Discussion:
Wo hat eigentlich ein Strafgefangener seinen Wohnsitz
(zu alt für eine Antwort)
heiko Ackermann
2003-12-03 12:16:24 UTC
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Hi,
ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein, da er
dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich eine Wohnung im
Ausland gemietet hat, oder aber vorgehabt hat eine Wohnung zu mieten
bevor er verhaftet wurde.

Heiko
gunther
2003-12-03 12:35:18 UTC
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| ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
| Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein,
| da er dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich

hi,
dochdoch, da ist er schliesslich "gemeldet" :))
es sei denn, er arbeitet da bloss. aber dann wuesste er ja auch, wo
er schlaeft und post kriegt.

--

mfg, gunni
Martin Falkenberg
2003-12-03 13:36:08 UTC
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Post by gunther
| ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
| Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein,
| da er dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich
hi,
dochdoch, da ist er schliesslich "gemeldet" :))
das wird weniger entscheidend sein als vielmehr die Tatsache, dass er
sich dort ueberwiegend aufhaelt ... sollte man unterstellen koennen.
In den Landesmeldegesetzen steht aber meistens ausdruecklich was dazu.
Jens Müller
2003-12-03 14:18:48 UTC
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Post by gunther
| ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
| Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein,
| da er dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich
hi,
dochdoch, da ist er schliesslich "gemeldet" :))
Nö. Melden muß man sich, wo man einen Wohnsitz hat. In einer JVA hat
man keinen Wohnsitz, weil es am Niederlassungswillen fehlt.
--
Denn: "Sodele" ruft in Schwaben der, der zum Orgasmus gekommen ist,-
wenn der zweite dann auch "fertig" ist, ruft er/sie "Jetzetle"!
Heinz D. Trost in <***@onlinehome.de> in de.soc.recht.misc
Susanne B.
2003-12-03 22:04:35 UTC
Permalink
On Wed, 03 Dec 2003 15:18:48 +0100, Jens Müller
Post by Jens Müller
Post by gunther
| ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
| Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein,
| da er dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich
hi,
dochdoch, da ist er schliesslich "gemeldet" :))
Nö. Melden muß man sich, wo man einen Wohnsitz hat. In einer JVA hat
man keinen Wohnsitz, weil es am Niederlassungswillen fehlt.
falsch!

einen g.a. (gewöhnlicher aufenthalt im beamtendeutsch) kann man auch
in einer jva erwerben, wenn man sich unter der anschrift der jva
anmeldet, was durchaus möglich ist, aber auch nicht unbedingt sein
muss. z.b. wenn einer noch eine "normale" wohnung hat, muss er sich
nicht unbedingt während seiner "abwesenheit" abmelden und unter der
anschrift der jva anmelden. ich weiß zwar nicht genau, was im
landesmeldegesetz dazu steht, ob man sich unbedingt ummelden muss,
wenn man in einer jva ist, aber in der praxis ist es so, dass man sich
anmelden kann.

susanne

susanne
Jens Müller
2003-12-03 22:26:06 UTC
Permalink
Post by Susanne B.
Post by Jens Müller
Nö. Melden muß man sich, wo man einen Wohnsitz hat. In einer JVA hat
man keinen Wohnsitz, weil es am Niederlassungswillen fehlt.
^^^^^^^^
Post by Susanne B.
falsch!
einen g.a. (gewöhnlicher aufenthalt im beamtendeutsch) kann man auch
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Susanne B.
in einer jva erwerben,
Der Unterschied ist hoffentlich klar?
--
"Baaaah, das Nackenstützkissen von AS von dieser Woche stinkt ja fürchterlich.
Was tut ihr, um den fiesen Geruch loszuwerden?" - "Wieso loswerden? Ich habe
mich über diesen frischen Duft in meinem Schlafzimmer gefreut ... ;-)"
Angelo Bagorda und Uwe Bennink in <a9ukv2$dod$03$***@news.t-online.com> in dafa
Michael Koslowski
2003-12-04 00:26:37 UTC
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Post by Jens Müller
Der Unterschied ist hoffentlich klar?
Er kann an seiner alten Adresse angemeldet bleiben. Fertig!
Dadurch ergeben sich andere Probleme, aber die waren ja nicht gefragt.


Michael
Mark Obrembalski
2003-12-04 01:20:16 UTC
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Post by Jens Müller
Post by gunther
| ich habe da mal folgende Frage an ecuh wo hat eigentlich ein
| Strafgefangerer seinen Wohnsitz. Es wird wohl kaum die JVA sein,
| da er dort ja nicht ganz freiwillig ist. Was ist wenn er sich
hi,
dochdoch, da ist er schliesslich "gemeldet" :))
Nö. Melden muß man sich, wo man einen Wohnsitz hat. In einer JVA hat
man keinen Wohnsitz, weil es am Niederlassungswillen fehlt.
Das hatt en wir vor längerem schon mal diskutiert. Ergebnis war,
dass der Wohnsitz im bürgerlich-rechtlichen Sinn nicht mit dem
Wohnsitz im melderechtlichen Sinn übereinstimmt. In der JVA hat der
Gefangene melderechtlich seinen Wohnsitz, bürgerlich-rechtlich
nur seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
Michael Koslowski
2003-12-04 01:17:20 UTC
Permalink
"Mark Obrembalski" <***@web.de> schrieb

Hallo Mark
Ergebnis war, dass der Wohnsitz im bürgerlich-rechtlichen Sinn
nicht mit dem Wohnsitz im melderechtlichen Sinn übereinstimmt.
Bist du sicher, dass das auch für U-Gefangene gilt?

Michael

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