Discussion:
Steht ein Ermittlungsverfahren auch schon im Führungszeugnis ?
(zu alt für eine Antwort)
p***@web.de
2006-11-27 18:32:38 UTC
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bzw. erst dann, wenn daraus ein Ermittelungsverfahren bzw. nur bei
entsprechender Verurteilung daraus ?

Danke
Bastian Völker
2006-11-27 18:49:13 UTC
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Hallo!
Post by p***@web.de
bzw. erst dann, wenn daraus ein Ermittelungsverfahren bzw. nur bei
entsprechender Verurteilung daraus ?
Im Bundeszentralregister werden nur Verurteilungen u.ä. eingetragen, im
sog. polizeilichen Führungszeugnis tauchen sogar nur Verurteilungen ab
einer gewissen Höhe auf. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
werden in einem eigenen Register der Staatsanwaltschaft vermerkt.

Gruß
Bastian
--
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der
Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt
werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
AG Mönchengladbach, Urt. v. 25.4.1991
Andreas Froehlich
2006-11-27 18:59:07 UTC
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Post by Bastian Völker
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
werden in einem eigenen Register der Staatsanwaltschaft vermerkt.
Existiert dieses Register bundesweit oder ist das auf den Bezirk der
Staatsanwaltschaft beschränkt?

Andreas
Bastian Völker
2006-11-27 19:19:10 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Andreas Froehlich
Post by Bastian Völker
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
werden in einem eigenen Register der Staatsanwaltschaft vermerkt.
Existiert dieses Register bundesweit oder ist das auf den Bezirk der
Staatsanwaltschaft beschränkt?
Ich weiß leider nicht, wie das aktuell aussieht. Zumindest ist das
angedacht. Als "Zwischengröße" dürfte es auch durchaus wenigstens
landesweite Register geben.

Gruß
Bastian
--
"Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der
Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt
werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten."
AG Mönchengladbach, Urt. v. 25.4.1991
Thomas Hochstein
2006-11-27 21:37:10 UTC
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Post by Andreas Froehlich
Existiert dieses Register bundesweit oder ist das auf den Bezirk der
Staatsanwaltschaft beschränkt?
Sowohl als auch. §§ 492 ff. StPO (3. Abschnitt des 8. Buches) haben
nicht umsonst die Überschrift "Länderübergreifendes
staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister".

So richtig praktikabel ist das allerdings IMNSHO noch nicht.

-thh
Frank Hucklenbroich
2006-11-28 07:27:39 UTC
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Post by p***@web.de
bzw. erst dann, wenn daraus ein Ermittelungsverfahren bzw. nur bei
entsprechender Verurteilung daraus ?
Erst bei einem Urteil.

Ist ja auch sinnvoll, da Ermittlungsverfahren in vielen Fällen routinemäßig
durchgeführt werden müssen (und ebenso routinemäßig wieder eingestellt
werden). Und sowas hat in einem Führungszeugnis nichts verloren.

Kleines Beispiel: Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Wohnungsbrand
(Fernseher hatte Feuer gefangen). Nichts Wildes, nur Sachschaden. Da kam
dann auch ein Brandsachverständiger der Kripo, hat mir zwei oder drei
Fragen gestellt (was war das für ein Gerät, etc.), und meinte dann, man
müsse jetzt ein "Ermittlungsverfahren" aufnehmen, die StA würde eine Akte
anlegen, die dann selbstverständlich in ein paar Monaten wieder geschlossen
würde. Wäre ja ein klarer Fall, daß ich nicht meinen eigenen Fernseher
angezündet hätte. Trotzdem muß das halt seinen Gang gehen, ich solle also
keinen Schreck bekommen, wenn ich Post von der StA bekomme - das wäre dann
nur der Schrieb, daß die Ermittlungen eingestellt wären. Den Schrieb solle
ich dann kopiert meiner Versicherung schicken. Und genau so lief es auch
dann.

In einem Führungszeugnis hätte sowas sicherlich nichts verloren.

Auch bei einem ganz normalen Verkehrsunfall werden i.d.R. Ermittlungen
angestellt (zumindest wenn sich dabei jemand verletzt hat, dann geht es um
fahrlässige KV).

Wenn man das alles ins Führungszeugnis schreiben würde, dann hätten die
wenigsten Leute eine "weiße Weste" ;-)

Grüße,

Frank
Ulf Kutzner
2006-11-28 20:19:40 UTC
Permalink
Post by p***@web.de
bzw. erst dann, wenn daraus ein Ermittelungsverfahren bzw. nur bei
entsprechender Verurteilung daraus ?
Nein, aber laufende Ermittlungsverfahrten können ein Hindernis für Visa,
Aufenthaltserlaubnisse und Einstellungen im öffentlichen Dienst sein.

Gruß, ULF

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