Dag Haeddenskjoeld
2009-02-10 12:01:02 UTC
Hallo,
einem Bekannten hat man vor 20 Jahren eine echte Schrottimmobilie angedreht.
Es steht im Mai der Ablauf des Darlehensvertrages an, der über eine
verpfändete LV abgesichert war. Es ist noch ein Restbetrag zur Zahlung
fällig.
Bereits im Dezember des vorigen Jahres bat er die Bank, ihm eine Kopie des
Darlehensvertrag zu übersenden. Die Bank antwortete ihm schriftlich, dass
man auf den Vertrag augenblicklich keinen Zugriff habe. Heute habe ich als
Zeuge die Bank nochmals angerufen. Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Welche Rechte hat mein Bekannter bzgl. der Überlassung des
Darlehensvertrages?
Gruß,
Dag
einem Bekannten hat man vor 20 Jahren eine echte Schrottimmobilie angedreht.
Es steht im Mai der Ablauf des Darlehensvertrages an, der über eine
verpfändete LV abgesichert war. Es ist noch ein Restbetrag zur Zahlung
fällig.
Bereits im Dezember des vorigen Jahres bat er die Bank, ihm eine Kopie des
Darlehensvertrag zu übersenden. Die Bank antwortete ihm schriftlich, dass
man auf den Vertrag augenblicklich keinen Zugriff habe. Heute habe ich als
Zeuge die Bank nochmals angerufen. Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Welche Rechte hat mein Bekannter bzgl. der Überlassung des
Darlehensvertrages?
Gruß,
Dag