Post by p***@web.debzw. erst dann, wenn daraus ein Ermittelungsverfahren bzw. nur bei
entsprechender Verurteilung daraus ?
Erst bei einem Urteil.
Ist ja auch sinnvoll, da Ermittlungsverfahren in vielen Fällen routinemäßig
durchgeführt werden müssen (und ebenso routinemäßig wieder eingestellt
werden). Und sowas hat in einem Führungszeugnis nichts verloren.
Kleines Beispiel: Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Wohnungsbrand
(Fernseher hatte Feuer gefangen). Nichts Wildes, nur Sachschaden. Da kam
dann auch ein Brandsachverständiger der Kripo, hat mir zwei oder drei
Fragen gestellt (was war das für ein Gerät, etc.), und meinte dann, man
müsse jetzt ein "Ermittlungsverfahren" aufnehmen, die StA würde eine Akte
anlegen, die dann selbstverständlich in ein paar Monaten wieder geschlossen
würde. Wäre ja ein klarer Fall, daß ich nicht meinen eigenen Fernseher
angezündet hätte. Trotzdem muß das halt seinen Gang gehen, ich solle also
keinen Schreck bekommen, wenn ich Post von der StA bekomme - das wäre dann
nur der Schrieb, daß die Ermittlungen eingestellt wären. Den Schrieb solle
ich dann kopiert meiner Versicherung schicken. Und genau so lief es auch
dann.
In einem Führungszeugnis hätte sowas sicherlich nichts verloren.
Auch bei einem ganz normalen Verkehrsunfall werden i.d.R. Ermittlungen
angestellt (zumindest wenn sich dabei jemand verletzt hat, dann geht es um
fahrlässige KV).
Wenn man das alles ins Führungszeugnis schreiben würde, dann hätten die
wenigsten Leute eine "weiße Weste" ;-)
Grüße,
Frank