David Seppi
2011-11-20 20:37:15 UTC
Hallo allerseits!
Da wir kürzlich darüber diskutiert haben:
Darf man in Deutschland nicht umfriedete, fremde Grundstücke
grundsätzlich betreten?
Wenn ja: Auf welches Recht stützt sich das?
Wenn nein: Kann man dann dafür nur zivilrechtlich belangt werden,
oder macht man sich dadurch auch strafbar? Gegen welche Normen
verstößt man dabei?
Da wir kürzlich darüber diskutiert haben:
Darf man in Deutschland nicht umfriedete, fremde Grundstücke
grundsätzlich betreten?
Wenn ja: Auf welches Recht stützt sich das?
Wenn nein: Kann man dann dafür nur zivilrechtlich belangt werden,
oder macht man sich dadurch auch strafbar? Gegen welche Normen
verstößt man dabei?
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David Seppi
1220 Wien
David Seppi
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