Bernd Meyer
2005-06-13 14:16:37 UTC
Hallo NG,
ich hätte ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Der Anfang dieses Jahres verstorbene Mann einer Bekannten, erhielt
Anfang 2002 wegen monatelanger Krankheit Krankengeld. Im August 2002
wurde er zum Frührentner und erhielt die Rente für einige Monate
rückwirkend.
Nun bekam die Witwe ein Schreiben der Krankenkasse, dass der
Verstorbene im September 2002 aufgefordert wurde, das zuviel erhaltene
Krankengeld (für die Zeit der rückwirkenden Rentenzahlung), ca. 7000
Euro zurückzuzahlen. Da der Verstorbene dies anscheinend nicht tat,
solle jetzt die Witwe die Zahlung leisten. Gleichzeitig wird
Ratenzahlung angeboten.
Die Witwe war Alleinerbin und hat aber nicht viel geerbt und hat nicht
so viel Geld. Mit Ihrem geringen Einkommen kommt sie gerade so über
die Runden.
Meine Fragen hierzu:
Muss die Witwe überhaupt zahlen? (Sie kann auf Grund der mangelhaften
"Buchhaltung" ihres Mannes nicht prüfen, ob er nicht schon
zurückgezahlt hat. Er war der Typ Mann, der seiner Frau nichts von
seinen Finanzen preisgab)
Gilt hier die 3- oder 30-jährige Verjährung?
Wenn 3-jährige Verjährung gilt, dann hat die Frau ja noch eine reelle
Chance, da die Krankenkasse ihr zweites Schreiben erst nach 2,5 Jahren
verfasste, wird das Dritte vielliecht noch länger dauern ;-).
Gruß und Danke
Bernd
ich hätte ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Der Anfang dieses Jahres verstorbene Mann einer Bekannten, erhielt
Anfang 2002 wegen monatelanger Krankheit Krankengeld. Im August 2002
wurde er zum Frührentner und erhielt die Rente für einige Monate
rückwirkend.
Nun bekam die Witwe ein Schreiben der Krankenkasse, dass der
Verstorbene im September 2002 aufgefordert wurde, das zuviel erhaltene
Krankengeld (für die Zeit der rückwirkenden Rentenzahlung), ca. 7000
Euro zurückzuzahlen. Da der Verstorbene dies anscheinend nicht tat,
solle jetzt die Witwe die Zahlung leisten. Gleichzeitig wird
Ratenzahlung angeboten.
Die Witwe war Alleinerbin und hat aber nicht viel geerbt und hat nicht
so viel Geld. Mit Ihrem geringen Einkommen kommt sie gerade so über
die Runden.
Meine Fragen hierzu:
Muss die Witwe überhaupt zahlen? (Sie kann auf Grund der mangelhaften
"Buchhaltung" ihres Mannes nicht prüfen, ob er nicht schon
zurückgezahlt hat. Er war der Typ Mann, der seiner Frau nichts von
seinen Finanzen preisgab)
Gilt hier die 3- oder 30-jährige Verjährung?
Wenn 3-jährige Verjährung gilt, dann hat die Frau ja noch eine reelle
Chance, da die Krankenkasse ihr zweites Schreiben erst nach 2,5 Jahren
verfasste, wird das Dritte vielliecht noch länger dauern ;-).
Gruß und Danke
Bernd