Frederic Wenzel
2005-10-30 09:43:49 UTC
Hallo allerseits,
als heute einem meiner Bekannten das Fahrrad von den (amerikanischen)
Cops abgenommen wurde ("das ist gestohlen!"), kam mir die Frage in den
Sinn, wie das eigentlich in Deutschland ist:
Stellen wir uns vor, es gibt einen Kaufvertrag zwischen Dieb und Kunde
(letzterer weiß nichts davon), über ein Fahrrad.
Nun wird das Fahrrad von der Polizei überprüft, und weil es gestohlen
gemeldet war, wird es dem vorherigen Eigentümer zurückgegeben; der
Käufer erhält nichts.
Nun kann man vom Dieb nicht gutgläubig Eigentum an Sachen erwerben (§935
I BGB). Insofern ist der Käufer nie Eigentümer des Fahrrads geworden
(richtig?). Er möchte aber sicher gerne sein Geld wiederhaben.
Auf welchem Wege bekommt er es zurück? Ist Verkauf von Diebesgut ein
Rechtsmangel im Sinne des §433? Oder hat der Dieb rechtlich nie
geleistet und der Käufer kann nach §323 BGB vom Vertrag zurücktreten?
(Letzteres scheint mir wahrscheinlicher)
Danke für eure Hinweise!
Gruß
Fred
als heute einem meiner Bekannten das Fahrrad von den (amerikanischen)
Cops abgenommen wurde ("das ist gestohlen!"), kam mir die Frage in den
Sinn, wie das eigentlich in Deutschland ist:
Stellen wir uns vor, es gibt einen Kaufvertrag zwischen Dieb und Kunde
(letzterer weiß nichts davon), über ein Fahrrad.
Nun wird das Fahrrad von der Polizei überprüft, und weil es gestohlen
gemeldet war, wird es dem vorherigen Eigentümer zurückgegeben; der
Käufer erhält nichts.
Nun kann man vom Dieb nicht gutgläubig Eigentum an Sachen erwerben (§935
I BGB). Insofern ist der Käufer nie Eigentümer des Fahrrads geworden
(richtig?). Er möchte aber sicher gerne sein Geld wiederhaben.
Auf welchem Wege bekommt er es zurück? Ist Verkauf von Diebesgut ein
Rechtsmangel im Sinne des §433? Oder hat der Dieb rechtlich nie
geleistet und der Käufer kann nach §323 BGB vom Vertrag zurücktreten?
(Letzteres scheint mir wahrscheinlicher)
Danke für eure Hinweise!
Gruß
Fred