Discussion:
Zeugengeld Behandlung bei der Gehaltsabrechnung
(zu alt für eine Antwort)
Sandy
2005-06-15 16:29:07 UTC
Permalink
Hallo Leute,

war heute als Zeuge beim Gericht geladen und habe dafür Zeugengeld in
Höhe von 50,-- Euro erhalten. Die Verdienstbescheinigung meines
Arbeitgeber´s habe ich der Zahlstelle vorgelegt. Mein Arbeitgeber hat
dann gemeint, daß er mir den Betrag von meinem Netto-Gehalt abziehen
will. Darf das mein Arbeitgeber einfach so ?
Ich war für einen Mandanten meines Arbeitgeber´s als Zeuge geladen.
Mein Arbeitgeber ist Steuerberater und stellt dem Mandanten die
Anwesenheit bei Gericht sowieso in Rechnung. Darf ich das Zeugengeld
zusätzlich behalten, ohne dass ich einer Lohnkürzung unterliege, oder
muß ich das Geld an meinen Arbeitgeber weiterleiten. Dann hätte er ja
doppelt abkassiert (1x Rechnungstellung u. 1x Barbetrag).

Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar

Grüße

Sandy
E. Mager
2005-06-15 17:08:01 UTC
Permalink
Post by Sandy
Darf ich das Zeugengeld
zusätzlich behalten, ohne dass ich einer Lohnkürzung unterliege,
Als AG sage ich NEIN
Post by Sandy
oder
muß ich das Geld an meinen Arbeitgeber weiterleiten.
Als Ag sage ich JA
Post by Sandy
Dann hätte er ja
doppelt abkassiert (1x Rechnungstellung u. 1x Barbetrag).
Als AG sage ich: das ist meine Entscheidung und geht den AN nichts an.
In wie weit ich dem Mandanten dieses Geld /zurück/erstatte, ist
ebenfalls meine Sache. Wäre ja noch schöner, wenn mir ein AN
vorschreibt, wo ich wieviel abrechnen kann/darf. Die Verantwortung habe
ich als AG uneingeschränkt.
Post by Sandy
Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar
Hoffe das war eine - aus der Sicht eines AG (INAL) -
--
Gruß

Edwin

Auch wenn wir die gleichen Wörter verwenden,
bedeutet es noch lange nicht, das wir uns verstehen
Harald Hengel
2005-06-16 00:49:10 UTC
Permalink
Post by E. Mager
Als AG sage ich: das ist meine Entscheidung und geht den AN nichts an.
In wie weit ich dem Mandanten dieses Geld /zurück/erstatte, ist
ebenfalls meine Sache. Wäre ja noch schöner, wenn mir ein AN
vorschreibt, wo ich wieviel abrechnen kann/darf. Die Verantwortung
habe ich als AG uneingeschränkt.
Post by Sandy
Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar
Hoffe das war eine - aus der Sicht eines AG (INAL) -
Die völlig falsch ist, wenn du als AG keine Lohnkürzung vornimmst hat der AN
kein Aunspruch darauf einen Ausfall geltend zu machen.

Harald
E. Mager
2005-06-16 06:08:34 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by E. Mager
Als AG sage ich: das ist meine Entscheidung und geht den AN nichts
an. In wie weit ich dem Mandanten dieses Geld /zurück/erstatte, ist
ebenfalls meine Sache. Wäre ja noch schöner, wenn mir ein AN
vorschreibt, wo ich wieviel abrechnen kann/darf. Die Verantwortung
habe ich als AG uneingeschränkt.
Post by Sandy
Für eine schnelle Hilfe bin ich dankbar
Hoffe das war eine - aus der Sicht eines AG (INAL) -
Die völlig falsch ist, wenn du als AG keine Lohnkürzung vornimmst hat
der AN kein Aunspruch darauf einen Ausfall geltend zu machen.
juristisch soweit korrekt, aber in der Praxis oft anderst gehandhabt
--
Gruß

Edwin

Auch wenn wir die gleichen Wörter verwenden,
bedeutet es noch lange nicht, das wir uns verstehen
Markus Ritter
2005-06-15 17:38:41 UTC
Permalink
Sandy schrieb:

Vorneweg IANAL, aber das merkt man vermutlich schnell :-)
Post by Sandy
war heute als Zeuge beim Gericht geladen und habe dafür Zeugengeld in
Höhe von 50,-- Euro erhalten.
Ist das nur der Verdienstausfall oder auch die Fahrtkosten?
Post by Sandy
Mein Arbeitgeber hat
dann gemeint, daß er mir den Betrag von meinem Netto-Gehalt abziehen
will. Darf das mein Arbeitgeber einfach so ?
Wenn er Dir das nicht abzieht, ist ja kein Verdienstausfall eingetreten,
was dann wiederum bedeutet, dass Dir kein Zeugengeld zusteht. Zumindest
interpretiere ich das ZuSEG §2(2) so.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zuseg/__2.html
Post by Sandy
Mein Arbeitgeber ist Steuerberater und stellt dem Mandanten die
Anwesenheit bei Gericht sowieso in Rechnung.
Darf er das, wenn das Gericht jemanden als Zeugen lädt?
Post by Sandy
Dann hätte er ja
doppelt abkassiert (1x Rechnungstellung u. 1x Barbetrag).
Ansonsten hättest Du doppelt abkassiert. Einmal beim Gehalt und einmal
durch das Zeugengeld.


Markus
--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)
Markus Ritter
2005-06-15 17:40:56 UTC
Permalink
ZuSEG §2(2).
und meinte natürlich §2(3) letzter Satz.

Markus
Bastian Völker
2005-06-15 17:57:00 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Markus Ritter
Wenn er Dir das nicht abzieht, ist ja kein Verdienstausfall eingetreten,
was dann wiederum bedeutet, dass Dir kein Zeugengeld zusteht. Zumindest
interpretiere ich das ZuSEG §2(2) so.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zuseg/__2.html
Das ZSEG wurde durch das JVEG ersetzt. Siehe dort §§ 19 ff., insb. § 22.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Sandy
2005-06-15 18:16:06 UTC
Permalink
Ok, kann ich verstehen,

ich könnte mich aber auch mit meinem AG darauf einigen, daß ich für
die Abwesenheitszeit Urlaub einreiche.Dann bliebe mein Gehalt
ungekürzt und ich könnte das Zeugengeld behalten. Ob ich mir jetzt
Urlaub nehme und privat als
Zeuge geladen bin oder öffentlich.

Ist doch verständlich und machbar oder ?
Sandy
Florian Kleinmanns
2005-06-15 18:35:23 UTC
Permalink
Post by Sandy
ich könnte mich aber auch mit meinem AG darauf einigen, daß ich für
die Abwesenheitszeit Urlaub einreiche.Dann bliebe mein Gehalt
ungekürzt und ich könnte das Zeugengeld behalten.
Falsch.

Die Aussage vor Gericht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Dafür hat
der Staatsbürger eine Entschädigung (insbesondere für den
Verdienstausfall) verdient, aber Gewinn machen darf er damit nicht.

Grüße
Florian
--
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Peter Müllers
2005-06-15 20:01:42 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Sandy
ich könnte mich aber auch mit meinem AG darauf einigen, daß ich für
die Abwesenheitszeit Urlaub einreiche.Dann bliebe mein Gehalt
ungekürzt und ich könnte das Zeugengeld behalten.
Falsch.
Die Aussage vor Gericht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Dafür hat
der Staatsbürger eine Entschädigung (insbesondere für den
Verdienstausfall) verdient, aber Gewinn machen darf er damit nicht.
Wieso? Der Urlaub sollte doch ebenfalls etwas wert sein, rein vom Gefühl
her mindestens so viel wie die gleichlange Arbeitszeit. Woch macht die
OP dann Gewinn? Dann ist es halt eine Entschädigung für entgangenen
Urlaub...

P.
Florian Kleinmanns
2005-06-15 20:04:56 UTC
Permalink
Post by Peter Müllers
Wieso? Der Urlaub sollte doch ebenfalls etwas wert sein,
Ja, er ist etwas wert, aber kein Geld.

Grüße
Florian
--
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Christoph von Nathusius
2005-06-16 12:42:04 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Peter Müllers
Wieso? Der Urlaub sollte doch ebenfalls etwas wert sein,
Ja, er ist etwas wert, aber kein Geld.
Das sehen die Gerichte aber z.B. dann
anders, wenn es um - durch den Veranstalter
verschuldet - missglückten Urlaub geht.

afaik
CvN
Florian Kleinmanns
2005-06-16 17:56:58 UTC
Permalink
Post by Christoph von Nathusius
Post by Florian Kleinmanns
Post by Peter Müllers
Wieso? Der Urlaub sollte doch ebenfalls etwas wert sein,
Ja, er ist etwas wert, aber kein Geld.
Das sehen die Gerichte aber z.B. dann
anders, wenn es um - durch den Veranstalter
verschuldet - missglückten Urlaub geht.
Nur in dem Fall, in dem die Tatbestandsmerkmale der Sondervorschrift des
§ 651f Abs. 2 BGB gegeben sind. Das ist hier aber fernliegend.

Grüße
Florian
--
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Rupert Haselbeck
2005-06-18 22:06:08 UTC
Permalink
Post by Peter Müllers
Wieso? Der Urlaub sollte doch ebenfalls etwas wert sein, rein vom
Gefühl her mindestens so viel wie die gleichlange Arbeitszeit. Woch
macht die OP dann Gewinn? Dann ist es halt eine Entschädigung für
entgangenen Urlaub...
Richtig!
Nach § 20 JVEG erhält der Zeuge für die Zeitversäumnis 3 Euro je Stunde,
wenn ihm sonst kein Nachteil entstanden ist.
Selbstverständlich wird "versäumte" Freizeit (Urlaub etc) nicht in
derselben Weise bewertet wie versäumte Arbeitszeit

MfG
Rupert

Sandy
2005-06-15 18:44:11 UTC
Permalink
Schließung des Posts:

Vielen Dank für die schnelle und gute Information an Alle.

Ihr habt mir ein ganzes Stück weitergeholfen.

Liebe Grüße

Sandy
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