Steffen Kühlborn
2006-09-06 11:26:03 UTC
Hallo
Ich habe vor 3 Jahren von einer Firma ein Haus bauen lassen. Im Bad wurden
die Fliesen durch eine sogenannte Naß/Naß-Technik (oder so ähnlich) verlegt.
Das heisst, die Fliesen wurden auf das feuchte Esstrich verlegt. Man sagte
mir damals das sei ohne weiteres machbar und aus Zeitspargründen um die
engen Zeitmargen einzuhalten so üblich.
In den ersten Monaten nach Einzug hörte ich hin und wieder mal
Knallgeräusche. Hatte mir schon gedacht, daß das der Estrich ist, konnte
aber nix finden.
Heute habe ich im Bad gesehen, daß 6 Fliesen gerissen sind, ich einen Riss
quer durchs Bad habe. Offensichtlich hat der Estrich nachgegeben.
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw. Entschädigung?
Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich gefundene Baumängel haften?
Gruß
Steffen
Ich habe vor 3 Jahren von einer Firma ein Haus bauen lassen. Im Bad wurden
die Fliesen durch eine sogenannte Naß/Naß-Technik (oder so ähnlich) verlegt.
Das heisst, die Fliesen wurden auf das feuchte Esstrich verlegt. Man sagte
mir damals das sei ohne weiteres machbar und aus Zeitspargründen um die
engen Zeitmargen einzuhalten so üblich.
In den ersten Monaten nach Einzug hörte ich hin und wieder mal
Knallgeräusche. Hatte mir schon gedacht, daß das der Estrich ist, konnte
aber nix finden.
Heute habe ich im Bad gesehen, daß 6 Fliesen gerissen sind, ich einen Riss
quer durchs Bad habe. Offensichtlich hat der Estrich nachgegeben.
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw. Entschädigung?
Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich gefundene Baumängel haften?
Gruß
Steffen