Markus John
2003-10-15 18:53:03 UTC
Hallo NG,
unter
http://www.welt.de/z/newsticker/message.php?channel=pol&keyword=&suche=&nid=
62462
steht zu lesen, dass angedacht wird, Schwarzarbeit "in besonders schweren
Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe" zu ahnden. "Auch Sozialhilfe-
und Arbeitslosengeldempfänger, die schwarz arbeiten, machen sich dem Entwurf
zufolge künftig strafbar."
Da drängen sich mir mehrere Fragen und Überlegungen auf:
Der Mensch, bekanntlich ja auch nur ein Tier, geht den Weg des geringsten
Widerstandes. Wird durch das angedachte Vorgehen der Widerstand wirksam
erhöht? Meiner Einschätzung nach nicht.
Beispielsituation:
Ich bin arbeitsloser Sozialhilfeempfänger, ledig, kinderlos, 35-40 Jahre
alt. Auf dem Konto habe ich kein Geld, offizielle Arbeit finde ich, aus
welchem Grund auch immer, nicht. Nebenbei die Sozialhilfe aufbessern will
ich aber schon, also gehe ich "nebenbei" 30-40 Stunden schwarz arbeiten. Nun
werde ich erwischt. Was ist jetzt ein schwerer Fall? Nehmen wir an, man
hätte mich nicht das erste Mal erwischt oder bereits seit längerer Zeit im
Visier. Nun werde ich für, na sagen wir mal fünf Jahre inhaftiert. Macht mir
das wirklich was aus?
Ist es der richtige Weg, den, der den Staat - also uns alle - betrogen hat,
auf Staatskosten unterzubringen?
Natürlich, unter den o.g. Voraussetzungen kann man mich gerne auch zu 500 -
500.000 EUR Geldbuße/Strafe verurteilen, wo nix is, kann man nix holen. Also
ist eine Erhöhung der Geldbuße/Strafe möglicherweise auch nicht der richtige
Schritt - zumindest um den zu bestrafen, der gearbeitet hat. Anders sieht es
aus, denjenigen zu bestrafen, der die Arbeit vergeben und schwarz bezahlt
hat. Hier muss energischer durchgegriffen werden.
Kurzer (haha) Rede, langer Sinn: ich finde es nicht gut, dass dem Staat
durch Schwarzarbeit jede Menge Geld verlorengeht, der Staat dann aber auch
noch Geld ausgibt, um die Täter zu bestrafen.
Im Jugendstrafrecht gibts doch irgendwie die Möglichkeit, den Täter zu
gemeinnütziger Arbeit zu verdonnern, gibts das im Erwachsenenstrafrecht
auch?
Kann man solche Strafen nicht häufiger und umfangreicher verhängen?
Wäre das für den Staat nicht eine geeignete Möglichkeit, sich entgangene
Einnahmen zurück zu holen?
Wem nachgewiesen wird, dass er 1000 EUR nebenbei verdient hat (netto) hätte
bei normalem Arbeitsverhältnis 1500 EUR brutto erhalten (Stimmt das in
etwa?) Also gehen dem Fiskus, den Sozialversicherern und der Kirche zusammen
rund 500 EUR verloren. Bei einem angenommenen Nettostundenlohn von 10 EUR
müsste der Schwarzarbeiter 50 Stunden Dienst tun. Bissl Strafe muss sein,
also kriegt er 80 Stunden aufgebrummt.
Der, der ihn beschäftigt hat, zahlt, selbstredent, die 500 EUR _plus_ den
Lohn des verurteilten Schwarzarbeiters also 8000 EUR _plus_ die Kosten die
dem Staat für Fahnder, Gerichtsverhandlung, ... entstanden sind.
Klingt zwar nach Arbeitslager, aber mich würde interessieren, wie die
Statistiken des Schwarzarbeitens, des Arbeitsmarktes und des Fiskus jetzt
und fünf Jahre nach Einführung einer solchen Regelung aussähen.
Wurde jetzt etwas länger als geplant, aber über diese Thema möchte ich gerne
etwas ausführlicher diskutieren.
Gruss
Markus
unter
http://www.welt.de/z/newsticker/message.php?channel=pol&keyword=&suche=&nid=
62462
steht zu lesen, dass angedacht wird, Schwarzarbeit "in besonders schweren
Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe" zu ahnden. "Auch Sozialhilfe-
und Arbeitslosengeldempfänger, die schwarz arbeiten, machen sich dem Entwurf
zufolge künftig strafbar."
Da drängen sich mir mehrere Fragen und Überlegungen auf:
Der Mensch, bekanntlich ja auch nur ein Tier, geht den Weg des geringsten
Widerstandes. Wird durch das angedachte Vorgehen der Widerstand wirksam
erhöht? Meiner Einschätzung nach nicht.
Beispielsituation:
Ich bin arbeitsloser Sozialhilfeempfänger, ledig, kinderlos, 35-40 Jahre
alt. Auf dem Konto habe ich kein Geld, offizielle Arbeit finde ich, aus
welchem Grund auch immer, nicht. Nebenbei die Sozialhilfe aufbessern will
ich aber schon, also gehe ich "nebenbei" 30-40 Stunden schwarz arbeiten. Nun
werde ich erwischt. Was ist jetzt ein schwerer Fall? Nehmen wir an, man
hätte mich nicht das erste Mal erwischt oder bereits seit längerer Zeit im
Visier. Nun werde ich für, na sagen wir mal fünf Jahre inhaftiert. Macht mir
das wirklich was aus?
Ist es der richtige Weg, den, der den Staat - also uns alle - betrogen hat,
auf Staatskosten unterzubringen?
Natürlich, unter den o.g. Voraussetzungen kann man mich gerne auch zu 500 -
500.000 EUR Geldbuße/Strafe verurteilen, wo nix is, kann man nix holen. Also
ist eine Erhöhung der Geldbuße/Strafe möglicherweise auch nicht der richtige
Schritt - zumindest um den zu bestrafen, der gearbeitet hat. Anders sieht es
aus, denjenigen zu bestrafen, der die Arbeit vergeben und schwarz bezahlt
hat. Hier muss energischer durchgegriffen werden.
Kurzer (haha) Rede, langer Sinn: ich finde es nicht gut, dass dem Staat
durch Schwarzarbeit jede Menge Geld verlorengeht, der Staat dann aber auch
noch Geld ausgibt, um die Täter zu bestrafen.
Im Jugendstrafrecht gibts doch irgendwie die Möglichkeit, den Täter zu
gemeinnütziger Arbeit zu verdonnern, gibts das im Erwachsenenstrafrecht
auch?
Kann man solche Strafen nicht häufiger und umfangreicher verhängen?
Wäre das für den Staat nicht eine geeignete Möglichkeit, sich entgangene
Einnahmen zurück zu holen?
Wem nachgewiesen wird, dass er 1000 EUR nebenbei verdient hat (netto) hätte
bei normalem Arbeitsverhältnis 1500 EUR brutto erhalten (Stimmt das in
etwa?) Also gehen dem Fiskus, den Sozialversicherern und der Kirche zusammen
rund 500 EUR verloren. Bei einem angenommenen Nettostundenlohn von 10 EUR
müsste der Schwarzarbeiter 50 Stunden Dienst tun. Bissl Strafe muss sein,
also kriegt er 80 Stunden aufgebrummt.
Der, der ihn beschäftigt hat, zahlt, selbstredent, die 500 EUR _plus_ den
Lohn des verurteilten Schwarzarbeiters also 8000 EUR _plus_ die Kosten die
dem Staat für Fahnder, Gerichtsverhandlung, ... entstanden sind.
Klingt zwar nach Arbeitslager, aber mich würde interessieren, wie die
Statistiken des Schwarzarbeitens, des Arbeitsmarktes und des Fiskus jetzt
und fünf Jahre nach Einführung einer solchen Regelung aussähen.
Wurde jetzt etwas länger als geplant, aber über diese Thema möchte ich gerne
etwas ausführlicher diskutieren.
Gruss
Markus