Discussion:
Amtsärztliches Attest
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Kaufmann
2005-08-02 13:23:09 UTC
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Hallo,

in der Prüfungsordnung steht, dass bei Krankheit zur Prüfung ein
Amtsärztliches Attest abgegeben werden muss.

Nun meine Fragen:

* wieviel kostet dieses ?
* was ist, wenn ich Zahnschmerzen habe- zwischen einem Amtsarzt
und dem Zahnarzt gibt es schon Unterschiede

Gruß

Andre
Axel Böhm
2005-08-02 14:05:46 UTC
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Am Tue, 2 Aug 2005 15:23:09 +0200, schrieb "Andreas Kaufmann"
Post by Andreas Kaufmann
* was ist, wenn ich Zahnschmerzen habe- zwischen einem Amtsarzt
und dem Zahnarzt gibt es schon Unterschiede
Dann geht man zum Amtszahnarzt.

Gruß

Axel
Heiko Loß
2005-08-02 14:07:57 UTC
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Post by Andreas Kaufmann
in der Prüfungsordnung steht, dass bei Krankheit zur Prüfung ein
Amtsärztliches Attest abgegeben werden muss.
Die Frage ist, ob diese Regelung überhaupt wirksam ist.

Im Arbeitsrecht könnte ebenfalls nicht reguliert werden, dass
Fehlzeiten immer vom Amtsärzten attestiert werden müssen.

Gruss
Heiko
Holger Pollmann
2005-08-02 14:49:20 UTC
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Post by Heiko Loß
Post by Andreas Kaufmann
in der Prüfungsordnung steht, dass bei Krankheit zur Prüfung ein
Amtsärztliches Attest abgegeben werden muss.
Die Frage ist, ob diese Regelung überhaupt wirksam ist.
Warum nicht?
Post by Heiko Loß
Im Arbeitsrecht könnte ebenfalls nicht reguliert werden, dass
Fehlzeiten immer vom Amtsärzten attestiert werden müssen.
Das Arbeitsrecht ist auch kein öffentliches Prüfungsrecht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Heiko Loß
2005-08-02 14:52:52 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Warum nicht?
Z.B. Recht auf freie Arztwahl.

Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet. So wie die Amtsärzte auch.
Warum sollten sie unglaubwürdiger sein.
E. Mager
2005-08-02 15:04:30 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Post by Holger Pollmann
Warum nicht?
Z.B. Recht auf freie Arztwahl.
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet. So wie die Amtsärzte auch.
Warum sollten sie unglaubwürdiger sein.
eine mehr als gute Frage
--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!
Holger Pollmann
2005-08-02 15:08:04 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Post by Holger Pollmann
Warum nicht?
Z.B. Recht auf freie Arztwahl.
Warum solltest du bei einer Untersuchung zur Bezeugung einer tatsache,
die sich auf eine öffentlichrechtliche Prüfung auswirkt, ein "Recht auf
freie Arztwahl" haben müssen?
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen Doktor-Titel
und ihren Eid geleistet.
Kein normaler Arzt leistet einen "Eid".
Post by Heiko Loß
So wie die Amtsärzte auch. Warum sollten sie unglaubwürdiger sein.
Weil sie im Gegensatz zu Amtsärzten z.B. nicht die Straftat
"Falschbeurkundung im Amt" begehen können...
--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Thomas Hochstein
2005-08-02 16:20:51 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen Doktor-Titel
und ihren Eid geleistet.
Kein normaler Arzt leistet einen "Eid".
Aber Ärzte müssen doch den hippokratischen Eid leisten, bevor sie
approbiert werden können! Soweit sie allerdings nur vorübergehend als
Arzt tätig sind, genügt das hippokratische Gelöbnis.

-thh
Holger Pollmann
2005-08-02 18:04:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet.
Kein normaler Arzt leistet einen "Eid".
Aber Ärzte müssen doch den hippokratischen Eid leisten, bevor sie
approbiert werden können!
Übersehe ich da irgendwo einen Smiley?

Nein, Ärzte müssen m.W. in Deutschland und vielen anderen Ländern
keinerlei Eid leisten, wenn sie zugelassen werden. Es reicht
vollkommen aus, daß es Gesetze gibt, die die Ärzte zu bestimmtem
Handeln verpflichten.
Post by Thomas Hochstein
Soweit sie allerdings nur vorübergehend als Arzt tätig sind,
genügt das hippokratische Gelöbnis.
Angesichts dieser Bemerkung nehme ich mal an, daß das ein Scherz sein
sollte :-)
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer, 02.10.2003
Carsten Krueger
2005-08-02 21:06:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Aber Ärzte müssen doch den hippokratischen Eid leisten, bevor sie
approbiert werden können!
Denkst du.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates

Gruß Carsten
--
http://got.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Email
cakruege (at) despammed (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Florian Kleinmanns
2005-08-02 16:53:37 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Post by Holger Pollmann
Warum nicht?
Z.B. Recht auf freie Arztwahl.
Woher sollte jemand dieses Recht haben?

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Christian E. Naundorf
2005-08-02 16:52:20 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet. So wie die Amtsärzte auch.
Warum sollten sie unglaubwürdiger sein.
Weil ihre Loyalität nur (und mit Recht nur) ihren
Patienten gehört, mit denen sie einen Arztvertrag
geschlossen haben, nicht dem Arbeitgeber, der
Prüfungsbehörde oder dem gesetzlichen Richter
ihrer Patienten.

Ganz einfach.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Klaus Hoeppner
2005-08-02 16:17:08 UTC
Permalink
Die *normalen* ?rzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet. So wie die Amts?rzte auch.
Warum sollten sie unglaubw?rdiger sein.
Weil ich es schon selber praktiziert habe. Meiner Hausärztin erzählt, dass
ich wegen der Prüfung ein totales psychisches Wrack sei, schon hatte ich
das Attest. Sie hat dann vorgeschlagen, Magen-Darm-Grippe drauf zu schreiben,
das klänge glaubwürdiger. Und ich habe nicht den Eindruck, dass andere
da mehr Schwierigkeiten hatten. Amtsärzte sind zwar nicht schlauer als
normale Ärzte, tun einem aber meist keine persönlichen Gefallen.

Klaus

PS: Für diejenigen, die evtl. moralische Bendenken haben: Ich habe mich zu
der Prüfung nie wieder angemeldet und die Ärztin ist mittlerweile seit
fast 10 Jahren im Ruhestand, falls sie überhaupt noch lebt.
Ozan Ayyüce
2005-08-03 09:03:51 UTC
Permalink
Post by Klaus Hoeppner
Die *normalen* ?rzte haben ebenfalls studiert, einen
Doktor-Titel und ihren Eid geleistet. So wie die Amts?rzte auch.
Warum sollten sie unglaubw?rdiger sein.
Weil ich es schon selber praktiziert habe. Meiner Hausärztin erzählt, dass
ich wegen der Prüfung ein totales psychisches Wrack sei,
Das kann als Grund ausreichend sein prüfunsuntauglich zu sein.
Post by Klaus Hoeppner
schon hatte ich
das Attest. Sie hat dann vorgeschlagen, Magen-Darm-Grippe drauf zu schreiben,
Wodrauf? Auf den Attest? Dort ist normalerweise die Krankheit nicht
festgestellt.


Ozan
Klaus Hoeppner
2005-08-03 10:36:23 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Post by Klaus Hoeppner
Weil ich es schon selber praktiziert habe. Meiner Hausärztin erzählt, dass
ich wegen der Prüfung ein totales psychisches Wrack sei,
Das kann als Grund ausreichend sein prüfunsuntauglich zu sein.
Natürlich. Meinst du, ich erzähle, ich will an der Prüfung nicht teilnehmen,
weil gerade Vollmond ist?
Post by Ozan Ayyüce
Post by Klaus Hoeppner
schon hatte ich
das Attest. Sie hat dann vorgeschlagen, Magen-Darm-Grippe drauf zu schreiben,
Wodrauf? Auf den Attest? Dort ist normalerweise die Krankheit nicht
festgestellt.
Dort stand sie aber drauf.

Klaus
Ozan Ayyüce
2005-08-03 14:20:23 UTC
Permalink
Post by Klaus Hoeppner
Post by Ozan Ayyüce
Post by Klaus Hoeppner
Weil ich es schon selber praktiziert habe. Meiner Hausärztin erzählt, dass
ich wegen der Prüfung ein totales psychisches Wrack sei,
Das kann als Grund ausreichend sein prüfunsuntauglich zu sein.
Natürlich. Meinst du, ich erzähle, ich will an der Prüfung nicht teilnehmen,
weil gerade Vollmond ist?
Was ich damit sagen wollte ist: Man braucht sich keine Krankheiten
auszudenken wenn die tatsächliche Krankheit ausreichend ist.
Post by Klaus Hoeppner
Post by Ozan Ayyüce
Wodrauf? Auf den Attest? Dort ist normalerweise die Krankheit nicht
festgestellt.
Dort stand sie aber drauf.
Wann war das? Bundesland? Wundert mich schon sehr, normalerweise fällt
die Diagnose unter den Datenschutz.

Ozan
Jens Müller
2005-08-03 14:49:29 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Post by Klaus Hoeppner
Post by Ozan Ayyüce
Wodrauf? Auf den Attest? Dort ist normalerweise die Krankheit nicht
festgestellt.
Dort stand sie aber drauf.
Wann war das? Bundesland? Wundert mich schon sehr, normalerweise fällt
die Diagnose unter den Datenschutz.
Es gibt Prüfungsordnungen, die die verlangen. Z.B. auch
Lehramtsstudium BaWü. Ob das gültig ist, ist dann eine andere Frage.
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Rupert Haselbeck
2005-08-03 15:34:34 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Was ich damit sagen wollte ist: Man braucht sich keine Krankheiten
auszudenken wenn die tatsächliche Krankheit ausreichend ist.
Ack
Post by Ozan Ayyüce
Wann war das? Bundesland? Wundert mich schon sehr, normalerweise fällt
die Diagnose unter den Datenschutz.
Wieso sollte die Diagnose unter "den Datenschutz" fallen?
Der - verhinderte - Prüfungsteilnehmer entscheidet selbst, ob er dem
Prüfungsamt mitteilt, krank und damit prüfungsunfähig (gewesen) zu sein
und er entscheidet auch selbst, ob er dies in einer der Prüfungsordnung
entsprechenden Weise belegen mag. Inwiefern siehst du hier Raum für
Datenschutz? Nach welchen datenschutzrechtlichen Vorschriften wäre es
unzulässig, ein ausführliches Attest samt Diagnose als Nachweis der
Prüfungsunfähigkeit zu verlangen?

MfG
Rupert
Jens Müller
2005-08-03 15:45:32 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Ozan Ayyüce
Wann war das? Bundesland? Wundert mich schon sehr, normalerweise fällt
die Diagnose unter den Datenschutz.
Wieso sollte die Diagnose unter "den Datenschutz" fallen?
Weil personenbezogene Daten erhoben werden. Im öffentlichen Bereich
braucht es da auch keine automatisierte Verarbeitung.
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Florian Kleinmanns
2005-08-03 16:05:23 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Der - verhinderte - Prüfungsteilnehmer entscheidet selbst, ob er dem
Prüfungsamt mitteilt, krank und damit prüfungsunfähig (gewesen) zu sein
und er entscheidet auch selbst, ob er dies in einer der Prüfungsordnung
entsprechenden Weise belegen mag. Inwiefern siehst du hier Raum für
Datenschutz? Nach welchen datenschutzrechtlichen Vorschriften wäre es
unzulässig, ein ausführliches Attest samt Diagnose als Nachweis der
Prüfungsunfähigkeit zu verlangen?
Art. 12, 2 I, 1 I GG in der entsprechenden Auslegung. Der Staat kann
sich nicht einerseits ein Monopol für die Berufsausbildung und Prüfung
schaffen und andererseits Anforderungen an die sanktionslose Zulassung
zu einer Wiederholungsprüfung stellen, die eine vom Umfang her nicht
mehr verhältnismäßige (weil zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit
nicht erforderliche) Offenbarung persönlicher Umstände erfordern.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Klaus Hoeppner
2005-08-03 16:20:34 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Was ich damit sagen wollte ist: Man braucht sich keine Krankheiten
auszudenken wenn die tatsächliche Krankheit ausreichend ist.
Sie sprach ja auch nicht von ausreichend, sondern glaubwürdiger.
Post by Ozan Ayyüce
Post by Klaus Hoeppner
Dort stand sie aber drauf.
Wann war das? Bundesland? Wundert mich schon sehr, normalerweise fällt
die Diagnose unter den Datenschutz.
NRW, und ich werde nicht 20 Jahre alte Prüfungsordnungen raussuchen, um
nachzuschauen, ob die Angabe der Diagnose vorgeschrieben war oder nicht.

Klaus
Marco Sondermann
2005-08-03 11:50:40 UTC
Permalink
Post by Ozan Ayyüce
Wodrauf? Auf den Attest? Dort ist normalerweise die Krankheit nicht
festgestellt.
Bei uns verlangt das PA bei Attesten auch eine Begründung mit der Diagnose,
warum man Prüfungsunfähig war.

Marco
--
Nur Narren sind sicher - der kluge Mann denkt weiter nach.
Rupert Haselbeck
2005-08-02 22:39:59 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Z.B. Recht auf freie Arztwahl.
Wo wäre denn derartiges herzuleiten?
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls studiert,
Das sollte man hoffen
Post by Heiko Loß
einen Doktor-Titel
Nicht unbedingt
Post by Heiko Loß
ihren Eid geleistet.
Welchen Eid denn?
Ärzte brauchen keinerlei Eid zu leisten, um ihren Beruf ausüben zu
dürfen, es sei denn, sie wären Beamte, z.B. Amtsärzte...
Post by Heiko Loß
So wie die Amtsärzte auch.
Warum sollten sie unglaubwürdiger sein.
Weil Amtsärzte z.B. etwas unabhängiger von den Interessen und Wünschen
ihrer Klientel sind als dies bei anderen Ärzten gemeinhin der Fall ist,
die ihre Patienten schon aus naheliegenden wirtschaftlichen Gründen
möglichst zufriedenstellen möchten

MfG
Rupert
Ulrich Gehauf
2005-08-03 09:20:59 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Heiko Loß
Die *normalen* Ärzte haben ebenfalls
[...]
Post by Heiko Loß
ihren Eid geleistet.
Welchen Eid denn?
Offenbarungseid, weil sie sich beim Erwerb des Doktortitels und der
Praxisausstattung hoffnungslos übernommen haben ;-)

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Florian Schmeichler
2005-08-02 14:33:08 UTC
Permalink
Post by Heiko Loß
Post by Andreas Kaufmann
in der Prüfungsordnung steht, dass bei Krankheit zur Prüfung ein
Amtsärztliches Attest abgegeben werden muss.
Die Frage ist, ob diese Regelung überhaupt wirksam ist.
Im Arbeitsrecht könnte ebenfalls nicht reguliert werden, dass
Fehlzeiten immer vom Amtsärzten attestiert werden müssen.
Das würde mich jetzt schonmal genauer interessieren!

Deiner Ansicht nach hätte der Gesetzgeber also nicht die Möglichkeit, §3
EntFG durch einen Absatz zu ergänzen, der z.B. lautet:

"(4) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nur, wenn die
Arbeitsunfähigkeit spätestens 3 Tage nach deren Eintritt von einem
Amtsarzt attestiert wurde"

Da würde meine Tochter doch glatt fragen "Warum darf der das nicht?"

Gruss,
Florian
Lesen Sie weiter auf narkive:
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