Post by Alexander SmolinskyIn der Schweiz ist das Filmen von Beamten so streng verboten, dass
einem die Beschlagnahmung des Films sogar angedroht wird, wenn man nur
den Boden filmt.
Hi,
Lötzinn! Erstens HAT man ja nun nicht beschlagnahmt, und dann hat der
"Filmer" ja "unabsichtlich" mit seiner laufenden Kamera "herumgefuchtelt",
ein Schelm, wer dabei an Versuche denkt, im Vorbeihalten doch was
mitzukriegen. Jaja, so sinds, die heutigen Witzbolde. Wieso jemand in der
Nähe von Filmverboten den Boden filmen sollte, ist mir auch nicht ganz klar.
Jedoch gibt es Optiken, die "um die Ecke" filmen können, und es gibt
Reflexionen in Chromteilen und Pfützen, aus denen ein geschickter Paparazzi
allerlei herausfiltern kann. Also ich hätte die Kamera
beschlagnahmt....schon um den wertvollen Gegenstand vor Schaden zu bewahren.
Offenbar konnte der ?Journalist? damit ja nicht umgehen, er konnte nicht
abschalten.... Klingt doch sehr an den Haaren herbeigelogen, das ganze.
--
mfg,
gUnther