Discussion:
Bank rückt Kopie des Darlehensvertrages nicht raus
(zu alt für eine Antwort)
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-10 12:01:02 UTC
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Hallo,
einem Bekannten hat man vor 20 Jahren eine echte Schrottimmobilie angedreht.
Es steht im Mai der Ablauf des Darlehensvertrages an, der über eine
verpfändete LV abgesichert war. Es ist noch ein Restbetrag zur Zahlung
fällig.
Bereits im Dezember des vorigen Jahres bat er die Bank, ihm eine Kopie des
Darlehensvertrag zu übersenden. Die Bank antwortete ihm schriftlich, dass
man auf den Vertrag augenblicklich keinen Zugriff habe. Heute habe ich als
Zeuge die Bank nochmals angerufen. Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Welche Rechte hat mein Bekannter bzgl. der Überlassung des
Darlehensvertrages?
Gruß,
Dag
Kathinka Wenz
2009-02-10 12:20:14 UTC
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Post by Dag Haeddenskjoeld
Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Nach 20 Jahren? Das kann ich mir sehr gut vorstellen, was meinst du, was
für Hallen Großunternehmen anmieten müssten, um alle Unterlagen ewig
lange in Papierform aufzubewahren. Microfiche sind da schon seit langem
ein übliches Aufbewahrungsmedium.
Post by Dag Haeddenskjoeld
Welche Rechte hat mein Bekannter bzgl. der Überlassung des
Darlehensvertrages?
Da stellt sich mir die Frage, wo denn eigentlich der Vertrag des
Bekannten hingekommen ist. IANAL und Bauchgefühl, aber warum sollte ein
Anrecht auf eine Kopie bestehen?

Nachweisen, was für eine Art Vertrag existiert, muss die Bank erst im
Streitfall, vorher ist es doch eher eine Nettigkeit, wenn sie ihre
Unterlagen raussuchen. Man könnte also vielleicht die Zahlung verweigern
und die Bank so zum Nachweis zwingen. Ob das wirklich schlau ist, sei
aber mal dahingestellt.

Mir stellt sich die Frage, was ihr überhaupt wissen wollt. Relevant ist
doch für euch eigentlich nur, wie hoch die Restschuld ist und wann sie
getilgt werden muss bzw. zu welchen Konditionen ein neuer Vertrag
abgeschlossen werden kann. Aber das sind Informationen, die die Bank
sehr sicher auch ohne den alten Vertrag benennen kann. Wenn an der
Korrktheit dieser Summen gezweifelt wird, kann man sich das anhand der
Kontoauszüge auch nachweisen lassen.

Also, um welche Informationen aus dem Darlehensvertrag geht es euch
eigentlich?

Gruß, Kathinka
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-10 12:34:42 UTC
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"Kathinka Wenz" <***@rrr.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@kathinka.newsoffice.de...
.
Post by Kathinka Wenz
Also, um welche Informationen aus dem Darlehensvertrag geht es euch
eigentlich?
Ich vermute mal, dass da Sachen drin stehen, die auf eine institutionelle
Zusammenarbeit hinweisen.
Gruß,
Dag
Stefan Schmitz
2009-02-10 17:27:59 UTC
Permalink
Post by Dag Haeddenskjoeld
.
Post by Kathinka Wenz
Also, um welche Informationen aus dem Darlehensvertrag geht es euch
eigentlich?
Ich vermute mal, dass da Sachen drin stehen, die auf eine institutionelle
Zusammenarbeit hinweisen.
Ich vermute, dass eine Bank solche Zusammenhänge eher nicht in den
Darlehensvertrag reinschreibt.

Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Christian E. Naundorf
2009-02-10 21:35:29 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Dag Haeddenskjoeld
.
Post by Kathinka Wenz
Also, um welche Informationen aus dem Darlehensvertrag geht es euch
eigentlich?
Ich vermute mal, dass da Sachen drin stehen, die auf eine institutionelle
Zusammenarbeit hinweisen.
Ich vermute, dass eine Bank solche Zusammenhänge eher nicht in den
Darlehensvertrag reinschreibt.
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was. Und
vielleicht steht in der rechten oberen Ecke der ersten Seite oder unter
den Unterschriften auf der letzten Seite "Vermittelt durch: Ultra
Plünder Finanz concept Consult GmbH Habnix und Co. Limited, Müller
<kritzel>"

Also ich würd mir da nicht zu viel von versprechen, aber der Wunsch, den
Darlehensvertrag mal zu _sehen_, hätte ich als Anwalt des Kunden schon,
insofern ist der Wunsch des Kunden danach gut nachvollziehbar.
(Günstiger wär natürlich, man hätt' die Kopie von damals selbst noch in
der Schublade; ist klar.)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-13 10:07:05 UTC
Permalink
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung nicht
korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was. Und
vielleicht steht in der rechten oberen Ecke der ersten Seite oder unter
den Unterschriften auf der letzten Seite "Vermittelt durch: Ultra Plünder
Finanz concept Consult GmbH Habnix und Co. Limited, Müller <kritzel>"
Genau so etwas vermute ich, zumal eine ominöse Steuerberatergesellschaft
überall die Finger drin hatte. Da befürchtet die Bank wohl das es unangenehm
für sie werden könne.
Deshalb meine Frage, ob der Kunde ein Recht hat, von der Bank eine Einsicht
in seine Kreditakte zu bekommen.
Außerdem, für einen laufenden Kreditvertrag besteht natürlich eine Akte.
Warum soll ausgerechnet der Darlehensvertrag nicht darin sein und zur
Verfilmung ausser Haus sein?
Gruß,
Dag
Martin Schneider
2009-02-13 10:34:19 UTC
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Post by Dag Haeddenskjoeld
Deshalb meine Frage, ob der Kunde ein Recht hat, von der Bank eine
Einsicht in seine Kreditakte zu bekommen.
Google mal nach T5F, die Paragraphen müssten eigentlich auch hier
einschlägig sein.

Gruß,
Martin
Stefan Schmitz
2009-02-13 12:20:37 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was.
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
Holger Pollmann
2009-02-13 13:50:02 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was.
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
§ 194 I BGB:

| Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
| (Anspruch), unterliegt der Verjährung.

Ein Widerrufsrcht ist nämlich kein Anspruch und kann darum verjähren.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Stefan Schmitz
2009-02-13 17:25:52 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was.
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
| Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
| (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
Ein Widerrufsrcht ist nämlich kein Anspruch und kann darum verjähren.
OK, dann könnte man also u.U. aus dem Darlehensvertrag wieder
rauskommen.
Aber das eigentliche Problem (Schrottimmobilie) ist ja der
Grundstückskaufvertrag. Wie könnte man denn da nach 20 Jahren noch was
dran machen?
Christian E. Naundorf
2009-02-13 21:47:18 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Aber das eigentliche Problem (Schrottimmobilie) ist ja der
Grundstückskaufvertrag.
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Für die _meisten_ Leute mit
Schrottimmobilien ist das Problem der Darlehensvertrag. Ausnahmen
existieren, z. B. bei horrenden öffentlichen oder aus WEG-Recht
herrührenden Lasten, aber wenn Du die Schrottimmobilie _lastenfrei_ hast
oder bekommst, ist es idR wurst, dass sie schrott ist.
Post by Stefan Schmitz
Wie könnte man denn da nach 20 Jahren noch was
dran machen?
Na widerrufen eben. Ich sag ja nicht, dass das klappt; es ist nicht
einmal besonders wahrscheinlich. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-14 12:33:35 UTC
Permalink
Na widerrufen eben. Ich sag ja nicht, dass das klappt; es ist nicht einmal
besonders wahrscheinlich. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen.
Ich werde meinem Bekannten mal einen Brief konzipieren und darin den
Darlehensvertrag widerrufen. Legt die Bank eine Kopie mit seiner
Unterschrift vor, so hat er damals eben eine Menge Papiere bei der
Steuerberatungsgesellschaft unterschrieben (war auch so) und dabei hat er
wohl blanko den Vertrag mit unterschrieben. Eine Kopie des ausgefüllten
Darlehensvertrages mit einer Widerspruchbeleherung hat er nie erhalten. Ist
auch wahrscheinlich, den in seinen Unterlagen ist kein Darlehensvertrag und
er hat alles aufgehoben.

Gruß,
Dag
Stefan Schmitz
2009-02-14 23:45:56 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Aber das eigentliche Problem (Schrottimmobilie) ist ja der
Grundstückskaufvertrag.
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Für die _meisten_ Leute mit
Schrottimmobilien ist das Problem der Darlehensvertrag. Ausnahmen
Ich dachte mir halt, wenn man eine Immobilie extrem überteuert
angedreht bekommt, ist es egal, ob man die nun per Bankdarlehen oder
anders finanziert. Überteuert bleibt überteuert.
Florian Weimer
2009-02-14 23:51:41 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian E. Naundorf
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Für die _meisten_ Leute mit
Schrottimmobilien ist das Problem der Darlehensvertrag. Ausnahmen
Ich dachte mir halt, wenn man eine Immobilie extrem überteuert
angedreht bekommt, ist es egal, ob man die nun per Bankdarlehen oder
anders finanziert. Überteuert bleibt überteuert.
Es ist der Unterschied zwischen "Geld futsch" und "Geld futsch und
Haus, Auto umd mehr weg".

Holger Pollmann
2009-02-13 13:50:28 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was.
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
§ 194 I BGB:

| Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
| (Anspruch), unterliegt der Verjährung.

Ein Widerrufsrecht ist nämlich kein Anspruch und kann darum nicht
verjähren.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Stefan Schmitz
2009-02-13 14:36:16 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Schmitz
Und wenn damals wirklich was unrechtmäßig abgelaufen sein sollte,
dürfte das jetzt verjährt sein.
Na, sag das nicht. Wenn z. B. eine zu erteilende Widerrufsbelehrung
nicht korrekt erteilt wurde, dann geht (vielleicht) schon noch was.
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
| Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
| (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
Ein Widerrufsrecht ist nämlich kein Anspruch und kann darum nicht
verjähren.
Dem Wortlaut nach würde ich es schon als solchen auffassen:
Das Recht, vom anderen zu verlangen, das Festhalten am Vertrag zu
unterlassen.
Holger Pollmann
2009-02-13 14:43:26 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Holger Pollmann
Post by Stefan Schmitz
Kannst du mal den Paragraphen nennen, der hier die Verjährung
verhindert?
| Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu
| verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
Ein Widerrufsrecht ist nämlich kein Anspruch und kann darum nicht
verjähren.
Das Recht, vom anderen zu verlangen, das Festhalten am Vertrag zu
unterlassen.
Das ist aber nicht der Inhalt des Widerrufsrechts. Wird der Widerruf
erklärt, wird dadurch die Willenserklärung, die man zum Vertragsschluß
abgegeben hat, nichtig. Da dann für einen Vertrag zwei übereinstimmende
Willenserklärungen fehlen, ist auch der Vertrag futsch. Also ist da nix
mehr, woran man festhalten könnte.

Ein Widerrufsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und beseitigt
effektiv den Vertrag - und nicht ein Anspruch darauf, daß der andere so
tut, als sei kein Vertrag zustandegekommen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Thomas Hochstein
2009-02-11 06:19:22 UTC
Permalink
Post by Dag Haeddenskjoeld
Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Warum nicht? - Daß in der Bank da nicht selbst jemand sitzt und die
Unterlagen mikroverfilmt, sollte nicht überraschen; *daß* die
Unterlagen zur Archivierung mikroverfilmt werden, sollte bekannt sein.
Ob nun genau dieser Vertrag derzeit da ist oder nicht, ergibt sich
daraus zwar nicht, aber irgendwann wird er ja nun von der
Mikroverfilmung zurückkommen.

-thh
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-13 10:09:47 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Warum nicht? - Daß in der Bank da nicht selbst jemand sitzt und die
Unterlagen mikroverfilmt, sollte nicht überraschen; *daß* die
Unterlagen zur Archivierung mikroverfilmt werden, sollte bekannt sein.
Ob nun genau dieser Vertrag derzeit da ist oder nicht, ergibt sich
daraus zwar nicht, aber irgendwann wird er ja nun von der
Mikroverfilmung zurückkommen.
Die Bank schrieb Anfang Dezember 2008, dass der Darlehensvertrag zur
Verfilmung ausser Haus sei. Also kann man davon ausgehen, dass er demanch
zumindest ab November 2008 ausser Haus ist. Jetzt im Februar ist er immer
noch nicht zurück? Das ist doch recht unglaubwürdig.
Gruß,
Dag
Volker Neurath
2009-02-13 17:34:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Dag Haeddenskjoeld
Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Warum nicht? - Daß in der Bank da nicht selbst jemand sitzt und die
Unterlagen mikroverfilmt, sollte nicht überraschen; *daß* die
Unterlagen zur Archivierung mikroverfilmt werden, sollte bekannt sein.
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur Archivierung
benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein schon, weil seit etwa
Mitte der 90er Scannerarchivierung auf WORM in diesem Bereich zumindest
nicht unüblich war. Und das ein 20 jahre Alter Vertrag *erst jetzt*
mikroverfilmt wird, glaube ich erst recht nicht.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Adam Weishaupt
2009-02-13 18:46:32 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Thomas Hochstein
Post by Dag Haeddenskjoeld
Es wurde mir gesagt, dass z.Zt. ein
Zugriff auf den Vertrag nicht möglich sei. Es wären Unterlagen zur
Mikroverfilmung außer Haus gegeben worden.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Warum nicht? - Daß in der Bank da nicht selbst jemand sitzt und die
Unterlagen mikroverfilmt, sollte nicht überraschen; *daß* die
Unterlagen zur Archivierung mikroverfilmt werden, sollte bekannt sein.
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur Archivierung
benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein schon, weil seit etwa
Mitte der 90er Scannerarchivierung auf WORM in diesem Bereich zumindest
nicht unüblich war. Und das ein 20 jahre Alter Vertrag *erst jetzt*
mikroverfilmt wird, glaube ich erst recht nicht.
Da kann ich Dich völlig beunruhigen, dass scheint immer noch gang
und gäbe zu sein. Ich konnte es auch nicht fassen, als meine
Kreditkartenabrechnungen auf Mikrofichen bei der Frankfurter
Rundschau auftauchten.

AW
Michael 'Mithi' Cordes
2009-02-13 19:53:05 UTC
Permalink
Post by Adam Weishaupt
Da kann ich Dich völlig beunruhigen, dass scheint immer noch gang
und gäbe zu sein.
UDIAGS
Post by Adam Weishaupt
Ich konnte es auch nicht fassen, als meine
Kreditkartenabrechnungen auf Mikrofichen bei der Frankfurter
Rundschau auftauchten.
Um Mikrofiche zu lesen reicht eine Lichtquelle und eine Lupe, was
braucht man alles fürs WORM?


cya
Mithi
--
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist,
haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen
geschützt werden." Richterin Nissing zu Günter Freiherr von Gravenreuth
http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4521&id=medien-artikel&src=SZ&cHash=a3c7d888e5
frank paulsen
2009-02-13 19:58:37 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur Archivierung
benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein schon, weil seit etwa
Mitte der 90er Scannerarchivierung auf WORM in diesem Bereich zumindest
nicht unüblich war. Und das ein 20 jahre Alter Vertrag *erst jetzt*
mikroverfilmt wird, glaube ich erst recht nicht.
die wahrscheinlichkeit, dass ein 20 jahres altes WORM-medium noch in
nuetzlicher zeit lesbar zu machen sein wird, wuerde ich in reflektion
der letzten drei jahrzehnte fuer sehr nahe an null halten.

tatsaechlich habe ich schon 1992 (fuer geld) WORM-medien umkopiert, weil
lesegeraete aus der wartung liefen und die dreissigjaehrige
aufbewahrungsfrist anders nicht mehr haette gewaehrleistet werden
koennen. da waren die baender grad mal fuenf oder sechs jahre alt...
(im prinzip jenewelche: http://en.wikipedia.org/wiki/9_track_tape)

in der praxis heisst das, dass selbstverstaendlich wichtige belege auch
heute noch mikroverfilmt werden, wenn auch mit begleitendem datentrack,
weil den leuten einfach klar ist, dass so ein mikrofilm _nachweislich_
mindestens fuer hundert jahre taugt, wenn man nur eine hinreichend
starke lupe auftreiben kann.

das ist nicht im mindesten oeffentlichkeitstauglich, weil man dafuer
gern ausgelacht wird, und deshalb passiert das auch weitgehend jenseits
der oeffentlichen berichterstattung. (jetzt mal von wirklichen kloppern
abgesehen, wie dieser seltsamen weihnachtspaketaffaere im umfeld der
LBB)

du hast natuerlich recht, wenn du davon ausgehst, dass die verfilmung
eines zwanzig jahre alten vertrages nicht wirklich typisch ist, weil das
in der regel zeitnaeher passiert, aber nunja, manche leute lernen halt
etwas spaeter. andererseits ist die zahl passender unternehmen nicht
sooo gross, und deshalb dauert das abarbeiten des rueckstandes halt
manchmal etwas laenger.
--
frobnicate foo
Volker Neurath
2009-02-14 14:00:28 UTC
Permalink
Post by frank paulsen
Post by Volker Neurath
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur Archivierung
benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein schon, weil seit etwa
Mitte der 90er Scannerarchivierung auf WORM in diesem Bereich zumindest
nicht unüblich war. Und das ein 20 jahre Alter Vertrag *erst jetzt*
mikroverfilmt wird, glaube ich erst recht nicht.
die wahrscheinlichkeit, dass ein 20 jahres altes WORM-medium noch in
nuetzlicher zeit lesbar zu machen sein wird, wuerde ich in reflektion
der letzten drei jahrzehnte fuer sehr nahe an null halten.
Das kannst du halten wie ein Dachdecker, nur nicht so hoch. Echtes
WORM !=CD-R
Post by frank paulsen
tatsaechlich habe ich schon 1992 (fuer geld) WORM-medien umkopiert, weil
lesegeraete aus der wartung liefen und die dreissigjaehrige
aufbewahrungsfrist anders nicht mehr haette gewaehrleistet werden
koennen. da waren die baender grad mal fuenf oder sechs jahre alt...
(im prinzip jenewelche: http://en.wikipedia.org/wiki/9_track_tape)
Was, bitte, hat jetzt WORM mit Bändern zu tun?

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
frank paulsen
2009-02-14 23:17:44 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by frank paulsen
die wahrscheinlichkeit, dass ein 20 jahres altes WORM-medium noch in
nuetzlicher zeit lesbar zu machen sein wird, wuerde ich in reflektion
der letzten drei jahrzehnte fuer sehr nahe an null halten.
Das kannst du halten wie ein Dachdecker, nur nicht so hoch. Echtes
WORM !=CD-R
ich bezweifele ja auch nicht, dass die medien an sich ihren datengehalt
behalten.

die probleme in der praxis ergeben sich ja aus der nichtverfuegbarkeit
passender lesegeraete, sowie in der notwendigkeit zum umkopieren der
daten aufgrund von aenderungen des datenformates. da hat man einige
schlechte erfahrungen hinter sich, und das seit jahrzehnten. ein
mikrofilm hat dieses problem systembedingt nicht, dafuer aber andere.
Post by Volker Neurath
Was, bitte, hat jetzt WORM mit Bändern zu tun?
die tatsache, dass die klassischen WORM-scheiben nur relativ geringe
kapazitaeten je raumeinheit aufweisen, hat dazu gefuehrt, dass heute
wieder ueberwiegend baender in einer betriebs- und herstellungsart
verwendet werden, die nur einmaliges, revisionssicheres schreiben
erlaubt.

im grossrechnerbereich war das bei bestimmten bandtypen schon ueblich,
bevor optische write once-medien auf den markt kamen, und auf das
umkopieren dieser speziellen bandkassetten bezog ich mich.
--
frobnicate foo
Rainer Wahl
2009-02-13 20:05:15 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur
Archivierung benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein [...]
Ist aber so. Ist die einzige Archivierung die dauerhaft die Daten hält.
Alle anderen Medien sind entweder unzuverlässig oder müssen ständig
umkopiert werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mikroform


-=( Rainer )=-
--
Airbrush FAQ: http://www.r-wahl.de/airbrush/faq.php
Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php
Volker Neurath
2009-02-14 13:58:29 UTC
Permalink
Post by Rainer Wahl
Post by Volker Neurath
Sorry, aber das im Jahre 2009 noch *'Mikroverfilmung* zur
Archivierung benutzt wird, kann ich nicht recht glauben, allein [...]
Ist aber so. Ist die einzige Archivierung die dauerhaft die Daten hält.
Alle anderen Medien sind entweder unzuverlässig oder müssen ständig
umkopiert werden.
WORM und MO sind weder unzuverlässig, noch müssen sie "ständig umkopiert"
werden.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
Dag Haeddenskjoeld
2009-02-14 12:35:02 UTC
Permalink
Ich werde meinem Bekannten mal einen Brief konzipieren und darin den
Darlehensvertrag widerrufen. Legt die Bank eine Kopie mit seiner
Unterschrift vor, so hat er damals eben eine Menge Papiere bei der
Steuerberatungsgesellschaft unterschrieben (war auch so) und dabei hat er
wohl blanko den Vertrag mit unterschrieben. Eine Kopie des ausgefüllten
Darlehensvertrages mit einer Widerspruchbeleherung hat er nie erhalten. Ist
auch wahrscheinlich, den in seinen Unterlagen ist kein Darlehensvertrag und
er hat alles aufgehoben.

Gruß,
Dag
Loading...