Peter Müller
2014-04-28 05:07:41 UTC
Mein örtlicher Augenarzt hat mir eine Überweisung für eine ambulante
Untersuchung in einer Augenklinik ausgestellt. Nach eigener Aussage hat er
selbst in einem bestimmten Fall keine Möglichkeit für eine sichere Diagnose.
Die Klink ist ca. 80 km von meinem Wohnort entfernt.
Mit dem eigenen Auto darf ich nicht fahren, weil eine Pupillenweitstellung
durch Tropfen das Sehvermögen für einige Stunden beeinträchtigen wird.
Öffentliche Verkehrsmittel kann ich auch nicht nutzen, da ich gehbehindert bin
(Kennzeichen G). Bleibt nur das Taxi. Das werden so ungefähr 250 € werden, hin
und zurück.
Meine Krankenkasse (Barmer-GEK) sagt, sie dürfe aufgrund gesetzlicher Vorgaben
die Fahrtkosten nicht übernehmen. Ist diese Aussage so richtig und gibt es da
keine Härtefallregelungen? Gibt es evtl. doch Kassen, die dies als freiwillige
Leistung übernehmen? Oder muss man als kleiner Rentner dann eben auf eine
ärztlich angeordnete Untersuchung verzichten?
Gruß
Peter
Untersuchung in einer Augenklinik ausgestellt. Nach eigener Aussage hat er
selbst in einem bestimmten Fall keine Möglichkeit für eine sichere Diagnose.
Die Klink ist ca. 80 km von meinem Wohnort entfernt.
Mit dem eigenen Auto darf ich nicht fahren, weil eine Pupillenweitstellung
durch Tropfen das Sehvermögen für einige Stunden beeinträchtigen wird.
Öffentliche Verkehrsmittel kann ich auch nicht nutzen, da ich gehbehindert bin
(Kennzeichen G). Bleibt nur das Taxi. Das werden so ungefähr 250 € werden, hin
und zurück.
Meine Krankenkasse (Barmer-GEK) sagt, sie dürfe aufgrund gesetzlicher Vorgaben
die Fahrtkosten nicht übernehmen. Ist diese Aussage so richtig und gibt es da
keine Härtefallregelungen? Gibt es evtl. doch Kassen, die dies als freiwillige
Leistung übernehmen? Oder muss man als kleiner Rentner dann eben auf eine
ärztlich angeordnete Untersuchung verzichten?
Gruß
Peter