Philip Baum
2005-07-28 19:00:42 UTC
Hallo,
ich wohne in einem Wohngebiet mit v.a. Mehrfamilienhäusern. Der Hof ist
dreieckig und wird von 3-4-stöckigen Häusen dreieckig eingerahmt; 2
Seiten sind etwa 70m lang, eine gut 50m. In der Mitte befindet sich
eine Wiese mit Spielplatz. Vor meinem Balkon sind knapp 10m hauseigener
Rasen, dann kommt ein gut 5m breiter Streifen mit "Schrebergärten".
Eine von den ca. 5 Schrebergartenparteien - glücklicherweise die am
weitesten Entfernte - macht dort in unregelmäßigen Abständen ein
offenes Feuer (die haben sich extra eine kleine Feuerstelle
eingerichtet).
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu groß
wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber wissen, ob das
in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Es ist ein kinderfreundliches Wohngebiet und solange sich das im Rahmen
hält ist es mir wiegesagt auch egal. Ich würde aber gerne wissen, wie
das rechtlich aussieht, damit ich gut argumentieren kann, wenn man
jeden 2ten Abend eingeräuchert wird und das eingrenzen will. Es ist
halt eh etwas nervig, weil hier im Sommer schon jeden 2. Abend
irgendjemand grillt und man sich in dem Hof dem nicht entziehen kann -
so lecker es auch riecht ;-) .
Vielen Dank und Grüße, Philip
ich wohne in einem Wohngebiet mit v.a. Mehrfamilienhäusern. Der Hof ist
dreieckig und wird von 3-4-stöckigen Häusen dreieckig eingerahmt; 2
Seiten sind etwa 70m lang, eine gut 50m. In der Mitte befindet sich
eine Wiese mit Spielplatz. Vor meinem Balkon sind knapp 10m hauseigener
Rasen, dann kommt ein gut 5m breiter Streifen mit "Schrebergärten".
Eine von den ca. 5 Schrebergartenparteien - glücklicherweise die am
weitesten Entfernte - macht dort in unregelmäßigen Abständen ein
offenes Feuer (die haben sich extra eine kleine Feuerstelle
eingerichtet).
Ich habe auch das Gefühl, dass die drauf achten, dass es nicht zu groß
wird und bin auch nicht prinzipiell dagegen, wollte aber wissen, ob das
in Wohngebieten überhaupt erlaubt ist?
Es ist ein kinderfreundliches Wohngebiet und solange sich das im Rahmen
hält ist es mir wiegesagt auch egal. Ich würde aber gerne wissen, wie
das rechtlich aussieht, damit ich gut argumentieren kann, wenn man
jeden 2ten Abend eingeräuchert wird und das eingrenzen will. Es ist
halt eh etwas nervig, weil hier im Sommer schon jeden 2. Abend
irgendjemand grillt und man sich in dem Hof dem nicht entziehen kann -
so lecker es auch riecht ;-) .
Vielen Dank und Grüße, Philip