Discussion:
3 Jahre nach Hausbau durch Firma Mängel entdeckt
(zu alt für eine Antwort)
Steffen Kühlborn
2006-09-06 11:26:03 UTC
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Hallo

Ich habe vor 3 Jahren von einer Firma ein Haus bauen lassen. Im Bad wurden
die Fliesen durch eine sogenannte Naß/Naß-Technik (oder so ähnlich) verlegt.
Das heisst, die Fliesen wurden auf das feuchte Esstrich verlegt. Man sagte
mir damals das sei ohne weiteres machbar und aus Zeitspargründen um die
engen Zeitmargen einzuhalten so üblich.
In den ersten Monaten nach Einzug hörte ich hin und wieder mal
Knallgeräusche. Hatte mir schon gedacht, daß das der Estrich ist, konnte
aber nix finden.
Heute habe ich im Bad gesehen, daß 6 Fliesen gerissen sind, ich einen Riss
quer durchs Bad habe. Offensichtlich hat der Estrich nachgegeben.
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw. Entschädigung?
Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich gefundene Baumängel haften?

Gruß
Steffen
Thorsten Gleumes
2006-09-06 12:20:54 UTC
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Post by Steffen Kühlborn
Heute habe ich im Bad gesehen, daß 6 Fliesen gerissen sind, ich einen
Riss quer durchs Bad habe. Offensichtlich hat der Estrich nachgegeben.
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw.
Entschädigung? Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich
gefundene Baumängel haften?
Meines Wissens nach sind 5 Jahre der Zeitraum.

Es wird natürlich immer schwieriger, nachzuweisen, dass ein Mangel beim Bau
durch unsachgemäße Arbeiten schon angelegt wurde.
Hier: Es kommt immer wieder vor, dass Fliesen reißen. Es ist normal, dass
sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch setzt, deshalb sollte man eigentlich
keine Sockelleisten legen, bzw. noch nicht mit Silikon, o.ä. versiegeln.

Wenn der Boden dann z.B. in den Zimmerecken nachgibt, wird eine Lücke
sichtbar. Die autretenden Spannungen wirken sich natürlich stärker aus,
wenn die Fliese nicht durch den Fliesenkleber vom Estrich getrennt wird.

Es gibt eine Reihe von Baunormen, goole mal, on sich da was über
Bodenbeläge finden lässt.

Thorsten
Thomas Budich
2006-09-06 13:23:37 UTC
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Hallo!
Post by Thorsten Gleumes
Meines Wissens nach sind 5 Jahre der Zeitraum.
ja, s.a. VOB

...
Post by Thorsten Gleumes
Es ist normal, dass sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch setzt,
nicht bei Qualitätsarbeit.

Wenn ein Riß über viele Fliesen verläuft ist das ein Zeichen, daß
nicht die fliesen sondern die verlegung oder der Untergrund die
Problemursache sind.

Firma schriftlich zur Nachbesserung/Schadensersatz was auch immer
auffordern.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ usenet: E-Mail Antworten werden automatisch gelöscht ]
Thorsten Gleumes
2006-09-06 15:25:52 UTC
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Post by Thomas Budich
Post by Thorsten Gleumes
Es ist normal, dass sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch setzt,
nicht bei Qualitätsarbeit.
Doch, schon.
Man kann natürlich auch den bau 1 Jahr trocknen lassen, dann ist der Effekt
weniger sichtbar.

Aber ein Stezen ist nicht vermeidbar, es sei denn man verwendet kein
Styropor sondern wesentlich teurere andere Füll/Isoliermaterialien.

Ich habe ees bislang bei jedem Neubau gesehen.


Thorsten
Thomas Budich
2006-09-06 18:40:41 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Thorsten Gleumes
Post by Thomas Budich
Post by Thorsten Gleumes
Es ist normal, dass sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch setzt,
nicht bei Qualitätsarbeit.
Doch, schon.
Man kann natürlich auch den bau 1 Jahr trocknen lassen,
dann ist der Effekt weniger sichtbar.
es genügen auch einige Wochen, je nach Bauart.
Post by Thorsten Gleumes
Aber ein Stezen ist nicht vermeidbar, es sei denn man
verwendet kein Styropor sondern wesentlich teurere andere
Füll/Isoliermaterialien.
Eben durchdacht und höhere Qualität.
Korrekte Fugen und partielle Deckschichten inklusive.
Post by Thorsten Gleumes
Ich habe ees bislang bei jedem Neubau gesehen.
Bist wohl Bauarbeiter in der Branche?

In meinem Bekanntenkreis gibt es alte DDR-bauten und Neue immer
ohne Risse in den Fußboden-Fliesen. Dabei wurde nicht jahrelang
zu Trocknen gewartet.

Ein Riß kann also nur Pfusch sein.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ usenet: E-Mail Antworten werden automatisch gelöscht ]
Thorsten Gleumes
2006-09-07 08:01:48 UTC
Permalink
Post by Thomas Budich
Bist wohl Bauarbeiter in der Branche?
In meinem Bekanntenkreis gibt es alte DDR-bauten und Neue immer
ohne Risse in den Fußboden-Fliesen. Dabei wurde nicht jahrelang
zu Trocknen gewartet.
Ein Riß kann also nur Pfusch sein.
Da hast Du mich falsch verstanden, die Risse sind nicht ok, ein leichtes
absenken des Estrichs schon.

Ich bin keine Bauarbeiter.

Ich wollte nur das "arbeiten" des Bodens vom Bodenbelag trennen, mehr
nicht.

Meines Erachtens klebt man ja gerade erst dann die Fliesen auf den Boden,
wenn der Estrich einigermaßen trocken ist, damit solche Risse nicht
auftreten.

Thorsten
Frank Hucklenbroich
2006-09-07 09:26:17 UTC
Permalink
Post by Thorsten Gleumes
Meines Erachtens klebt man ja gerade erst dann die Fliesen auf den Boden,
wenn der Estrich einigermaßen trocken ist, damit solche Risse nicht
auftreten.
So ist es. Deshalb gibt es ja auch Meßgeräte (CM-Meßgerät oder
elektronisches Meßgerät, wobei letztere IIRC nicht bei Gutachten zugelassen
sind), mit denen man im Zweifel die Estrichfeuchte vorher mißt und die
Meßwerte in einem Protokoll dokumentiert.

Grüße,

Frank
Matthias Kryn
2006-09-06 15:38:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Budich
Post by Thorsten Gleumes
Es ist normal, dass sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch
setzt,
nicht bei Qualitätsarbeit.
Doch, auch dann. Die Schüsselung ist ein bauphysikalischer
Prozess, das geht nicht anders.

Grüße
Matthias
Thorsten Gleumes
2006-09-07 08:03:05 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Doch, auch dann. Die Schüsselung ist ein bauphysikalischer
Prozess, das geht nicht anders.
Nur zur Info: Was beschreibt die Schüsselung?

Grüße,

Thorsten
Matthias Kryn
2006-09-08 09:41:02 UTC
Permalink
Post by Thorsten Gleumes
Post by Matthias Kryn
Doch, auch dann. Die Schüsselung ist ein bauphysikalischer
Prozess, das geht nicht anders.
Nur zur Info: Was beschreibt die Schüsselung?
http://groups.google.de/groups?q=sch%C3%BCsselung%20glatthor&sa=N&tab=wg

Alle drei lesen.

Kurz gefasst: beim Trocknen spannt sich der Estrich, und an den
Rändern steigt das Bodenniveau. Nach "einiger Zeit" entspannt
sich diese "Schüssel" wieder, an den Ecken und Rändern setzt
sich der Estrich.

HTH und Grüße
Matthias
Thorsten Gleumes
2006-09-11 08:30:11 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Thorsten Gleumes
Nur zur Info: Was beschreibt die Schüsselung?
http://groups.google.de/groups?q=sch%C3%BCsselung%20glatthor&sa=N&tab=wg
Alle drei lesen.
Kurz gefasst: beim Trocknen spannt sich der Estrich, und an den
Rändern steigt das Bodenniveau. Nach "einiger Zeit" entspannt
sich diese "Schüssel" wieder, an den Ecken und Rändern setzt
sich der Estrich.
Danke!

Ist genau der effekt, denn ich auch immer beobachte.
Die leute meinen immer "Warum senkt sich der Boden in den Ecken, da steht
doch gar nichts drauf", aber es ist eben kein Absenken durch Belastung,
sondern durch entspannen.

Grüße,

Thorsten
Steffen Kühlborn
2006-09-11 13:19:43 UTC
Permalink
Post by Thorsten Gleumes
Ist genau der effekt, denn ich auch immer beobachte.
Die leute meinen immer "Warum senkt sich der Boden in den Ecken, da steht
doch gar nichts drauf", aber es ist eben kein Absenken durch Belastung,
sondern durch entspannen.
Darum geht es bei mir aber nicht. Bei mir ist ein Fliesen-Riss quer durchs
Zimmer. Kann also nix mit dem Entspannen zu tun haben.
Thorsten Gleumes
2006-09-11 14:12:14 UTC
Permalink
Post by Steffen Kühlborn
Post by Thorsten Gleumes
Ist genau der effekt, denn ich auch immer beobachte.
Die leute meinen immer "Warum senkt sich der Boden in den Ecken, da
steht doch gar nichts drauf", aber es ist eben kein Absenken durch
Belastung, sondern durch entspannen.
Darum geht es bei mir aber nicht. Bei mir ist ein Fliesen-Riss quer
durchs Zimmer. Kann also nix mit dem Entspannen zu tun haben.
Ja, sorry, war schon etwas OT.

Generell würde ich dagen, dass es nicht normal ist, dass sich jetzt bei Dir
Risse bilden. Was sagt die Baufirma?

Ist das Haus Teilunterkellert, oder durch sonstige Begebenheiten besonderen
Belastungen ausgesetzt? (Hanglage, Bergbaugebiet, hohes Grundwasser usw.)

Thorsten
Volker Tonn
2006-09-11 15:59:43 UTC
Permalink
Post by Steffen Kühlborn
Post by Thorsten Gleumes
Ist genau der effekt, denn ich auch immer beobachte.
Die leute meinen immer "Warum senkt sich der Boden in den Ecken, da steht
doch gar nichts drauf", aber es ist eben kein Absenken durch Belastung,
sondern durch entspannen.
Darum geht es bei mir aber nicht. Bei mir ist ein Fliesen-Riss quer durchs
Zimmer. Kann also nix mit dem Entspannen zu tun haben.
Aber klar doch. Nimm mal einen grossen Teller und stell den mittig auf
eine relativ kleine harte Unterlage. Dann drück den Rand an zwei
gegenüberligenden Stellen am Rand so weit runter bis der auf dem Tisch
aufliegt. Was passiert wohl? Der Teller bricht komplett durch....
Nicht viel anders verhält sich ein Estrich mit Fliesenbelag.

Frank Hucklenbroich
2006-09-06 13:29:10 UTC
Permalink
Post by Thorsten Gleumes
Post by Steffen Kühlborn
Heute habe ich im Bad gesehen, daß 6 Fliesen gerissen sind, ich einen
Riss quer durchs Bad habe. Offensichtlich hat der Estrich nachgegeben.
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw.
Entschädigung? Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich
gefundene Baumängel haften?
Meines Wissens nach sind 5 Jahre der Zeitraum.
Je nachdem was vertraglich vereinbart wurde - also ob VOB oder BGB. Es
können auch nur 3 Jahre sein.
Post by Thorsten Gleumes
Hier: Es kommt immer wieder vor, dass Fliesen reißen. Es ist normal, dass
sich der Estrich nach 1-2 Jahren noch setzt, deshalb sollte man eigentlich
keine Sockelleisten legen, bzw. noch nicht mit Silikon, o.ä. versiegeln.
Full ACK. Der Estrich setzt sich und senkt sich ab. Was die Silikonfugen
angeht: Diese sind Wartungsfugen und aus gutem Grund meistens von der
Gewährleistung ausgeschlossen - da sie eben reißen *sollen* wenn sich der
Estrich zu stark setzt (etwas Dehnung nehemen sie auf, aber dann reißen sie
ab). Lieber die Silikonfugen reißen ab als die Fliesen (eine abgerissene
Silikonfuge zu reparieren kostet nicht viel).
Post by Thorsten Gleumes
Es gibt eine Reihe von Baunormen, goole mal, on sich da was über
Bodenbeläge finden lässt.
Spannender wäre die Frage, ob der Mangel hier beim Estrichleger oder beim
Fliesenleger zu sehen wäre. Was aber im Zweifel nur ein Gutachter klären
kann, was sich bei 6 gerissenen Bodenfliesen mit Sicherheit nicht lohnt -
ein Gutachter kostet von 300 EUR aufwärts, 6 Fliesen auswechseln dürfte
nicht mehr als 150 EUR kosten (zwei Stunden Arbeit + Material).

Im Zweifel mal mit dem Auftragnehmer reden, ob der aus Kulanz den Schaden
übernimmt oder man sich die Kosten 50/50 teilt.

Wegen sowas rechtliche Schritte einzuleiten wird i.d.R. sehr viel teurer
und bringt auch vor Gericht in den meisten Fällen nichts (=Vergleich, jeder
trägt seine Kosten).

Grüße,

Frank
Martin Blanke
2006-09-06 14:03:44 UTC
Permalink
Post by Steffen Kühlborn
Ich habe vor 3 Jahren von einer Firma ein Haus bauen lassen. Im Bad wurden
die Fliesen durch eine sogenannte Naß/Naß-Technik (oder so ähnlich)
verlegt. Das heisst, die Fliesen wurden auf das feuchte Esstrich verlegt.
Man sagte mir damals das sei ohne weiteres machbar und aus Zeitspargründen
um die engen Zeitmargen einzuhalten so üblich.
----------------------------------------

Wurden die Fliesen direkt auf den frischen Estrich gelegt, als der noch gar
nicht abgebunden hatte? Oder wurden sie auf den zwar schon verfestigten,
aber noch nicht trockenen Estrich geklebt?
Von ersterem Verfahren habe ich noch nie was gehört, das zweite wäre IMHO
eindeutiger Pfusch, allenfalls möglich, wenn danach die Fliesenfugen noch
sehr lange offen gehalten werden (aber dann wäre der Zeitvorteil nicht
gegeben). Wenn Du nachweisen kannst, dass das so gemacht wurde, hast Du wohl
gute Aussichten auf Nachbesserung.

MfG, M.B.
Andreas Delp
2006-09-06 14:47:42 UTC
Permalink
Post by Martin Blanke
Post by Steffen Kühlborn
Ich habe vor 3 Jahren von einer Firma ein Haus bauen lassen. Im Bad
wurden die Fliesen durch eine sogenannte Naß/Naß-Technik (oder so
ähnlich) verlegt. Das heisst, die Fliesen wurden auf das feuchte Esstrich
verlegt. Man sagte mir damals das sei ohne weiteres machbar und aus
Zeitspargründen um die engen Zeitmargen einzuhalten so üblich.
----------------------------------------
Wurden die Fliesen direkt auf den frischen Estrich gelegt, als der noch
gar nicht abgebunden hatte? Oder wurden sie auf den zwar schon
verfestigten, aber noch nicht trockenen Estrich geklebt?
Von ersterem Verfahren habe ich noch nie was gehört, das zweite wäre IMHO
eindeutiger Pfusch, allenfalls möglich, wenn danach die Fliesenfugen noch
sehr lange offen gehalten werden (aber dann wäre der Zeitvorteil nicht
gegeben). Wenn Du nachweisen kannst, dass das so gemacht wurde, hast Du
wohl gute Aussichten auf Nachbesserung.
Wieso muß OP das nachweisen? Die Fliesen sind nachweislich nach drei Jahren
kaputt gegangen. Also muß Pfusch vorliegen.

Andreas
--
Wer mir per Mail antworten möchte sollte 'erdbeere' im Betreff erwähnen,
sonst wird die Mail zusammen mit SPAM und Würmern ungelesen gelöscht.
Frank Hucklenbroich
2006-09-06 14:54:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Delp
Wieso muß OP das nachweisen? Die Fliesen sind nachweislich nach drei Jahren
kaputt gegangen. Also muß Pfusch vorliegen.
Kommt aber eben drauf an wer gepfuscht hat.

Wir hätten da:
1. Den Estrichleger - der hat meinetwegen den Estrich mangelhaft gebaut, so
daß er nach drei Jahren auf einmal einbröselt
2. Den Fliesenleger, der seine Fliesen falsch verlegt hat - wobei Risse
dann eher auf Bewegungen im Utergrund hindeuten
3. Den Fliesenhersteller, der mangelhafte Fliesen hergestellt hat, die bei
Belastung reißen
4. Kann sogar der Rohbauer noch eine Rolle spielen, wenn es im Bau
Setzrisse gegeben hat (weil z.B. das Fundament abgesackt ist).

Über solche Dinge lassen sich herrlich jahrelange, teure Prozesse mit
Gutachten und Gegengutachten führen (und da gibt es für jedes Gewerk eigene
vereidigte Gutachter).

Grüße,

Frank
Andreas Delp
2006-09-07 09:05:12 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Andreas Delp
Wieso muß OP das nachweisen? Die Fliesen sind nachweislich nach drei
Jahren kaputt gegangen. Also muß Pfusch vorliegen.
Kommt aber eben drauf an wer gepfuscht hat.
1. Den Estrichleger - der hat meinetwegen den Estrich mangelhaft gebaut,
so daß er nach drei Jahren auf einmal einbröselt
2. Den Fliesenleger, der seine Fliesen falsch verlegt hat - wobei Risse
dann eher auf Bewegungen im Utergrund hindeuten
3. Den Fliesenhersteller, der mangelhafte Fliesen hergestellt hat, die bei
Belastung reißen
4. Kann sogar der Rohbauer noch eine Rolle spielen, wenn es im Bau
Setzrisse gegeben hat (weil z.B. das Fundament abgesackt ist).
Über solche Dinge lassen sich herrlich jahrelange, teure Prozesse mit
Gutachten und Gegengutachten führen (und da gibt es für jedes Gewerk
eigene vereidigte Gutachter).
OP schrieb, das er von "einer Firma" ein Haus hat bauen lassen, also vermute
ich mal komplett. Und da spielt es keine Rolle wer gepfuscht hat.

Die Baufirma kann natürlich versuchen, den Schaden auf die Subunternehmer
abzuwälzen, aber die Ansprüche vom OP betrifft das nicht.

Andreas
--
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sonst wird die Mail zusammen mit SPAM und Würmern ungelesen gelöscht.
Frank Hucklenbroich
2006-09-07 09:24:13 UTC
Permalink
Post by Andreas Delp
OP schrieb, das er von "einer Firma" ein Haus hat bauen lassen, also vermute
ich mal komplett. Und da spielt es keine Rolle wer gepfuscht hat.
ACK, wenn es wirklich alles aus einer Hand war dann spielt es in der Tat
keine Rolle und der schwarze Peter liegt beim Bauunternehmer.

Grüße,

Frank
Michael Busch
2006-09-06 22:13:16 UTC
Permalink
Post by Steffen Kühlborn
Habe ich nach 3 Jahren noch Anspruch auf Ausbesserung bzw. Entschädigung?
Wie lange müssen solche Firmen für nachträglich gefundene Baumängel haften?
Das kommt darauf an, wie Dein Vertrag mit den ausführenden Unternehmern
ausgestaltet wurde.

Wurde der Vertrag nach BGB oder unter Einbeziehung der VOB geschlossen?
Oder wurde die Verjährungsfrist sogar frei verhandelt?

Vertrag nach BGB: 5 Jahre
Vertrag nach VOB/B: 2 Jahre für Arbeiten an Grundstücken und
für die vom Feuer berührten Teile von
Feuerungsanlagen, ansonsten:
4 Jahre für Arbeiten an Bauwerken

Wenn Du also keine abweichende Verjährungsfrist (< 3 Jahre) verhandelt
hast, dann solltest Du noch einen Anspruch auf Mängelbeseitigung haben.
--
Gruß,

Michael Busch
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