Reinhard Zwirner
2024-09-21 18:57:31 UTC
Hi,
da ist also eine Radfahrerin auf einer zum regelgerechten Überholen
viel zu schmalen Fahrbahn von einem dahinter fahrenden PKW(-Fahrer)
durch permanentes dichtes Auffahren und Hupen bedrängt worden. Durch
eine Rückkamera wurde das dokumentiert.
Anschließend erstattete die Radfahrerin Anzeige bei der Polizei wg.
Nötigung.
Doch der aufnehmende Polizeibeamte drehte den Spieß um und schrieb
von sich aus eine Anzeige: _sie_ habe den PKW-Fahrer genötigt. Es
kam, wie es kommen musste, nämlich ein Strafbefehl, den die
Radfahrerin aber nicht akzeptierte.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde sie letztendlich, sogar
auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft, freigesprochen, nachdem diese
anfangs eine Einstellung gegen Geldauflage vorgeschlagen hatte.
Meine Frage: Handelt es sich bei der vom Polizeibeamten erstatteten
Anzeige um eine strafbewehrte falsche Verdächtigung?
Übrigens: die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den
hupenden und drängelnden PKW-Fahrer mangels öffentlichen Interesses
eingestellt, das bzgl. der Radfahrerin aber offenbar gegeben war ...
Zuviel Autofahrermentalität im Hinterkopf?
<https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html>
Ciao
Reinhard
da ist also eine Radfahrerin auf einer zum regelgerechten Überholen
viel zu schmalen Fahrbahn von einem dahinter fahrenden PKW(-Fahrer)
durch permanentes dichtes Auffahren und Hupen bedrängt worden. Durch
eine Rückkamera wurde das dokumentiert.
Anschließend erstattete die Radfahrerin Anzeige bei der Polizei wg.
Nötigung.
Doch der aufnehmende Polizeibeamte drehte den Spieß um und schrieb
von sich aus eine Anzeige: _sie_ habe den PKW-Fahrer genötigt. Es
kam, wie es kommen musste, nämlich ein Strafbefehl, den die
Radfahrerin aber nicht akzeptierte.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde sie letztendlich, sogar
auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft, freigesprochen, nachdem diese
anfangs eine Einstellung gegen Geldauflage vorgeschlagen hatte.
Meine Frage: Handelt es sich bei der vom Polizeibeamten erstatteten
Anzeige um eine strafbewehrte falsche Verdächtigung?
Übrigens: die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den
hupenden und drängelnden PKW-Fahrer mangels öffentlichen Interesses
eingestellt, das bzgl. der Radfahrerin aber offenbar gegeben war ...
Zuviel Autofahrermentalität im Hinterkopf?
<https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html>
Ciao
Reinhard