Discussion:
Muss sich der Gegenanwalt dran halten?
(zu alt für eine Antwort)
M***@gmx.de
2009-06-25 16:52:23 UTC
Permalink
Hallo --

mich verfolgt ein Anwaltsbüro mit Rechnungen, die ich zahlen soll, was
ich aber ablehne. Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich auf
aussergerichtliche Schreiben nicht reagieren werde und die
Kontaktdaten meines Anwalts mitgeteilt habe werde ich alle 4 Wochen
mit einem neuen Schreiben belegt, der Betrag geht regelm. um EUR 50,--
herauf.

Frage: Darf der Gegenanwalt das oder MUSS er sich an meinen genannten
RA wenden?


Danke
Galina Sperling
2009-06-25 17:17:12 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
Frage: Darf der Gegenanwalt das oder MUSS er sich an meinen genannten
RA wenden?
Er muss sich an Deinen RA wenden.
Rupert Haselbeck
2009-06-25 18:52:07 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
Post by M***@gmx.de
Frage: Darf der Gegenanwalt das oder MUSS er sich an meinen genannten
RA wenden?
Er muss sich an Deinen RA wenden.
Warum sollte er das müssen?

MfG
Rupert
Galina Sperling
2009-06-25 19:10:42 UTC
Permalink
"Rupert Haselbeck" schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Post by Galina Sperling
Er muss sich an Deinen RA wenden.
Warum sollte er das müssen?
Weil das vermieden werden soll, was dem OP gerade passiert.
Dieter Wilhelm
2009-06-25 19:33:42 UTC
Permalink
...so kenne ich es auch: Wenn die "Klageseite" von Deinem Anwalt - z.B.
durch ein Schreiben von diesem - und seiner anwaltlichen Vertretung weiß,
dann MUSS der "Klageanwalt" sich an Deinen Anwalt wenden.

So erklärte mir das mein Anwalt, den ich aufsuchen musste. Und wirklich
bekommt seitdem nur er die Schreiben des Gegnerischen Anwalts.

Gruß D. Wilhelm
Galina Sperling
2009-06-25 19:38:26 UTC
Permalink
"Dieter Wilhelm" schrieb
Post by Dieter Wilhelm
...so kenne ich es auch: Wenn die "Klageseite" von Deinem Anwalt - z.B.
durch ein Schreiben von diesem - und seiner anwaltlichen Vertretung weiß,
dann MUSS der "Klageanwalt" sich an Deinen Anwalt wenden.
So erklärte mir das mein Anwalt, den ich aufsuchen musste. Und wirklich
bekommt seitdem nur er die Schreiben des Gegnerischen Anwalts.
Diese sogenannte Umgehungsverbot gehört zu den anwaltlichen Berufspflichten.
Christoph Brüninghaus
2009-06-26 06:50:49 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
"Dieter Wilhelm" schrieb
Post by Dieter Wilhelm
...so kenne ich es auch: Wenn die "Klageseite" von Deinem Anwalt -
z.B. durch ein Schreiben von diesem - und seiner anwaltlichen
Vertretung weiß, dann MUSS der "Klageanwalt" sich an Deinen Anwalt
wenden.
So erklärte mir das mein Anwalt, den ich aufsuchen musste. Und
wirklich bekommt seitdem nur er die Schreiben des Gegnerischen Anwalts.
Diese sogenannte Umgehungsverbot gehört zu den anwaltlichen
Berufspflichten.
Das Umgehungsverbot gebietet nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren,
der seine Vertretung nicht angezeigt hat. Das aber ergibt sich aus dem
Beitrag des OP nicht.

Christoph
Galina Sperling
2009-06-26 07:35:21 UTC
Permalink
"Christoph Brüninghaus" schrieb
Post by Christoph Brüninghaus
Das Umgehungsverbot gebietet nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren,
der seine Vertretung nicht angezeigt hat.
Du bist dafür bekannt, anderen die nötige Fachkompetenz abzusprechen, sobald
man Dir widerspricht. Mir ist nicht daran gelegen, von Dir vorgeführt zu
werden. Glaub, was Du willst.

Ich kann nur wiederholen, dass das nicht stimmt. Ob bei Axmann, Hartung oder
wie sie alle heißen: Es lässt sich nachlesen, dass allein die Kenntnis, egal
auf welchem Wege sie erlangt wurde, bereits ausreicht, um das
Umgehungsverbot auszulösen. Dass die anwaltliche Vertretungsanzeige übliches
Vorgehen ist, ändert nichts daran. Bereits ab Kenntnis ist der gegnerische
Mandant tabu. Mögliche Zweifel sind durch eine direktes Gespräch mit dem
Kollegen auszuräumen.

Frag bei Deiner Kammer nach oder lass es bleiben.
Stefan Schmitz
2009-06-26 11:30:20 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
Ich kann nur wiederholen, dass das nicht stimmt. Ob bei Axmann, Hartung oder
wie sie alle heißen: Es lässt sich nachlesen, dass allein die Kenntnis, egal
auf welchem Wege sie erlangt wurde, bereits ausreicht, um das
Umgehungsverbot auszulösen. Dass die anwaltliche Vertretungsanzeige übliches
Vorgehen ist, ändert nichts daran. Bereits ab Kenntnis ist der gegnerische
Mandant tabu. Mögliche Zweifel sind durch eine direktes Gespräch mit dem
Kollegen auszuräumen.
Nun hat der OP nachgeschoben, dass er seinen Anwalt für diese Sache
eben noch nicht beauftragt hat (um keine Kosten zu erzeugen).
Ist auch in diesem Fall der gegnerische Anwalt an den Wunsch des OP
gebunden, sich an den noch nicht beauftragten Anwalt zu wenden?

Gibt es sowas wie ein bedingtes Mandat, das in dem Moment aktiviert
wird, wo der Gegner meinen Anwalt kontaktiert?
Galina Sperling
2009-06-26 12:12:56 UTC
Permalink
"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Nun hat der OP nachgeschoben, dass er seinen Anwalt für diese Sache
eben noch nicht beauftragt hat (um keine Kosten zu erzeugen).
Ist auch in diesem Fall der gegnerische Anwalt an den Wunsch des OP
gebunden, sich an den noch nicht beauftragten Anwalt zu wenden?
Nein. Wer ins Blaue hinein behauptet, "mein Anwalt regelt das schon", ohne
dass tatsächlich ein Mandatsverhältnis besteht, hat natürlich keinen Anwalt,
den man umgehen könnte. Andererseits weiß die Gegenseite zunächst nicht, ob
die Angaben korrekt sind, sodass ein fortgesetzter Kontakt mit der
Gegenpartei das Risiko birgt, gegen das Umgehungsverbot zu verstoßen.
Normalerweise ruft man den Kollegen oder die Kollegin an, um die
Parteiangaben zu bestätigen.
Post by Stefan Schmitz
Gibt es sowas wie ein bedingtes Mandat, das in dem Moment aktiviert
wird, wo der Gegner meinen Anwalt kontaktiert?
Sicher.
M***@gmx.de
2009-06-25 20:28:12 UTC
Permalink
On Thu, 25 Jun 2009 21:33:42 +0200, "Dieter Wilhelm"
Post by Dieter Wilhelm
...so kenne ich es auch: Wenn die "Klageseite" von Deinem Anwalt - z.B.
durch ein Schreiben von diesem - und seiner anwaltlichen Vertretung weiß,
dann MUSS der "Klageanwalt" sich an Deinen Anwalt wenden.
ich hatte geschrieben, ICH habe ihm die daten genannt, mein anwalt hat
sich bei ihm nicht gemeldet, es geht um eine sache, in der sicherlich
niemals eine klage eingereicht werden wird, weshalb mein anwalt
meinte, er braucht sich nicht zu melden, ich müsste ja dann anfangen
seine gebühren zu bezahlen, am schluss für nichts und wieder nichts
Rupert Haselbeck
2009-06-25 21:28:33 UTC
Permalink
Post by Galina Sperling
"Rupert Haselbeck" schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Post by Galina Sperling
Er muss sich an Deinen RA wenden.
Warum sollte er das müssen?
Weil das vermieden werden soll, was dem OP gerade passiert.
Interessant :->
Und welches Gesetz sagt uns also, daß das, was dem OP gerade passiert,
vermieden werden soll? Und auf welche Weise möchte das Gesetz dies
vermeiden?

MfG
Rupert
M***@gmx.de
2009-06-25 20:26:12 UTC
Permalink
On Thu, 25 Jun 2009 19:17:12 +0200, "Galina Sperling"
Post by Galina Sperling
Er muss sich an Deinen RA wenden.
wo steht das?
Bernhard Muenzer
2009-06-25 21:31:52 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
On Thu, 25 Jun 2009 19:17:12 +0200, "Galina Sperling"
Post by Galina Sperling
Er muss sich an Deinen RA wenden.
wo steht das?
§ 12 BORA:

|§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
|(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
| anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
| verhandeln.
|(2) Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. Der Rechtsanwalt des
| anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen
| Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Christian E. Naundorf
2009-06-25 21:46:09 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by M***@gmx.de
On Thu, 25 Jun 2009 19:17:12 +0200, "Galina Sperling"
Post by Galina Sperling
Er muss sich an Deinen RA wenden.
wo steht das?
|§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
|(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
| anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
| verhandeln.
|(2) Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. Der Rechtsanwalt des
| anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen
| Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.
Ich würde aber auch meinen, dass das erst gilt, nachdem sich der Anwalt,
wie man so sagt, "bestellt" hat. Nachdem OP rund 1 h vor Deinem Posting
klargestellt hat, dass das (absichtlich!) NICHT geschehen ist, wird es
wohl ad libitum oder ad nauseam so weitergehen, ohne dass darin eine
Berufsrechtswidrigkeit zu erblicken wäre. OP muss sich also entscheiden,
ob sein Anwalt sich mal melden soll oder ob er die weiteren Anschreiben
hinnimmt (was ja kein Problem ist, wenn er so sicher ist, dass die Sache
NIE zu Gericht gehen wird).
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
M***@gmx.de
2009-06-25 22:00:35 UTC
Permalink
On Thu, 25 Jun 2009 23:46:09 +0200, "Christian E. Naundorf"
Post by Christian E. Naundorf
OP muss sich also entscheiden,
ob sein Anwalt sich mal melden soll oder ob er die weiteren Anschreiben
hinnimmt (was ja kein Problem ist, wenn er so sicher ist, dass die Sache
NIE zu Gericht gehen wird).
werde ich wohl müssen.... Danke!
M***@gmx.de
2009-06-25 21:59:30 UTC
Permalink
On Thu, 25 Jun 2009 23:31:52 +0200, Bernhard Muenzer
Post by Bernhard Muenzer
|§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
|(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
| anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
| verhandeln.
Setzt dies voraus, dass sich mein Anwalt beim Gegenanwalt gemeldet
haben muss sprich vorgestellt haben muss als mein Anwalt (ist nislang
nicht passiert) ?
Bernhard Muenzer
2009-06-26 05:37:57 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
Post by Bernhard Muenzer
|§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
|(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
| anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
| verhandeln.
Setzt dies voraus, dass sich mein Anwalt beim Gegenanwalt gemeldet
haben muss sprich vorgestellt haben muss als mein Anwalt
Ja.
Post by M***@gmx.de
(ist bislang nicht passiert) ?
Das hatte ich übersehen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Lars Friedrich
2009-06-26 11:09:30 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
Post by Bernhard Muenzer
|§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
|(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
| anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
| verhandeln.
Setzt dies voraus, dass sich mein Anwalt beim Gegenanwalt gemeldet
haben muss sprich vorgestellt haben muss als mein Anwalt
Ja.
Warum?

Wenn ich mitteile, dass ich anwaltlich vertrete werde und durch wen,
dann ist das doch wohl höherprior als wenn ein Anwalt mitteilt, dass er
mich vertritt, s. Nadja Benaissa vs. Achim Groepper.

Grüße,
Lars Friedrich
Galina Sperling
2009-06-26 12:13:00 UTC
Permalink
"Lars Friedrich" schrieb
Wenn ich mitteile, dass ich anwaltlich vertrete werde und durch wen, dann
ist das doch wohl höherprior als wenn ein Anwalt mitteilt, dass er mich
vertritt, s. Nadja Benaissa vs. Achim Groepper.
Beim Umgehungsverbot geht es nicht darum, wer vertraglich das Sagen hat,
sondern es geht um berufsrechtlichen Schutz des Mandanten vor
Überrumpelungsaktionen durch den Gegenanwalt. Und dieser Schutz ist nur dann
effektiv, wenn man nicht an eine anwaltliche Vertretungsanzeige, sondern an
die positive Kenntnis anknüpft, egal woher das Wissen bezogen wird.
Galina Sperling
2009-06-26 06:15:13 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
Setzt dies voraus, dass sich mein Anwalt beim Gegenanwalt gemeldet
haben muss sprich vorgestellt haben muss als mein Anwalt (ist nislang
nicht passiert) ?
Nein!

Das Umgehungsverbot setzt keine berechtigte Annahme eines wirksamen Mandats
voraus. Dein RA muss sich auch nicht gegenüber der Gegenseite unter Vorlage
seiner Vollmacht eigens "bestellen", damit sich der gegnerische RA bei ihm
zu melden hat. Es reicht aus, dass ein RA über die anwaltliche Vertretung
der Gegenseite informiert ist.

Das ist durch Dich im Wege einer Außenbevollmächtigung geschehen. Wie Du und
Dein RA das intern abrechnen, ob durch Rahmenmandat oder bedingt für den
Fall der Kontaktaufnahme, ist für die Einhaltung dieser Berufspflicht
unbeachtlich.
Thomas Fuchs
2009-06-26 06:40:46 UTC
Permalink
Post by M***@gmx.de
Hallo --
mich verfolgt ein Anwaltsbüro mit Rechnungen, die ich zahlen soll, was
ich aber ablehne.
Gut so.
Post by M***@gmx.de
Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich auf
aussergerichtliche Schreiben nicht reagieren werde und die
Kontaktdaten meines Anwalts mitgeteilt habe werde ich alle 4 Wochen
mit einem neuen Schreiben belegt, der Betrag geht regelm. um EUR 50,--
herauf.
Das ist völlig normal, schließlich möchte ein Abmahnanwaltrecht gut leben -
natürlich ohne viel dafür zu tun. Der Berufsethos eines Juristen beinhaltet
auch, und das ist völlig legal, auf Kosten anderer, im speziellen Fall auf
Deine Kosten, in Form eines Abmahnanwaltes zu leben. Damit das
funktioniert, werden x-beliebige Bürger mit x-beliebigen Forderungen
überzogen. Dafür gibt es den Begriff Abmahnung - die
Geldbeschaffungsmaschinerie schlechthin. In der Biologie wird ein solches
Verhalten Schmarotzertum, der Wirt (Abmahnopfer) wird zum Nutzen des
Schmarotzers (Abmahnanwalt) geschädigt, genannt, denn eine Symbiose
schließt einen gegenseitigen Nutzen mit ein. Eine Symbiose ist beim
Einkaufen zu beobachten, denn sowohl Kunde als auch Verkäufer haben einen
Nutzen. So sollte es zumindest sein.
Post by M***@gmx.de
Frage: Darf der Gegenanwalt das oder MUSS er sich an meinen genannten
RA wenden?
Geht es Dir darum, den Forderungen auch noch einen legalen Anstrich zu
verpassen oder möchtest Du den Forderungen nicht nachkommen?
Post by M***@gmx.de
Danke
hu47121+ (Hannah Schroeter)
2009-06-26 22:05:20 UTC
Permalink
Hallo!
Post by M***@gmx.de
mich verfolgt ein Anwaltsbüro mit Rechnungen, die ich zahlen soll, was
ich aber ablehne. Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich auf
aussergerichtliche Schreiben nicht reagieren werde und die
Kontaktdaten meines Anwalts mitgeteilt habe werde ich alle 4 Wochen
mit einem neuen Schreiben belegt, der Betrag geht regelm. um EUR 50,--
herauf.
Frage: Darf der Gegenanwalt das oder MUSS er sich an meinen genannten
RA wenden?
Unabhängig von der Frage der Kontaktierung des OP vs. des Anwalts:

Wenn die Forderung als solche bereits endgültig abgelehnt war, dürften
die Kosten von weiteren außergerichtlichen Beitreibungsversuchen nicht
mehr vom Schuldner beizutreiben sein (Schadensminderungspflicht, hier:
Verzugsschaden). Der einzige Verzugsschaden außer dem, der *vor* der
endgültigen Weigerung eingetreten ist, der noch zu erstatten sein wird,
dürfte der von *gerichtlichem* Vorgehen (Mahnverfahren/Klage) sein.

D.h. "geht ... um EUR 50,-- herauf" dürfte unbeachtlich sein, auf diesen
weiteren n*50 EUR dürfte der andere Anwalt sitzen bleiben (soweit das
nicht sowieso Mondpreise sind).

Oder sehe ich das falsch?

Grüße,

Hannah.

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