Discussion:
Lautstärke Schulklingel
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Koschke
2011-10-31 09:01:48 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

falls ich hier falsch bin, bitte gebt mir einen Tip wo mein Problem
besser aufgehoben ist :-)

Folgendes:
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
Vor einiger Zeit wurde die Schul-Pausenklingel durch eine
Lautsprecheranlage mit einen Gong-Signal (so ähnlich wie im Kino : Ding,
dang, dong) ersetzt.

Die dafür an der Schule angebrachten Lautsprecher haben eine Lautstärke,
die selbst bei geschlossenen Fenstern morgens lauter ist als der eigene
Wecker im Schlafzimmer :-(
Die Anlage ist so laut, daß man nun die Schulklingel im Ort noch bis zu
einem Kilometer hört!

Da ja nun Lautsprecher vorhanden sind, werden die "natürlich" auch
gleich für diverse Durchsagen ("Herr Müller bitte ins Sekretariat", Frau
Meier bitte zu Herrn Schmitt"...) benutzt, natürlich in der gleichen
Lautstärke :-(((

Ein Versuch, die Schulleitung dazu zu bewegen, die Anlage leiser zu
stellen, wurde rigeros abgelehnt!

Nun suche ich nach hilfreichen Tips, welche Vorschriften / Normen /
Gesetze man der Schule vorlegen könnte, um doch noch ein Einlenken zu
erreichen.

Der aktuelle Zustand ist mehr als unbefriedigend, zumal dann auch noch
an Feiertagen vergessen wird, das Ganze abzuschalten, so daß man auch an
solchen Tagen im 3/4h Takt "terrorisiert" wird.

Gibt es irgendwelche Hinweise Eurerseits?

Danke
Ciao
Stefan
Carsten Thumulla
2011-10-31 10:11:49 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html

suche Werkssirene


Carsten
--
"Nach dem Rechenfehler bei der Hypo Real Estate ist die KfW den Titel
als "Deutschlands dümmste Bank" los. Deutlicher können Deutschlands
Politiker nicht demonstrieren, daß sie mit dem Management der
Finanzkrise überfordert sind."
Markus Sievers
Stefan Koschke
2011-10-31 10:18:32 UTC
Permalink
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,

danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.

Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...

Ciao
Stefan
Gerald Gruner
2011-10-31 14:09:03 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,
danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.

: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
:
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Peter Fronteddu
2011-10-31 14:28:47 UTC
Permalink
Gerald Gruner wrote:

zu
<http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html>

Konkret §6 LärmVO
Post by Gerald Gruner
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Eben. ... dürfen außerhalb nicht "unnötig störend" wahrgenommen werden.
Stellt sich eben die Frage, was ist - objektiv - störend. Vor allem
aber, was ist "unnötig".

Peter
Matthias Hanft
2011-10-31 15:13:47 UTC
Permalink
Post by Peter Fronteddu
Eben. ... dürfen außerhalb nicht "unnötig störend" wahrgenommen werden.
Stellt sich eben die Frage, was ist - objektiv - störend. Vor allem
aber, was ist "unnötig".
Mit gesundem Menschenverstand: Der Gong an Feiertagen.

Gruß Matthias.
Stefan Koschke
2011-10-31 15:47:27 UTC
Permalink
Post by Peter Fronteddu
zu
<http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html>
Konkret §6 LärmVO
Post by Gerald Gruner
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Eben. ... dürfen außerhalb nicht "unnötig störend" wahrgenommen werden.
Stellt sich eben die Frage,
was ist - objektiv - störend.
wenn man durch das geschlossene! Doppelfenster davon geweckt wird, denke
ich ist störend, im Sommer wenn man mit geöffnetem fenster schlafen
will, noch mehr!
Post by Peter Fronteddu
Vor allem aber, was ist "unnötig".
unnötig heißt für mich "nicht notwendig" und nicht notwendig ist, wenn
auch hunderte Meter von der Schule entfernt darüber "alarmiert" wird,
daß die Pause beginnt / endet.
Und ganz unnötig ist, daß weit von der Schule entfernt hörbar ist, daß
Herr Meier zu Frau Müller kommen soll!

Ich frage mich, wie das die Schule die vielen Jahre vorher geschafft
hat, den Unterrichtsbetrieb zu organisieren ohne die gesamte Umgebung zu
beschallen :-(((

Ciao
Stefan
Mike Grantz
2011-11-01 17:29:02 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
unnötig heißt für mich "nicht notwendig" und nicht notwendig ist, wenn
auch hunderte Meter von der Schule entfernt darüber "alarmiert" wird,
daß die Pause beginnt / endet.
Irgendwie müssen die Raucher das ja auch mitbekommen. ;)
Gerald Gruner
2011-11-01 17:04:00 UTC
Permalink
Post by Peter Fronteddu
zu
<http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html>
Konkret §6 LärmVO
Post by Gerald Gruner
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
Jajaja, ich habe dort das "störend" nicht nochmal geschrieben. Trotzdem ist
das der passende Paragraph...
Post by Peter Fronteddu
Post by Gerald Gruner
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Eben. ... dürfen außerhalb nicht "unnötig störend" wahrgenommen werden.
Stellt sich eben die Frage, was ist - objektiv - störend. Vor allem
aber, was ist "unnötig".
Unnötig ist ein Schulgong außerhalb der Schulzeit.
Unnötig ist eine Lautsprecherdurchsage außerhalb des Schulgeländes.
Ersteres ist definitiv vermeidbar. Letzteres kann man soweit wie möglich
reduzieren.
Es gibt keinen Grund, die halbe Stadt mit laut dröhnenden Durchsagen zu
behelligen.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Theodor.Hellwald
2011-11-01 18:44:31 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Peter Fronteddu
zu
<http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html>
Konkret §6 LärmVO
Post by Gerald Gruner
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
Jajaja, ich habe dort das "störend" nicht nochmal geschrieben. Trotzdem ist
das der passende Paragraph...
Post by Peter Fronteddu
Post by Gerald Gruner
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Eben. ... dürfen außerhalb nicht "unnötig störend" wahrgenommen werden.
Stellt sich eben die Frage, was ist - objektiv - störend. Vor allem
aber, was ist "unnötig".
Unnötig ist ein Schulgong außerhalb der Schulzeit.
Unnötig ist eine Lautsprecherdurchsage außerhalb des Schulgeländes.
Ersteres ist definitiv vermeidbar. Letzteres kann man soweit wie möglich
reduzieren.
Nicht kann, MUSS!
Post by Gerald Gruner
Es gibt keinen Grund, die halbe Stadt mit laut dröhnenden Durchsagen zu
behelligen.
FACK! MfG theo
Stefan Koschke
2011-11-02 07:51:38 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Unnötig ist ein Schulgong außerhalb der Schulzeit.
richtig

nur klingelt es auch zu Feiertagen weil die Schule nicht geregelt
bekommt, wer das wann abschaltet :-(
Post by Gerald Gruner
Unnötig ist eine Lautsprecherdurchsage außerhalb des Schulgeländes.
richtig

nur werden trotz Zusage (vor längerer Zeit) das zu unterlassen lustig
weiter Durchsagen gemacht :-(
Post by Gerald Gruner
Ersteres ist definitiv vermeidbar. Letzteres kann man soweit wie möglich
reduzieren.
richtig

nur siehe oben :-(
Post by Gerald Gruner
Es gibt keinen Grund, die halbe Stadt mit laut dröhnenden Durchsagen zu
behelligen.
auch richtig

... nur wie bekomme ich das den Herrschaften beigebogen?
Kann man eine Schule verklagen oder muß es eine Anzeige wegen
Ruhestörung (gegen wen?) werden?
Ich hoffe (auch nach Jahren mit der neuen Klingel) das irgendwie gütlich
zu regeln oder von höherer Stelle Änderungen veranlassen zu lassen...

Ciao
Stefan
Theodor.Hellwald
2011-11-02 13:37:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Gerald Gruner
Unnötig ist ein Schulgong außerhalb der Schulzeit.
richtig
nur klingelt es auch zu Feiertagen weil die Schule nicht geregelt
bekommt, wer das wann abschaltet :-(
Post by Gerald Gruner
Unnötig ist eine Lautsprecherdurchsage außerhalb des Schulgeländes.
richtig
nur werden trotz Zusage (vor längerer Zeit) das zu unterlassen lustig
weiter Durchsagen gemacht :-(
Post by Gerald Gruner
Ersteres ist definitiv vermeidbar. Letzteres kann man soweit wie möglich
reduzieren.
richtig
nur siehe oben :-(
Post by Gerald Gruner
Es gibt keinen Grund, die halbe Stadt mit laut dröhnenden Durchsagen zu
behelligen.
auch richtig
... nur wie bekomme ich das den Herrschaften beigebogen?
Kann man eine Schule verklagen oder muß es eine Anzeige wegen
Ruhestörung (gegen wen?) werden?
Ich hoffe (auch nach Jahren mit der neuen Klingel) das irgendwie gütlich
zu regeln oder von höherer Stelle Änderungen veranlassen zu lassen...
Du kannst beim Schulträger vorsprechen und auf die Gesetze hinweisen,
wenn das nicht hilft kannst du zum RA und Klage einreichen, du kannst
auch zur StA und Anzeige wegen vorddauernder Ruhestörung tätigen.
Apropos, was sagen denn deine Nachbarn dazu? MfG theo
Stefan Koschke
2011-11-04 17:23:24 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Du kannst beim Schulträger vorsprechen und auf die Gesetze hinweisen,
wenn das nicht hilft kannst du zum RA und Klage einreichen, du kannst
auch zur StA und Anzeige wegen vorddauernder Ruhestörung tätigen.
Apropos, was sagen denn deine Nachbarn dazu? MfG theo
Die sind genau so genervt, teilweise noch mehr weil noch näher dran
(dann sind auch die schreienden Kinder auf dem Schulhof nervig)...
.. aber die Nachbarn sind sehr alt und wollen nichts unternehmen (Die
paar Jahre halten wir noch durch...)

Ciao
Stefan
Theodor.Hellwald
2011-11-05 05:52:50 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Theodor.Hellwald
Du kannst beim Schulträger vorsprechen und auf die Gesetze hinweisen,
wenn das nicht hilft kannst du zum RA und Klage einreichen, du kannst
auch zur StA und Anzeige wegen vorddauernder Ruhestörung tätigen.
Apropos, was sagen denn deine Nachbarn dazu? MfG theo
Die sind genau so genervt, teilweise noch mehr weil noch näher dran
(dann sind auch die schreienden Kinder auf dem Schulhof nervig)...
.. aber die Nachbarn sind sehr alt und wollen nichts unternehmen (Die
paar Jahre halten wir noch durch...)
Dann ist es doch einfach, wenn die Behörde nicht einlenken will, dann
mach eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen fortlaufender
Ruhestörung. Die sollte dann die Schulbehörde schnellstens zum einlenken
bringen. MfG theo
Matthias Frank
2011-11-02 17:17:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Kann man eine Schule verklagen oder muß es eine Anzeige wegen
Ruhestörung (gegen wen?) werden?
Es wurde ja schon gesagt, dass es einen Schulträger gibt. Dort sollte
man erstmal "vorsprechen" oder sich halt beschweren.

Man kann auch versuchen einzlene Stadtratsfraktionen auf seine
Seite zu ziehen.

Man kann natürlich auch Anzeige erstatten, dann muss von Amts
wegen ermittelt werden.

Man kann Unterschriften sammeln.

Bettlacken aus dem Fesnter hängern "Kein unnötiger Lärm"

Bürgerinitiativen gründen. Zum Wutbürger werden .....
Stefan Koschke
2012-01-02 12:30:41 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Koschke
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,
danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???
MfG
Gerald
Hallo Gerald,

ich hole den Thread noch mal hoch, weil ich bisher keinen Schritt weiter
gekommen bin:

- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
- Das Schulamt behauptet, daß es keine Lautstärke-Verstellmöglichkeit an
dem Klingel-Verstärker gibt
- der Schulträger kann / will nichts ändern weil keine Mittel zur
Verfügung stehen
- das Ordnungsamt meint es gibt in Mecklenburg Vorpommern keine
Festlegung die der o.g. aus Hessen entspricht, das normale
Ordnungswidrigkeitengesetz gäbe keine Handhabe...

Und wie nun weiter?

Es muß doch irgendwelche allgemeingültigen oder regional gültigen
Vorschriften geben, auf die man sich berufen kann?

Oder anders herum : Muß man sich eine Schulklingel (inzwischen ist es
eine Ganztagsschule) gefallen lassen, die durch das geschlossene Fenster
gleich laut / lauter als der eigene Wecker auf dem Nachttisch ist und
die man bei günstigen Bedingungen über mehr als einen kilometer hört?

Was ich noch nicht gemacht habe ist eine Anzeige, aber gegen wen
- gegen die Schule?
- gegen die Direktorin der Schule ?
- gegen den Schulträger (der scheinbar noch durch Falschauskünfte s.o.
glänzt)?

Ciao
Stefan
Theodor.Hellwald
2012-01-02 15:45:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Koschke
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,
danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches
Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???
MfG
Gerald
Hallo Gerald,
ich hole den Thread noch mal hoch, weil ich bisher keinen Schritt weiter
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
- Das Schulamt behauptet, daß es keine Lautstärke-Verstellmöglichkeit an
dem Klingel-Verstärker gibt
- der Schulträger kann / will nichts ändern weil keine Mittel zur
Verfügung stehen
- das Ordnungsamt meint es gibt in Mecklenburg Vorpommern keine
Festlegung die der o.g. aus Hessen entspricht, das normale
Ordnungswidrigkeitengesetz gäbe keine Handhabe...
Und wie nun weiter?
Es muß doch irgendwelche allgemeingültigen oder regional gültigen
Vorschriften geben, auf die man sich berufen kann?
Oder anders herum : Muß man sich eine Schulklingel (inzwischen ist es
eine Ganztagsschule) gefallen lassen, die durch das geschlossene Fenster
gleich laut / lauter als der eigene Wecker auf dem Nachttisch ist und
die man bei günstigen Bedingungen über mehr als einen kilometer hört?
Was ich noch nicht gemacht habe ist eine Anzeige, aber gegen wen
- gegen die Schule?
- gegen die Direktorin der Schule ?
- gegen den Schulträger (der scheinbar noch durch Falschauskünfte s.o.
glänzt)?
Warum gehst du nicht mal zu einem RA Fachrichtung Verwaltungsrecht oder
gehst zur StA und fragst dort mal nach? Du kannst eine Anzeige auch bei
der StA machen. Der Bürgermeister ist zuständig weil ihm das Schulamt
untergeordnet ist, wenn nicht ihm dann muss es einen Stadtdirektor
geben. Das Schulamt ist zuständig weil es eventuell der Träger oder der
Betreiber des Gebäudes ist. Und ob dem Schulträger Mittel zur Verfügung
stehen oder nicht ist keine Rechtfertigung für ruhestörenden Lärm! MfG theo
Wolfgang Jäth
2012-01-02 20:19:54 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Post by Stefan Koschke
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Koschke
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,
danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches
Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???
MfG
Gerald
Hallo Gerald,
ich hole den Thread noch mal hoch, weil ich bisher keinen Schritt weiter
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
- Das Schulamt behauptet, daß es keine Lautstärke-Verstellmöglichkeit an
dem Klingel-Verstärker gibt
- der Schulträger kann / will nichts ändern weil keine Mittel zur
Verfügung stehen
- das Ordnungsamt meint es gibt in Mecklenburg Vorpommern keine
Festlegung die der o.g. aus Hessen entspricht, das normale
Ordnungswidrigkeitengesetz gäbe keine Handhabe...
Und wie nun weiter?
Es muß doch irgendwelche allgemeingültigen oder regional gültigen
Vorschriften geben, auf die man sich berufen kann?
Oder anders herum : Muß man sich eine Schulklingel (inzwischen ist es
eine Ganztagsschule) gefallen lassen, die durch das geschlossene Fenster
gleich laut / lauter als der eigene Wecker auf dem Nachttisch ist und
die man bei günstigen Bedingungen über mehr als einen kilometer hört?
Was ich noch nicht gemacht habe ist eine Anzeige, aber gegen wen
- gegen die Schule?
- gegen die Direktorin der Schule ?
- gegen den Schulträger (der scheinbar noch durch Falschauskünfte s.o.
glänzt)?
Warum gehst du nicht mal zu einem RA Fachrichtung Verwaltungsrecht oder
gehst zur StA und fragst dort mal nach? Du kannst eine Anzeige auch bei
der StA machen.
Was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Für Umwelt-/Lärmschutz sind
laut § 47e BImSchG die 'Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen
Behörden' zuständig. Du musst also erst mal heraus finden, welche
Behörde nach dem Recht /Deines/ Bundeslandes für Lärmemision zuständig
ist. Und an die musst Du Dich dann wenden. Im Zweifel fragst Du bei
Deinem Landesumweltministerium nach (Email, Telefon, ...).

Wobei ich weder sagen kann noch will, daß Du mit Deinem subjektiven
Empfinden der Lärmbelästigung tatsächlich auch objektiv Recht hast (von
'Recht bekommen' ganz zu schweigen). Gerade das Lärmempfinden ist sehr
subjektiv (wer hat z. B. /nicht/ schon erlebt, daß ihn sogar das Zirpen
einer Heuschrecke o. ä. laut vor kam).

Wolfgang
--
Theodor.Hellwald
2012-01-03 19:43:18 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Theodor.Hellwald
Post by Stefan Koschke
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Koschke
Post by Carsten Thumulla
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/larmschutz.html
suche Werkssirene
Hallo Carsten,
danke!
Für mich ist das allerdings etwas weit hergeholt, oder irre ich mich da
als juristischer Laie?
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???
MfG
Gerald
Hallo Gerald,
ich hole den Thread noch mal hoch, weil ich bisher keinen Schritt weiter
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
- Das Schulamt behauptet, daß es keine Lautstärke-Verstellmöglichkeit an
dem Klingel-Verstärker gibt
- der Schulträger kann / will nichts ändern weil keine Mittel zur
Verfügung stehen
- das Ordnungsamt meint es gibt in Mecklenburg Vorpommern keine
Festlegung die der o.g. aus Hessen entspricht, das normale
Ordnungswidrigkeitengesetz gäbe keine Handhabe...
Und wie nun weiter?
Es muß doch irgendwelche allgemeingültigen oder regional gültigen
Vorschriften geben, auf die man sich berufen kann?
Oder anders herum : Muß man sich eine Schulklingel (inzwischen ist es
eine Ganztagsschule) gefallen lassen, die durch das geschlossene Fenster
gleich laut / lauter als der eigene Wecker auf dem Nachttisch ist und
die man bei günstigen Bedingungen über mehr als einen kilometer hört?
Was ich noch nicht gemacht habe ist eine Anzeige, aber gegen wen
- gegen die Schule?
- gegen die Direktorin der Schule ?
- gegen den Schulträger (der scheinbar noch durch Falschauskünfte s.o.
glänzt)?
Warum gehst du nicht mal zu einem RA Fachrichtung Verwaltungsrecht oder
gehst zur StA und fragst dort mal nach? Du kannst eine Anzeige auch bei
der StA machen.
Was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun? Für Umwelt-/Lärmschutz sind
laut § 47e BImSchG die 'Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen
Behörden' zuständig. Du musst also erst mal heraus finden, welche
Behörde nach dem Recht /Deines/ Bundeslandes für Lärmemision zuständig
ist. Und an die musst Du Dich dann wenden. Im Zweifel fragst Du bei
Deinem Landesumweltministerium nach (Email, Telefon, ...).
Wobei ich weder sagen kann noch will, daß Du mit Deinem subjektiven
Empfinden der Lärmbelästigung tatsächlich auch objektiv Recht hast (von
'Recht bekommen' ganz zu schweigen). Gerade das Lärmempfinden ist sehr
subjektiv (wer hat z. B. /nicht/ schon erlebt, daß ihn sogar das Zirpen
einer Heuschrecke o. ä. laut vor kam).
Sorry, aber eine fortlaufende Lärmbelästigung, sogar an Sonn- und
Feiertagen obwohl eine Schule geschlossen ist und kein Unterricht
stattfindet... denk mal nach was irgendwann passiert wenn du fortlaufend
deinen NAchbarn mit lauten Geräuschen fortdauernd malträtierst. Aus
Ordnungswidrigkeit wird irgendwann strafbares vorsätliches Handeln. Und
das die Behörden uneinsichtig sind hast du doch wohl schon gemerkt. MfG theo
Stefan Koschke
2012-01-04 06:50:43 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Sorry, aber eine fortlaufende Lärmbelästigung, sogar an Sonn- und
Feiertagen obwohl eine Schule geschlossen ist und kein Unterricht
stattfindet... denk mal nach was irgendwann passiert wenn du fortlaufend
deinen NAchbarn mit lauten Geräuschen fortdauernd malträtierst. Aus
Ordnungswidrigkeit wird irgendwann strafbares vorsätliches Handeln. Und
das die Behörden uneinsichtig sind hast du doch wohl schon gemerkt. MfG theo
Am Wochenende ist die Klingel aus (das haben die ja hinbekommen), es geht um

a) um Ferienzeiten / Feiertage die scheinbar nicht programmiert werden
können (Unfähigkeit oder technisch jnicht möglich) und dann vergessen
wird, manuell abzuschalten

b) Lautsprecherdurchsagen (Herr Müller bitte zu Frau Meier ins
Sekretariat) bei denen auch immer wieder regelmäßig vergessen wird, die
Außenlautsprecher rauszunehmen

c) um die Lautstärke der Klingel allgemein zu Schulzeiten

Ciao
Stefan
Volker Tabeus
2012-01-05 07:36:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Am Wochenende ist die Klingel aus (das haben die ja hinbekommen), es geht um
b) Lautsprecherdurchsagen (Herr Müller bitte zu Frau Meier ins
Sekretariat) bei denen auch immer wieder regelmäßig vergessen wird, die
Außenlautsprecher rauszunehmen
c) um die Lautstärke der Klingel allgemein zu Schulzeiten
Wenn ich das richtig sehe, sind das alles elektronisch erzeugte bzw.
verstärkte Klangmittel, deren Betrieb gemäß Lärmschutz(-gesetz)
untersagt ist und somit gleich zu bewerten ist wie z.B. der Eismann mit
mechanischer Glocke (erlaubt) oder elektronischen Signalen (verboten).
Um diese geltenden Bestimmungen auszuhebeln müsste die Gemeinde /
Schulbehörde Sonderrechte besitzen.

Ob typisch und generell umsetzbar oder nicht: In meinem Wohnort (ca.
3500 Einwohner, 1 evangelische Kirche) hat ein Einwohner gegen die
sonntäglichen Frühglocken vor 10 Uhr geklagt bzw. Anzeige erstattet und
die Kirche darf seitdem erst ab 10 Uhr die Glocken zum 11 Uhr
Gottesdienst einschalten.

Es sollten also noch rechtliche Wege zur Verfügung stehen.

Gruß Volker
Oliver Jennrich
2012-01-03 14:22:09 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Post by Gerald Gruner
Ähm, dieser Schulgong fällt wohl locker unter "akustisches Signalgerät" und
darf daher nicht außerhalb hörbar sein.
: §6 Betrieb von akustischen Signal- und Alarmgeräten
: (1) Werksirenen sowie akustische Signal- und Alarmgeräte dürfen nur mit
: einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß sie außerhalb des Geländes,
: auf dem sie sich befinden, nicht unnötig störend wahrgenommen werden.
Post by Stefan Koschke
Ansonsten finde ich die Formulierung gut getroffen, daß es nur auf dem
betreffenden Gelände hörbar sein soll udn die Umgebung nicht stören darf.
Eben.
Post by Stefan Koschke
Das ist ein guter Anhaltspunkt zum weitergooglen...
Wieso reicht dir eine ziemlich eindeutige gesetzliche Bestimmung nicht
aus???
MfG
Gerald
Hallo Gerald,
ich hole den Thread noch mal hoch, weil ich bisher keinen Schritt
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
Das ist verständlich, der betreibt die Schule vermutlich nicht.
Post by Stefan Koschke
- Das Schulamt behauptet, daß es keine Lautstärke-Verstellmöglichkeit
an dem Klingel-Verstärker gibt
Das ist eigentlich unerheblich. Lautstärke-Vertellmöglichkeiten sind
Stand der Technik (insbesoundere solche auf Binärbasis,
umgangssprachlich auch "Aussschalter" genannt). *Falls* der Betrieb der
Schulklingel mit der Lautstärke nicht zulässig ist, dann muß sie
notfalls abgeschaltet werden.
Post by Stefan Koschke
- der Schulträger kann / will nichts ändern weil keine Mittel zur
Verfügung stehen
Auch das ist unerheblich. "Ich kann mich nicht rechtstreu verhalten, ich
habe nicht genug Geld" ist selten eine gute Einwendung.
Post by Stefan Koschke
- das Ordnungsamt meint es gibt in Mecklenburg Vorpommern keine
Festlegung die der o.g. aus Hessen entspricht, das normale
Ordnungswidrigkeitengesetz gäbe keine Handhabe...
*Das* hingegen ist ein Problem. Die o.g. LärmVO gilt selbst in Hessen
seit nunnmehr mehr als sechs Jahren nicht mehr. Das
Bundesimmissionsschutzgesetz kennt §22, in dem zumindest geregelt ist,
dass jeder Betreiber einer Anlage dafür sorgen muss dass

1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand
der Technik vermeidbar sind,

2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare
schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden
Post by Stefan Koschke
Und wie nun weiter?
Zur Not mit einer Klage gegen den Schulträger.
Post by Stefan Koschke
Es muß doch irgendwelche allgemeingültigen oder regional gültigen
Vorschriften geben, auf die man sich berufen kann?
Das BImschG.
Post by Stefan Koschke
Oder anders herum : Muß man sich eine Schulklingel (inzwischen ist es
eine Ganztagsschule) gefallen lassen, die durch das geschlossene
Fenster gleich laut / lauter als der eigene Wecker auf dem Nachttisch
ist und die man bei günstigen Bedingungen über mehr als einen
kilometer hört?
Die Frage ist zu subjektiv. Eine bessere Frage wäre: Muss man eine
Schulklingel akzeptieren, die sich ausserhalb von Gebäuden einen
Schallpegel L bewirkt.

Wie laut dein eigener Wecker ist, welche Schalldämmung deine
geschlossenen Fenster haben und wie weit man die Klingel bei günstigen
Bedingungen hört ist alles entweder dein Problem oder nebensächlich.

Also: i) Messen (lassen), ii) ermitteln (lassen), ob die Werte mit den
Grenzwerten die in der TA Lärm vorgegeben sind, kompatibel sind, iii)
falls nicht, Klage erheben, ggfls. Einstweilige Verfügung erwirken.

Zwischen ii) und iii) je nach Lust und Laune noch iia) einschieben:

iia) mit entsprechenden Werten und Grenzwerten bewaffnet, ein Gespräch
mit dem Schulträger und gffls. der lokalen Presse suchen.
--
Space - The final frontier
Ludger Averborg
2012-01-03 16:48:14 UTC
Permalink
On Tue, 03 Jan 2012 15:22:09 +0100, Oliver Jennrich
Post by Oliver Jennrich
Post by Stefan Koschke
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
Das ist verständlich, der betreibt die Schule vermutlich nicht.
Hätte ich jetzt doch vermutet. Hier in NRW tut er es mit Schulen in
öffentlicher Trägerschaft zumindest (seit der Bürgermeister auch
Verwaltungschef ist - wofür wir bis vor einiger Zeit noch einen
Stadtdirektor hatten).

l.
Gernot Griese
2012-01-03 18:25:29 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Stefan Koschke
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
Das ist verständlich, der betreibt die Schule vermutlich nicht.
Wer sonst? Hier in BW werden allgemeinbildende Schulen von der Gemeinde
betrieben, das heißt, diese stellt das Gebäude, die Haustechnik und das
technische Personal (Hausmeister + Sekretärinnen). Das Land stellt
lediglich das Lehrpersonal.

Gernot
Oliver Jennrich
2012-01-03 18:53:13 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Post by Oliver Jennrich
Post by Stefan Koschke
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
Das ist verständlich, der betreibt die Schule vermutlich nicht.
Wer sonst?
In MV? Landkreise und kreisfreie Städte. Die werden ggfls. in
Schulangelegenheiten durch den Landrat oder den (Ober-)bürgermeister
vertreten.

Aber an den zu schreiben ist in etwa so sinnvoll, wie sich bei Frau
Merkel über einen Steuerbescheid zu beschweren.

Es erweist sich oft als praktisch, Beschwerden an denjenigen zu richten,
der am dichtesten am Problem dran ist. Das erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerde etwas anderes widerfährt als der
Eingangsstempel.
Post by Gernot Griese
Hier in BW
Erstens ist in D das Bildungswesen bekanntlich Ländersache (weswegen
'hier in BW' kein besonders gutes Argument ist).
Post by Gernot Griese
werden allgemeinbildende Schulen von der Gemeinde betrieben,
Ja. Und die einzelnen Orte haben keinen Bürgermeister? Und was hat der
mit der Schule zu tun? Und wer ist bei Schulzentren zuständig?

Nein, sinnvoll ist es, die Beschwerde an das entsprechende Schulamt zu
schicken.
--
Space - The final frontier
Wolfgang May
2012-01-03 19:10:08 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Gernot Griese
Post by Oliver Jennrich
Post by Stefan Koschke
- der Bürgermeister fühlt sich nicht zuständig
Das ist verständlich, der betreibt die Schule vermutlich nicht.
Wer sonst?
In MV? Landkreise und kreisfreie Städte. Die werden ggfls. in
Schulangelegenheiten durch den Landrat oder den (Ober-)bürgermeister
vertreten.
Aber an den zu schreiben ist in etwa so sinnvoll, wie sich bei Frau
Merkel über einen Steuerbescheid zu beschweren.
Es erweist sich oft als praktisch, Beschwerden an denjenigen zu richten,
der am dichtesten am Problem dran ist.
Moeglich. In dem gegebenen Fall wurde jedoch bereits ueber die wenig
kooperative Reaktion des Schulleiters berichtet.
Post by Oliver Jennrich
Das erhöht die
Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerde etwas anderes widerfährt als der
Eingangsstempel.
Post by Gernot Griese
Hier in BW
Erstens ist in D das Bildungswesen bekanntlich Ländersache (weswegen
'hier in BW' kein besonders gutes Argument ist).
Post by Gernot Griese
werden allgemeinbildende Schulen von der Gemeinde betrieben,
Ja. Und die einzelnen Orte haben keinen Bürgermeister? Und was hat der
mit der Schule zu tun?
Traeger der Schule sind ueblicherweise die Gemeinden (Staedte, Doerfer).
Dein "Orte" ist kein juristischer Begriff, bedeutet aber doch wohl
dasselbe.
Der jeweilige Buergermeister ist die Person, die den Schultraeger
repraesentiert. Er kann sein Schreiben natuerich auch an "Gemeinde XY"
richten. Das Ergebnis ist dasselbe.
Post by Oliver Jennrich
Und wer ist bei Schulzentren zuständig?
Kreis, kreisfreie Staedte.
Post by Oliver Jennrich
Nein, sinnvoll ist es, die Beschwerde an das entsprechende Schulamt zu
schicken.
Voellig absurde Idee. Das Schulamt ist fuer das lehrende Personal
und die Aspekte im Bereich der Bildung zustaendig.
Schon der Hausmeister wird vom Schultraeger eingestellt.

Wolfgang
Alexander Goetzenstein
2012-01-06 08:24:00 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Wolfgang May
In dem gegebenen Fall wurde jedoch bereits ueber die wenig
kooperative Reaktion des Schulleiters berichtet.
wobei mir der Gedanke kommt, ob er sich damit nicht auch persönlich
einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat und mit einem
entsprechenden Bescheid zur Ordnung gerufen werden könnte. Vielleicht
würde dies dazu beitragen, seine künftige Kooperationsbereitschaft zu
fördern. Vielleicht wäre das der einfachste Weg?
--
Gruß
Alex
Gernot Griese
2012-01-03 20:21:04 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Nein, sinnvoll ist es, die Beschwerde an das entsprechende Schulamt zu
schicken.
Welches sich für nicht zuständig erklären und auf den Schulträger
verweisen wird.

Gernot
gUnther nanonüm
2011-10-31 17:53:32 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
Vor einiger Zeit wurde die Schul-Pausenklingel durch eine
Lautsprecheranlage mit einen Gong-Signal (so ähnlich wie im Kino : Ding,
dang, dong) ersetzt.
Die dafür an der Schule angebrachten Lautsprecher haben eine Lautstärke,
die selbst bei geschlossenen Fenstern morgens lauter ist als der eigene
Wecker im Schlafzimmer :-(
Die Anlage ist so laut, daß man nun die Schulklingel im Ort noch bis zu
einem Kilometer hört!
Da ja nun Lautsprecher vorhanden sind, werden die "natürlich" auch gleich
für diverse Durchsagen ("Herr Müller bitte ins Sekretariat", Frau Meier
bitte zu Herrn Schmitt"...) benutzt, natürlich in der gleichen Lautstärke
:-(((
Hi,
vermutlich ein Billigumbau. Normalerweise kriegt jeder Raum einen eigenen
Lautsprecher, eben um gewisse Zonen geringer Belästigung zu erzielen.
Vermutlich hat man aber einfach ein paar Außenlautsprecher und welche auf
dem Gang installiert, das "reicht" dann, daß man es überall hört. Ist ne
Preisfrage.
Post by Stefan Koschke
Ein Versuch, die Schulleitung dazu zu bewegen, die Anlage leiser zu
stellen, wurde rigeros abgelehnt!
Dann würde man bei geschlossenen Fenstern wohl in vielen Räumen nix mehr
davon hören. Und die diversen Speaker sind einfach parallel, einer leise,
alle leise.
Post by Stefan Koschke
Nun suche ich nach hilfreichen Tips, welche Vorschriften / Normen /
Gesetze man der Schule vorlegen könnte, um doch noch ein Einlenken zu
erreichen.
Schallschutz...und den Träger der Schule. Staatlich? Irgendwer hat das Ding
ja installiert und bezahlt. So wie es klingt, hat die Anlage einen schweren
Mangel und kann reklamiert werden.
Post by Stefan Koschke
Der aktuelle Zustand ist mehr als unbefriedigend, zumal dann auch noch an
Feiertagen vergessen wird, das Ganze abzuschalten, so daß man auch an
solchen Tagen im 3/4h Takt "terrorisiert" wird.
Das nun wiederum ist eine Frage des "Hausmeisters". Hat die Schule keinen?
Post by Stefan Koschke
Gibt es irgendwelche Hinweise Eurerseits?
Bürgermeister, Landrat, Schulrat...Stunk machen.
--
mfg,
gUnther
Peter Flachsbauer
2011-11-01 18:47:02 UTC
Permalink
Post by Stefan Koschke
Hallo zusammen,
falls ich hier falsch bin, bitte gebt mir einen Tip wo mein Problem
besser aufgehoben ist :-)
Wir sind Anwohner in der Nähe einer Schule (Luftlinie ca. 300m).
Vor einiger Zeit wurde die Schul-Pausenklingel durch eine
Lautsprecheranlage mit einen Gong-Signal (so ähnlich wie im Kino : Ding,
dang, dong) ersetzt.
Die dafür an der Schule angebrachten Lautsprecher haben eine Lautstärke,
die selbst bei geschlossenen Fenstern morgens lauter ist als der eigene
Wecker im Schlafzimmer :-(
Die Anlage ist so laut, daß man nun die Schulklingel im Ort noch bis zu
einem Kilometer hört!
Da ja nun Lautsprecher vorhanden sind, werden die "natürlich" auch
gleich für diverse Durchsagen ("Herr Müller bitte ins Sekretariat", Frau
Meier bitte zu Herrn Schmitt"...) benutzt, natürlich in der gleichen
Lautstärke :-(((
Ein Versuch, die Schulleitung dazu zu bewegen, die Anlage leiser zu
stellen, wurde rigeros abgelehnt!
Nun suche ich nach hilfreichen Tips, welche Vorschriften / Normen /
Gesetze man der Schule vorlegen könnte, um doch noch ein Einlenken zu
erreichen.
Die recherchiert die Schule für Dich, wenn Du ein Minarett simulierst,
das im Namen Allahs des Allmächtigen zu den im Heiligen Koran vorgesehenen
Uhrzeiten dafür sorgt, dass für ein Viertelstündchen jeglicher Unterricht
akustisch unmöglich wird.
Allaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah o akbarrrr!!!!!!!!!!

Oder Du beschallst die Schule mit absolut gleichen Signalen und
Durchsagen nach Deinen eigenen Vorstellungen. Wenn dauernd der Unterricht
viel früher endet als geplant und dauernd irendwelche Lehrer beim
Schulleiter 'reinschneien, die er gar nicht gerufen hat, wird das wohl
nicht folgenlos bleiben. Oder - nehmen wir an, die Schulleiterin heißt
Pätzold - Du beschallst nach jeder Durchsage die Schule mit
"Frau Pätzold, bitte dringend ins Marktleiterbüro!!!!"

Eine PA-Anlage für sowas müsste vielleicht irgendwo zu mieten sein.

Peter
Stefan Koschke
2011-11-02 07:54:46 UTC
Permalink
Am 01.11.2011 19:47, schrieb Peter Flachsbauer:
...
Post by Peter Flachsbauer
Die recherchiert die Schule für Dich, wenn Du ein Minarett simulierst,
das im Namen Allahs des Allmächtigen zu den im Heiligen Koran vorgesehenen
Uhrzeiten dafür sorgt, dass für ein Viertelstündchen jeglicher Unterricht
akustisch unmöglich wird.
Allaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah o akbarrrr!!!!!!!!!!
das ginge mit zu weit :-)
Post by Peter Flachsbauer
Oder Du beschallst die Schule mit absolut gleichen Signalen und
Durchsagen nach Deinen eigenen Vorstellungen. Wenn dauernd der Unterricht
viel früher endet als geplant und dauernd irendwelche Lehrer beim
Schulleiter 'reinschneien, die er gar nicht gerufen hat, wird das wohl
nicht folgenlos bleiben. Oder - nehmen wir an, die Schulleiterin heißt
Pätzold - Du beschallst nach jeder Durchsage die Schule mit
"Frau Pätzold, bitte dringend ins Marktleiterbüro!!!!"
Eine PA-Anlage für sowas müsste vielleicht irgendwo zu mieten sein.
an solch eine Aktion hatte ich auch schon gedacht, da ich aber der
meinung bin, daß das was die Schule da macht nicht rechtens ist, wollte
ich mich da nicht auch noch ins Unrecht setzen.

Ciao
Stefan
Georg Wieser
2014-07-19 19:06:30 UTC
Permalink
Post by Peter Flachsbauer
Die recherchiert die Schule für Dich, wenn Du ein Minarett simulierst,
das im Namen Allahs des Allmächtigen zu den im Heiligen Koran vorgesehenen
Uhrzeiten dafür sorgt, dass für ein Viertelstündchen jeglicher Unterricht
akustisch unmöglich wird.
Allaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaah o akbarrrr!!!!!!!!!!
Oder Du beschallst die Schule mit absolut gleichen Signalen und
Durchsagen nach Deinen eigenen Vorstellungen. Wenn dauernd der Unterricht
viel früher endet als geplant und dauernd irendwelche Lehrer beim
Schulleiter 'reinschneien, die er gar nicht gerufen hat, wird das wohl
nicht folgenlos bleiben. Oder - nehmen wir an, die Schulleiterin heißt
Pätzold - Du beschallst nach jeder Durchsage die Schule mit
"Frau Pätzold, bitte dringend ins Marktleiterbüro!!!!"
Eine PA-Anlage für sowas müsste vielleicht irgendwo zu mieten sein.
Peter
Das nenne ich mal kreativen Protest ;-)
m***@thomasfoerster.de
2014-07-18 12:37:56 UTC
Permalink
Hat es denn was genützt?
Wir haben seit diesem Schuljahr das gleiche Problem, bis auf die Durchsagen. Die Schulleiterin meinte, Außen- und Innenlautsprecher verschieden einzustellen ginge nicht. (heutzutage!!) Und wenn die Klingel respektive der Gong leiser gestellt würde, hörten die Kinder sie nicht. ! Ich höre sie bei geschlossenen Fenstern...

Grüße aus Sachsen
Dorothee Hermann
2014-07-18 14:12:12 UTC
Permalink
Post by m***@thomasfoerster.de
Hat es denn was genützt?
Wem antwortest Du?
Oder beziehst Du Dich auf einen alten Thread, Anfang 31.10.*2011*:
http://de.soc.recht.misc.narkive.com/iMGG5IC8/lautstarke-schulklingel

Ob das noch jemand liest und Dir antwortet?
Mach doch einen neuen Thread auf mit der Schilderung Deines Problems.


Dorothee
Post by m***@thomasfoerster.de
Wir haben seit diesem Schuljahr das gleiche Problem, bis auf die Durchsagen. Die Schulleiterin meinte, Außen- und Innenlautsprecher verschieden einzustellen ginge nicht. (heutzutage!!) Und wenn die Klingel respektive der Gong leiser gestellt würde, hörten die Kinder sie nicht. ! Ich höre sie bei geschlossenen Fenstern...
Grüße aus Sachsen
Thomas Rachel
2014-07-18 15:37:18 UTC
Permalink
Post by m***@thomasfoerster.de
Hat es denn was genützt?
Wir haben seit diesem Schuljahr das gleiche Problem, bis auf die Durchsagen. Die Schulleiterin meinte, Außen- und Innenlautsprecher verschieden einzustellen ginge nicht. (heutzutage!!) Und wenn die Klingel respektive der Gong leiser gestellt würde, hörten die Kinder sie nicht. ! Ich höre sie bei geschlossenen Fenstern...
Grüße aus Sachsen
Meinst Du nicht, beim Antworten auf ein derart altes Posting, das bei
den meisten Benutzern expired sein dürfte, wäre wenigstens ein bißchen
Quoting angesagt? Längst nicht jeder benutzt Google Groups.


Thomas
Martin Gerdes
2014-07-18 23:00:01 UTC
Permalink
Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
Meinst Du nicht, beim Antworten auf ein derart altes Posting, das bei
den meisten Benutzern expired sein dürfte, wäre wenigstens ein bißchen
Quoting angesagt?
Nein, das meint er nicht, schließlich ist er Googler. Der kann mit den
Begriffen "Newsgroup", "expired" und "Quoting" überhaupt nichts
anfangen.
Post by Thomas Rachel
Längst nicht jeder benutzt Google Groups.
Auch das kann er sich nicht vorstellen.
bjkaup
2014-07-19 08:40:07 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
Meinst Du nicht, beim Antworten auf ein derart altes Posting, das bei
den meisten Benutzern expired sein dürfte, wäre wenigstens ein bißchen
Quoting angesagt?
Nein, das meint er nicht, schließlich ist er Googler. Der kann mit den
Begriffen "Newsgroup", "expired" und "Quoting" überhaupt nichts
anfangen.
Post by Thomas Rachel
Längst nicht jeder benutzt Google Groups.
Auch das kann er sich nicht vorstellen.
Viele Inhalte der Google Groups sind aus Newsgroups per Robot
gerendered, werden undatiert unter diversen Themen eingestellt und
entfalten dann ein Eigenleben mit z.T. umfangreichen Neu-threads, die
mit dem Ursprung nichts mehr gemein haben. Durch einen Softwarefehler
bei den Geleebohnen werden Beiträge zu den Google Groups gelegentlich
auch in Newsgroups sichtbar, was die Absender nicht wissen oder merken.
Antworten in den Newsgroups auf solche Irrläufer kommen in der Google
Group in der Regel nicht an.
mfg
bjk

btw: gerade zu Spezialthemen gibt es neben dem Usenet zusätzliche
Netzwerke. Auch da werden oft gerenderte Inhalte eingestellt, die zu
Nachfragen auf jahrzehntealte posts führen.
Dorothee Hermann
2014-07-19 09:51:14 UTC
Permalink
Post by bjkaup
Viele Inhalte der Google Groups sind aus Newsgroups per Robot
gerendered, werden undatiert unter diversen Themen eingestellt und
entfalten dann ein Eigenleben mit z.T. umfangreichen Neu-threads, die
mit dem Ursprung nichts mehr gemein haben. Durch einen Softwarefehler
bei den Geleebohnen werden Beiträge zu den Google Groups gelegentlich
auch in Newsgroups sichtbar, was die Absender nicht wissen oder merken.
Antworten in den Newsgroups auf solche Irrläufer kommen in der Google
Group in der Regel nicht an.
Tatsächlich? Dachte ich nicht, danke für die Erklärung, Bernd. Ich kenne
es nur von Bildern, Videos.
Post by bjkaup
btw: gerade zu Spezialthemen gibt es neben dem Usenet zusätzliche
Netzwerke. Auch da werden oft gerenderte Inhalte eingestellt, die zu
Nachfragen auf jahrzehntealte posts führen.
Und dann würde der OP auch auf
In-Reply-To: <4eae63fd$0$6537$***@newsspool4.arcor-online.net>
antworten, wie jetzt geschehen?

Und das führt zu zwei Beiträgen, die beide ein deutliches Datum tragen?
https://www.google.de/search?sourceid=mozclient&ie=utf-8&oe=utf-8&q=4eae63fd%240%246537%249b4e6d93%40newsspool4.arcor-online.net&gws_rd=ssl


Dorothee
Martin Gerdes
2014-07-20 10:00:05 UTC
Permalink
Post by bjkaup
Post by Martin Gerdes
Post by Thomas Rachel
Meinst Du nicht, beim Antworten auf ein derart altes Posting, das bei
den meisten Benutzern expired sein dürfte, wäre wenigstens ein bißchen
Quoting angesagt?
Nein, das meint er nicht, schließlich ist er Googler. Der kann mit den
Begriffen "Newsgroup", "expired" und "Quoting" überhaupt nichts
anfangen.
Post by Thomas Rachel
Längst nicht jeder benutzt Google Groups.
Auch das kann er sich nicht vorstellen.
Viele Inhalte der Google Groups sind aus Newsgroups per Robot
gerendered, werden undatiert unter diversen Themen eingestellt und
entfalten dann ein Eigenleben mit z.T. umfangreichen Neu-threads, die
mit dem Ursprung nichts mehr gemein haben.
Hast Du dafür ein Beispiel parat?

Google übernimmt schon seit langer Zeit Usenetgruppen unter gleichem
Namen. Wer über Google am Usenet teilnimmt, bekommt die hiesigen
Postings präsentiert und kann auch antworten. Das einzige, was ihm
unverständlicherweise vorenthalten wird, ist das Threading. Wenn er aber
auf ein bestimmtes Posting antwortet, erscheint es im Usenet an
korrekter Stelle im Baum.

Die Formatierung von Googler-Beiträgen ist allerdings unterirdisch.
Post by bjkaup
Durch einen Softwarefehler bei den Geleebohnen
Was sind "Geleebohnen" in diesem Zusammenhang?
Post by bjkaup
werden Beiträge zu den Google Groups gelegentlich auch in Newsgroups
sichtbar, was die Absender nicht wissen oder merken.
Antworten in den Newsgroups auf solche Irrläufer kommen in der Google
Group in der Regel nicht an.
Du sprichst in Rätseln.

Unser OP (so sieht das für uns Usenetizen aus) hat ohne jegliches Zitat
ein Antwort auf einen Uraltthread geschrieben. Davon hat unsereiner
natürlich nichts, weil das Vorposting längst im digitalen Nirwana ist
(und Google ja nicht mehr als Archiv taugt). Er sieht aber unsere
Antworten ganz normal (die ihn in der uns unbekannten Sache natürlich
nicht weiterbringen können). Das macht aber nix, er wird schon gemerkt
haben, daß er hier in einer völlig unforenhaften, für ihn fremden
Umgebung gelandet ist. Ich rechne nicht damit, daß er sich nochmal
meldet.
Post by bjkaup
btw: gerade zu Spezialthemen gibt es neben dem Usenet zusätzliche
Netzwerke. Auch da werden oft gerenderte Inhalte eingestellt, die zu
Nachfragen auf jahrzehntealte posts führen.
Eine vernünftige Forensoftware weist einen Poster mindestens darauf hin,
daß er gerade vorhat, einen Beitrag zu einem Altthread zu schreiben,
manche Forensoftware unterbindet das Posten in Threads, bei denen das
letzte Posting ein konfigurierbares Alter überschritten hat.

Loading...