Post by Uwe BuschhornPost by Claus Färber"Ich garantiere dafür, dass das Gerät ein Triband-Handy ist."
Aha, dann halten wir erstmal fest, daß eine Artikelbeschreibung
selbstverständlich auch eine Beschaffenheitsgarantie sein kann. Das
hattest Du ja bestritten.
Nein, eigentlich nicht.
Nur das Wort "Artikelbeschreibung" ist nicht eindeutig; damit kann
sowohl die bloße Beschreibung des Artikels, also die Angabe der Soll-
Beschaffenheit, als auch das vollständige Angebot inkl. AGB, Garantie-
versprechen, Widerrufsbelehrungen, etc. sein.
Die Aussage: "Eine Artikelbeschreibung kann eine Beschaffenheitsgarantie
sein" ist aber immer falsch; richtig wäre: "Eine Artikelbeschreibung
kann eine Beschaffenheitsgarantie _enthalten_".
Post by Uwe BuschhornUnd woher willst Du wissen, daß der VK nicht so etwas geschrieben hat?
Oder daß im Rahmen einer Nachfrage des OP nicht entsprechend
geantwortet wurde?
So etwas würde normalerweise erwähnt werden. Es wäre schon sehr unge-
wöhnlich, wenn der Poster vergessen hätte, derartige nicht ganz leicht
zu übersehende Punkte zu erwähnen.
Oder soll man vorsichtshalber immer nachfragen, ob er nicht auch
minderjährig, geisteskrank, oder Marsianer ist?
Post by Uwe Buschhornalles klar - einen Anwalt muß man also zwar bezahlen, aber besser und
richtiger wäre eine kostenlose Frage im Usenet gewesen.
Nicht automatisch. Hier wird ja auch die falsche Meinung vertreten --
und woher kann der Poster wissen, wer nun recht hat?
Post by Uwe BuschhornSind RAs nicht verantwortlich für ihr Geschreibsel?
Ja, das ist einer der Vorteile, wenn man einen Anwalt fragt. Das wird
aber meistens übersehen und erst, wenn man dann im Usenet oder von
Google die falsche Antwort erhalten (oder sie falsch interpretiert hat!)
und damit gehörig auf die Nase gefallen ist, stellt man fest, dass das
Geld für einen Anwalt (inkl. dessen Haftpflichtversicherung) vielleicht
doch gut angelegt gewesen wäre.
Außerdem weiß ein Anwalt eher, wie er Fehler wieder ausbügelt.
Post by Uwe BuschhornWir hatten hier nämlich kürzlich einen Thread, in dem über das böse
Usenet mit seinen unqualifizierten Aussagen gelästert wurde. Ein User
meinte sogar, daß wir uns hier alle strafbar machen - weil nämlich nur
ein überbezahlter RA korrekte Aussagen machen kann.
Von können war hoffentlich nicht die Rede. Auch ein Professor mit zehn
Ehrendoktortiteln darf keine geschäftsmäßige Rechtsberatung machen (von
bestimmten Ausnahmen wie der Strafverteidigung durch einen Strafrechts-
professor mal abgesehen).
Es gibt aber auch gute Gründe, warum selbst der beste Anwalt Fragen, die
mit "Du bist doch Jurist..." beginnen, nur sehr zögerlich beantwortet.
Und die sind nicht unbedingt finanzieller Natur, sondern liegen darin,
dass man in vielen Fällen sich erst ein umfassendes Bild vom Sachverhalt
machen muss.
Post by Uwe BuschhornPost by Claus FärberDa sieht man, wass eine Rechtsberatung für 15 ? wert ist... Abgesehen
davon ist mit den wenigen Angaben - der Anwalt hat nicht mal das
Angebot gesehen - ohnehin keine seriöse Beratung möglich.
Aber kassiert und die Frage angenommen hat er. Hätte er ja nicht tun müssen.
Tja, das ist wohl das Problem: Die Fragen werden vom schnellsten Anwalt
beantwortet, nicht vom kompetentesten.
Post by Uwe BuschhornIch möchte dann einfach mal als Fazit behaupten, daß es gerade NGs wie
diese hier sind, die durch ihre "selbstreinigenden Eigenschaften", die
in einem basisdemokratischen Netz zwangsläufig entstehen, letztlich die
besten Ergebnisse bringen.
Auch das Usenet hat - neben der Frage, wer denn nun Recht hat - ähnliche
Probleme: Der Fall wird anonymisiert und allgemein beschrieben; es
können wichtige Unterlagen fehlen (das Problem des Posters, die Frage
wird so diskutiert/beantwortet, wie er gestellt wurde).
Post by Uwe BuschhornUnd Deine - wie ich finde - korrekten Einschätzungen bzgl. der RAs und
deren Ausbildung rechtfertigt einmal mehr die Abschaffung des
Rechtsberatungsgesetzes.
Das Rechtsberatungsgesetz ist m.E. wirklich nicht notwendig; wie schon
alleine die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Da geht es letztlich
nur um die Pfründe bei außergerichtlichen Beratungen.
Claus