Discussion:
Brief an Gericht per Einschreiben?
(zu alt für eine Antwort)
Matthias Ludwig
2005-05-08 08:16:01 UTC
Permalink
Hallo,

ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.

Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.

Schicke ich das am besten per Einschreiben? Wenn ich es einfach als
Brief schicke und es kommt weg und ich halte die Frist dadurch nicht
ein, bin ich doch garantiert in der Beweispflicht, oder?

Wie handhabt man sowas?

Danke und Gruß
Matthias
Florian Kleinmanns
2005-05-08 10:39:25 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Schicke ich das am besten per Einschreiben? Wenn ich es einfach als
Brief schicke und es kommt weg und ich halte die Frist dadurch nicht
ein, bin ich doch garantiert in der Beweispflicht, oder?
Wie handhabt man sowas?
Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
sich und schickt es nochmal. (Dass die Post solche Briefe verschlampt,
ist mir übrigens noch nie passiert.)

Falls aber das Gericht bereits erhebliche Zweifel an Deinem gesunden
Menschenverstand hat (z.B. weil Du bereits die zweite Frist hast
verstreichen lassen, ohne auch nur ein Lebenszeichen von Dir zu geben)
und Du außerdem der Post oder der Geschäftsstelle des Gerichts
misstraust, dann solltest Du während der üblichen Bürozeiten persönlich
zum Gericht gehen und Dir von der Geschäftsstelle einen Eingangsstempel
auf eine Kopie der Unterlagen geben lassen.

Grüße
Florian
--
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Matthias Ludwig
2005-05-08 11:38:19 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
sich und schickt es nochmal. (Dass die Post solche Briefe verschlampt,
ist mir übrigens noch nie passiert.)
Okay, aber wozu gibt's dann eigentlich Einschreiben mit Rückschein?
Post by Florian Kleinmanns
Falls aber das Gericht bereits erhebliche Zweifel an Deinem gesunden
Menschenverstand hat
Naja, das dürfte wohl nicht der Fall sein, denke, daß bei mir noch alles
i.O. ist ;-)
Post by Florian Kleinmanns
dann solltest Du während der üblichen Bürozeiten persönlich
zum Gericht gehen und Dir von der Geschäftsstelle einen Eingangsstempel
auf eine Kopie der Unterlagen geben lassen.
Geht nicht, sind knapp 700km.

Ich muß wohl etwas genauer werden: Es geht um die Einreichung von
Unterlagen zu einer Prozeßkostenhilfe. In dem Schreiben vom Gericht
steht am Schluß sinngemäß: Wenn ich die geforderten Unterlagen nicht
fristgemäß oder unvollständig einreiche, müßte ich damit rechnen, daß
sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten fällig würden und zwangsweise
beigetrieben werden könnten.

So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post und er kommt nicht
an(okay, ist mir auch noch nie passiert). Ich bekomme schon mal nicht
mit, daß er nicht angekommen ist. Irgendwann kommt dann eine Rechnung
über soundsoviel Euro Prozeßkosten. Dann behaupte ich, ich hätte die
Unterlagen abgeschickt.

Wie reagiert ein Gericht in diesem Fall?

Gruß
Matthias
Marcus Berger
2005-05-08 16:07:14 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post und er kommt
nicht an
Schick die Sachen doch vorab per Fax.

Gruß

Marcus
--
"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende
beides verlieren" (Benjamin Franklin)
Elmar Haneke
2005-05-09 15:25:24 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
Okay, aber wozu gibt's dann eigentlich Einschreiben mit Rückschein?
Eigentlich ehr für den Fall, daß der Addressat leugnet, die Sendung bekommen zu
haben - bei Gerichten ist das ehr selten.
Post by Matthias Ludwig
Ich bekomme schon mal nicht mit, daß er nicht angekommen ist.
Erfrage zunächst den zuständigen Sachbearbeiter, schick Die Unterlagen dann
dort hin und ruf anschließend an, ob sie angekommen sind.

Elmar
--
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Kurt Guenter
2005-05-14 08:52:35 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
Okay, aber wozu gibt's dann eigentlich Einschreiben mit Rückschein?
das Postfach kann Dir den Empfang bescheinigen?
Post by Matthias Ludwig
So, ich schicke den Brief jetzt einfach mit der Post
das ist schonmal gut. Bei Postfach dürfte noch Einwurfeinschreiben
sinnvoll sein.

Leo Oeler
2005-05-08 12:18:58 UTC
Permalink
On Sun, 08 May 2005 12:39:25 +0200, Florian Kleinmanns
Post by Florian Kleinmanns
Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
sich und schickt es nochmal.
Gerade das ist bei Ausschlußfristen nicht möglich.

Gruß, Leo
Florian Kleinmanns
2005-05-08 13:49:09 UTC
Permalink
Post by Leo Oeler
Post by Florian Kleinmanns
Üblicherweise reicht der gesunde Menschenverstand: man schickt die
Unterlagen dort hin, und wenn's nicht ankommt, dann entschuldigt man
sich und schickt es nochmal.
Gerade das ist bei Ausschlußfristen nicht möglich.
Das ist richtig. Aber Ausschlussfristen sind eher selten.

Grüße
Florian
--
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Lutz Illigen
2005-05-09 02:31:54 UTC
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Post by Matthias Ludwig
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Ja und?
Post by Matthias Ludwig
Schicke ich das am besten per Einschreiben?
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.

Lutz
--
E-Mail an Adresse im FROM wird ungelesen gelöscht
Ralf Kusmierz
2005-05-09 08:12:46 UTC
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X-No-Archive: Yes
Post by Lutz Illigen
Post by Matthias Ludwig
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Ja und?
Post by Matthias Ludwig
Schicke ich das am besten per Einschreiben?
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Matthias Ludwig
2005-05-09 15:32:51 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Lutz Illigen
Post by Matthias Ludwig
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Ja und?
Post by Matthias Ludwig
Schicke ich das am besten per Einschreiben?
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.
Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?

Gruß
Matthias
Ralf Kusmierz
2005-05-09 15:40:35 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Matthias Ludwig
Post by Ralf Kusmierz
Post by Lutz Illigen
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.
Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
Ironie ist nicht so Dein Ding?

Angenommen: Fristablauf 31. 5. 2005. Brief am 25. 5. als
Rückschein-Einschreiben zur Post, Post verschlampt den Brief, bis zum
2. 6. kein Rückschein zurück.

Unnu?

Intelligenter ist es wohl, einen ganz normalen Brief frühzeitig zu
schicken und nach ein paar Tagen telefonisch nachzufragen, ob der
angekommen ist.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Matthias Ludwig
2005-05-09 17:17:37 UTC
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Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Matthias Ludwig
Post by Ralf Kusmierz
Post by Lutz Illigen
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.
Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
Ironie ist nicht so Dein Ding?
Doch normalerweise schon. Allerdings hatte ich wohl den Fehler gemacht
und normale, ehrliche Antworten erwartet.

Gruß
Matthias
Andreas Erber
2005-05-09 16:43:25 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Lutz Illigen
Post by Matthias Ludwig
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Ja und?
Post by Matthias Ludwig
Schicke ich das am besten per Einschreiben?
Und mit Rückschein (die teuerste Variante nehmen). Der
Postbevollmächtigte unterschreibt.
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.
Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
Selbst wenn man den Brief so knapp abgeschickt hat, dass man den Rückschein
erst "nicht" erhält wenn die Frist schon verstrichen ist, hat man eine
Bestätigung (Quittung) von der Post, dass man etwas verschickt hat. Das
sollte als Beweis fürs erste genügen. Darüber hinaus kann man ja dann
mithilfe der Post den verlorenen Brief evtl finden und so endgültig beweisen
alles rechtzeitig versendet zu haben.

LG Andy
Ralf Kusmierz
2005-05-09 17:01:12 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Andreas Erber
Post by Matthias Ludwig
Post by Ralf Kusmierz
Das Nicht-Eintreffen des Rückscheins beweist übrigens, daß die Frist
nicht eingehalten wurde.
Das heißt, der Postbevollmächtigte öffnet die Post, stellt den Ablauf
der Frist fest und schickt ggf. den Rückschein nicht zurück?
Selbst wenn man den Brief so knapp abgeschickt hat, dass man den Rückschein
erst "nicht" erhält wenn die Frist schon verstrichen ist, hat man eine
Bestätigung (Quittung) von der Post, dass man etwas verschickt hat. Das
sollte als Beweis fürs erste genügen. Darüber hinaus kann man ja dann
mithilfe der Post den verlorenen Brief evtl finden und so endgültig beweisen
alles rechtzeitig versendet zu haben.
Und das nützt inwiefern?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ulf Kutzner
2005-05-09 17:12:41 UTC
Permalink
Post by Matthias Ludwig
ich muß diverse Unterlagen ans Gericht schicken. Bei Nichteinhaltung
einer Frist wird mir mit anfallenden Kosten gedroht.
Die Gerichts-Adresse ist ein Postfach.
Die haben auch eine Straßenadresse. Gibt's im Zweifel auf den Schreiben
vom Gericht, ferner im Gerichtsverzeichnis und im Zweifel auch im
Internet.

Gruß, ULF
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