Discussion:
Wie breit darf eine Grundstückszufahrt auf ein anderes Grundstück max. sein ?
(zu alt für eine Antwort)
Ewald Bauder
2003-09-18 10:22:01 UTC
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Wie verhält es sich beim Wegerecht, wenn von meinem Grundstück aus ein
Wegerecht für 2 weitere Häuser eingetragen ist und 1 Nutzer des Wegerechtes
von der Längsseite meines Grundstückes nach ca. 15 m in sein Grundstück einbiegt.

Wie breit darf dessen Zufahrt in sein Grundstück max sein?

und eine bestimmte
--
Ewald Bauder
Georg Wirtz
2003-09-18 11:06:27 UTC
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Post by Ewald Bauder
Wie verhält es sich beim Wegerecht, wenn von meinem Grundstück aus ein
Wegerecht für 2 weitere Häuser eingetragen ist und 1 Nutzer des Wegerechtes
von der Längsseite meines Grundstückes nach ca. 15 m in sein Grundstück einbiegt.
Wie breit darf dessen Zufahrt in sein Grundstück max sein?
und eine bestimmte
Das berechnet sich: genutzte Längsseite des Grundstücks geteilt durch
Anzahl Häuser, für die Wegerecht eingetragen ist. D.h. in Deinem Fall
ca. 7,50 m. Davon ist aber ein Sicherheitsabschlag von 3,75 % abzuziehen
für jeden Meter, den es auf Deinem Grundstück bergauf geht.

SCNR

Georg
Bernd J. Kaup
2003-09-18 16:02:55 UTC
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Wegerechte sind als Dienstbarkeit oder als Baulast im Grundbuch
eingetragen.
Falls es sich um etwas Neueres handelt, dürfte sich beim Grundbuch eine
Zeichnung befinden, in der der Weg eingetragen ist, eine Beschreibung
der Beschaffenheit der Oberfläche (z.B. Asphalt) etc.
Falls das Wegerecht seit "unvordenklichen Zeiten" besteht, dürfte es
sich nach der Breite der früher gebräuchlichen landwirtschaftlichen
Fuhrwerke richten, die natürlich lange nicht so beweglich waren, wie ein
moderner Golf. Da kommen dann schon leicht mal 5-6 m zusammen.

Merke: ein Wegerecht ist eine merkliche Beeinträchtigung der Nutzung des
belasteten Grundstückes. Abschläge bei Wertschätzungen um 20% sind
üblich.

mfg
bjk
Ewald Bauder
2003-09-18 16:37:32 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Wegerechte sind als Dienstbarkeit oder als Baulast im Grundbuch
eingetragen.
Si ist es.
Post by Bernd J. Kaup
Falls es sich um etwas Neueres handelt, dürfte sich beim Grundbuch eine
Zeichnung befinden, in der der Weg eingetragen ist, eine Beschreibung
der Beschaffenheit der Oberfläche (z.B. Asphalt) etc.
Falls das Wegerecht seit "unvordenklichen Zeiten" besteht, dürfte es
sich nach der Breite der früher gebräuchlichen landwirtschaftlichen
Fuhrwerke richten, die natürlich lange nicht so beweglich waren, wie ein
moderner Golf. Da kommen dann schon leicht mal 5-6 m zusammen.
Die Breite des Wegerechtes ist mit 3,50 m eingetragen. Einer der Nachbarn ist
an der Längssseite des Grundstückes, nach 15 m Abstand zur Straße,
angesiedelt, und möchte die Zufahrt von meinem Grundstück ab Grenze zu seinem
Grundstück ca. 15 m breit machen. D.h. von seinem Grundstück hat er einen 15 m
breiten Zugang bis zur Grenze auf mein Grundstück. Könnte ich meinem Nachbarn
zumuten diese Breite auf z.B. 6 m zu verringern?
Post by Bernd J. Kaup
Merke: ein Wegerecht ist eine merkliche Beeinträchtigung der Nutzung des
belasteten Grundstückes. Abschläge bei Wertschätzungen um 20% sind
üblich.
--
Ewald Bauder
Holger Pollmann
2003-09-18 18:22:22 UTC
Permalink
Post by Ewald Bauder
Die Breite des Wegerechtes ist mit 3,50 m eingetragen. Einer der
Nachbarn ist an der Längssseite des Grundstückes, nach 15 m
Abstand zur Straße, angesiedelt, und möchte die Zufahrt von meinem
Grundstück ab Grenze zu seinem Grundstück ca. 15 m breit machen.
D.h. von seinem Grundstück hat er einen 15 m breiten Zugang bis
zur Grenze auf mein Grundstück. Könnte ich meinem Nachbarn zumuten
diese Breite auf z.B. 6 m zu verringern?
Moment mal, etwa so?

Dein Haus |
________|____
/ | \________
| | Haus des Nachbarn
| ____| ______
| / | /
| | | /
| | | /
| | |___/
| | |
|

(Die lange Linie in der Mitte ist die Grundstücksgrenze.)

Ich würde sagen: der kann den Weg auf seinem Teil des Grundstücks
machen, wie er will. Der Weg auf deinem Grundstück ist aber nur 3,50
breit, darum wird ein Großteil des Weges auf seinemGrundstück im Nichts
enden. Wenn er das für sinnvoll hält, bitte... du kannst da ja z.B.
eine Hecke pflanzen o.ä. (wenn die örtlichen Bauvorschriften das
zulassen) oder einen Teich anlegen oder...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Ewald Bauder
2003-09-18 21:24:26 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Ewald Bauder
Die Breite des Wegerechtes ist mit 3,50 m eingetragen. Einer der
Nachbarn ist an der Längssseite des Grundstückes, nach 15 m
Abstand zur Straße, angesiedelt, und möchte die Zufahrt von meinem
Grundstück ab Grenze zu seinem Grundstück ca. 15 m breit machen.
D.h. von seinem Grundstück hat er einen 15 m breiten Zugang bis
zur Grenze auf mein Grundstück. Könnte ich meinem Nachbarn zumuten
diese Breite auf z.B. 6 m zu verringern?
Moment mal, etwa so?
| |
Mein | |____
Haus | | \________
| | Haus des Nachbarn
| | ______
| | /
| | /
| | /
| |___/
| |
| |
(Die lange Linie in der Mitte ist die Grundstücksgrenze.)
Ich würde sagen: der kann den Weg auf seinem Teil des Grundstücks
machen, wie er will. Der Weg auf deinem Grundstück ist aber nur 3,50
breit, darum wird ein Großteil des Weges auf seinemGrundstück im Nichts
enden. Wenn er das für sinnvoll hält, bitte... du kannst da ja z.B.
eine Hecke pflanzen o.ä. (wenn die örtlichen Bauvorschriften das
zulassen) oder einen Teich anlegen oder...
Habe Deine Zeichnung oben umgeändert.
--
Ewald Bauder Tel : 07127 9267-0
Versicherungsmakler Fax : 07127 9267-55
Friedrichstr. 8 Mail: mailto:***@t-online.de
72667 Schlaitdorf WWW : http://www.bauder-ewald.de
Info Versicherungsmakler WWW : http://www.bauder-ewald.de/makler.htm
========================================================================
Holger Pollmann
2003-09-18 21:40:16 UTC
Permalink
Post by Ewald Bauder
Post by Holger Pollmann
| |
Mein | |____
Haus | | \________
| | Haus des Nachbarn
| | ______
| | /
| | /
| | /
| |___/
| |
| |
(Die lange Linie in der Mitte ist die Grundstücksgrenze.)
Ich würde sagen: der kann den Weg auf seinem Teil des Grundstücks
machen, wie er will.
Habe Deine Zeichnung oben umgeändert.
Ah, der Weg läut also paralel zur Grundstücksgrenze?

Ja, dann würde ich sagen: bitte doch einfach deinen Nachbarn, dir zu
sagen, wo die 3,50 m Zufahrt sein sollen, und sperr den Rest mit einem
Zaun o.ä. (siehe mein letztes Posting) ab.
--
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'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Ewald Bauder
2003-09-20 08:11:08 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
| x|
Mein | x|____________________________________________________
Haus | | \________
| | Haus des Nachbarn
| | ______ Es geht um
| x| / diesen Bereich
| x| / Kann der vom Nachbarn
| x| / überdimensioniert werden?
| x|___/_______________________________________________
| x|
| x|
Ah, der Weg läut also paralel zur Grundstücksgrenze?
Ja, dann würde ich sagen: bitte doch einfach deinen Nachbarn, dir zu
sagen, wo die 3,50 m Zufahrt sein sollen, und sperr den Rest mit einem
Zaun o.ä. (siehe mein letztes Posting) ab.
Kann der Nachbar die Zufahrt zum Wegerecht auf seinem Grundstück so breit
machen wie er will z.B. 15 m?

Wenn ja kann ich dann auf meinem Grundstück durch einen Zaun (siehe x) die
Zugangsbreite zum Wegerecht z.B. auf 5 m einengen ?
--
Ewald Bauder
Holger Pollmann
2003-09-20 09:45:53 UTC
Permalink
Post by Ewald Bauder
Post by Holger Pollmann
Ja, dann würde ich sagen: bitte doch einfach deinen Nachbarn, dir
zu sagen, wo die 3,50 m Zufahrt sein sollen, und sperr den Rest
mit einem Zaun o.ä. (siehe mein letztes Posting) ab.
Kann der Nachbar die Zufahrt zum Wegerecht auf seinem Grundstück
so breit machen wie er will z.B. 15 m?
sag mal, lies du eigentlich, was ich schreibe? Ich shcrieb: ja,
grundsätzlich kann er auf seinem Grundstück machen, was er will. Außerdem
hat er keine Zufahrt zum Wegerecht, sondern eine Zufahrt zum Weg.
Post by Ewald Bauder
Wenn ja kann ich dann auf meinem Grundstück durch einen Zaun
(siehe x) die Zugangsbreite zum Wegerecht z.B. auf 5 m einengen ?
Auch das schrieb ich schon (s.o.).
--
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'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Elmar Haneke
2003-09-18 16:53:36 UTC
Permalink
Post by Ewald Bauder
Wie breit darf dessen Zufahrt in sein Grundstück max sein?
Wie breit der Weg maximal sein darf, ist wohl unerheblich, sicherlich würde
eine sechsspurige Autobahn auch dem Wegerecht genügen...

Vermutlich geht es Dir um die minimale Breite. Da würde ich schätzen, daß der
Weg so breit sein muß, daß er befahrbar ist. 3 Meter reichen da in jedem Fall
aus (so eng darf man eine reguläre Straße zuparken), eine Wendemöglichkeit
sollte entbehrlich sein.

Elmar
--
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