Discussion:
Verkehrssicherungspflicht - unbebautes Grundstück mit felsigem Bach
(zu alt für eine Antwort)
o***@gmx.de
2005-12-02 07:08:51 UTC
Permalink
Hallo,
wir sind seit ein paar Tagen eingetrage Eigentümer eines unbbauten
Grundstücks (Bebauung erfolgt im April nächsten Jahres).

An der Grenze zum Nachbarn verläuft ein Bach der beide Grundstücke
durchfließt, so daß ein schmaler Streifen auf der Seite des Nachbarn
noch zu unserem Grundstück gehört. Der Bach enthält große
Felsbrocken und ist auf unserer Seite teilweise sehr steil.

Wir würden unser Grundstück in den nächsten Tagen mit einem
Absperrband umgeben und Schilder mit 'Privatgrundstück. Betreten
veboten!' aufstellen.
Wie sichere ich aber den Bachverlauf auf der Seite des Nachbarn ab?
Insbesondere hat der Nachbar kleine Kinder und ich möchte nicht für
Unfälle der Kinder (oder sonstiger Personen) am Bach verantwortlich
sein.

Das Absperrband würde nach Abschluß (oder während) der Bauarbeiten
durch einen Zaun oder dergleichen ersetzt werden. Wie regelt man dies
für gewöhnlich an Bächen?

Wo wird erklärt, wie man seiner Verkehrssicherungspflicht (Maßnahmen)
korrekt nachkommt?

Gruß,
Oliver
Henning Schlottmann
2005-12-02 08:50:47 UTC
Permalink
Post by o***@gmx.de
Wir würden unser Grundstück in den nächsten Tagen mit einem
Absperrband umgeben und Schilder mit 'Privatgrundstück. Betreten
veboten!' aufstellen.
Warum?
Post by o***@gmx.de
Wie sichere ich aber den Bachverlauf auf der Seite des Nachbarn ab?
Insbesondere hat der Nachbar kleine Kinder und ich möchte nicht für
Unfälle der Kinder (oder sonstiger Personen) am Bach verantwortlich
sein.
Wo wird erklärt, wie man seiner Verkehrssicherungspflicht (Maßnahmen)
korrekt nachkommt?
Ich sehe da keine VSP. Insbesondere habt ihr keinen Verkehr "eröffnet",
denn der Bach war schon immer da und ihr habt keinen Weg und keine
Einrichtungen am Bach angelegt. Erfreulicher Weise haftet der
Grundeigentümer für Naturgefahren in aller Regel gerade /nicht/.

Etwas anderes wäre es, wenn ihr einen Badesteg oder ein Brückchen bauen
würdet und diese dann nicht ordnungsgemäß unterhalten. Aber nur für den
Bach an sich haftet ihr nicht.

Ciao Henning
o***@gmx.de
2005-12-02 09:50:08 UTC
Permalink
Wenn das Nachbarskind in den Bach fällt und sich so schwer verletzt,
daß es zum Pflegefall wird bin ich nicht verantwortlich?
Ich denke ,daß ich in diesem Fall auf Unterhaltszahlungen verklagt
werde, da ich keine Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Unfälle
getroffen habe. Der Unfall ereignet sich ja auf meien Grund und Boden!
Gruß,
Oliver
Matthias Frank
2005-12-02 14:00:59 UTC
Permalink
Post by o***@gmx.de
Wenn das Nachbarskind in den Bach fällt und sich so schwer verletzt,
daß es zum Pflegefall wird bin ich nicht verantwortlich?
Ich denke ,daß ich in diesem Fall auf Unterhaltszahlungen verklagt
werde, da ich keine Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Unfälle
getroffen habe. Der Unfall ereignet sich ja auf meien Grund und Boden!
In D sind also alle Flüsse eingezäunt? Ist mir noch nicht
aufgefallen und die Berge sind auch alle mit Schaumstoff gepolstert?
MfG
Matthias
Ulrich Gehauf
2005-12-02 14:17:15 UTC
Permalink
Post by o***@gmx.de
Wenn das Nachbarskind in den Bach fällt und sich so schwer
verletzt, daß es zum Pflegefall wird bin ich nicht verantwortlich?
Warum solltest du?

Bist du verantwortlich, wenn es über einen Stein stolpert und sich
den Haxn bricht? Hättest du den Stein vielleicht Signalgelb streichen
sollen?
Post by o***@gmx.de
Ich denke ,daß ich in diesem Fall auf Unterhaltszahlungen verklagt
werde, da ich keine Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Unfälle
getroffen habe.
Verklagen kann dich dein Nachbar ja mal... ob er auch
Unterhaltszahlungen zugesprochen bekommt, hängt davon ab, inwieweit
dich ein Verschulden trifft (weil du z.B. das Nachbarsgör in den Bach
gestoßen hast, damit es endlich aufhört rumzutoben und Unruhe zu
verbreiten)
Post by o***@gmx.de
Der Unfall ereignet sich ja auf meien Grund und
Boden!
Noch haben wir keine "Vollkaskogesellschaft", auch wenn manche das
gerne so sehen, wenn ihnen irgend was dummes passiert.

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Holger Pollmann
2005-12-02 10:29:47 UTC
Permalink
Post by o***@gmx.de
Wie sichere ich aber den Bachverlauf auf der Seite des Nachbarn ab?
Das ist jetzt keine kurzfristige Lösung, aber man KÖNNTE ja vielleicht mit
dem Nachbarn vereinbaren, daß man den Grenzverlauf dem Bachverlauf anpaßt.
Kostet wohl Geld (neu einmessen/Grundbuchänderungen/Notarkosten für
Vertrag), erledigt aber auf Dauer einige unfeine Probleme.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Elmar Haneke
2005-12-02 16:16:22 UTC
Permalink
Post by o***@gmx.de
An der Grenze zum Nachbarn verläuft ein Bach der beide Grundstücke
durchfließt, so daß ein schmaler Streifen auf der Seite des Nachbarn noch zu
unserem Grundstück gehört.
Frag erstmal bei der unteren Wasserbehörde nach, was Du an dem Bachüberhaupt
machen darfst. Üblicherweise gibt's da eine Schutzzone, in der praktisch
garnichts in die Richtung gemacht werden darf, Deine Frage könnte sich dann
mangels Handlungsmöglichkeit schon erledigt haben.

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Loading...