Sandy
2005-06-15 16:29:07 UTC
Hallo Leute,
war heute als Zeuge beim Gericht geladen und habe dafür Zeugengeld in
Höhe von 50,-- Euro erhalten. Die Verdienstbescheinigung meines
Arbeitgeber´s habe ich der Zahlstelle vorgelegt. Mein Arbeitgeber hat
dann gemeint, daß er mir den Betrag von meinem Netto-Gehalt abziehen
will. Darf das mein Arbeitgeber einfach so ?
Ich war für einen Mandanten meines Arbeitgeber´s als Zeuge geladen.
Mein Arbeitgeber ist Steuerberater und stellt dem Mandanten die
Anwesenheit bei Gericht sowieso in Rechnung. Darf ich das Zeugengeld
zusätzlich behalten, ohne dass ich einer Lohnkürzung unterliege, oder
muß ich das Geld an meinen Arbeitgeber weiterleiten. Dann hätte er ja
doppelt abkassiert (1x Rechnungstellung u. 1x Barbetrag).
Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar
Grüße
Sandy
war heute als Zeuge beim Gericht geladen und habe dafür Zeugengeld in
Höhe von 50,-- Euro erhalten. Die Verdienstbescheinigung meines
Arbeitgeber´s habe ich der Zahlstelle vorgelegt. Mein Arbeitgeber hat
dann gemeint, daß er mir den Betrag von meinem Netto-Gehalt abziehen
will. Darf das mein Arbeitgeber einfach so ?
Ich war für einen Mandanten meines Arbeitgeber´s als Zeuge geladen.
Mein Arbeitgeber ist Steuerberater und stellt dem Mandanten die
Anwesenheit bei Gericht sowieso in Rechnung. Darf ich das Zeugengeld
zusätzlich behalten, ohne dass ich einer Lohnkürzung unterliege, oder
muß ich das Geld an meinen Arbeitgeber weiterleiten. Dann hätte er ja
doppelt abkassiert (1x Rechnungstellung u. 1x Barbetrag).
Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar
Grüße
Sandy