Christian Poll
2010-07-28 20:41:56 UTC
Hallo,
angenommen sei folgender Fall, der vermutlich ehe noch so gut
wie nie eingetreten ist. Aber es interessiert mich halt...
Gehen wir davon aus, jemand mietet ein Haus. Der Mieter hat
eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche
die Haftung für verursachte Schäden an gemieteten Häusern
und Wohnungen explizit *einschließt*.
Nun geht der Mieter her und stellt von mir aus ein riesen
Wasserbett in die Mitte des Raumes oder von mir aus ein
großes Aquarium, das über eine Tonne wiegt.
Darauf verbiegt sich die Decke, was dem Mieter nicht
auffällt und bricht von mir aus ein, während er auf
Arbeit ist. Also immerhin kein Personenschaden. Aber das
Haus des Vermieters ist eben halb Schrott.
Nun könnte man anbringen, dass die Versicherung den
Wasserschaden durch große Aquarien oder Wasserbetten
nicht mitversichert hat. Aber das ist ja kein Problem. Der
Schaden betrifft ja nicht die Überflutung, die zwangsläufig
folgte, indem das Wasserbett oder Aquarium ein Stockwerk
tiefer landete. Gehen wir einfach in dieser Situation aus,
der dabei mit entstandene Wasserschaden sei "nebensächlich" ;-)
Bezahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters auf diese
Weise verursachte Schäden? Deckungssummen in den
Privathaftpflichtversicherungsverträgen betragen meist mehrere
Millionen für Sachschäden. So dass es für die Regulierung des
Schadens wohl reichen würde.
Aber werden solche Schäden tatsächlich auch bezahlt?
Grüße
Christian
angenommen sei folgender Fall, der vermutlich ehe noch so gut
wie nie eingetreten ist. Aber es interessiert mich halt...
Gehen wir davon aus, jemand mietet ein Haus. Der Mieter hat
eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche
die Haftung für verursachte Schäden an gemieteten Häusern
und Wohnungen explizit *einschließt*.
Nun geht der Mieter her und stellt von mir aus ein riesen
Wasserbett in die Mitte des Raumes oder von mir aus ein
großes Aquarium, das über eine Tonne wiegt.
Darauf verbiegt sich die Decke, was dem Mieter nicht
auffällt und bricht von mir aus ein, während er auf
Arbeit ist. Also immerhin kein Personenschaden. Aber das
Haus des Vermieters ist eben halb Schrott.
Nun könnte man anbringen, dass die Versicherung den
Wasserschaden durch große Aquarien oder Wasserbetten
nicht mitversichert hat. Aber das ist ja kein Problem. Der
Schaden betrifft ja nicht die Überflutung, die zwangsläufig
folgte, indem das Wasserbett oder Aquarium ein Stockwerk
tiefer landete. Gehen wir einfach in dieser Situation aus,
der dabei mit entstandene Wasserschaden sei "nebensächlich" ;-)
Bezahlt die Haftpflichtversicherung des Mieters auf diese
Weise verursachte Schäden? Deckungssummen in den
Privathaftpflichtversicherungsverträgen betragen meist mehrere
Millionen für Sachschäden. So dass es für die Regulierung des
Schadens wohl reichen würde.
Aber werden solche Schäden tatsächlich auch bezahlt?
Grüße
Christian