Discussion:
Offenes Feuer in Wohngebieten???
(zu alt für eine Antwort)
Philip Baum
2005-07-28 19:00:42 UTC
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Hallo,
ich wohne in einem Wohngebiet mit v.a. Mehrfamilienhäusern. Der Hof ist
dreieckig und wird von 3-4-stöckigen Häusen dreieckig eingerahmt; 2
Seiten sind etwa 70m lang, eine gut 50m. In der Mitte befindet sich
eine Wiese mit Spielplatz. Vor meinem Balkon sind knapp 10m hauseigener
Rasen, dann kommt ein gut 5m breiter Streifen mit "Schrebergärten".
Eine von den ca. 5 Schrebergartenparteien - glücklicherweise die am
weitesten Entfernte - macht dort in unregelmäßigen Abständen ein
offenes Feuer (die haben sich extra eine kleine Feuerstelle
eingerichtet).
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu groß
wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber wissen, ob das
in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Es ist ein kinderfreundliches Wohngebiet und solange sich das im Rahmen
hält ist es mir wiegesagt auch egal. Ich würde aber gerne wissen, wie
das rechtlich aussieht, damit ich gut argumentieren kann, wenn man
jeden 2ten Abend eingeräuchert wird und das eingrenzen will. Es ist
halt eh etwas nervig, weil hier im Sommer schon jeden 2. Abend
irgendjemand grillt und man sich in dem Hof dem nicht entziehen kann -
so lecker es auch riecht ;-) .

Vielen Dank und Grüße, Philip
Kathinka Wenz
2005-07-28 19:31:36 UTC
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Post by Philip Baum
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu groß
wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber wissen, ob das
in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Ich glaube nicht, dass das in Bundesgesetzen festgeschrieben ist, da
backt jede Gemeinde ihr eigenes Brot.

Gruß, Kathinka
Philip Baum
2005-07-29 08:09:24 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Philip Baum
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu
groß wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber
wissen, ob das in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Ich glaube nicht, dass das in Bundesgesetzen festgeschrieben ist, da
backt jede Gemeinde ihr eigenes Brot.
Jau, das glaube ich auch nicht, aber ich wollte neben kokreten
rechtlichen Hinweisen natürlich auch mal nach persönlichen Erfahrungen
mit sowas fragen.
Googlen hat leider nix gebracht...

Grüße & Danke, Philip
Ralf Dessel
2005-07-29 11:42:03 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Philip Baum
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu groß
wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber wissen, ob das
in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Ich glaube nicht, dass das in Bundesgesetzen festgeschrieben ist, da
backt jede Gemeinde ihr eigenes Brot.
Es kommt u.a. darauf an, was die da verbrennen und mit welchem
Hintergedanken. Wenn es z.B. Müll, Sperrmüll, behandelte (mechanisch oder
chemisch) Hölzer, wie z.B. Bretter etc ist, was da verbrannt wird, dann
liegt m.E. ein Verstoß gegen § 27 I 1 Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz - KrW-/AbfG da. Das ist in der regel eine Owi, kann aber ab
einem bestimmten Umfang auch zur Straftat werden, wenn ein bestimmter Umfang
überschritten wird, § 327 II Nr. 3 StGB. Hier bei uns in der Gegend wurden
daher z.B. Strafverfahren eingeleitet, wenn die Personen z.B. eine
sogenannte "Brenntonne" im Garten hatten, in der sie regelmäßig Abfälle
(auch Gartenabfälle) verbrannt haben.

In Niedersachsen gibt es dann z.B. noch für die Beseitigung planzlicher
Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) eine sog. BrennVO, wonach die Gemeinden
das Verbrennen dieser Abfälle abweichend von § 27 KrW-/AbfG an zwei Tagen im
Jahr zulassen können.
http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/index_0.php?PHPSESSID=49c7f9dc1b77904954da6767193b300f&PHPSESSID=49c7f9dc1b77904954da6767193b300f&lid=80&searchUserQuery=brennvo&x=23&y=4

Wenn aber nicht die Abfallbeseitgung im Vordergrund steht, dann dürfen auch
sogenannte "Brauchtumsfeuer" gemacht werden. Insoweit gilt hier dann die
BRennVO nicht, da es nicht um Abfallbeseitigung geht.
Das sind z.B. Lagerfeuer oder Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen.
Aber auch hierbei dürfen nur die rein pflanzlichen Abfälle verbrannt werden.
Die Abgrenzung ist sicherlich schwierig, zumal auch die subjektive
Komponente (Warum wird Verbrannt?) schwer nachzuweisen ist. Aber die
Einrichtung einer festen Brennstelle und eine hohe Häufigkeit des
Verbrennens dürften Anhaltspunkte dafür sein, dass die Beseitigung von
Abfällen im Vordergrund steht.
Post by Kathinka Wenz
Gruß, Kathinka
Gruß
Ralf

Thomas Budich
2005-07-29 07:21:58 UTC
Permalink
Hallo,

Philip Baum schrieb:
...
Post by Philip Baum
weitesten Entfernte - macht dort in unregelmäßigen Abständen ein
offenes Feuer (die haben sich extra eine kleine Feuerstelle
eingerichtet).
...
Post by Philip Baum
jeden 2ten Abend eingeräuchert wird
...

befrage mal dein Ordnungsamt und das Nachbarschaftsgesetz (oder
wie das Dingens heißt).

Und den Schornsteinfegermeister!
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
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