Lars Bamberger
2006-01-29 22:22:01 UTC
X-Post und F'up2
Hi!
Folgendem gekommen:
Beglaubigungen werden im Bundesrecht geregelt durch
1. Beglaubigungsverordnung - BeglV
und
2. SGB-Beglaubigungsverordnung - SGBBeglV
(und außerdem im Landesrecht Bayern durch die Beglaubigungsverordnung
- BeglV, welche ich jetzt aber mal außer Acht lassen)
In der SGBBeglV steht: "Die Behörden des Bundes und der
bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts sind befugt, Beglaubigungen nach den §§ 29 und 30
des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vorzunehmen."
Damit kann ich jetzt eigentlich nichts anfangen und ist denke ich
auch nicht zielführend.
In der BeglV steht: "Alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes sind befugt, Beglaubigungen nach den §§
33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorzunehmen."
Im § 1 Abs. 1 Nr. 1 steht: "Dieses Gesetz gilt für die
öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden 1. des
Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts, (...)"
Weiter unten steht: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede
Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
Die Frage ist also: Nimmt die Bundeswehr Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung wahr? Dazu hab ich nichts Konkretes gefunden. Im
Eintrag zur Öffentlichen Verwaltung bei Wikipedia findet sich
Folgendes:
"Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung ist mit der Durchführung aller Angelegenheiten
betraut, die nach dem Grundgesetz unter die Zuständigkeit des Bundes
fallen. (...) Diese verteilen sich auf:
* (...)
* die Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung
(...)"
Wenn man genau liest, dann gehört die Bundeswehr laut Wikipedia nicht
zur Öffentlichen Verwaltung, wohl aber die Bundeswehrverwaltung.
Bedeutet das, dass die Truppenverwaltung beglaubigen darf, eine
Einheit aber z.B. nicht?
CU,
Lars, derkeinDienstsiegelführt
Hi!
Werden also die Begalubigungen mit den BW-Dienstsiegeln neuerdings nicht
mehr anerkannt?
Ich glaube die BW darf nicht beglaubigen. Hab mal nachgeforscht bin zumehr anerkannt?
Folgendem gekommen:
Beglaubigungen werden im Bundesrecht geregelt durch
1. Beglaubigungsverordnung - BeglV
und
2. SGB-Beglaubigungsverordnung - SGBBeglV
(und außerdem im Landesrecht Bayern durch die Beglaubigungsverordnung
- BeglV, welche ich jetzt aber mal außer Acht lassen)
In der SGBBeglV steht: "Die Behörden des Bundes und der
bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts sind befugt, Beglaubigungen nach den §§ 29 und 30
des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vorzunehmen."
Damit kann ich jetzt eigentlich nichts anfangen und ist denke ich
auch nicht zielführend.
In der BeglV steht: "Alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes sind befugt, Beglaubigungen nach den §§
33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorzunehmen."
Im § 1 Abs. 1 Nr. 1 steht: "Dieses Gesetz gilt für die
öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden 1. des
Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts, (...)"
Weiter unten steht: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede
Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
Die Frage ist also: Nimmt die Bundeswehr Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung wahr? Dazu hab ich nichts Konkretes gefunden. Im
Eintrag zur Öffentlichen Verwaltung bei Wikipedia findet sich
Folgendes:
"Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung ist mit der Durchführung aller Angelegenheiten
betraut, die nach dem Grundgesetz unter die Zuständigkeit des Bundes
fallen. (...) Diese verteilen sich auf:
* (...)
* die Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung
(...)"
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Einheit aber z.B. nicht?
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Have you ever noticed that the Klingons are all speaking unix?
"Grep ls awk chmod." "Mknod ksh tar imap." "Wall fsck yacc!"
-- Gandalf Parker
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