Discussion:
Verkauf im Kundenauftrag bei EBAY
(zu alt für eine Antwort)
Buckower
2007-06-05 07:15:27 UTC
Permalink
Hallo,

mir ist bekannt, dass sich Autohändler den Trick zu Nutze machen und Autos
im Kundenauftrag verkaufen, damit sie keine Garatie/Gewährleistung geben
müssen.

Trifft dies auch für Einzelteile zu, also Räder/Felgen etc.?

Ein gewerblicher Händler bei Ebay betreibt das. Folgen: er ist komplett von
allen Pflichten entbunden, sogar Steuern zu zahlen. Ok, versteuert die
kleine Provision, die er mit dem Kunden (in dessen Auftrag er handelt)
vereinbart hat.

Die Steuersache interessiert mich jetzt nicht. Es geht hauptsächlich darum,
ob der Verkäufer auch bei Einzelteile/-Komponenten durch diesen Trick von
jeglicher Pflicht entbunden ist.

Gruß Torsten
Holger Pollmann
2007-06-05 12:08:46 UTC
Permalink
"Buckower" <***@freenet.de> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben.
Post by Buckower
mir ist bekannt, dass sich Autohändler den Trick zu Nutze machen und
Autos im Kundenauftrag verkaufen, damit sie keine
Garatie/Gewährleistung geben müssen.
Was heißt "Trick"? Wenn nicht der Autohändler, sondern der Dritte der
Verkäufer ist und der Händler nur als Vertreter auftritt, wird der
Händler nicht Vertragspartner. Das ist doch völlig okay.
Post by Buckower
Trifft dies auch für Einzelteile zu, also Räder/Felgen etc.?
Wenn der Händler nur im Namen des Dritten, also in Stellverrtetung
handelt, dann wird der Händler nicht Vertragspartner. Egal worum es geht.
Post by Buckower
Ein gewerblicher Händler bei Ebay betreibt das.
Das dürfte eBay interessieren, denn eBay läßt als einzige Möglichkeit,
daß jemand "für einen anderen" verkaufen kann, nur Verkaufsagenten zu,
und die handeln nicht in Stellverrtetung, sondern in Kommission. Bei der
Kommission ist es aber so, daß der Kommissionär (also der Händler) SELBST
Vertragspartner wird. Lediglich im Verhältnis zum Kommittenten (dem
Dritten im Hintergrund) gilt das ganze zwischen Kommissionär und
Kommittent als Geschäft des Kommittenten; gegenüber dem Käufer ist der
Händler der Verkäufer. Er haftet dann also ganz klar.
--
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02.10.2003
Marion Scheffels
2007-06-06 08:07:11 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Was heißt "Trick"? Wenn nicht der Autohändler, sondern der Dritte der
Verkäufer ist und der Händler nur als Vertreter auftritt, wird der
Händler nicht Vertragspartner. Das ist doch völlig okay.
Hm, ich lese in den eBay Foren fast schon regelmäßig von Leuten, die für
einen Freund oder wen etwas versteigert haben, was der dann nicht
rausrücken mag, weil ihm z.B. der Erlös nicht passt. Da hieß es immer,
der VK mit der Auktion sei der Vertragspartner.

Wie ist das jetzt richtig? Oder muß man differenzieren zwischen
Verkaufsagenten und Gefallentuer? Kommt es auf den Verkaufstext an?

MarionS
--
***@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
Michael Block
2007-06-06 08:47:11 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Post by Holger Pollmann
Was heißt "Trick"? Wenn nicht der Autohändler, sondern der Dritte der
Verkäufer ist und der Händler nur als Vertreter auftritt, wird der
Händler nicht Vertragspartner. Das ist doch völlig okay.
Hm, ich lese in den eBay Foren fast schon regelmäßig von Leuten, die für
einen Freund oder wen etwas versteigert haben, was der dann nicht
rausrücken mag, weil ihm z.B. der Erlös nicht passt. Da hieß es immer,
der VK mit der Auktion sei der Vertragspartner.
Wie ist das jetzt richtig?
Entscheidend dürfte sein, ob der Verkäufer bereits im Angebot bekannt
gibt, für einen anderen zu handeln. Tut er das nicht ist er IMO selbst
Vertragspartner.

Gruß
Michael

Frank Hucklenbroich
2007-06-05 12:18:31 UTC
Permalink
Post by Buckower
Ein gewerblicher Händler bei Ebay betreibt das. Folgen: er ist komplett von
allen Pflichten entbunden, sogar Steuern zu zahlen. Ok, versteuert die
kleine Provision, die er mit dem Kunden (in dessen Auftrag er handelt)
vereinbart hat.
*LOL*

Und was unterscheidet das von einem normalen Händler? Der versteuert auch
nur seinen Gewinn. Ob man den Gewinn nun "Provision" nennt, interessiert
das Fianazamt im Grunde nicht.

Steuerlich ist das also überhaupt nicht relavant, ob er nun mit Gewinn
verkauft oder mit Provision den Verkauf vermittelt - so lange er seinen
Überschuß versteuert.

Grüße,

Frank
Torsten Buckow
2007-06-05 18:37:52 UTC
Permalink
Was heißt hier LOL?

Wenn ich bei ebay Plunder verkaufe, dann suche ich mir mal eben einige
strohmänner, handel/verkaufe in deren Auftrag, angeblich, und kann so ne
menge am FA vorbeischleusen.

So kan man das FA "austricksen".

Also bevor du irgendwelche schwachsinnigen kommentare abgibst, streng mal
deine erdnuss im zentrum deines Schädels an.
Frank Hucklenbroich
2007-06-06 06:17:21 UTC
Permalink
Post by Torsten Buckow
Was heißt hier LOL?
Du hast in Deinem Posting angedeutet, daß der Verkauf gegen Provision
gegenüber einem normalen Verkauf Steuern spart. Dem ist nicht so.
Post by Torsten Buckow
Wenn ich bei ebay Plunder verkaufe, dann suche ich mir mal eben einige
strohmänner, handel/verkaufe in deren Auftrag, angeblich, und kann so ne
menge am FA vorbeischleusen.
[ ] Dir ist bekannt, daß das Finanzamt systematisch bei E-Bay mitliest
Post by Torsten Buckow
So kan man das FA "austricksen".
Was Du für tolle Tricks kennst. Bist ja ein gant Schlauer. So viel
kriminelle Energie.
Post by Torsten Buckow
Also bevor du irgendwelche schwachsinnigen kommentare abgibst, streng mal
deine erdnuss im zentrum deines Schädels an.
Da Du so lieb darum bittest:
*PLONK*
Marion Scheffels
2007-06-06 08:04:18 UTC
Permalink
Post by Torsten Buckow
Wenn ich bei ebay Plunder verkaufe, dann suche ich mir mal eben einige
strohmänner, handel/verkaufe in deren Auftrag, angeblich, und kann so ne
menge am FA vorbeischleusen.
Dann läst sich das FA eben die Provision versteuern, und wenn die
bemerken, daß du immer dieselben Strohmänner benutzt, werden *die* mal
nach ner Steuererklärung gefragt. Dürfte existenten Strohmännern wenig
zusagen.
Sind die gar nicht existent, wirds richtig ungemütlich.
Post by Torsten Buckow
Also bevor du irgendwelche schwachsinnigen kommentare abgibst, streng mal
deine erdnuss im zentrum deines Schädels an.
Es ist im kompletten Usenet nicht angebracht, Leute anzuranzen, deren
Statements man nicht versteht. Da landest du selbst mit Realnamen gleich
im Filter und wirst ohne Zwischenhalt in den Mülleimer forwardet.

MarionS
--
***@marions.de

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