Discussion:
Schnaps brennen auf See?
(zu alt für eine Antwort)
JMS
2013-09-13 18:00:33 UTC
Permalink
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?

JMS
gUnther nanonüm
2013-09-13 18:42:38 UTC
Permalink
Post by JMS
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
Hi,
niemand mit Verstand täte sowas, aber gehen tuts. Gegen die "Butterpreise"
kann soeine Schiffsdestille aber kaum anstinken, dazu die Probleme mit
Energie, Flaschen und Zoll beim Anlegen. Nicht nur würde die Anlage
verplombt werden müssen, die "Vorräte" werden wohl eher beschlagnahmt denn
verzollt. Sowieso käme Dich solcher Sprit teuer zu stehen. Vielleicht könnte
ich Dein Schiff leasen? Täte den Sprit verkloppen und Dir hinterher ein Faß
reingekipptem Köm als "Ergebnis" andrehen :-)
--
mfg,
gUnther
JMS
2013-09-15 09:06:39 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
niemand mit Verstand täte sowas, aber gehen tuts. Gegen die "Butterpreise"
kann soeine Schiffsdestille aber kaum anstinken, dazu die Probleme mit
Energie, Flaschen und Zoll beim Anlegen.
Zoll beim Anlegen? Naja man würde wohl nicht in Bremerhafen anlegen, sondern
eher irgendwo an der Küste an einem Steg...

Bekannte haben eine kleine Brennerei, die Anlage ist gross, da langt ein kleines Schiff :-)

JMS
Jens Müller
2013-09-15 09:17:17 UTC
Permalink
Post by JMS
Post by gUnther nanonüm
niemand mit Verstand täte sowas, aber gehen tuts. Gegen die
"Butterpreise"
kann soeine Schiffsdestille aber kaum anstinken, dazu die Probleme mit
Energie, Flaschen und Zoll beim Anlegen.
Zoll beim Anlegen? Naja man würde wohl nicht in Bremerhafen anlegen, sondern
eher irgendwo an der Küste an einem Steg...
Dann brenn doch einfach gleich an Land, das darfst Du auch nicht.

Gruß, Jens
Michael 'Mithi' Cordes
2013-09-15 09:38:47 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by JMS
Zoll beim Anlegen? Naja man würde wohl nicht in Bremerhafen anlegen,
Wo will er anlegen? Falls Fishtown gemeint ist, das schreibt sich mit
'v'.
Post by Jens Müller
Dann brenn doch einfach gleich an Land, das darfst Du auch nicht.
Ebent[tm]
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Joerg Meier
2013-09-15 10:04:17 UTC
Permalink
Post by JMS
Post by gUnther nanonüm
niemand mit Verstand täte sowas, aber gehen tuts. Gegen die "Butterpreise"
kann soeine Schiffsdestille aber kaum anstinken, dazu die Probleme mit
Energie, Flaschen und Zoll beim Anlegen.
Zoll beim Anlegen? Naja man würde wohl nicht in Bremerhafen anlegen, sondern
eher irgendwo an der Küste an einem Steg...
Damit wird die Frage relativ sinnfrei: "Wie sieht es mit Steuern aus, wenn
ich schmuggle?". Dann zahlst Du natuerlich keine. Auch in welchen
Gewaessern Du warst, duerfte egal sein, wenn Du planst, bei Nacht und nebel
an einem einsamen Steg anzulegen, und Dich nicht erwischen zu lassen.

Morgen in dsrm: "Wieviel kann ich mit Schwarzarbeit verdienen, bevor mir
H-IV gestrichen wird?". ;-)

Liebe Gruesse,
Joerg
--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
Michael 'Mithi' Cordes
2013-09-15 11:18:34 UTC
Permalink
Nun, das Posting war mit dem Warnhinweis "JMS" versehen ...

SCNR
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Mark Obrembalski
2013-09-14 20:31:41 UTC
Permalink
Post by JMS
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
Außerhalb aller, nicht nur der deutschen, Hoheitsgewässer: Ja, zumindest
wüsste ich keinen Satz des internationalen Seerechts, der das irgendwie
beschränken würde.
Post by JMS
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Nein, so etwas wie gemeinschaftsunmittelbare Gebiete, die zur EU, aber
zu keinem ihrer Mitgliedsstaaten gehören würden, gibt es nicht.
Post by JMS
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
Man führt dann Schnaps ein, hat ihn entsprechend zu verzollen und muss
sich auch ansonsten an die in Deutschland bestehenden Gesetze
(Lebensmittelrecht, Markenrecht etc.) halten. Wenn man den auf hoher See
gebrannten Schnaps allerdings auch schon auf hoher See getrunken hat,
dann bleibt das zollfrei, und man muss allenfalls noch das Seeamt
fürchten, falls man beim Anlegen in betrunkenem Zustand irgendwas rammt.

Gruß,
Mark
JMS
2013-09-15 14:20:37 UTC
Permalink
Post by JMS
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Nein, so etwas wie gemeinschaftsunmittelbare Gebiete, die zur EU, aber zu keinem ihrer Mitgliedsstaaten gehören würden, gibt es nicht.
Wie sieht es mit den kanarischen inseln aus? Stichwort freihandelszone?

JMS
Mark Obrembalski
2013-09-15 15:55:40 UTC
Permalink
Post by JMS
Post by Mark Obrembalski
Nein, so etwas wie gemeinschaftsunmittelbare Gebiete, die zur EU, aber
zu keinem ihrer Mitgliedsstaaten gehören würden, gibt es nicht.
Wie sieht es mit den kanarischen inseln aus?
Die gehören sowohl zum Königreich Spanien als auch zur EU und zum
Zollgebiet der EU, aber nicht zum Verbrauchssteuergebiet der EU.

Stichwort freihandelszone?

Dort zahlt die Brennerei weniger Steuern als anderswo (keine Ahnung, ob
auch die Branntweinsteuer niedriger ist als im restlichen Spanien) und
kann so vielleicht recht billig Schnaps an Touristen (und Einheimische)
verkaufen. Steuerfrei ins Verbrauchssteuergebiet der EU bringen dürfen
die Touristen den Schnaps aber nur im Rahmen der Freimengen, die sonst
bei der Einreise von außerhalb der EU gelten. Auch wenn die Brennerei
den Schnaps nach außerhalb verkauft, gelten die üblichen
steuerrechtlichen Regelungen des Zielorts.

Wer übrigens kein Spanisch spricht, aber Lust darauf hat, sich
komplizierte verbrauchssteuerrechtliche Verhältnisse anzutun, kann sich
als Standort seiner Brennerei auch Helgoland aussuchen. Damit ist man
dann nicht nur außerhalb des Verbrauchssteuer-, sondern auch außerhalb
des Zollgebiets der EU.

Gruß,
Mark
JMS
2013-09-16 20:34:32 UTC
Permalink
On 15.09.2013 17:55, Mark Obrembalski wrote:> Wer übrigens kein Spanisch spricht, aber Lust darauf hat, sich komplizierte verbrauchssteuerrechtliche Verhältnisse anzutun, kann sich als Standort seiner
Brennerei auch Helgoland aussuchen. Damit ist
man dann nicht nur außerhalb des Verbrauchssteuer-, sondern auch außerhalb des Zollgebiets der EU.
Echt?
Trotzdem kann man dort wohl nicht nach belieben Schnaps brennen.
Die dt. Gesetze gelten ja weiterhin.

Muss man dort auch keine Einkommenssteuer zahlen?

JMS
Mark Obrembalski
2013-09-18 18:19:55 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Wer übrigens kein Spanisch
spricht, aber Lust darauf hat, sich komplizierte
verbrauchssteuerrechtliche Verhältnisse anzutun, kann sich als Standort
seiner Brennerei auch Helgoland aussuchen. Damit ist
man dann nicht nur außerhalb des Verbrauchssteuer-, sondern auch
außerhalb des Zollgebiets der EU.
Echt?
Was die Beschreibung der steuerrechtlichen Situation angeht: Echt.
Wirklich eine Brennerei einzurichten, dürfte entweder problematisch
(Baurecht, Wasserversorgung) oder jedenfalls im Ergebnis unprofitabel
(sonst täte es wohl schon ein Einheimischer) sein.
Post by Mark Obrembalski
Trotzdem kann man dort wohl nicht nach belieben Schnaps brennen.
Die dt. Gesetze gelten ja weiterhin.
Grundsätzlich kann man auch im Rest Deutschlands einigermaßen nach
Belieben Schnaps brennen, man muss ihn halt nur entsprechend versteuern.
Da Helgoland aber nicht zum deutschen Branntweinsteuergebiet (§ 130 Abs.
1 S. 2 BranntwMonG) gehört, muss man ihn dort offenbar erst mal nicht
versteuern. Ich weiß nicht, ob es irgendeine besondere örtliche Steuer
für Helgoland gibt, bekannt ist mir da aber nur eine auf die Einfuhr
alkoholischer Getränke. Das mag aber einfach daran liegen, dass es auf
Helgoland ohnehin keine Brennerei gibt. Wollte man auf Helgoland
gebrannten Schnaps exportieren, dann müsste man ihn auch wieder
versteuern und/oder verzollen.
Post by Mark Obrembalski
Muss man dort auch keine Einkommenssteuer zahlen?
Doch, ganz normal.

Gruß,
Mark
Roman Racine
2013-09-18 21:43:54 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Was die Beschreibung der steuerrechtlichen Situation angeht: Echt.
Wirklich eine Brennerei einzurichten, dürfte entweder problematisch
(Baurecht, Wasserversorgung) oder jedenfalls im Ergebnis unprofitabel
(sonst täte es wohl schon ein Einheimischer) sein.
Wenn Schnapsbrennen auf Helgoland extrem profitabel wäre, so dass es viele
täten, so würde sich die BRD bestimmt auch mit dem Gedanken befassen, die
entsprechenden Steuern auch auf Helgoland zu erheben. Vermutlich tut sie es
ja vor allem deswegen nicht, weil der Aufwand für die Erhebung in keinem
Verhältnis zu den potentiellen Einnahmen stünde.

Gruss

Roman°
Harald Hengel
2013-09-19 00:05:20 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Wenn Schnapsbrennen auf Helgoland extrem profitabel wäre, so dass es
viele täten, so würde sich die BRD bestimmt auch mit dem Gedanken
befassen, die entsprechenden Steuern auch auf Helgoland zu erheben.
Vermutlich tut sie es ja vor allem deswegen nicht, weil der Aufwand
für die Erhebung in keinem Verhältnis zu den potentiellen Einnahmen
stünde.
Warum sollte Schnaps brennen auf Helgoland billiger sein als auf dem
Festland?

Eher wird es durch den Transport der Rohmatarialien teurer.
Der Brand am Festland wird auch erst steuerpflichtig, wenn er die Fabrik
Richtung Zollinland verlässt.

Einfacher könnte es auf Helgoland deshalb sein, weil man kein Zollager
einrichten müsste.
Für den Schnaps auf See gilt eigentlich verglaichbares, du kannst an
Land brennen und es zollfrei auf See verbringen.
Unterschied wird aber sein, dass mit dem Brennen an Land
Lebensmittelrechteliche wie auch Zollvorschriften eingehalten werden
müssen.
Umgekehrt wirst du auf See geebrannten Schnaps nur an Land verbringen
dürfen, wenn du es verzollst und lebensmittelrechtliche Vorschriften
einhälst.

Grüße Harald
gUnther nanonüm
2013-09-19 15:30:55 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Eher wird es durch den Transport der Rohmatarialien teurer.
Der Brand am Festland wird auch erst steuerpflichtig, wenn er die Fabrik
Richtung Zollinland verlässt.
Hi,
im Prinzip ja (Radio Eriwan) aber die maßgebliche Zollgröße der
Alkoholausbeute wird direkt am verplombten Destillationskondensator
gemessen. Wieviel der Destillatör hinterher selbst verpichelt, ist dem Zoll
dann egal, verzollen muß ers dennoch.
Post by Harald Hengel
Einfacher könnte es auf Helgoland deshalb sein, weil man kein Zollager
einrichten müsste.
Für den Schnaps auf See gilt eigentlich verglaichbares, du kannst an Land
brennen und es zollfrei auf See verbringen.
nicht gar so einfach...
Post by Harald Hengel
Unterschied wird aber sein, dass mit dem Brennen an Land
Lebensmittelrechteliche wie auch Zollvorschriften eingehalten werden
müssen.
eben. Schiffe mit Industriealk zu befüllen und in Korea daraus wieder
Schnapps zu machen ist aber durchaus üblich.
Post by Harald Hengel
Umgekehrt wirst du auf See geebrannten Schnaps nur an Land verbringen
dürfen, wenn du es verzollst und lebensmittelrechtliche Vorschriften
einhälst.
Je nach Weltgegend eben. Koreaner würden es immer saufen.
Ansonsten wird aus Alk ja auch noch mehr gemacht. Man kann damit sogar Autos
betanken.
--
mfg,
gUnther
JMS
2013-09-21 18:50:58 UTC
Permalink
Grundsätzlich kann man auch im Rest Deutschlands einigermaßen nach Belieben Schnaps brennen, man muss ihn halt nur entsprechend versteuern.
Das glaube ich nicht. So wie ich das mitbekommen habe, braucht man ein "Lizenz" und die bekommt
man eigentlich nur, wenn sie jemand anderes abgibt.

Interessant auch http://de.wikipedia.org/wiki/Branntweinmonopolgesetz

Schon früh hatte auch der Handel mit Branntwein –
insbesondere auf der Nordsee – zu gesetzgeberischem Handeln
geführt: Im Rahmen eines internationalen Abkommens 1887/1893
wurde der Branntweinhandel dort weitgehend beschränkt.

Die Bedeutung dieses Beschlusses verstehe ich allerdings nicht:

Der Bundestag hat am 21. März das Branntweinmonopol für die rund 20.000 Klein- und Obstbrennereien mit Wirkung zum Jahresende 2017 abgeschafft. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12301) nahm er
auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12765) einstimmig an. Damit verbunden ist die Abschaffung der "vorkonstitutionellen Besitzstandsrechte zum Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen". Das
Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen soll ab 2018 bundesweit geöffnet und in das Alkoholsteuergesetz integriert werden, das dann auch die Vorschriften über die Branntweinsteuer enthalten wird.


JMS
Martin Bienwald
2013-09-23 14:15:40 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Post by JMS
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
[...]
Post by Mark Obrembalski
Post by JMS
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
Man führt dann Schnaps ein, hat ihn entsprechend zu verzollen
Das wirft eine andere Frage auf: der Zolltarif richtet sich doch nach dem
Herkunftsland der eingeführten Ware. Wäre bei auf hoher See hergestelltem
Branntwein das Herkunftsland der Rohstoffe oder das Flaggenland des Schiffes
ausschlaggebend, oder kennt der Zolltarif eine eigene Kategorie "kein Land"?

... Martin

bjkaup
2013-09-15 10:07:25 UTC
Permalink
Post by JMS
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben Schnaps brennen?
Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind?
Wie wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
JMS
abgesehen von den technischen Problemen: welchen Nutzwert soll die
Produktion haben?

Dir ist bekannt, dass du Kleinmengen, siehe Branntwein Monopol G, auch
im deutschen Inland, etwas mehr im österreichischen Inland produzieren
darfst? Außerdem kriegst du auch mit Zollanmeldung deinen aus
heimischen Früchten hergestellten Schnaps günstiger als im
Delikatessengeschäft. Gegen Aldi kommst du an, wenn du wie bei billigem
Fusel üblich die Früchte durch Aromen ersetzt und den Alkohol aus reiner
Stärke herstellst.

Wie Mark O schon schrieb: gibt es auf den Weltmeeren Flächen, die nicht
zum Hoheitsgebiet irgendeines Staates gehören und auf denen füglich nur
das Internatione Seerecht gilt, das zur Produktion von Branntwein (so
der der deutsche Namen gebrannten Alkohols)aber keine Aussage macht.

Du könntest also auf einer dieser Flächen eine Brennerei unterhalten
(mit einem Austoß von größenordungsmäßig mehr als einer Tonne
Branntwein) und dort an zufällig vorbeikommende Schiffe deinen
Branntwein abgeben, die ihn selbstverständlich bei Anlandung verzollen
müßten, es sei denn sie legen im Freihafen an und verbringen den Alkohol
nicht über die Freihafengrenze.
Alternativ könnten Schiffe mit klarem Wasser (brauchst du sowieso für
die Produktion) in Schnapsflaschen, als solcher deklariert, ausklarieren
und mit 96 prozentigem Alkohol als 32 prozentigem wieder einklarieren,
was mindestens zwei nicht ganz nüchterne Zollbeamte vorraussetzt.

Also eine Schnapsidee.
mfg
bjk
Harald Hengel
2013-09-15 16:09:52 UTC
Permalink
Post by JMS
Darf man ausserhalb der (deutschen) Hoheitsgewässer nach belieben
Schnaps brennen? Gibt es Seegebiete, die zwar ausserhalb der
Hoheitsgewässer eines
EU-Staates sind, die aber trotzdem noch innerhalb der EU sind? Wie
wird das dann steuerlich behandelt wenn man wieder nach D fährt?
Warum willst du brennen?
Auf See ist Schnaps steuerfrei, du musst nur nötigen Zollformalitäten
einhalten.
Kaufst an Land zollfrei, nimmst es unter Verschluss und darfst dann auf
See öffnen und verzehren, für die Rückfahrt musst du es rechtzeitig
wieder unter Verschluss nehmen.
Das war zumindest früher so, langist es her, als ich ein Boot hatte.
Ich denke, mit dem selbstgebrannten unter Verschluss wirst du auch legal
in deutsche oder andere Hoheitsgebiete einlaufen dürfen.

Grüße Harald
Frank Hucklenbroich
2013-09-16 07:01:32 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Kaufst an Land zollfrei, nimmst es unter Verschluss und darfst dann auf
See öffnen und verzehren, für die Rückfahrt musst du es rechtzeitig
wieder unter Verschluss nehmen.
Das war zumindest früher so, langist es her, als ich ein Boot hatte.
Ich denke, mit dem selbstgebrannten unter Verschluss wirst du auch legal
in deutsche oder andere Hoheitsgebiete einlaufen dürfen.
Ist bei Kreuzfahrtschiffen heute noch so - der zollfreie Alkohol im
Bordladen wird nur auf hoher See verkauft, im Hafen wird der Laden
abgeschlossen. Die gekaufte Buddel müßte man dann am Ende der Reise selbst
verzollen (gibt aber Freigrenzen IIRC).

Grüße,

Frnak
Harald Hengel
2013-09-16 14:39:38 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ist bei Kreuzfahrtschiffen heute noch so - der zollfreie Alkohol im
Bordladen wird nur auf hoher See verkauft, im Hafen wird der Laden
abgeschlossen. Die gekaufte Buddel müßte man dann am Ende der Reise
selbst verzollen (gibt aber Freigrenzen IIRC).
Generell bei allen Schiffen, zumindest den größeren.
Die müssen, um Waren zollfrei kaufen und nutzen zu können einen
entsprechenden Verschluss vorweisen, das dürfen si ausserhalb der
Hoheitsgewässer öffnen und nutzen, müssen es vor erreichen der
Hoheitsgewässer verschliessen.
Wie weit Sportboote heute noch in den Genuss zollfreir Waren kommen
weiss ich nicht. Früher brauchte man in der einfachsten Form einen
Seesack, der nach gewissen Regeln verschlossen werden musste. Auf See
durftest du den öffnen und die zollfreie Ware verzehren, mit Rückkehr in
die Hoheitsgewässer musste der wieder verschlossen werden.
Wie genau abgesichert wurde, dass du den nicht heimlich zuhause
öffnetest, ich weiss es nicht. Da kamen wohl Zollplomben zum Einsatz,
deren Verwendung genau dokumentiert werden musste.

Grüße Harald
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...