York Maier
2012-04-06 22:38:55 UTC
Gibt es eine rechtlich saubere (aber halbwegs einfache)
Konstruktion, bei der ein Gesellschafter einer GmbH
nicht auf der (öffentlich einsehbaren) Gesellschafterliste
erscheint, also gegenüber Dritten außer dem FA anonym
bleibt?
Geht das per Treuhandverhältnis? Was passiert dann
(steuerlich) mit Gewinnen und einem Wertzuwacht des
GmbH-Anteils. Bei wem wird er veranlagt? (Ziel ist
natürlich, dass alles beim Gesellschafter erfolgt, der
Treuhänder außen vor bleibt.)
Eine Alternative wäre eine Stille Beteiligung. Aber kann man
die mit Stimmrechten ausstatten?
York
Konstruktion, bei der ein Gesellschafter einer GmbH
nicht auf der (öffentlich einsehbaren) Gesellschafterliste
erscheint, also gegenüber Dritten außer dem FA anonym
bleibt?
Geht das per Treuhandverhältnis? Was passiert dann
(steuerlich) mit Gewinnen und einem Wertzuwacht des
GmbH-Anteils. Bei wem wird er veranlagt? (Ziel ist
natürlich, dass alles beim Gesellschafter erfolgt, der
Treuhänder außen vor bleibt.)
Eine Alternative wäre eine Stille Beteiligung. Aber kann man
die mit Stimmrechten ausstatten?
York