Discussion:
Beleidigung per SMS
(zu alt für eine Antwort)
Sascha Wirfler
2003-08-22 07:52:35 UTC
Permalink
Hallo Gruppe,

ich habe gestern mehrere SMS mit eindeutig beleidigendem Inhalt
erhalten ('Schweinesohn', 'Vollidiot' etc.). Der Absender ist mir
unbekannt, jedoch war er so freundlich, seine Rufnummer mit zu
übertragen...

Lohnt es sich, in so einem Fall Anzeige zu erstatten? Sprich, wie
sind die reelen Erfahrungen bei solchen Dingen, wird das verfolgt,
oder verläuft das als Bagatellsache im Sande?
Und mit welchen Konsequenzen muss der Absender rechnen?

Danke & Gruß,
Sascha
Volker Söhnitz
2003-08-22 08:19:08 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Hallo Gruppe,
ich habe gestern mehrere SMS mit eindeutig beleidigendem Inhalt
erhalten ('Schweinesohn', 'Vollidiot' etc.). Der Absender ist mir
unbekannt, jedoch war er so freundlich, seine Rufnummer mit zu
übertragen...
Lohnt es sich, in so einem Fall Anzeige zu erstatten?
<gähn> Natürlich lohnt sich das! SEK und MEK warten nur darauf, den
Übeltäter aufzugreifen, nachdem das BKA auf Grundlage Deiner Strafanzeige
über die Rufnummer den Handybesitzer punktgenau geortet hat.
Post by Sascha Wirfler
Sprich, wie
sind die reelen Erfahrungen bei solchen Dingen, wird das verfolgt,
oder verläuft das als Bagatellsache im Sande?
Erstens ist es kein Problem, die Absendernummer zu fälschen. Zweitens wäre
selbst eine Identifizierung des Gerätes noch keine Identifizierung des
Benutzers und drittens haben Staatsanwaltschaften zum Glück andere
Prioritäten, wie sie meine Steuergelder verwenden. Ergo: Lass es.
Post by Sascha Wirfler
Und mit welchen Konsequenzen muss der Absender rechnen?
Mit keinen.

ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070 Fon +49241 38793 Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com
Sascha Wirfler
2003-08-22 08:50:52 UTC
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Post by Volker Söhnitz
<gähn>
Müde? Ab ins Bett...
Post by Volker Söhnitz
drittens haben
Staatsanwaltschaften zum Glück andere Prioritäten, wie sie meine
Steuergelder verwenden. Ergo: Lass es.
Ich werde, wenn ich denn Anzeige erstatten sollte, ausdrücklich
darum bitten, daß die Steuern von Herrn Söhnitz nicht für die
Ermittlungen verwendet werden sollen. Du musst mir nur noch
mitteilen, woher du kommst, damit daß auch wirklich korrekt
abläuft.

Gruß,
Sascha
Peter Racz
2003-08-22 12:54:42 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Post by Volker Söhnitz
<gähn>
Müde? Ab ins Bett...
Post by Volker Söhnitz
drittens haben
Staatsanwaltschaften zum Glück andere Prioritäten, wie sie meine
Steuergelder verwenden. Ergo: Lass es.
Ich werde, wenn ich denn Anzeige erstatten sollte, ausdrücklich
darum bitten, daß die Steuern von Herrn Söhnitz nicht für die
Ermittlungen verwendet werden sollen. Du musst mir nur noch
mitteilen, woher du kommst, damit daß auch wirklich korrekt
abläuft.
Du bist schon wieder beleidigt. Merke: Nur "weniger kluge" Menschen lassen
sich beleidigen. Verbringe Deine Zeit mit etwas sinnvolleres, was Dir Spaß
macht.

So nebenbei gibt es Regelungen, daß eine Beleidigung öffentlich erfolgen
muß, damit es strafrechtlich relevant wird. Genaueres können Dir die
juristen sagen.

Gruß
Peter
Ralf Bader
2003-08-23 17:50:17 UTC
Permalink
Post by Peter Racz
So nebenbei gibt es Regelungen, daß eine Beleidigung öffentlich erfolgen
muß, damit es strafrechtlich relevant wird. Genaueres können Dir die
juristen sagen.
Beleidigung wird im Rahmen eines "normalen" Strafverfahrens nur verfolgt,
wenn es im öffentlichen Interesse liegt; das dürfte bei einer öffentlich
erfolgten Beleidigung eher der Fall sein als bei einer unter vier Augen.
Ansonsten gibt es den Weg der Privatklage. Vielleicht meintest Du diese
Regelungen; wie geschrieben ist Deine Behauptung jedoch schlicht falsch.


Ralf
Ralf Gebert
2003-08-24 13:33:07 UTC
Permalink
Post by Peter Racz
So nebenbei gibt es Regelungen, daß eine Beleidigung öffentlich erfolgen
muß, damit es strafrechtlich relevant wird. Genaueres können Dir die
juristen sagen.
bei Privatpersonen wird ja grundsätzlich nicht das öffentliche Interesse
bejaht.

Anders würde es aussehen, wenn jemand z.b. den Bundeskanzler beleidigen
würde:-)

Gruss
Ralf
Kurt Guenter
2003-08-24 18:27:54 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
bei Privatpersonen wird ja grundsätzlich nicht das öffentliche Interesse
bejaht.
was hat das mit nichtöffentlicher Beleidigung zu tun?
Post by Ralf Gebert
Anders würde es aussehen, wenn jemand z.b. den Bundeskanzler beleidigen
würde:-)
auch bei nichtöffentlicher Beleidigung?
Jens Arne Maennig
2003-08-22 14:05:03 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Ich werde, wenn ich denn Anzeige erstatten sollte, ausdrücklich
darum bitten, daß die Steuern von Herrn Söhnitz nicht für die
Ermittlungen verwendet werden sollen. Du musst mir nur noch
mitteilen, woher du kommst, damit daß auch wirklich korrekt
abläuft.
Dein Ursprungsposting und deine Reaktion deuten darauf hin, dass du
bezüglich Alter und intellektueller Fähigkeiten ein typischer
SMS-Intensivnutzer bist. Du solltest allerdings nicht davon ausgehen,
dass diesem Medium von der Exekutive ähnlich religiöse Bedeutung
beigemessen wird.

Jens

PS: Unterstützt eigenlich T9 Begriffe wie "Schweinesohn" und
"Vollidiot" oder muss man das mühsam mit den Zifferntasten
zusammenwerkeln? Falls letzteres, sollte man dem Versender den
Sisyphos-Preis 2003 zuerkennen.
Horst Plotz
2003-08-22 16:11:59 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
PS: Unterstützt eigenlich T9 Begriffe wie "Schweinesohn" und
"Vollidiot" oder muss man das mühsam mit den Zifferntasten
zusammenwerkeln? Falls letzteres, sollte man dem Versender den
Sisyphos-Preis 2003 zuerkennen.
Hast Du mal so einem ExtremSMSer über die Schulter geschaut?
Die Profis pfeifen auf T9 und tippern ihre Nachrichten immer noch
schneller als mancher Keyborder. Ich hab neulich einen beobachtet der
machte das blind ganz nebenbei während er sich unterhalten hat.
Jeder Profi-Morser[1] wäre neidisch.

Gruss
Horscht

[1] solls ja beim Bund noch geben
Ralf Gebert
2003-08-24 13:32:05 UTC
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Post by Sascha Wirfler
Post by Volker Söhnitz
drittens haben
Staatsanwaltschaften zum Glück andere Prioritäten, wie sie meine
Steuergelder verwenden. Ergo: Lass es.
Ich werde, wenn ich denn Anzeige erstatten sollte, ausdrücklich
darum bitten, daß die Steuern von Herrn Söhnitz nicht für die
Ermittlungen verwendet werden sollen. Du musst mir nur noch
mitteilen, woher du kommst, damit daß auch wirklich korrekt
abläuft.
Sascha, Du hast es nicht verstanden, worauf Volker hinaus wollte.
Er ist der Meinung (auch ich), das es weitaus schlimmeres im Leben gibt,
als eine Beleidigung per SMS, so daß diese durch die
Strafverfolgungsbehörden auch noch verfolgt werden müsse.

Wir alle wissen (oder sollten zumindest wissen), das es Deutschland
finanziell nicht mehr so gut geht, wie noch vor einigen Jahren.

Jeder Euro, der für solche Strafanzeigen "verschwendet" wird, ist ein
Euro zuviel.

Wenn jeder wegen "Peanuts" direkt zur Polizei und zur StA laufen würde,
was würde letztendlich passieren?

- die Staatsanwaltschaft wäre überlastet
- die Polizei wäre überlastet
- die Gerichte wären überlastet
- wichtigere Verfahren würden nicht mehr verfolgt werden
- schlimme Verbrecher müssten aus der U-Haft entlassen werden, weil der
Staatsanwalt nicht mehr innerhalb der 6 Monate dazu kommt, diesen
anzuklagen usw.

Man sollte immer das Preis- Leistungsverhältnis dazu betrachen.

Lohnt sich der Aufwand zum Ergebnis?

Niemals.

In deinem speziellen Fall ist nur die Absendernummer bekannt, nicht der
oder diejenige, die die SMS tatsächlich geschrieben hat.

Ferner könnte es auch möglich sein, das jemand sogar die falsche Nummer
eingegeben hat usw.

Was bliebe der Staatsanwaltschaft dann nur noch übrig?

Richtig, das Verfahren auf Kosten des Steuerzahlers einzustellen,
nachdem die Polizei den Beschuldigten verantwortlich vernommen hat usw.

Aus dieser SMS-Geschichte könnte die Akte schon einen Umfang von locker
100 Seiten und mehr bekommen, sofern die Ermittlungen nach dem Übeltäter
sich schwieriger gestalten, als vorher angenommen usw.

Wollen wir dadurch, das Deutschland noch mehr finanziell runtergeht?

Gruss
Ralf
Frank Hucklenbroich
2003-08-22 08:24:00 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Hallo Gruppe,
ich habe gestern mehrere SMS mit eindeutig beleidigendem Inhalt
erhalten ('Schweinesohn', 'Vollidiot' etc.). Der Absender ist mir
unbekannt, jedoch war er so freundlich, seine Rufnummer mit zu
übertragen...
War die SMS denn für Dich bestimmt (also wurde Dein Name drin genannt)?
Sonst könnte es sich ja auch um einen Irrläufer handeln, d.H. der Absender
hat die falsche Nummer gewählt und wollte eigentlich jemand anders
beleidigen (und in dem Fall glaube ich kaum daß eine Anzeige von Dir was
bringt).

Ruf die Nummer doch einfach mal so an (vielleicht von einem öffentlichen
Fernsprecher, damit Deine Nummer nicht übertragen wird) und hör wer sich da
meldet (dann merkst Du ja ob Du den Burschen kennst oder nicht) und dann
kannst Du immer noch entscheiden ob es sich lohnt die Sache weiter zu
verfolgen.

Wäre ja auch durchaus denkbar daß der Absender noch gar nicht strafmündig
ist, dann sind alle Mühen eh für die Katz.

Viele Grüße,

Frank
Thomas Schäfer
2003-08-22 09:07:33 UTC
Permalink
"Holger Pollmann" schrieb
Nicht aber fahrlässige Beleidigung, das geht schon begrifflich nicht.
Warum nicht? Beispiel aus der Praxis:
Ein Kanadier nennt sich "Billy Joe" und wird versehentlich (?)
mit "Billy Bob" angeredet. Das empfindet er als eine Beleidigung,
weil das in Kanada eine Kondommarke ist.

MfG

Thomas
Horst Plotz
2003-08-22 12:36:01 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thomas Schäfer
"Holger Pollmann" schrieb
Nicht aber fahrlässige Beleidigung, das geht schon begrifflich nicht.
Ein Kanadier nennt sich "Billy Joe" und wird versehentlich (?)
mit "Billy Bob" angeredet. Das empfindet er als eine Beleidigung,
weil das in Kanada eine Kondommarke ist.
Ich würde sagen Beleidigung liegt nicht ausschliesslich im Auge dessen
der sich beleidigt fühlt.
Wenn ich meinen Kumpel "Arschloch" nenne und jemand anderes bezieht
das missverständlich auf sich glaube ich nicht dass der mich wegen
Beleidigung im juristischen Sinne drankriegt.

Gruss
Horscht
Horst Plotz
2003-08-22 13:00:11 UTC
Permalink
Aber ich meinte ja gar keine dritte Person, sondern eine Beleidigung,
die nicht unbedingt als solche gemeint war.
Aber durch Mißverständnisse / fremde Gebräuche kann man schnell
jemanden fahrlässig beleidigen, jedenfalls imho.
Umgangssprachlich ja, aber "Beleidigung" im jur. Sinne (und nur so
kann das OP gemeint gewesen sein) kann IMHO nicht im jur. Sinne
"fahrlässig" sein, weil sie nun mal auch beleidigend *gemeint* sein
muss.
Aber IANAL und das ist zugegeben etwas haarspalterisch...

Gruss
Horscht
Holger Pollmann
2003-08-22 16:47:35 UTC
Permalink
Post by Thomas Schäfer
Nicht aber fahrlässige Beleidigung, das geht schon begrifflich nicht.
Warum nicht?
Weil das beinhaltet, daß man den anderen herabwürdigen will. Der andere
"fühlt sich dann [zwar] beleidigt", aber er ist eben nicht beleidigt,
weil das eben nicht geht... ist schwer zu erklären, aber das ganze wird
eben nicht (nur) dadurch zur Beleidigung, daß sich das Opfer beleidigt
fühlt, sondern dadurch, daß der Täter das Opfer herabwürdigen will.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Matthias Koehler
2003-08-22 09:14:14 UTC
Permalink
[Frank zu Sascha:]
Post by Frank Hucklenbroich
War die SMS denn für Dich bestimmt (also wurde Dein Name drin genannt)?
Das ist nämlich genau der entscheidende Punkt. Für eine Beleidigung ist es
ganz wichtig, dass auch wirklich die Person des Beleidigten gemeint ist und
sonst niemand. Man kann auch jemanden rechtswirksam beleidigen, dessen Namen
man nicht kennt. Hauptsache, er ist eindeutig identifizierbar.

Umgekehrt, und jetzt wende ich mich an Sascha, gilt das auch: Wenn Dich
fernmündlich etwas erreicht, was wie eine Beleidigung klingt und sich jemand
im Adressaten getäuscht hat, dann bist Du nicht der Beleidigte, weil Du
nicht gemeint warst. Da käme strafrechtlich nichts raus.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Sascha Wirfler
2003-08-22 09:30:07 UTC
Permalink
Wenn Dich fernmündlich etwas erreicht, was wie eine Beleidigung
klingt und sich jemand im Adressaten getäuscht hat, dann bist Du
nicht der Beleidigte, weil Du nicht gemeint warst. Da käme
strafrechtlich nichts raus.
Okay, also erst mit einem Anruf 'rückversichern', das ich gemeint war
(oder, was mir natürlich besser gefallen würde, nicht! *g*).

Danke!

Sascha
Juergen Klaiber
2003-08-22 10:05:02 UTC
Permalink
Hallo Matthias

On Fri, 22 Aug 2003 11:14:14 +0200, Matthias Koehler
Post by Matthias Koehler
Post by Frank Hucklenbroich
War die SMS denn für Dich bestimmt (also wurde Dein Name drin genannt)?
Das ist nämlich genau der entscheidende Punkt. Für eine Beleidigung ist es
ganz wichtig, dass auch wirklich die Person des Beleidigten gemeint ist und
sonst niemand. Man kann auch jemanden rechtswirksam beleidigen, dessen Namen
man nicht kennt. Hauptsache, er ist eindeutig identifizierbar.
Na, da hast du jetzt aber Glück gehabt, dass du einen RN samt gültiger
Email-Adresse verwendest, sonst hätte ich dich jetzt in Grund und
Boden geschimpft. Und du hast keine Ahnung, was ich da so an
Beleidigungen auf Lager habe ;-)

War das das, was du meintest?

Bye
Jürgen
Michael Kauffmann
2003-08-22 09:17:24 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Sonst könnte es sich ja auch um einen Irrläufer
handeln, d.H. der Absender hat die falsche Nummer gewählt und
wollte eigentlich jemand anders beleidigen (und in dem Fall
glaube ich kaum daß eine Anzeige von Dir was bringt).
Nicht?
Wenn ich mich mit einem Kumpel in gegenseitigem Einvernehmen auf
offener Straße prügele, und ich treffe dabei versehentlich einen
unbeteiligten Passanten, dann kann ich mich mit der Begründung
rausreden, daß ich diesen gar nicht verletzen wollte?
Wenn er nicht verletzt ist, brsuchst du dich nicht "rausreden".
Wenn er verletztz ist, hat er Beschwerden, an denen du Schuld bist.
Bei körperlichen Verletzungen ist das ja einfach feststellbar.
Ob man von Beleidigungen seelisch verletzt ist, ist schwieriger zu
erkennen, Wenn sich aber jemand von Beleidigungen verletzt fühlt, die
jemand Fremder an einen anderen Fremden gerichtet hat, dann hat der
sich verletzt Fühlende ein Problem, für dasa die Fremden nichts können.

Michael Kauffmann
Frank Hucklenbroich
2003-08-22 12:46:22 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Sonst könnte es sich ja auch um einen Irrläufer
handeln, d.H. der Absender hat die falsche Nummer gewählt und
wollte eigentlich jemand anders beleidigen (und in dem Fall
glaube ich kaum daß eine Anzeige von Dir was bringt).
Nicht?
Wenn ich mich mit einem Kumpel in gegenseitigem Einvernehmen auf
offener Straße prügele, und ich treffe dabei versehentlich einen
unbeteiligten Passanten, dann kann ich mich mit der Begründung
rausreden, daß ich diesen gar nicht verletzen wollte?
Dann wäre er ja auch tatsächlich verletzt, das ist was anderes. Passender
wäre wenn jemand auf der Straße laut "Ar***loch!" ruft und damit den Typ
neben sich meint und Du beziehst das aber auf Dich, weil Du zufällig auf
der anderen Straßenseite vorbeigehst. Da Du aber offensichtlich nicht
gemeint bist käme da auch strafrechtlich kaum was bei raus.

Und beim Telefon geht das ja noch einfacher: Eine falsche Ziffer getippt
und schon hat die SMS den falschen erreicht. Da Du in der SMS nicht
persönlich genannt wurdest warst Du auch sicher nicht gemeint.

Aber Du kannst den Kerl ja mal anrufen, es gibt da einige nette Späße die
man sich am Telefon erlauben kann...(und ich werde den Teufel tun in einer
rechts-Newsgroup hier irgendwelche kreativen Tips zu geben) ;-)

Viele Grüße,

Frank
Sascha Wirfler
2003-08-22 12:57:28 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Aber Du kannst den Kerl ja mal anrufen, es gibt da einige nette
Späße die man sich am Telefon erlauben kann...(und ich werde den
Teufel tun in einer rechts-Newsgroup hier irgendwelche kreativen
Tips zu geben) ;-)
Okay, schreib mir 'ne Mail. ;-))

Gruß,
Sascha
Andreas Eibach
2003-08-22 17:37:09 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Ruf die Nummer doch einfach mal so an (vielleicht von einem öffentlichen
Fernsprecher, damit Deine Nummer nicht übertragen wird) und hör wer sich da
meldet (dann merkst Du ja ob Du den Burschen kennst oder nicht)
Oh, wie idealistisch.
Die Möglichkeit dass er sich einfach mit 'Ja, hallo' meldet hast du wohl
nicht mit einkalkuliert? ;-o

Andreas
Ralf Gebert
2003-08-24 13:34:59 UTC
Permalink
Nicht unbedingt. Würde ja dann schon reichen, wenn er von seinen
Eltern aufgrund des Briefes, der dann wohl ins Haus flattert, mal
eins auf die Finger bekommt. ;-)
Ich will ja gar nicht riesige Strafen, sondern nur den Hinweis für
denjenigen, daß es gewisse Grenzen gibt.
und DAS kannst Du erreichen, indem Du zu einem Rechtsanwalt Deiner Wahl
gehen wirst, um ihn zivilrechtlich zu belangen, sei es Schmerzensgeld usw.

Aber deswegen ihn strafrechtlich auf Kosten der Steuerzahler verfolgen
zu lassen, ist doch lächerlich.

Gruss
Ralf
Markus Veltre
2003-08-22 09:09:48 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Lohnt es sich, in so einem Fall Anzeige zu erstatten?
*gaehn*

Warum meinen viele man muesse wegen so einem
Schwachsinn Anzeige erstatten ...
Oder ist Dein Ego so klein, dass Du diese Worte
nicht vertraegst ... ?

bye,
markus
Sascha Wirfler
2003-08-22 09:21:31 UTC
Permalink
Post by Markus Veltre
*gaehn*
Noch jemand, der müde ist!
Post by Markus Veltre
Warum meinen viele man muesse wegen so einem
Schwachsinn Anzeige erstatten ...
Oder ist Dein Ego so klein, dass Du diese Worte
nicht vertraegst ... ?
Ich finde, man kann den Dummen nicht alles immer durchgehen lassen,
oder? Das hat nichts mit Ego zu tun.

Sascha
Wilfried Burmeister
2003-08-22 10:33:22 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Ich finde, man kann den Dummen nicht alles immer durchgehen lassen,
oder? Das hat nichts mit Ego zu tun.
Doch, aber vielleicht nicht mit dem des Absenders, sondern evtl. mit Deinem?
(Wer sind "die Dummen" ?)

Wilfried
Sascha Wirfler
2003-08-22 10:39:37 UTC
Permalink
Post by Wilfried Burmeister
Doch, aber vielleicht nicht mit dem des Absenders, sondern evtl. mit Deinem?
Nö.
Post by Wilfried Burmeister
(Wer sind "die Dummen" ?)
Findest du das Versenden von primitiven Beleidigungen intelligent?
Renata Kussack
2003-08-22 16:58:47 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Post by Wilfried Burmeister
(Wer sind "die Dummen" ?)
Findest du das Versenden von primitiven Beleidigungen intelligent?
Nein. Aber sich zum einen davon überhaupt angesprochen zu fühlen, obwohl
die SMS von unbekannter Seite kam, und zum anderen Zeit und Energie in
die Verfolgung investieren zu wollen, ist auch sehr wenig intelligent.

Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze in Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.
Ralf Gebert
2003-08-24 13:38:17 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Post by Markus Veltre
Warum meinen viele man muesse wegen so einem
Schwachsinn Anzeige erstatten ...
Oder ist Dein Ego so klein, dass Du diese Worte
nicht vertraegst ... ?
Ich finde, man kann den Dummen nicht alles immer durchgehen lassen,
oder? Das hat nichts mit Ego zu tun.
Sascha, Dumm ist, WER sich beleidigen lässt.

Dümmer ist, wenn derjenige dann auch noch Strafanzeige stellen wird.

Schweinedumm ist derjenige, wenn er dadurch sinnlos Steuergelder (auch
seines) damit verschwenden wird.

Letzendlich zahlt es die Allgemeinheit und deswegen braucht man sich
nicht aufzuregen, wenn die Strafverfolgungsbehörden die eigentlichen
Schwerverbrecher nicht mehr verfolgen kann, weil viele wegen "Peanuts"
nur noch Strafanzeige stellen werden.

Gruss
Ralf
Wilfried Mühlenhoff
2003-08-22 09:52:01 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Lohnt es sich, in so einem Fall Anzeige zu erstatten?
Du machst Dich allein schon mit dieser Frage lächerlich.
Michael Kauffmann
2003-08-22 11:37:48 UTC
Permalink
Post by Wilfried Mühlenhoff
Du machst Dich allein schon mit dieser Frage lächerlich.
Sag mir doch einfach 'Nein, es macht keinen Sinn, aus diesen und
jenen Gründen'. Punkt. Ganz einfach.
Ein vielseitiges Wort, dieses "Sinn".
Du meinst es wohl im Sinn (Bedeutung) von "Erfolgsaussicht"?
Ich glaube nicht, daß er das gemeint hat.
Sondern er meint, daß es keinen Sinn (Zweck) hat, so eine theoretische
Frage zu stellen.
Weil es in der Praxis niemandem in den Sinn (Gedanken) kommt, nach solchen
legalen Racheakten zu suchen.
Auf jeden Fall niemandem, der bei Sinnen ist.

Michael Kauffmann
Frank Hucklenbroich
2003-08-22 12:51:32 UTC
Permalink
Hallo!
- eine Handynummer als Absender noch lange nicht zum Täter führt
Das ist nicht gesagt. Wenn sich hinter der Nummer tatsächlich ein Handy
verbirgt, ist das schonmal ein guter Anhaltspunkt.
...und der "Täter" sagt dann:
a) Och, da habe ich mich verwählt, sollte ein Gag für meinen
Stammtischkumpel sein, der kennt meinen schrägen Humor
b) Mist, ich sollte mein Handy ausschalten wenn ich zur Arbeit gehe, dabei
haben die Kinder doch gesagt daß sie nur Tetris damit spielen wollten.
c) Da war ich nicht, das war'n die in der Schule, die haben mir in der
Pause mein Handy aus dem Ranzen gezogen
d) Da hat doch jemand meinen Absender gefälscht, so eine Sauerei...
- der Täter damit nicht ermittelt werden kann
Wieso das denn nicht. Wenn man das Gerät hat, ist man schon einen guten
Schritt weiter.
Wer soll sich wegen sowas die Mühe machen überhaupt irgendwas zu ermitteln?
Die Polizei hat wichtigeres zu tun. Wenn's jetzt üble Drohungen wären, aber
eine Beleidignug die nicht mal zielgerichtet ist...

Viele Grüße,

Frank
Bastian Völker
2003-08-23 12:21:05 UTC
Permalink
Hallo!
Den ganzen theoretischen Sülz mal kurzerhand gelöscht>
Das wird ein Blick in die Rechnung schnell be-/widerlegen können.
In welche Rechnung? Ich verschicke seit Monaten SMS nur noch über GMX. Als
"normaler" Kunde sind das 10 pro Monat unentgeltlich, als Topmail-Kunde 100.
Da ja GMX eher für schnelles Wachstum und weniger für ID-Verfahren bekannt
ist, dürfte es schwierig sein, hier etwas nachzuweisen.
Wie gesagt, Voraussetzung für all das ist natürlich, daß man die Nummer
einem Handy zuordnen kann. Wenn es ein Internetanbieter war, wird's
natürlich etwas schwieriger.
Und überhaupt: was
steht denn über SMS außer deren Anzahl in einer Rechnung?
Na, die Sendezeit z.B. Zumindest im Einzelverbindungsnachweis. Wenn der
nicht vorhanden ist, muß man sich eben an den Netzbetreiber wenden.

Gruß
Bastian
--
"Und § 14 Abs. 2 BGB lautet: '[...]' Oder anders: Eine
rechtsfähige Personengesellschaft ist eine solche. Darauf
muss man erst mal kommen."
Hensen, ZIP 2000, 1151
Wilfried Mühlenhoff
2003-08-23 14:45:16 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Und überhaupt: was
steht denn über SMS außer deren Anzahl in einer Rechnung?
Na, die Sendezeit z.B. Zumindest im Einzelverbindungsnachweis. Wenn der
nicht vorhanden ist, muß man sich eben an den Netzbetreiber wenden.
In meinem O2-Einz.verb.nachweis steht lediglich die Anzahl der SMS. Nur
Telefonate werden mit Zeit, Dauer, Nr. erfasst.
Ralf Gebert
2003-08-24 13:42:01 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
- eine Handynummer als Absender noch lange nicht zum Täter führt
Das ist nicht gesagt. Wenn sich hinter der Nummer tatsächlich ein Handy
verbirgt, ist das schonmal ein guter Anhaltspunkt.
a) Och, da habe ich mich verwählt, sollte ein Gag für meinen
Stammtischkumpel sein, der kennt meinen schrägen Humor
sehe ich genauso. Es könnte ein Scherz gewesen sein, zumal derjenige ja
den Absender nicht kennt.

Alles spricht dafür.

Er zieht sich aber den Schuh an.

Gruss
Ralf
Ralf Gebert
2003-08-24 13:43:06 UTC
Permalink
Rechnung einsehen. Vielleicht wurden ja noch mehrere SMS geschrieben
bzw. telefoniert. Vielleicht war das Handy aus und dann wieder an. Woher
haben die Kinder die PIN.
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°

gute Idee, aber ich habe z.B. ein sog. Prepaid-Handy und beim
Einschalten wird KEINE Pin abgefragt (warum auch) :-)

Gruss
Ralf
Sascha Wirfler
2003-08-22 12:50:18 UTC
Permalink
Hallo,
Wahrscheinlich würde Dir das der nette Mann in grün auch schon
müde lächelnd so mitteilen, evtl. trotzdem stundenlang mit Dir
die Anzeige tippen, das ganze dann einem sowieso schon maßlos
überarbeitetem Staatsanwalt irgendwann auf den Tisch flattern,
der sich leider trotzdem die Mühe machen muss, zumindest einen
Satz zur Einstellung des Verfahrens zu formulieren, das ganze an
eine Schreibtante, ausdrucken, eintüten, losschicken usw.
Und diesen ganzen Prozess kannst Du Dir nicht mal in 3 Minuten
selbst überlegen??
Nein. Denn, wie schon erwähnt, habe ich von juristischen
Spitzfindigkeiten bzw. bürokratische Abläufe innerhalb des
Justizapparats keine Ahnung.
Wie alt bist Du? 14? Dann hättest Du einfach
mal Mami und Papi gefragt.
Gruss
Willi
*seufz*
Ach, Willi...


Gruß,
Sascha
Peter Racz
2003-08-22 12:56:44 UTC
Permalink
Post by Wilfried Mühlenhoff
Du machst Dich allein schon mit dieser Frage lächerlich.
Wie gut, daß Herr Mühlenhoff sich in allen Belangen des täglichen
Lebens bestens auskennt, und nie in die Verlegenheit kommen wird,
Mitmenschen über eine Thematik zu befragen, mit welcher er sich bis
dato noch nie auseinandergesetzt hat.
Sag mir doch einfach 'Nein, es macht keinen Sinn, aus diesen und
jenen Gründen'. Punkt. Ganz einfach. Aber *solche* Kommentare sind
absolut überflüssig.
Und schon wieder beleidigt. Sascha, Du scheinst wirklich ein Problem zu
haben.

Peter
Hugo Scholz
2003-08-22 12:41:18 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Hallo Gruppe,
ich habe gestern mehrere SMS mit eindeutig beleidigendem Inhalt
erhalten ('Schweinesohn', 'Vollidiot' etc.). Der Absender ist mir
unbekannt, jedoch war er so freundlich, seine Rufnummer mit zu
übertragen...
Lohnt es sich, in so einem Fall Anzeige zu erstatten?
Lösche diese Sachen und gut ist, oder brauchst Du ne Anzeige für Dein Ego?

Hochachtungsvoll,
Hugo
Sascha Wirfler
2003-08-22 12:58:43 UTC
Permalink
Post by Hugo Scholz
Lösche diese Sachen und gut ist
Wenn du dich das nächste Mal über lautes Gegröle auf der Straße
nachts um drei aufregst: Mach das Fenster zu und gut ist.

Sascha
Benedikt Hotze
2003-08-22 14:30:59 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Post by Hugo Scholz
Lösche diese Sachen und gut ist
Wenn du dich das nächste Mal über lautes Gegröle auf der Straße
nachts um drei aufregst: Mach das Fenster zu und gut ist.
Genau!

Soviel lebensklugen Pragmatismus hätte ich dir nach diesem Thread gar
nicht zugetraut.

Benedikt
--
Diese Leute sind Spinner. Sie machen nichts wirklich Neues, und sie
haben keine Ahnung von dem, was sie tun. Ihre Ansprüche sind ziemlich
niedrig, und es ist nicht einmal sicher, ob sie selbst die eingelöst
haben. John Wharton, Intel, 1981 über Microsoft
Gerrit Brodmann
2003-08-23 00:28:55 UTC
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On Fri, 22 Aug 2003 14:58:43 +0200, Sascha Wirfler
Post by Sascha Wirfler
Post by Hugo Scholz
Lösche diese Sachen und gut ist
Wenn du dich das nächste Mal über lautes Gegröle auf der Straße
nachts um drei aufregst: Mach das Fenster zu und gut ist.
Warum soll ich Dein Fenster zu machen, wenn ich auf der Strasse stehe?

etwas verwirrt
<G>errit
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suche Weitwinkel fuer 4x5"

photography - art - sketches:
http://gerrit.brodmann.com
Hugo Scholz
2003-08-24 18:45:16 UTC
Permalink
Post by Sascha Wirfler
Post by Hugo Scholz
Lösche diese Sachen und gut ist
Wenn du dich das nächste Mal über lautes Gegröle auf der Straße
nachts um drei aufregst: Mach das Fenster zu und gut ist.
Na bitte Du lernst ja doch noch.

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