Discussion:
Amazon - Garantie bei Weiterverkauf
(zu alt für eine Antwort)
Knut Krüger
2014-11-18 16:46:04 UTC
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Hallo zusammen,

Technisches Gerät wurde wegen Fehlkauf weiterverkauft:

Beim Garantiefall:
Hersteller sagt: Garantieabwicklung über Verkäufer (Amazon):

Amazon hat mir gerade klargemacht, dass sie keinen Vertrag mit mir
haben. Das mag schon sein, und dass ich falls das Gerät mehrfach
verkauft worden ist, alle Zwischenstationen für den Garantieanspruch
durchlaufen muss.

Wenn ich also Pech habe sitzt davon einer ein und ein hat einen
Offenbarungseid mit Kontenpfändung.

Das beste ist aber dass Sie Das Geld bei einer Rückabwicklung, falls das
Gerät nicht repariert werden kann zum Amazonkunden überweisen.

Also wenn ich Pech habe einen mit Offenbarungseid und Kontenpfändung.
Auf die Frage wie ich dann zu meinem Geld komme meinten sie das ist
Privatsache...


Irgendwie hänge ich in der Luft, da ja Amanzon das Gerät annehmen würde,
so wie es der Hersteller fordert.

Grüße Knut
David Seppi
2014-11-18 16:58:04 UTC
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Post by Knut Krüger
Amazon hat mir gerade klargemacht, dass sie keinen Vertrag mit mir
haben. Das mag schon sein, und dass ich falls das Gerät mehrfach
verkauft worden ist, alle Zwischenstationen für den Garantieanspruch
durchlaufen muss.
Kann es sein, daß Du Garantie mit Gewährleistung verwechselst?
--
David Seppi
1220 Wien
Knut Krüger
2014-11-18 17:17:15 UTC
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Post by David Seppi
Post by Knut Krüger
Amazon hat mir gerade klargemacht, dass sie keinen Vertrag mit mir
haben. Das mag schon sein, und dass ich falls das Gerät mehrfach
verkauft worden ist, alle Zwischenstationen für den Garantieanspruch
durchlaufen muss.
Kann es sein, daß Du Garantie mit Gewährleistung verwechselst?
Möglich. also andere Fragestellung:

hab ich irgendeinen gesetzlichen Anspruch das das Gerät repariert wird?
Kann in DE dieser Anspruch auf den Erstkäufer eingeschränkt sein?
Wenn ja wie finde ich das heraus?

Grüße Knut
Sender
2014-11-18 17:50:04 UTC
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Der gewerbliche Händler übernimmt eine Gewährleistung für an private Kunden verkaufte Ware.
Die Gewährleistung gilt nicht für den Kunden, sondern für die Ware.
Also musst du dich an den Verkäufer wenden. Amazon ist (wie eBay) in diesem Falle
wahrscheinlich nur die Handelsplattform und nicht der Verkäufer!
Ludger Averborg
2014-11-18 18:39:09 UTC
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On Tue, 18 Nov 2014 18:50:04 +0100, Sender
Post by Sender
Der gewerbliche Händler übernimmt eine Gewährleistung für an private Kunden verkaufte Ware.
Mir ist jetzt nicht so richtig klar, woraus hervorgeht, dass
das nur für einen gewerblichen Händler bzw private Kunden
gilt. Das BGB spricht nur von Verkäufer bzw Käufer. Und auch
der Begriff Gewährleistung wird nicht mehr verwendet sondern
Mängelhaftung.
Post by Sender
Die Gewährleistung gilt nicht für den Kunden, sondern für die Ware.
Also musst du dich an den Verkäufer wenden.
l.
Ronald Becker
2014-11-18 19:20:35 UTC
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"Ludger Averborg" schrieb
Post by Ludger Averborg
Und auch
der Begriff Gewährleistung wird nicht mehr verwendet sondern
Mängelhaftung.
Es gibt zwar Unterschiede zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform, aber
warum man heute nicht mehr Gewährleistung sagen darf, verstehe ich nicht.
--
R.B.
Ludger Averborg
2014-11-18 21:44:17 UTC
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On Tue, 18 Nov 2014 20:20:35 +0100, "Ronald Becker"
Post by Ronald Becker
"Ludger Averborg" schrieb
Post by Ludger Averborg
Und auch
der Begriff Gewährleistung wird nicht mehr verwendet sondern
Mängelhaftung.
Es gibt zwar Unterschiede zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform, aber
warum man heute nicht mehr Gewährleistung sagen darf, verstehe ich nicht.
Sagen darf man das natürlich noch, und meist wird man damit
auch richtig verstanden. Im einschlägigen Gesetzestext wird
dieser Begriff aber nicht mehr verwendet.

l.
Ronald Becker
2014-11-28 07:41:31 UTC
Permalink
"Ludger Averborg" schrieb
Post by Ludger Averborg
Post by Ronald Becker
Es gibt zwar Unterschiede zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform, aber
warum man heute nicht mehr Gewährleistung sagen darf, verstehe ich nicht.
Sagen darf man das natürlich noch, und meist wird man damit
auch richtig verstanden. Im einschlägigen Gesetzestext wird
dieser Begriff aber nicht mehr verwendet.
Das BGB kennt den Begriff weiterhin und dass sich aus ihm zwangsläufig ein
eigenständiges Haftungsregime ergeben soll im Gegensatz zum Begriff der
Mängelhaftung, kann ich nicht wirklich erkennen. Richtig mag wohl sein, dass
dem Begriff der Gewährleistung ursprünglich eine besondere Bedeutung
zugeschrieben wurde, die mit der Schuldrechtsreform aufgegeben wurde. Ja,
nun... *shrug*
--
R.B.
Sender
2014-11-19 20:15:10 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Sender
Der gewerbliche Händler übernimmt eine Gewährleistung für an private Kunden verkaufte Ware.
Mir ist jetzt nicht so richtig klar, woraus hervorgeht, dass
das nur für einen gewerblichen Händler bzw private Kunden
gilt.
Das "nur" stammt von dir, nicht von mir.
Post by Ludger Averborg
Das BGB spricht nur von Verkäufer bzw Käufer.
§ 474 BGB unterscheidet zwischen Verbraucher und Unternehmer.
Es gibt halt kleine Unterschiede zwischen B2C und B2B-Geschäften.
Post by Ludger Averborg
Und auch
der Begriff Gewährleistung wird nicht mehr verwendet sondern
Mängelhaftung.
Jo, im Gesetzestext steht Mängelhaftung, wodurch aber der Begriff Gewährleistung
nicht falsch wird.

JMS
Knut Krüger
2014-11-18 20:05:37 UTC
Permalink
Post by Sender
Der gewerbliche Händler übernimmt eine Gewährleistung für an private
Kunden verkaufte Ware.
Die Gewährleistung gilt nicht für den Kunden, sondern für die Ware.
Also musst du dich an den Verkäufer wenden. Amazon ist (wie eBay) in diesem Falle
wahrscheinlich nur die Handelsplattform und nicht der Verkäufer!
Leider nein, diese Gerät ist von Amazon verkauft worden. Bei den meisten
(kleinen) Händlern gibt es überhaupt kein Problem wenn man nicht der
Käufer ist sondern mit Rechnung (an jemanden anderen) und der Ware kommt.

und da haben viele Probleme mit, wie man bei Google sieht:
http://tinyurl.com/ocvkh6c
w***@web.de
2014-11-18 17:53:33 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Knut Krüger
Wenn ja wie finde ich das heraus?
Mit Hilfe einer der bekannten Suchmaschinen. Dann findest du u.a. folgendes:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf---f80378.html
Helmut Wabnig
2014-11-18 19:47:16 UTC
Permalink
Post by Knut Krüger
Hallo zusammen,
Amazon hat mir gerade klargemacht, dass sie keinen Vertrag mit mir
haben. Das mag schon sein, und dass ich falls das Gerät mehrfach
verkauft worden ist, alle Zwischenstationen für den Garantieanspruch
durchlaufen muss.
Wenn ich also Pech habe sitzt davon einer ein und ein hat einen
Offenbarungseid mit Kontenpfändung.
Das beste ist aber dass Sie Das Geld bei einer Rückabwicklung, falls das
Gerät nicht repariert werden kann zum Amazonkunden überweisen.
Also wenn ich Pech habe einen mit Offenbarungseid und Kontenpfändung.
Auf die Frage wie ich dann zu meinem Geld komme meinten sie das ist
Privatsache...
Irgendwie hänge ich in der Luft, da ja Amanzon das Gerät annehmen würde,
so wie es der Hersteller fordert.
Grüße Knut
Wenn man bei Amazon kauft, kauft man oft nicht bei Amazon
(schöner Spiegelsatz)
sondern bei einem Händler der über Amazon erreicht wird
und dich beliefert. Ich bezahle auch dem Händler und nicht Amazon.
Blöd ist das bei antiquarischen Büchern, die ich über Amazon finde und
dann sagt der Händler er beliefert nicht Österreich. Deshalb weiß ich
das.

w.
Stefan Schmitz
2014-11-18 20:35:12 UTC
Permalink
Post by Knut Krüger
Amazon hat mir gerade klargemacht, dass sie keinen Vertrag mit mir
haben.
Hat dir der Verkäufer seine Mängelrechte abgetreten? Das sollte beim Weiterverkauf
von Neuware unter Privatleuten eigentlich immer verlangt werden.

Wenn nicht, kann Amazon dir nicht helfen. Vielleicht tritt der Vk die Rechte
auch jetzt noch ab, wenn du ihn darum bittest.

Wenn ja, was sagt Amazon zu abgetretenen Rechten?
Knut Krüger
2014-11-19 09:14:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wenn nicht, kann Amazon dir nicht helfen. Vielleicht tritt der Vk die Rechte
auch jetzt noch ab, wenn du ihn darum bittest.
Es gibt, wenn ich das richtig gelesen habe schon urteile
Post by Stefan Schmitz
Wenn ja, was sagt Amazon zu abgetretenen Rechten?
Amazon sagt, dass die ein Kundenkonto betrifft, darin sind die
Kundendaten und die Kaufdaten gespeichert und sie können die Daten
nicht transferieren. Mir Auskunft über fremde Kundenkonten geben ginge
gar nicht, was ich ja auch nicht wollte ...

Ich frage jetzt mal beim Hersteller MSI (es ist ein High end
Grafikkarte) die sind, alles was man liest, normalerweise kulant.

Aber falls das nicht klappt:
Der Verkäufer hat damit geworben dass das Gerät noch keine zwei Jahre
alt ist und er den Kaufbeleg (Kaufdatum Ende März 2014) mitsendet. Was
er auch getan hat. Er hat auch keinerlei Gewährleistung/Garantie
ausgeschlossen.

Könnte man also sagen dass der private Verkäufer durch Mitsenden der
Rechnung und durch Ansprechen der vorhandenen Gewährleistung im
Verkaufsangebot die Gewährleistung abgetreten hat.
trifft eventuell BGH (20.12.96, NJW 97, 652) hier zu?;

Wenn ja dann trifft wohl die Übertragung Gewährleistung zu, die kann
Amazon nicht in den AGB ablehnen, nur habe ich dann das Problem der
Beweisumkehr nach 6 Monaten oder?

Das Gesamtsystem hat mehrfach in den letzten Monaten Fehler gezeigt
(die typischen Windows Bluescreens, oder einfrieren des Systems) , die
ja bei einem Gesamtsystem nicht so einfach zu lokalisieren sind.

Nach mehrfachen Austausch von Komponenten kann man nun wohl davon
ausgehen das das RAM der Karte fehlerhaft ist. Auch das ist ein Fehler
der eben nur sporadisch auftritt sich aber nun seit eine Woche dermaßen
manifestiert hat, das System nicht mehr hochgefahren ist.


Wenn ja kommt man dann nach 8 Monaten mit der Umkehrung der Beweislast
bei einem so großen Lieferanten wie Amazon durch wenn man 2 weitere
volljährige Familienangehörige als Zeugen hat. (Ich weiß niemand hat
eine Glaskugel und Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge)

Diese können den permanenten Absturz des Gesamtsystems sowie den
kompletten Austausch der anderen Systemkomponenten in den letzten 4
Monaten bezeugen. Weil eben Stück für Stück alles Systemkomponenten
ersetzt worden sind und weil der Fehler erst seit einer Wochen permanent
auszulösen ist, dauerte die Fehlersuche so lange.


Grüße Knut
Knut Krüger
2014-11-19 10:57:51 UTC
Permalink
MSI gewährt die Garantie auch bei Wiederverkauf, man muss eine RMA
Nummer anfordern und das Gerät nur auf eigene Kosten in die Niederlande
senden.

Das Dumme an der Sache ist, dass man als "Zweitkäufer" ja nicht die AGB
des Kaufes einsehen kann und diese im Falle von MSI.com auch nicht im
Netz findet.
Aber in diesem Fall nicht so wichtig MSI hat nicht umsonst die Garantie
auf 3 Jahre erweitert. Das ist eben Service, im Gegensatz zu Amazon...
Ludger Averborg
2014-11-19 12:37:27 UTC
Permalink
On Wed, 19 Nov 2014 10:14:47 +0100, Knut Krüger
Post by Knut Krüger
Der Verkäufer hat damit geworben dass das Gerät noch keine zwei Jahre
alt ist und er den Kaufbeleg (Kaufdatum Ende März 2014) mitsendet. Was
er auch getan hat. Er hat auch keinerlei Gewährleistung/Garantie
ausgeschlossen.
Könnte man also sagen dass der private Verkäufer durch Mitsenden der
Rechnung und durch Ansprechen der vorhandenen Gewährleistung im
Verkaufsangebot die Gewährleistung abgetreten hat.
Das denke ich nicht. Er ist dir gegenüber zur Mängelbehebung
verpflichtet durch den Kaufvertrag zwischen dir und ihm.

Amazon (bzw der Händler, der dir den Artikel verkauft hat,
falls das nicht Amazon selbst war) ist ihm gegenüber zur
Mängelbehebung verpflichtet aus dem Kaufvertrag zwischen A.
und ihm.

Die Mängelhaftung wird nicht einfach so weitergereicht. Dem
Käufer bei Amazon wird ja auch nicht die Mängelhaftung des
Vorlieferanten einfach so durchgereicht.

Über den Nachweis, dass das Gerät schon beim Kauf Mängel
hatte, ist noch gar nicht gesprochen worden.
Das musst du deinem Verkäufer nachweisen, dass ein Fehler
schon beim Kauf vorlag (und der muss das seinem gewerblichen
Verkäufer nachweisen, da die Frist von 6 Monaten schon
überschritten ist, für die beim Gebrauchsgüterkauf der
Händler nachweisen muss, dass beim Verkauf kein Fehler
vorlag).

Die Garantieschiene wäre in diesem Falle schon weitaus
günstiger, wenn sie gangbar wäre.

l.
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