Post by JMSDarf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
JMS
abgesehen von den technischen Problemen: welchen Nutzwert soll die
Produktion haben?
Dir ist bekannt, dass du Kleinmengen, siehe Branntwein Monopol G, auch
im deutschen Inland, etwas mehr im österreichischen Inland produzieren
darfst? Außerdem kriegst du auch mit Zollanmeldung deinen aus
heimischen Früchten hergestellten Schnaps günstiger als im
Delikatessengeschäft. Gegen Aldi kommst du an, wenn du wie bei billigem
Fusel üblich die Früchte durch Aromen ersetzt und den Alkohol aus reiner
Stärke herstellst.
Wie Mark O schon schrieb: gibt es auf den Weltmeeren Flächen, die nicht
zum Hoheitsgebiet irgendeines Staates gehören und auf denen füglich nur
das Internatione Seerecht gilt, das zur Produktion von Branntwein (so
der der deutsche Namen gebrannten Alkohols)aber keine Aussage macht.
Du könntest also auf einer dieser Flächen eine Brennerei unterhalten
(mit einem Austoß von größenordungsmäßig mehr als einer Tonne
Branntwein) und dort an zufällig vorbeikommende Schiffe deinen
Branntwein abgeben, die ihn selbstverständlich bei Anlandung verzollen
müßten, es sei denn sie legen im Freihafen an und verbringen den Alkohol
nicht über die Freihafengrenze.
Alternativ könnten Schiffe mit klarem Wasser (brauchst du sowieso für
die Produktion) in Schnapsflaschen, als solcher deklariert, ausklarieren
und mit 96 prozentigem Alkohol als 32 prozentigem wieder einklarieren,
was mindestens zwei nicht ganz nüchterne Zollbeamte vorraussetzt.
Also eine Schnapsidee.
mfg
bjk