist natürlich Quatsch. Ich
habe mich jetzt nur auf den Owi bezogen und gedacht, der § wird schon
passen. ;-)

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 10:31:54 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Nein. Es kann durchaus eine OWi sein - aber sicher nicht nach §
30 I StVO. Eher nach den einschlägigen
Landeslärmschutzregelungen.
Sorry, das StVO hab ich jetzt überlesen. Das ist natürlich
Quatsch. Ich habe mich jetzt nur auf den Owi bezogen und gedacht,
der § wird schon passen. ;-)
Ah. Dann ist's ja gut.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 10:38:35 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Mittelstaedt
Sorry, das StVO hab ich jetzt überlesen. Das ist natürlich
Quatsch. Ich habe mich jetzt nur auf den Owi bezogen und gedacht,
der § wird schon passen. ;-)
Ah. Dann ist's ja gut.
Also, was hier passen dürfte ist der ganz normale §117 OWiG:

| OWiG § 117 Unzulässiger Lärm
|
| (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem
| unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt,
| der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich
| zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
|
| (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend
| Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen
| Vorschriften geahndet werden kann.

Wobei hier bei (1) "in einem unzulässigen... Ausmaß Lärm erregt, der
geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu
belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Da hier keine Grenze geregelt ist, ab wann der Lärm denn zu dieser Untat
geeignet ist, wird für die Auslegung sicher die regional gültige
Emissionstabelle herangezogen und mit den Meßwerten vor Ort verglichen
werden. Wie letzteres genau abläuft, weiß ich allerdings nicht so genau.
Hoffe, daß ich da keinen Quatsch erzähle und das notfalls jemand mein
Halbwissen ergänzt.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 10:42:10 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
| OWiG § 117 Unzulässiger Lärm
Ja, klingt gut. WENN denn die Tatbestandsvoraussetzungen eingreifen, und
da müßte man sich u.a. fragen, ob der Lärm hier den Umständen nach
vermeidbar ist bzw. inwieweit sich die geschäftstechnischen Realitäten da
auswirken.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 10:49:20 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Ja, klingt gut. WENN denn die Tatbestandsvoraussetzungen eingreifen, und
da müßte man sich u.a. fragen, ob der Lärm hier den Umständen nach
vermeidbar ist bzw. inwieweit sich die geschäftstechnischen Realitäten da
auswirken.
Ich denke es geht hier weniger um das vermeidbar oder nicht, sondern
mehr darum ob die Grenze zur Belästigung oder Gesundheitsschädigung
überschritten ist.

Wenn das, was zum Betrieb des Gewerbes zwingend nötig ist, diese Grenze
überschreitet ist die Erlaubnis zu dem Gewerbe meines Erachtens nach
hinfällig. Man muß immer Lärm in Verbindung mit der Schädigung der
Gesundheit bringen. Eine dauerhafte Überschreitung der zulässigen Werte
ließe durchaus den Schluß von Gesundheitsschäden auf lange Sicht zu und
das ist durchaus realistisch.

Was ist dann das schützenswertere Gut? Gesundheit von Menschen oder der
Erhalt eine Gewerbebetriebs?

Extrem betrachtet: Wenn durch einen Chemiebetrieb ständig Abgase
abgelassen werden, die die Krebsquote um 500% in der Gegend steigern -
was soll dann passieren? Angenommen das mit den Abgasen geht nicht anders.

Unterschätzt bitte die schädigende Wirkung des Lärms nicht. Das wird oft
verkannt.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 10:52:05 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Holger Pollmann
Ja, klingt gut. WENN denn die Tatbestandsvoraussetzungen
eingreifen, und da müßte man sich u.a. fragen, ob der Lärm hier
den Umständen nach vermeidbar ist bzw. inwieweit sich die
geschäftstechnischen Realitäten da auswirken.
Ich denke es geht hier weniger um das vermeidbar oder nicht,
sondern mehr darum ob die Grenze zur Belästigung oder
Gesundheitsschädigung überschritten ist.
Wenn tatsächlich eine Gesundheitsbeschädigugn vorliegt, wird man in der
Tat davon ausgehen können, daß das Ausmaß unzulässig ist, stimmt.
Post by Heiko Mittelstaedt
Wenn das, was zum Betrieb des Gewerbes zwingend nötig ist, diese
Grenze überschreitet ist die Erlaubnis zu dem Gewerbe meines
Erachtens nach hinfällig.
Hoihoihoi. Da wäre ich jetzt vorsichtig, das hängt von einer ganze
Menge Faktoren ab. Zwar dürftest du tendentiell recht haben, aber ich
würde so eine generelle Aussage nicht treffen wollen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 11:20:53 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Wenn tatsächlich eine Gesundheitsbeschädigugn vorliegt, wird man in der
Tat davon ausgehen können, daß das Ausmaß unzulässig ist, stimmt.
Wenn man nur so ran geht, wird es schwer, denn wer will das belegen? Die
Schädigungen werden sich nur nach längerer Zeit zeigen und dann müßte
man erstmal beweisen, daß der Lärm die Ursache ist.

Ich denke, man kann da anders agieren: Wenn der Lärm den zulässigen
Grenzwert überschreitet muß man von einer Gefährdung der Gesundheit
ausgehen, da diese Grenzwerte ja gerade aus dem Grund des Schutzes der
Gesundheit der Bürger festgelegt wurden. Also muß die Aufforderung
ergehen, den Lärm soweit einzuschränken, daß die Grenzwerte eingehalten
werden. Wenn das die Stilllegung des Gewerbebetriebes ist, ist das
natürlich großes Pech. Aber der Gewerbetreibende muß sich dann auch
vorhalten lassen, daß er ja alle Regelungen bei Eröffnung hätte einsehen
können und selbst seinen Lärm am Besten einschätzen konnte.
Post by Holger Pollmann
Hoihoihoi. Da wäre ich jetzt vorsichtig, das hängt von einer ganze
Menge Faktoren ab. Zwar dürftest du tendentiell recht haben, aber ich
würde so eine generelle Aussage nicht treffen wollen.
Meine Aussage gilt für die Überschreitung der Grenzwerte und die
Tatsache, daß das Gewerbe ohne diese Überschreitung nicht existieren
kann. Wie geschrieben: Güterabwägung: Gesundheit gegen Kommerz. Wir sind
ja hier nicht in China! ;-)

Das sind aber alles nur meine Gedanken hierzu. Wie es nun in der Praxis
wirklich aussieht, weiß ich nicht - würde es aber gerne mal erfahren, da
ich selber in geringem Maße betroffen bin, aber noch keine weiteren
Schritte unternommen habe. Wer will schon immer Krieg.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 12:05:51 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Holger Pollmann
Hoihoihoi. Da wäre ich jetzt vorsichtig, das hängt von einer
ganze Menge Faktoren ab. Zwar dürftest du tendentiell recht
haben, aber ich würde so eine generelle Aussage nicht treffen
wollen.
Meine Aussage gilt für die Überschreitung der Grenzwerte und die
Tatsache, daß das Gewerbe ohne diese Überschreitung nicht
existieren kann. Wie geschrieben: Güterabwägung: Gesundheit gegen
Kommerz. Wir sind ja hier nicht in China! ;-)
Du gehst davon aus, daß dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt,
auch automatisch
a) etwaige Grenzwerte überschritten sind bzw.
b) dabei andere Aspekte völlig außer acht bleiben.

Dem ist aber nicht so. Wenn z.B. ein besonders lärmempfindlicher Mensch
in eine recht lärmbelastete Gegend zieht, und sich der Lärmpegel dort
dann leicht erhöht, so daß dieser Mensch Gesundheitsschäden davonträgt
- dann ist das u.U. irrelevant, weil er zum einen den bereits
vorhandenen Lärmpegel hinnehmen muß und zum anderen die Obergrenze des
zulässigen Lärms sich nicht nach besonders empfindlichen Individuen
richtet, sondern nach durchschnittlich empfindsamen Personen.

Nur, weil also jemand an seiner Gesundheit beschädigt wird, heißt das
nicht, daß diese BEschädigung unzulässig wäre.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 12:22:30 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Du gehst davon aus, daß dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt,
auch automatisch
a) etwaige Grenzwerte überschritten sind bzw.
b) dabei andere Aspekte völlig außer acht bleiben.
Grenzwert ist Grenzwert.
Post by Holger Pollmann
Dem ist aber nicht so. Wenn z.B. ein besonders lärmempfindlicher Mensch
in eine recht lärmbelastete Gegend zieht, und sich der Lärmpegel dort
dann leicht erhöht, so daß dieser Mensch Gesundheitsschäden davonträgt
- dann ist das u.U. irrelevant, weil er zum einen den bereits
vorhandenen Lärmpegel hinnehmen muß und zum anderen die Obergrenze des
zulässigen Lärms sich nicht nach besonders empfindlichen Individuen
richtet, sondern nach durchschnittlich empfindsamen Personen.
Nur, weil also jemand an seiner Gesundheit beschädigt wird, heißt das
nicht, daß diese BEschädigung unzulässig wäre.
Jetzt redest Du aber von was vollkommen anderem, nämlich davon, daß
jemand unterhalb der Grenzwerte ein Schaden entsteht. Da ist es
natürlich sein Problem. Denn sonst müßte jeder Allergiker auf Entfernung
benachbarter Felder pochen können.

Ich rede davon, daß die alleinige Überschreiten von
Emissions-Grenzwerten als Gefährdung von Leib und Leben anzusehen ist
und man bei einer Überschreitung die Abstellung verlangen kann, weil
dann eine Gesundheitsgefährdung für alle Menschen an diesem Ort besteht.

Wenn dem nicht so wäre, bräuchte man solche Grenzwerte ja nicht, oder?

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Holger Pollmann
2004-07-14 12:28:50 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Post by Holger Pollmann
Du gehst davon aus, daß dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung
vorliegt, auch automatisch a) etwaige Grenzwerte überschritten
sind bzw. b) dabei andere Aspekte völlig außer acht bleiben.
Grenzwert ist Grenzwert.
Nein, das ist nicht so, vor allem, weil in er Regel die Grenzwerte
nicht in Gesetzen und damit nicht absolut verbindlich festgelegt sind;
im übrigen muß wie gesagt der jeweilige Grenzwert nicht einmal erreicht
sein.
Post by Heiko Mittelstaedt
Jetzt redest Du aber von was vollkommen anderem, nämlich davon,
daß jemand unterhalb der Grenzwerte ein Schaden entsteht.
Wieso ist das was "vollkommen anderes"?
Post by Heiko Mittelstaedt
Wenn dem nicht so wäre, bräuchte man solche Grenzwerte ja nicht, oder?
Teilweise will die Verwaltung Richtwerte für jeden Scheiß, egal wie
unsinnig das ist...

Ich will halt nur deinen Glauben in Grenzwerte erschüttern - so
festgefügt, wie du dir das alles denkst, ist das nicht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 12:44:32 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Nein, das ist nicht so, vor allem, weil in er Regel die Grenzwerte
nicht in Gesetzen und damit nicht absolut verbindlich festgelegt sind;
Das ist natürlich richtig, aber ich persönlich fände es gut, wenn das
mal verbindlich richtig geregelt wird. Das Lärm gesundheitsschädlich
ist, ist längst nicht überallhin vorgedrungen und viel denken dann
einfach, daß da jemand zu pingelig ist.
Post by Holger Pollmann
im übrigen muß wie gesagt der jeweilige Grenzwert nicht einmal erreicht
sein.
Das ist ein anderes Thema. Da haben wir aneinander vorbei geredet. Ich
rede die ganze Zeit davon, was wäre, wenn diese Werte überschritten sind.
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Mittelstaedt
Jetzt redest Du aber von was vollkommen anderem, nämlich davon,
daß jemand unterhalb der Grenzwerte ein Schaden entsteht.
Wieso ist das was "vollkommen anderes"?
Weil der Lärmverursacher sich an alle Spielregeln gehalten hat und man
ihm keinen Vorwurf machen kann.
Post by Holger Pollmann
Teilweise will die Verwaltung Richtwerte für jeden Scheiß, egal wie
unsinnig das ist...
Ich will halt nur deinen Glauben in Grenzwerte erschüttern - so
festgefügt, wie du dir das alles denkst, ist das nicht.
Ich drücke hier nur meine Gedanken zu dem Thema aus. Ich bin sehr daran
interessiert, wie das in der Realität (OP) gehandhabt wird. Irgendwie
muß doch da dann vorgegangen werden und aufgrund irgendwelcher Fakten
entschieden werden.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Michael 'Mithi' Cordes
2004-07-14 11:17:35 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
jeder läßt den Motor vorher laufen (das ist übringens wegen der
hydraulischen Bremse nötig).
"pneumatisch", soviel Zeit muss sein, aber notwendig ist es.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bremse_(Kraftfahrzeug)


cya
Mi-Führerschein CE-thi
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 11:22:44 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
"pneumatisch", soviel Zeit muss sein, aber notwendig ist es.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bremse_(Kraftfahrzeug)
Meinetwegen. Ändert doch letztenendes auch nichts am Krach. :-(

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
gunther
2004-07-14 14:30:52 UTC
Permalink
und in dieser Nacht losfahren. Natürlich nicht gebündelt sondern
jeder für sich und jeder läßt den Motor vorher laufen (das ist
übringens wegen der hydraulischen Bremse nötig). Wir haben das
mit Ohropax gelöst.
hi,
das ist unsinn. kein lkw hat eine hydraulische bremse, hoechstens
einen hydraulischen lift, oder einen bagger. aber die werden
elektrisch "versorgt" und brauchen ueberhauptnicht den motor
laufenlassen. geht ueber batterie.
die bremse bei lkw ist pneumatisch, also mit pressluft, und es kann
sein, dass beim anlassen kein druck auf den feststellbremszylindern
ist, vor allem bei anhaengern sitzt dann die bremse fest, und loest
sich erst, wenn genug druck auf dem system ist. das dauert durchaus
manchmal eine minute....kennzeichen einer schlechten wartung, oder
eines uralten systems mit undichten ventilen/schlaeuchen.
ein gut gewarteter lkw allerdings ist nach einer normalen ruhepause
von 4-8h noch nicht leergezischt, der kann also sofort losfahren.
aber die fahrer geniessen i.d.r. den moment des standgases am
morgen, wenn es ruppelt und klappert in der kabine. sehr
gemuetlich. spart die elektrische zahnbuerste, vibriert aehnlich.
und das geblaese waermt dann schonmal durch. moderne
dieselmaschinen brauchen das aber eigentlich genausowenig wie ein
benziner, es schadet sogar dem motor. auch machen das durchaus
nicht alle fahrer. parke mal nachts auf einer autobahnschlafstelle,
dann siehst du manche da still reinschleichen und nach 4,5h still
wieder rausschleichen. anlassen, licht an, los.

--

mfg, gunni
Heiko Mittelstaedt
2004-07-14 14:51:34 UTC
Permalink
Post by gunther
hi,
das ist unsinn. kein lkw hat eine hydraulische bremse, hoechstens
einen hydraulischen lift, oder einen bagger. aber die werden
elektrisch "versorgt" und brauchen ueberhauptnicht den motor
laufenlassen. geht ueber batterie.
die bremse bei lkw ist pneumatisch, also mit pressluft, und es kann
Irrtum meinerseits.
Post by gunther
sein, dass beim anlassen kein druck auf den feststellbremszylindern
ist, vor allem bei anhaengern sitzt dann die bremse fest, und loest
sich erst, wenn genug druck auf dem system ist. das dauert durchaus
manchmal eine minute....kennzeichen einer schlechten wartung, oder
eines uralten systems mit undichten ventilen/schlaeuchen.
ein gut gewarteter lkw allerdings ist nach einer normalen ruhepause
von 4-8h noch nicht leergezischt, der kann also sofort losfahren.
aber die fahrer geniessen i.d.r. den moment des standgases am
morgen, wenn es ruppelt und klappert in der kabine. sehr
gemuetlich. spart die elektrische zahnbuerste, vibriert aehnlich.
und das geblaese waermt dann schonmal durch. moderne
dieselmaschinen brauchen das aber eigentlich genausowenig wie ein
benziner, es schadet sogar dem motor. auch machen das durchaus
nicht alle fahrer. parke mal nachts auf einer autobahnschlafstelle,
dann siehst du manche da still reinschleichen und nach 4,5h still
wieder rausschleichen. anlassen, licht an, los.
Erzähl das mal den LKW-Pfeifen, die bei uns gegenüber am Wochenende
parken. Die kommen Samstag früh und fahren Samstag nachmittag oder
Sonntag Nachmittag zum Waschen in eine andere Ecke. In der Nacht vom
Sonntag zum Montag fahren sie dann wieder auf Tour.

Ich habe noch keinen von denen erlebt, die nicht mindestens 15 Minuten
den Motor tuckern lassen mußten und es sind immerhin 2 nagelneue
Zugfahrzeuge dazu gekommen. (Ist dann der Hänger undicht, die sind
geblieben?) Das heißt, daß zwischen Abstellen und Neustart manchmal
keine 12 Stunden liegen.

Das merkt man auch, daß die mit der Bremse kämpfen. Manchmal helfen sie
mit Gasgeben nach und manchmal wollen sie schon anfahren und es geht
noch nicht. Macht sich gut Nachts um 3. Dann hupen sie auch noch, um
sich von der Familie zu verabschieden. Nett...

Insgesamt sind das 7 LKW. Jede Woche das gleiche. Wäre schön, wenn sie
nur wenige Sekunden zum Start bräuchten. Wenn das auf unzureichende
Wartung zurückzuführen ist, dann möchte ich mal wissen, warum die Brüder
ihre Kisten jedes Wochenende stundenlang sinnlos waschen - die sehen
hinter genauso aus wie vorher.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Hans Beiger
2004-07-14 17:01:52 UTC
Permalink
Post by gunther
hi,
das ist unsinn. kein lkw hat eine hydraulische bremse, hoechstens
einen hydraulischen lift, oder einen bagger. aber die werden
elektrisch "versorgt" und brauchen ueberhauptnicht den motor
laufenlassen. geht ueber batterie.
die bremse bei lkw ist pneumatisch, also mit pressluft, und es kann
sein, dass beim anlassen kein druck auf den feststellbremszylindern
ist, vor allem bei anhaengern sitzt dann die bremse fest, und loest
sich erst, wenn genug druck auf dem system ist. das dauert durchaus
mfg, gunni
Hi,

1969 habe ich Deutz-LKW gefahren mit hydraulischer Bremse und
druckluftunterstützt. Wie lange die Batterie (ist übrigens ein AKKU)
das mitmacht? Die heißen Federspeicherbremszylinder.

laß Deine Kommentare bei diesen Themen.

Gruß Hans
Stephan Lange
2004-07-14 18:06:22 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Hi,
1969 habe ich Deutz-LKW gefahren mit hydraulischer Bremse und
druckluftunterstützt. Wie lange die Batterie (ist übrigens ein AKKU) das
mitmacht? Die heißen Federspeicherbremszylinder.
Allerdings sollte man nicht verschweigen, dass sich die rein
pneumatische Bremse im Nfz Bereich seit laengerem durchgesetzt hat.
Wenn sich beim OP gegenueber also nicht jede Nacht der Oldie-LKW-Club
Deutschland trifft, so sind die vorigen Bemerkungen durchaus richtig.

Und was jetzt der Federspeicherbremszylinder mit der Frage
pneumatisch/hydraulisch zu tun hat, ist mir auch nicht klar.
Post by Hans Beiger
laß Deine Kommentare bei diesen Themen.
?

Stephan
Stefan Wagner
2004-07-14 18:14:33 UTC
Permalink
[ausnahmsweise posted and mailed]
Post by D. N.
Mehrere Anfragen bei Ordnungsamt Dortmund waren erfolglos. Die
schweigen sich aus.
Falsche Stelle. Für Gewerbeemissionen ist das Staatliche Umweltamt (als
Nachfolger der früheren Gewerbeaufsicht) zuständig.

Die für DO zuständige Dienststelle ist das Staatliche Umweltamt Hagen
<http://www.stua-ha.nrw.de/>

Für dich interessant ist Bürgerberatung -> Nachbarbeschwerden.

Gruß

Stefan
Heiko Mittelstaedt
2004-07-15 05:52:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Wagner
Falsche Stelle. Für Gewerbeemissionen ist das Staatliche Umweltamt (als
Nachfolger der früheren Gewerbeaufsicht) zuständig.
Die für DO zuständige Dienststelle ist das Staatliche Umweltamt Hagen
<http://www.stua-ha.nrw.de/>
Für dich interessant ist Bürgerberatung -> Nachbarbeschwerden.
Ist das immer eine zentrale Stelle für das jeweilige Bundesland oder für
kleinere Regionen? Kannst Du mir eventuell auch sagen, wer für Greiz in
Thüringen zuständig ist? Ich will mir nur mal die Grenzwerte anschauen.

Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Stefan Wagner
2004-07-15 08:35:14 UTC
Permalink
Post by Heiko Mittelstaedt
Ist das immer eine zentrale Stelle für das jeweilige Bundesland oder
für kleinere Regionen? Kannst Du mir eventuell auch sagen, wer für
Greiz in Thüringen zuständig ist? Ich will mir nur mal die Grenzwerte
anschauen.
Ich hab dazu mal eben mit einem Freund telefoniert, der bei diesem
Themenkomplex "Insider" ist (Ehemaliger Dezernent bei der
Gewerbeaufsicht NRW und jetzt (ö.b.u.v.) Sachverständiger für
Lärmschutz.)

Für die Überwachung des Emissions- und Immissionsschutz sind die Länder
zuständig. In NRW sind das die staatlichen Ämter für Umweltschutz. Zu
Thüringen hab ich folgendes gefunden:
<http://www.thueringen.de/de/tlvwa/umwelt/immission/content.html>

Die zugehörigen Regelungen sind jedoch in der Zuständigkeit des Bundes.

Eine kurze Liste der wichtigsten einschlägigen Normen und Richtlinien
findest du unter <http://www.lb-schall.de/>, dort zu den Punkten
"Lösung" und "Leistung".

Weiter könnte interessant sein der "Deutsche Arbeitsring
für Lärmbekämpfung e.V." (DAL), <http://www.dalaerm.de/>.

Zusätzlich gibt es Informationen beim Umweltbundesamt.
<http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/einleitung.html>

Dort sind auch Links auf die Quellen der benannten Verordnungen.

Gruß

Stefan
--
http://www.svb-wagner.de
Holger Pollmann
2004-07-15 11:18:14 UTC
Permalink
Post by Stefan Wagner
Für die Überwachung des Emissions- und Immissionsschutz sind die
Länder zuständig.
Ach. Ganz was neues :-) Man könnte auch sagen, daß allgemein für die
meisten Gesetze die Länder die Verwaltungszuständigkeit haben, weil das
Art. 83 GG so bestimmt :-) Verwaltung durch den Bund ist der absolute
Ausnahmefall.
Post by Stefan Wagner
Die zugehörigen Regelungen sind jedoch in der Zuständigkeit des Bundes.
Nein, nicht alle. Das BImschG und die zugehörigen Regelungen regeln NUR
anlagenbezogenen Lärm und auch da bei den nichtzulassungsbedürftigen
NUR den Lärm von wirtschaftlichen Betrieben u.ä.

Für personenbezogenen Lärm und nichtgewerblichen/nichtunternehmirschen
Anlagenlärm haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Stefan Wagner
2004-07-15 05:51:10 UTC
Permalink
[...] das Staatliche Umweltamt (als Nachfolger der früheren
Gewerbeaufsicht) zuständig.
Der Vollständigkeit halber: Die Aufgaben der ehemaligen
Gewerbeaufsichtsämter in NRW wurden (AFAIR gegen Ende der 80er)
aufgeteilt auf die Staatlichen Ämter für Umweltschutz (das hier
Gesuchte) und die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.

Gruß

Stefan
Loading...