heiko Ackermann
2003-12-03 12:16:24 UTC
Hi,
ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein, da er
dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich eine Wohnung im
Ausland gemietet hat, oder aber vorgehabt hat eine Wohnung zu mieten
bevor er verhaftet wurde.
Heiko
ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein, da er
dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich eine Wohnung im
Ausland gemietet hat, oder aber vorgehabt hat eine Wohnung zu mieten
bevor er verhaftet wurde.
Heiko