Discussion:
Pflichtangaben auf dem Briefbogen international erlaubt?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Schneider
2015-02-12 12:02:53 UTC
Permalink
Hallo, zusammen,

mal unabhängig davon, ob sich in der Praxis jemand daran aufhängt...

Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?

Oder ist das dann abmahnfähig und man braucht zwei Sätze Geschäftspapiere?

Danke und Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Georg Wieser
2015-02-12 14:07:15 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
mal unabhängig davon, ob sich in der Praxis jemand daran aufhängt...
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Oder ist das dann abmahnfähig und man braucht zwei Sätze Geschäftspapiere?
Danke und Gruß,
Martin
Steht in den entsprechenden Verordungen, daß die Steuernummer angegeben
sein muß oder daß das Wort Steuernummer auch in deutscher Sprache
angegeben sein muß?

--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ***@netfront.net ---
w***@web.de
2015-02-12 15:09:59 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Georg Wieser
Steht in den entsprechenden Verordungen, daß die Steuernummer angegeben
sein muß oder daß das Wort Steuernummer auch in deutscher Sprache
angegeben sein muß?
MAN

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html

Es soll auch Leute geben, die darauf kommen, sowohl die deutsche als auch die englische (bzw. der Landessprache des Ziellandes entsprechende) Version auf ihre Briefbögen zu drucken.
Erwin Denzler
2015-02-12 20:33:43 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
X-No-Archive: Yes
Post by Georg Wieser
Steht in den entsprechenden Verordungen, daß die Steuernummer angegeben
sein muß oder daß das Wort Steuernummer auch in deutscher Sprache
angegeben sein muß?
MAN
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html
Es soll auch Leute geben, die darauf kommen, sowohl die deutsche als auch die englische (bzw. der Landessprache des Ziellandes entsprechende) Version auf ihre Briefbögen zu drucken.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz betrifft Verwaltungsverfahren.

E.D.
Claus Färber
2015-02-12 20:41:43 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
MAN
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.html
Leider für die Frage irrelevant, da _Amts_sprache hier äußerst wörtlich
als Sprache, in der man mit Behörden („Ämtern“) kommuniziert, zu nehmen
ist.

Claus
Stefan Schmitz
2015-02-12 16:05:07 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Zur Steuernummer kann ich nichts sagen, aber der Geschäftsführer ist gesetzlich
klar definiert. Die rechtliche Stellung eines CEO kann anders sein.
Ein "Geschäftsführer (CEO)" sollte das Problem lösen.
Marc Haber
2015-02-13 20:22:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Schneider
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Zur Steuernummer kann ich nichts sagen, aber der Geschäftsführer ist gesetzlich
klar definiert. Die rechtliche Stellung eines CEO kann anders sein.
Ein "Geschäftsführer (CEO)" sollte das Problem lösen.
"Managing Director"?

IMO geht das alles Fehl, denn bei einer GmbH heißt der Geschäftsführer
Geschäftsführer und nicht anders, und so lange das GmbH-Gesetz keine
internationale Bezeichnung für diese Aufgabe vorhält, steht da
Geschäftsführer.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Claus Färber
2015-02-12 20:47:49 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Die Angaben müssen für den Geschäftspartner verständlich sein, also in
einer Sprache, die dieser versteht.

Claus
w***@web.de
2015-02-13 07:03:56 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Claus Färber
Die Angaben müssen für den Geschäftspartner verständlich sein, also in
einer Sprache, die dieser versteht.
Ach ja? Wo steht das denn?

Wer mit Geschäftspartnern im jeweiligen Ausland Geschäfte macht, sollte sich vorher entsprechend informieren. Und auch übersetzte Begriffe haben im Ausland manchmal eine andere Bedeutung. Könntest du dir unter dem Begriff "Vizepräsident" auf dem ins Deutsche übersetzten Briefbogen einer US-Firma etwas vorstellen? Oder unter dem (übersetzten) "Präsident und Generaldirektor" einer französischen Firma (dort als PDG bezeichnet)?
Claus Färber
2015-02-17 10:51:23 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Die Angaben müssen für den Geschäftspartner verständlich sein, also in>
einer Sprache, die dieser versteht.
Ach ja? Wo steht das denn?
Es gibt neben der grammatischen auch noch andere Auslegungsmethoden,
z.B. die telelogische.

Claus
w***@web.de
2015-02-17 20:50:09 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Claus Färber
Es gibt neben der grammatischen auch noch andere Auslegungsmethoden,
z.B. die telelogische.
Und die führt vorliegend zu genau welchem Ergebnis?
w***@web.de
2015-02-12 20:55:26 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Martin Schneider
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Wenn eine Steuernummer und Geschäftsführer anzugeben sind, dann sind eine Steuernummer und der Geschäftsführer anzugeben. Die Begriffe "tax ID" oder "CEO" tauchen im deutschen Recht nicht auf, werden diesem also nicht gerecht.

Ich weiß auch nicht, welches Problem du damit hast, die Angaben zwei- oder mehrsprachig zu machen. Zweisprachige (D/E) Angaben finden sich zuhauf bei deutschen Unternehmen.
Post by Martin Schneider
Oder ist das dann abmahnfähig und man braucht zwei Sätze Geschäftspapiere?
Danke und Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Martin Schneider
2015-02-17 06:34:46 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Wenn eine Steuernummer und Geschäftsführer anzugeben sind, dann sind
eine Steuernummer und der Geschäftsführer anzugeben. Die Begriffe "tax
ID" oder "CEO" tauchen im deutschen Recht nicht auf, werden diesem also
nicht gerecht.

Naja, ich gebe ja die Steuernummer und den Geschäftsführer an. Die Frage
ist, ob ich sie auch so labeln muss.

Analog: Eine Website muss ein Impressum haben. Der entsprechende
Menüpunkt muss aber nicht "Impressum" heißen, so lange die
entsprechenden Angaben gelistet sind.
Post by w***@web.de
Ich weiß auch nicht, welches Problem du damit hast, die Angaben zwei-
oder mehrsprachig zu machen. Zweisprachige (D/E) Angaben finden sich
zuhauf bei deutschen Unternehmen.

Ich? Gar keins Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um die
internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen. Jetzt könnte ich das
einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
w***@web.de
2015-02-17 08:21:06 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Martin Schneider
Analog: Eine Website muss ein Impressum haben. Der entsprechende
Menüpunkt muss aber nicht "Impressum" heißen, so lange die
entsprechenden Angaben gelistet sind.
Es muß nicht "Impressum" heißen, es ist aber nirgendwo gesagt, daß eine entsprechende fremdsprachliche Bezeichnung zulässig ist.
Post by Martin Schneider
Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um die
internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen.
Nur dumm, daß man sich der im jeweiligen Mutterland gültigen Rechtslage anpassen muß. Es gibt übrigens Unternehmen, die die "internationale Ausrichtung kommunizieren" können, auch wenn die Worte "Geschäftsführer" und "Steuernummer" auf ihren Briefbögen auftauchen. Hängt wohl auch davon ab, ob man mit Briefbögen oder Leistungen brillieren will.
Post by Martin Schneider
Jetzt könnte ich das
einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
Industrie- und Handelskammern mit Rechtsberatung existieren.
Martin Schneider
2015-02-17 08:53:42 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
Hängt wohl auch davon ab, ob man mit Briefbögen oder Leistungen brillieren will.
Im Optimalfall mit beidem.

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Rüdiger Silberer
2015-02-17 19:41:47 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Ich? Gar keins Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um die
internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen. Jetzt könnte ich das
einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
Meine Fresse, beim Bullshit-.Bingo bist Du sicher immer ganz weit vorne,
stimmts?
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
w***@web.de
2015-02-17 20:49:08 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Rüdiger Silberer
Meine Fresse, beim Bullshit-.Bingo bist Du sicher immer ganz weit vorne,
stimmts?
Nach blablameter.de ergibt sich folgendes Resultat:

"Bullshit-Index :0.68
Sie müssen PR-Profi, Politiker, Unternehmensberater oder Universitätsprofessor sein! Sollten Sie eine echte Botschaft transportieren wollen, so erscheint es fraglich, ob diese Ihre Leser auch erreicht.".
Martin Schneider
2015-02-19 11:07:23 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Meine Fresse, beim Bullshit-.Bingo bist Du sicher immer ganz weit vorne,
stimmts?
Ja, sich in ganzen, eventuell auch komplexeren Sätzen ausdrücken zu
können, ist nicht mehr Standard. Sehe ich ein.

Werde versuchen, mich sprachlich auf SPO-Niveau zu reduzieren.

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Rüdiger Silberer
2015-02-21 16:12:07 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Post by Rüdiger Silberer
Meine Fresse, beim Bullshit-.Bingo bist Du sicher immer ganz weit vorne,
stimmts?
Ja, sich in ganzen, eventuell auch komplexeren Sätzen ausdrücken zu
können, ist nicht mehr Standard. Sehe ich ein.
Werde versuchen, mich sprachlich auf SPO-Niveau zu reduzieren.
Du hast das nicht ganz richtig verstanden, es geht nicht um ganze Sätze,
sondern um die Wortwahl. Ist Dir denn bekannt, was man mit
Bullshit-Bingo bezeichnet?
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
w***@web.de
2015-02-21 16:40:00 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Martin Schneider
Ja, sich in ganzen, eventuell auch komplexeren Sätzen ausdrücken zu
können, ist nicht mehr Standard. Sehe ich ein.
Schon mal was von Buzzwörtern gehört? Und Sätzen, in denen es von solchen Wimmelt?

Designelement
Unternehmenskommunikation
kommunizieren
internationale Ausrichtung
Post by Martin Schneider
Werde versuchen, mich sprachlich auf SPO-Niveau zu reduzieren.
Es wäre schon hilfreich, wenn du ohne versuchen würdest, ohne Buzzwörter etwas auszusagen. In deinem Fall ist die Aussage wohl: Der Briefbogen soll so gestaltet werden, daß der Anschein erweckt wird, das Unternehmen sei international tätig.

Aber "Anschein erwecken", " blenden" usw. sind ja altmodische Worte. Heute sagt man "kommunizieren".

-------------

www.blablameter.de
Post by Martin Schneider
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Stefan Schmitz
2015-02-17 22:44:14 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Ich? Gar keins Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um die
internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen. Jetzt könnte ich das
einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
Briefbogendrucker beraten über den Inhalt?
w***@web.de
2015-02-18 08:30:42 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Schneider
Ich? Gar keins Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um die
internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen. Jetzt könnte ich das
einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
Briefbogendrucker beraten über den Inhalt?
Das wäre mir auch neu. Und wenn, schiebt er damit keineswegs die Verantwortung bei der Verwendung vollständig auf den Kunden ab. Praktisch jeder gewerbliche Kunde dürfte Mitglied bei der jeweiligen IHK sein, dort gibt es in puncto Pflichtangaben sicher kompetentere Beratung als beim Briefbogendesigner.

Es hat in unserer Firma auch einiges gedauert, bis alle Veröffentlichungen inkl. Visitenkarten ansprechend und einheitlich gestaltet waren. Wir verkaufen auch weltweit, die Pflichtangaben sind aber weiterhin (auch auf unserer ausschließlich englischen Webseite) in deutsch (mit Zusatzangabe CEO und CFO für unsere beiden Geschäftsführer).
Rüdiger Silberer
2015-02-18 20:46:36 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Schneider
Ich? Gar keins Manche Kunden sehen einen Briefbogen aber schon als
Designelement in der Unternehmenskommunikation und würden gerne, um
die internationale Ausrichtung des Unternehmens zu kommunizieren,
ausschließlich die englischen Bezeichnungen listen. Jetzt könnte
ich das einfach so setzen - haften tut ja der Kunde - sehe meinen
Beratungsanspruch aber weiter gefaßt, daher die Frage.
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Post by w***@web.de
Post by Stefan Schmitz
Briefbogendrucker beraten über den Inhalt?
Das gehört durchaus zum Berufsbild eines Setzers. Aber wo gibt es die
heute noch.
Post by w***@web.de
Das wäre mir auch neu. Und wenn, schiebt er damit keineswegs die
Verantwortung bei der Verwendung vollständig auf den Kunden ab.
Praktisch jeder gewerbliche Kunde dürfte Mitglied bei der jeweiligen
IHK sein, dort gibt es in puncto Pflichtangaben sicher kompetentere
Beratung als beim Briefbogendesigner.
Kompetenter als beim Designer mit einem DTP-Programm sicherlich. In
einer richtigen Druckerei allerdings weiß man solche Sachen auch.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
Helmut Richter
2015-02-18 23:02:09 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Noch netter fand ich auf dem Briefpapier der Personalabteilung einer
bayerischen, mittlerweile italienischen Bank die englisch-französische
Mischform "Human ressources". Also entweder "Human resources" oder
"Ressources humaines".
--
Helmut Richter
Marc Haber
2015-02-19 08:32:50 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Hinterhofklitschen mit eigenem Personalsachbearbeiter?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Rüdiger Silberer
2015-02-21 16:13:28 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Rüdiger Silberer
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Hinterhofklitschen mit eigenem Personalsachbearbeiter?
Einer muß ja die Personalsachen bearbeiten, über die Dauer sagt das noch
ganz nichts aus. Bei denen reichen sicher 2 Stunden im Monat.
--
ade - Rüdiger

Was'n Glück, morgen is Berufsschule!
Martin Schneider
2015-02-19 11:13:07 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Silberer
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Nee, nicht ganz - in diesem Fall ein Bio-Forschungs-Startup, was
durchaus irgendwann den Status erreichen wird, den Sie jetzt schon
kommunizieren wollen.
Post by Rüdiger Silberer
In einer richtigen Druckerei allerdings weiß man solche Sachen auch.
Wo man sich nicht mal in der Juristengruppe einig ist? Na dann...

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
w***@web.de
2015-02-19 13:58:05 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Martin Schneider
Startup,
ich habs geahnt...
Post by Martin Schneider
was
durchaus irgendwann den Status erreichen wird, den Sie jetzt schon
kommunizieren wollen.
nur werden sie damit vorläufig mehr scheinen als sein.
Post by Martin Schneider
Wo man sich nicht mal in der Juristengruppe einig ist?
Das hier ist KEINE Juristengruppe. Nochmals: IHK's existieren. Rechtsanwälte auch, der Betrag für eine Erstberatung sollte auch für Hinterhof... äh Start-Up-Firmen erschwinglich sein und liegt vermutlich deutlich unter dem Honorar für die Erstellung einer Image-Broschüre.
Martin Schneider
2015-02-21 10:33:37 UTC
Permalink
Post by w***@web.de
nur werden sie damit vorläufig mehr scheinen als sein.
Meine Erfahrung ist durchaus: Man muss sich so positionieren, als wäre
man schon da, wo man irgendwann hin will, um erfolgreich zu sein.

Wenn man später nicht in der Lage ist, diesen Anspruch auch einzulösen,
merkt der Markt das schon von ganz alleine.

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Martin Bienwald
2015-02-19 14:51:34 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Post by Rüdiger Silberer
Das sind dann so Hinterhofklitschen deren Personalsachbearbeiter dann
"Human resources" heißt. Lächerlich so etwas.
Nee, nicht ganz - in diesem Fall ein Bio-Forschungs-Startup, was
durchaus irgendwann den Status erreichen wird, den Sie jetzt schon
kommunizieren wollen.
Insolvenz?

SCNR ... Martin
Martin Schneider
2015-02-21 10:32:26 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Insolvenz?
SCNR ... Martin
:-) Bei Startups immer eine von mehreren Möglichkeiten.

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Martin Schneider
2015-02-19 11:10:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Briefbogendrucker beraten über den Inhalt?
Wenn Du wüßtest :-)

Letztens ich zum Kunden: "Warum seid Ihr denn besser als die anderen?
Warum soll der Kunde ausgerechnet zu Euch kommen? Das müssen wir in die
Broschüre reinschreiben." - Antwort: "Ich denke, Ihr seid die
Werbe-Experten! Das müsst Ihr mir doch sagen können!"

:-)

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Bernd J. Kaup
2015-02-12 21:14:00 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
mal unabhängig davon, ob sich in der Praxis jemand daran aufhängt...
Es gibt ja Pflichtangaben auf dem Briefbogen wie Steuernummer und
Geschäftsführer. Wenn ein kleines Unternehmen international unterwegs
ist, darf es dann auch im deutschen Geschäftsverkehr "CEO" statt
"Geschäftsführer" und "tax ID" statt "Steuernummer" schreiben?
Oder ist das dann abmahnfähig und man braucht zwei Sätze Geschäftspapiere?
Danke und Gruß,
Martin
man kann sich seine Probleme auch selber machen und sie lösen, indem man
sich in der eigenen Unterhose erwürgt.

maW: ein deutsches Unternehmen mit deutscher Steuernummer hat keinen
CEO, ein ausländisches Unternehmen mit CEO hat keine deutsche Steuernummer.

Internationale Konzerne haben Töchter in den Ländern, in denen sie tätig
sind und Briefbögen, die den lokalen Vorschriften entsprechen. In den
lokalen Geschäftsberichten werden die Bezeichnungen gewählt, die dem
Recht des Geschäftsberichtes entsprechen, auch wenn im Geschäftsbericht
der Muttergesellschaft der GF D als Vice President German Operations
auftaucht.

mfg
bjk
Loading...