Werner Schmidt
2005-08-28 14:17:52 UTC
Ich habe eine unberechtigte Mahnung erhalten.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
Nun weiß ich nicht, ob dieser akzeptiert wird.
Bald fahre ich in den Urlaub.
Ist es ratsam, eine entsprechende Schutzschrift
beim Gericht zu hinterlegen, damit nicht
während meines Urlaubs überraschend ein
gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, falls
mein Widerspruch nicht anerkannt wird?
Wenn ja, wo?
Beim Amtsgericht meines Wohnortes,
beim Amtsgericht des Rechnungsstellungsortes oder
beim Amtsgericht des Ortes, von dem ich die Mahnung
bekommen habe?
Kann eine Schutzschrift formlos sein oder muß sie
eine gewisse Form einhalten?
Werner Schmidt
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
Nun weiß ich nicht, ob dieser akzeptiert wird.
Bald fahre ich in den Urlaub.
Ist es ratsam, eine entsprechende Schutzschrift
beim Gericht zu hinterlegen, damit nicht
während meines Urlaubs überraschend ein
gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, falls
mein Widerspruch nicht anerkannt wird?
Wenn ja, wo?
Beim Amtsgericht meines Wohnortes,
beim Amtsgericht des Rechnungsstellungsortes oder
beim Amtsgericht des Ortes, von dem ich die Mahnung
bekommen habe?
Kann eine Schutzschrift formlos sein oder muß sie
eine gewisse Form einhalten?
Werner Schmidt