Discussion:
Amt verweigert Auskunft über Halbschwester
(zu alt für eine Antwort)
Rene
2005-08-16 17:12:31 UTC
Permalink
Hallo,

ich weiß von meiner Mutter, daß ich eine Halbschwester habe, also
gleicher Vater und andere Mutter.
Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.
Daraus ging ein Mädchen hervor, das etwa ein halbes Jahr älter ist
als ich.

Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse" ==> Keine Auskunft.

Die Mitarbeiterin des Meldeamtes an meinem Heimatort hat mir aber
gesagt, ich hätte ein gesetzliches "berechtigtes Interesse" daran
meine Halbschwester zu finden.

Was stimmt jetzt, kann ich anderes probieren? Kann mir jemand
weiterhelfen?
Habe auch schon überlegt, eine Anzeige in den regionalen Zeitungen
aufzugeben, aber da müsste ich zu viele Daten über den Vater und mich
veröffentlichen, da meldet sich bestimmt niemand oder ich krieg Ärger
wegen der Datenpreisgabe meines Vaters.

Danke für die Hilfe
Chris Schultz
2005-08-16 17:47:36 UTC
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Post by Rene
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse" ==> Keine Auskunft.
Die Mitarbeiterin des Meldeamtes an meinem Heimatort hat mir aber
gesagt, ich hätte ein gesetzliches "berechtigtes Interesse" daran
meine Halbschwester zu finden.
Was stimmt jetzt, kann ich anderes probieren? Kann mir jemand
weiterhelfen?
Hallo,
dazu könnte hier von Interesse sein, in welchem Bundesland sich Du bzw. die
gesuchten aufhalten. Die Meldegesetze sind Landesrecht. In NRW ist der
(alte) §34 Meldegesetz lesenswert (das dortige MG NW bzw. seine VV ist
allerdings vor kurzem geändert worden, deshalb weiß ich nicht, obs den so
noch gibt).

Ein berechtigtes Interesse die (im Verhältnis zu Dir) nicht leibliche Mutter
Deiner Halbschwester kennenzulernen, sehe ich allerdings auch nicht
wirklich... Wenn Deine Halbschwester dann auch noch minderjährig ist, dürfte
sich Deine Berechtigung ziemlich "verflüchtigen" ("aus dem Bauch heraus" von
mir so gesehen), sofern Du kein sonstiges, insbesondere rechtliches
Interesse (Erbe, Unterhalt usw.) hast.
Post by Rene
Habe auch schon überlegt, eine Anzeige in den regionalen Zeitungen
aufzugeben, aber da müsste ich zu viele Daten über den Vater und mich
veröffentlichen, da meldet sich bestimmt niemand oder ich krieg Ärger
wegen der Datenpreisgabe meines Vaters.
Mmmhhh, klingt'n bisschen "aggressiv" :-)... es ist vielleicht möglich,
einen caritativen oder sozialen Träger dafür zu gewinnen, wenn sich der Ort
oder die Kirchengemeinde einschränken lässt, d.h. den Pfarrer/Pastor oder
das Jugendamt bitten, einen Kontakt anzubahnen, also Deine Adresse zu
hinterlassen mit der Bitte der Übermittlung.

Grüße
Chris
Ulrich Gehauf
2005-08-17 07:40:30 UTC
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Post by Chris Schultz
Wenn Deine Halbschwester dann
auch noch minderjährig ist,
Wenn ich mal kurz anmerken darf:

| Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
| Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.

Damit dürfte der Punkt schon mal wegfallen ;-)

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Markus Lachmann
2005-08-17 11:49:14 UTC
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Post by Ulrich Gehauf
Post by Chris Schultz
Wenn Deine Halbschwester dann
auch noch minderjährig ist,
| Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
| Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.
Damit dürfte der Punkt schon mal wegfallen ;-)
Na, da wäre ich nicht so sicher... es ist doch nur die Halbschwester, also
ist sie erst 12...

SCNR
Markus

Ja, ich weiss, der tut weh...
Chris Schultz
2005-08-17 15:12:52 UTC
Permalink
Post by Markus Lachmann
Post by Ulrich Gehauf
| Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
| Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.
Damit dürfte der Punkt schon mal wegfallen ;-)
Na, da wäre ich nicht so sicher... es ist doch nur die Halbschwester, also
ist sie erst 12...
SCNR
Markus
Ja, ich weiss, der tut weh...
Da wir uns in einer RechtsNG befinden, sei der spitzfindige und
korinthenkac*** Hinweis erlaubt, dass eine Angabe über die Dauer der
Beziehung fehlt ;-)=)

Im übrigen ist [Schwester*1/2 + 0,5] immer noch 42 :-)

Herzallerliebste Grüße
Chris
Florian Kleinmanns
2005-08-16 20:01:18 UTC
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Post by Rene
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse"
Was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Zuständig ist das
Standesamt, das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.

Grüße
Florian
--
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Marcel Schneider
2005-08-16 21:03:00 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Rene
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse"
Was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Zuständig ist das
Standesamt, das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.
Adressauskünfte schon- beim Standesamt wird es aber noch schwieriger,
eine Auskunft zu bekommen.

Wenn es ein kleiner Ort ist und der Name nicht grade Müller etc. lautet,
kann der OP es ja auch mal mit einer Anschriftenprüfung über die
Post versuchen.Sonst halt mal in der Pfarrei nachfragen, wie schon erwähnt.


Gruß
Marcel
Florian Kleinmanns
2005-08-17 12:04:26 UTC
Permalink
Post by Marcel Schneider
Post by Florian Kleinmanns
Post by Rene
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters
das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.
Adressauskünfte schon
Ohne dass der OP Nachnamen, Vornamen oder Wohnort der Gesuchten kennt?
Wohl kaum.

Grüße
Florian
--
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Frank Haug
2005-08-16 20:51:33 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Zuständig ist das
Standesamt, das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.
Kommt drauf an: Hierzustadt wurden die beiden Ämter vor ca. 15 Jahre
fusioniert.

Frank
Chris Schultz
2005-08-17 15:18:28 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Zuständig ist das
Standesamt, das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.
Verzeihung bitte, aber das ist je nach Bundesland und erst recht in
dezentral gesteuerten Bundesländern (also allen ausser Bayern har har
:-)...) höchst unterschiedlich. Selbst wenn die Organisationseinheit dieses
Standes- oder Einwohnermeldeamt vielleicht noch die "alte preussische 3" als
Ordnungsbehörde vorangestellt hat, muss das "Ding" nach außen nicht mal mehr
"Amt" heissen...

Insoweit muss er schon darauf vertrauen, dass ihm die jeweilige Gemeinde
schon sagt, wo er hin muss.

Grüße
Chris
Florian Kleinmanns
2005-08-17 15:22:39 UTC
Permalink
Post by Chris Schultz
Post by Florian Kleinmanns
Was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun? Zuständig ist das
Standesamt, das Einwohnermeldeamt (welches?) kann anhand der Dir
bekannten Daten gar keine Auskunft erteilen.
Verzeihung bitte, aber das ist je nach Bundesland und erst recht in
dezentral gesteuerten Bundesländern [...] höchst unterschiedlich.
Unsinn. Die Zuständigkeiten von Meldebehörde und Standesbeamtem sind
bundeseinheitlich geregelt (MRRG, PStG). Der einzige Unterschied liegt
darin, wie das Einwohnermeldeamt und das Standesamt heißen.

Grüße
Florian
--
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Chris Schultz
2005-08-17 15:44:28 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Chris Schultz
Verzeihung bitte, aber das ist je nach Bundesland und erst recht in
dezentral gesteuerten Bundesländern [...] höchst unterschiedlich.
Unsinn. Die Zuständigkeiten von Meldebehörde und Standesbeamtem sind
bundeseinheitlich geregelt (MRRG, PStG). Der einzige Unterschied liegt
darin, wie das Einwohnermeldeamt und das Standesamt heißen.
Wo bitte steht im MRRG, dass genau welche Behörde was zu tun hat? Da steht
was von "für das Meldewesen zuständigen Behörden der Länder
(Meldebehörden)", sonst nix.
Und dann sieh Dir bitte mal den §70a (1) PStG an... Unterscheide bitte
"Gesetzliche Aufgabe" von "sachlicher örtlicher Zuständigkeit", und wie die
ausgestaltet wird, sagt Dir zB der §2 GO NRW.

Hättest Du anhand dieser Gegebenheiten ein (rechtliches) Problem damit, dass
die für sowohl für das Melderegister und die Standesbeamten zuständige Amt
dann vielleicht Einwohnerressort heisst und Du da auch Fahrerlaubnisse und
Fahrkarten des gemeindeeigenen ÖPNV-Betreibers bekommst ? ;-)

Grüße
Chris
Hans-Jürgen Meyer
2005-08-16 21:01:38 UTC
Permalink
Rene schrieb:
[...]
Post by Rene
Die Mitarbeiterin des Meldeamtes an meinem Heimatort hat mir aber
gesagt, ich hätte ein gesetzliches "berechtigtes Interesse" daran
meine Halbschwester zu finden.
Klar hast Du das: http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Du willst Dich doch nicht strafbar machen, oder?

Naja, ob das der richtige Weg ist, das weis ich nicht. Aber versuchen
könnte man es damit ja mal. ;)

Hans-Jürgen
Ralf Kusmierz
2005-08-16 21:07:28 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
Naja, ob das der richtige Weg ist, das weis ich nicht. Aber versuchen
könnte man es damit ja mal. ;)
"Nein, Frau X ist nicht Ihre Halbschwester ..."


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Hans-Jürgen Meyer
2005-08-16 21:39:15 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
Naja, ob das der richtige Weg ist, das weis ich nicht. Aber versuchen
könnte man es damit ja mal. ;)
"Nein, Frau X ist nicht Ihre Halbschwester ..."
Die werden sich aber bedanken wenn Sie das Telefonbuch von allen
weiblichen Nutzern aus X und Y und Z zur Prüfung vorgelegt bekommen. Und
wennn man dann damit droht, das das erst der Anfang ist ...
< :) grinsend an die Gesichter der Bearbeiter denkend :) >

Hans-Jürgen
Ralf Kusmierz
2005-08-17 07:28:28 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Ralf Kusmierz
Post by Hans-Jürgen Meyer
Naja, ob das der richtige Weg ist, das weis ich nicht. Aber versuchen
könnte man es damit ja mal. ;)
"Nein, Frau X ist nicht Ihre Halbschwester ..."
Die werden sich aber bedanken wenn Sie das Telefonbuch von allen
weiblichen Nutzern aus X und Y und Z zur Prüfung vorgelegt bekommen.
Eben. Und praktisch schon bei der ersten X handelte sich der
Fragesteller einer Beleidigungsanzeige ein.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Und
wennn man dann damit droht, das das erst der Anfang ist ...
< :) grinsend an die Gesichter der Bearbeiter denkend :) >
Der würde (zu recht) an Mißbrauch (des Auskunftsrechts!) denken - auf
dem Weg kommt er jedenfalls nicht an die gewünschte Information.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Leo Oeler
2005-08-17 01:58:54 UTC
Permalink
Post by Rene
Hallo,
ich weiß von meiner Mutter, daß ich eine Halbschwester habe, also
gleicher Vater und andere Mutter.
Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.
Daraus ging ein Mädchen hervor, das etwa ein halbes Jahr älter ist
als ich.
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse" ==> Keine Auskunft.
Kannst doch sagen, daß du sie testamentarisch bedenken willst und
dafür noch ein paar Angaben brauchst.

Gruß, Leo
Frederic Wenzel
2005-08-17 09:28:42 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Post by Rene
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse" ==> Keine Auskunft.
Kannst doch sagen, daß du sie testamentarisch bedenken willst und
dafür noch ein paar Angaben brauchst.
Hm. Vielleicht auch die Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs aus einer
Leihe? (Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?) Ob das für eine Meldeauskunft reicht, weiß ich
allerdings nicht.

Gruß
Fred
Marco Gietz
2005-08-17 10:45:34 UTC
Permalink
Post by Frederic Wenzel
(Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?)
Dazu sollte man aber zumindest wissen, wem man das geliehen haben will.
Und der OP kennt nicht einmal den Namen, geschweige denn sonstige Daten
seiner Halbschwester.

Gruß
Marco
Daniel M. Fichtner
2005-08-17 11:23:21 UTC
Permalink
Post by Marco Gietz
Post by Frederic Wenzel
(Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?)
Dazu sollte man aber zumindest wissen, wem man das geliehen haben
will. Und der OP kennt nicht einmal den Namen, geschweige denn
sonstige Daten seiner Halbschwester.
Gruß
Marco
Amnesie? :)

D.
Ulrich Gehauf
2005-08-17 11:43:30 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Post by Marco Gietz
Dazu sollte man aber zumindest wissen, wem man das geliehen haben
will. Und der OP kennt nicht einmal den Namen, geschweige denn
sonstige Daten seiner Halbschwester.
Gruß
Marco
Amnesie? :)
Komischer Name ;-)
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Peter Bruells
2005-08-17 12:12:42 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Post by Marco Gietz
Post by Frederic Wenzel
(Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?)
Dazu sollte man aber zumindest wissen, wem man das geliehen haben
will. Und der OP kennt nicht einmal den Namen, geschweige denn
sonstige Daten seiner Halbschwester.
Gruß
Marco
Amnesie? :)
Hast Du gestern Futurama gesehen? :-)
Daniel M. Fichtner
2005-08-17 12:39:55 UTC
Permalink
Post by Peter Bruells
Post by Daniel M. Fichtner
Amnesie? :)
Hast Du gestern Futurama gesehen? :-)
Nee? Wieso?
Peter Bruells
2005-08-17 13:13:11 UTC
Permalink
Post by Daniel M. Fichtner
Post by Peter Bruells
Post by Daniel M. Fichtner
Amnesie? :)
Hast Du gestern Futurama gesehen? :-)
Nee? Wieso?
Weil dort die Show "All my Circuits" mal wieder vorkam - eine Roboter
Soap-Opera. Und fast jede dramatische Szene endete mit ".. denn ich
habe --- AMNESIE!"
Frederic Wenzel
2005-08-17 11:51:26 UTC
Permalink
Post by Marco Gietz
Post by Frederic Wenzel
(Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?)
Dazu sollte man aber zumindest wissen, wem man das geliehen haben will.
Und der OP kennt nicht einmal den Namen, geschweige denn sonstige Daten
seiner Halbschwester.
Hm. Du hast recht. Den Namen und die Person und sonst überhaupt alles
nicht zu kennen, erleichtert die Sache gar nicht, da bringt mein Vorschlag
nichts.

Gruß
Fred
Christian Schick
2005-08-17 11:37:15 UTC
Permalink
Frederic Wenzel schrieb:

[an Daten von Halbschwester herankommen]
Post by Frederic Wenzel
Hm. Vielleicht auch die Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs aus einer
Leihe? (Du hast ihr doch sicher mal etwas ganz Wichtiges geliehen, das du
jetzt wieder benötigst?) Ob das für eine Meldeauskunft reicht, weiß ich
allerdings nicht.
Ich habe neulich ein Ehemaligentreffen organisiert und diverse
Meldeämter nach Umzugsdaten angeschrieben, da eben einige unbekannt
verzogen waren. Bekam teilweise schriftlich, teilweise telefonisch
problemlos Auskunft ("der X ist am ... nach Y verzogen", "ja der X
ist jetzt hier in Y gemeldet"). Und das war in mehreren Bundesländern.

Da sollte doch von der Wertigkeit eine "Familienzusammenführung"
deutlich höher anzusiedeln sein.

Gruß,
Christian.
Rupert Haselbeck
2005-08-17 13:06:39 UTC
Permalink
Post by Christian Schick
Ich habe neulich ein Ehemaligentreffen organisiert und diverse
Meldeämter nach Umzugsdaten angeschrieben, da eben einige unbekannt
verzogen waren. Bekam teilweise schriftlich, teilweise telefonisch
problemlos Auskunft ("der X ist am ... nach Y verzogen", "ja der X
ist jetzt hier in Y gemeldet"). Und das war in mehreren Bundesländern.
Da sollte doch von der Wertigkeit eine "Familienzusammenführung"
deutlich höher anzusiedeln sein.
Es macht wohl doch einen Unterschied, ob man mit genauen Daten (Name,
Anschrift) des Gesuchten und einem passablen Grund aufwarten kann oder
ob man eine Ausforschung im Sinne zu haben scheint.
Würde das EMA die gewünschten Daten anhand der vom OP mitgeteilten
unscharfen Merkmale ermitteln und ihm, evtl. sogar ohne Zustimmung der
ermittelten Person, mitteilen, so könnte das durchaus auch Unruhe geben
("Datenschutz", "gläserner Bürger",...).
Welche Überlegungen wird denn der MA des EMA fast zwangsläufig
anstellen, wenn ein derartiges Anliegen an ihn herangetragen wird?
Sollte er nicht evtl. den Fragesteller bitten, mal in seiner Geburts-
bzw. Abstammungsurkunde nachzusehen, wann sein Vater denn nun
tatsächlich geboren ist?

MfG
Rupert
Markus Ritter
2005-08-17 13:17:29 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Sollte er nicht evtl. den Fragesteller bitten, mal in seiner Geburts-
bzw. Abstammungsurkunde nachzusehen, wann sein Vater denn nun
tatsächlich geboren ist?
Geburtsmonat im OP bezieht sich meines Erachtens auf die Halbschwester.

"Ich kenne den Geburtsort(der Schwester), Geburtsmonat(der Schwester)
und den Namen des Vaters(der Schwester),"

Aber vielleicht meldet sich der OP ja nochmal.

Markus
--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)
Thomas Hochstein
2005-08-17 16:22:21 UTC
Permalink
Post by Christian Schick
Ich habe neulich ein Ehemaligentreffen organisiert und diverse
Meldeämter nach Umzugsdaten angeschrieben, da eben einige unbekannt
verzogen waren. Bekam teilweise schriftlich, teilweise telefonisch
problemlos Auskunft ("der X ist am ... nach Y verzogen", "ja der X
ist jetzt hier in Y gemeldet"). Und das war in mehreren Bundesländern.
Und Du hast dabei nicht den Namen und die bisherige Anschrift der
Gesuchten angegeben, sondern Geburtsort, -monat und Namen eines
Elternteiles? ;)
--
Juristische Informationsschnipsel: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Juristisches WikiWikiWeb: <http://jurawiki.de/>
Juergen Grosse
2005-08-17 08:23:17 UTC
Permalink
Rene schrieb:

...
Post by Rene
ich weiß von meiner Mutter, daß ich eine Halbschwester habe, also
gleicher Vater und andere Mutter.
Mein leiblicher Vater hatte damals (vor 25 Jahren) während der
Beziehung zu meiner Mutter eine "Affäre" mit einer anderen Frau.
Daraus ging ein Mädchen hervor, das etwa ein halbes Jahr älter ist
als ich.
Ich kenne den Geburtsort, Geburtsmonat und den Namen des Vaters, aber
Das lässt den Schluss zu, dass auch die Beziehung zwischen deiner Mutter
und ihm nicht von Dauer war, sonst kenntest du ja vermutlich den genauen
Geburtstag.
Post by Rene
trotzdem verweigern mir die Ämter Auskunft über die Mutter bzw. meine
Schwester!! Zitat des Einwohnermeldeamtes: "Ich habe kein berechtigtes
Interesse" ==> Keine Auskunft.
Wenn du den Geburtsort deiner Halbschwester wüsstest, könnte das
dortige _Standes_amt dein Ansprechpartner sein, ansonsten müsstest du
alle in Frage kommenden Standesämter abklappern. Eine bundesweite
Abstammungsdatei gibt es AFAIK nicht.
Post by Rene
Die Mitarbeiterin des Meldeamtes an meinem Heimatort hat mir aber
gesagt, ich hätte ein gesetzliches "berechtigtes Interesse" daran
meine Halbschwester zu finden.
Was stimmt jetzt, kann ich anderes probieren? Kann mir jemand
weiterhelfen?
Habe auch schon überlegt, eine Anzeige in den regionalen Zeitungen
aufzugeben, aber da müsste ich zu viele Daten über den Vater und mich
veröffentlichen, da meldet sich bestimmt niemand oder ich krieg Ärger
wegen der Datenpreisgabe meines Vaters.
...

Ärger könntest du doch eigentlich nur bekommen, wenn er noch lebte. Was
spricht denn dagegen, ihn zu fragen. Selbst wenn die zu deiner
Halbschwester geführt habende Affäre noch flüchtiger war als die
Beziehung zu deiner Mutter, wird er ja möglicherweise längere Zeit für
das Mädchen gezahlt haben (oder sogar - falls sie studiert - noch
zahlen), d. h. wahrscheinlich die Adresse kennen. Oder er wird zumindest
den Namen der Mutter wissen.

Sollte dein Vater nicht mehr leben, so existieren vielleicht noch
Verwandte, Freunde, Arbeitskollegen o. ä., die dir Auskunft geben
könnten. Ich jedenfalls könnte mich für die Jahre 1979/80 noch ungefähr
erinnern, wo ich selbst, Freunde und Arbeitskollegen damals so
herumhing, z. T. sogar noch an Details von Beziehungen, damalige
Stammkneipen, Urlaubsorte etc.

Mit Verlaub, niemand möge sich persönlich angesprochen fühlen, aber wer
innerhalb eines halben Jahres zwei Frauen schwängert, ist vielleicht
auch sonst kein Ausbund an Beständigkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb
wäre es gar nicht so unwahrscheinlich, dass dein Vater seinen
Unterhaltsverpflichtungen nicht immer pünktlich nachgekommen ist. Diese
Verpflichtungen müssten ja zumindest bis ungefähr 1998 gereicht haben,
insofern könnten dadurch auch Spuren zu Jugendämtern, Gerichten und auch
Auskunfteien existieren.

Falls die Sache dir ein paar Euro wert ist, könntest du also auch einmal
bei einer Auskunftei anfragen, zumindest das erste Gespräch ist
vielleicht noch nicht allzu teuer.


Tschüs, Jürgen
Rene
2005-09-07 20:08:20 UTC
Permalink
Also erst mal vielen Dank für die Antworten.
Nochmal zur Erläuterung:
Mein leiblicher Vater und Vater meiner Halbschwester hat meine
Schwester vor meiner Geburt verlassen. Allerdings hat meine Mutter
Unterhaltsansprüche angemeldet. Die Mutter meiner Halbschwester
scheinbar nicht.
Als es 1991/1992 um meine Unterhaltsansprüche ging musste er alle
anderen Unterhaltszahlungen offenlegen, da kamen nur seine jüngeren
Kinder bei raus.

Ich kenne den Geburtsort meiner Halbschwester. Dort hab ich ja beim
Einwohnermeldeamt schriftlich angefragt und wurde abgewiesen.

Mein leiblicher Vater rückt mit dem Namen der Mutter nicht raus, dass
ist ja das Problem. Habe ihn in anderer unterhaltstechnischer
Angelegenheit erst angeschrieben.
Hätte ich den Namen der Mutter würden die vom EMA mir vermutlich auch
Auskunft erteilen.

Rene

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