Discussion:
*Anwendung* von 'Seenotsignalmitteln' erlaubnispflichitg?
(zu alt für eine Antwort)
Cédric Menge
2005-11-12 06:22:14 UTC
Permalink
Hallo,

Ich lese gerade
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in deutschen
Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden möchten,
benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."

Echt jetzt?

Ich gehe unter, finde auf dem Schiff irgendwo eine Signalrakete, werde
dank dieser gerettet und bekomme dann Ärger?

Daß ich als Schiffseigner für das *mitführen* solcher Dinge eine
Erlaubnis brauchen könnte, sehe ich ja noch ein. Aber für die *Anwendung*?


Cédric
--
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Andreas Lange
2005-11-12 07:50:23 UTC
Permalink
Moin

Cedric,
Post by Cédric Menge
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in
deutschen Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden
möchten, benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."
Echt jetzt?
Ja das nennt sich Sachkundeprüfung und wird idR im Rahmen der
Sportbootführerscheinprüfungen abgenommen. Weiterhin werden die
Seenotsignalmitte in die Klassen T1 z.B. Rauchsignale und Handfackeln
und T2 z.B. Seenotraketen (T2 ist alles was Pyrotechnische Treibsätze
enthält) unterteilt. dann gibt es noch die Signalpistolen Cal. 4 für
die
eine WBK erforderlich ist.
Post by Cédric Menge
Ich gehe unter, finde auf dem Schiff irgendwo eine Signalrakete, werde
dank dieser gerettet und bekomme dann Ärger?
Nein, das bekommst Du nicht, im Falle von Gefahr für Leib und Leben
fragt da keiner nach.
Post by Cédric Menge
Daß ich als Schiffseigner für das *mitführen* solcher Dinge eine
Erlaubnis brauchen könnte, sehe ich ja noch ein. Aber für die *Anwendung*?
Du solltest zumindest so sachkundig sein das Du Dich oder
andere nicht mit einer Seenotrakete erschiesst, ja auch das
ist schon vorgekommen weil mit den Signalmitteln
(hier Fallschirmrakete rot) herumgespielt wurde so passiert
in Bremen der Getroffene war im Bereich der Eintrittswunde
(Bauchraum) "Well Done".

Du kannst bei jeder besseren Segelschule diese Sachkunde-
prüfung ablegen. Goggle: Seenotsignalmittel Sachkunde.

Das Abfeuern von Seenotsignalen ohne Seenot z.B. wie
oft gesehen zu Sylvester ist im übrigen untersagt, und muss
z.B. für Übungs und Ausbildungszwecke angemeldet
(Ordnungsamt) und die Genehmigung an die entspechenden
Stellen weitergeleitet werden, bei Beginn der Übung oder
dem Abfeuern im Rahmen der Ausbildung sollte dann z.B.
das MRCC Bremen hier für die Küste informiert werden.

Grüße

Andreas
--
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Hier ist Bremerhaven online
Bernd Meyer
2005-11-12 08:55:12 UTC
Permalink
Post by Cédric Menge
Ich gehe unter, finde auf dem Schiff irgendwo eine Signalrakete, werde
dank dieser gerettet und bekomme dann Ärger?
Jammere nicht - stirb wie ein Mann!
Mit seemännischem Gruß,
Bernd
Uwe Buschhorn
2005-11-12 09:16:51 UTC
Permalink
Post by Cédric Menge
Daß ich als Schiffseigner für das *mitführen* solcher Dinge eine
Erlaubnis brauchen könnte, sehe ich ja noch ein. Aber für die *Anwendung*?
Na, weil Du die Notrakete ja auch horizontal abfeuern könntest und dann
als Terrorist und Staatsfeind erstmal 6 Monate in U-Haft sitzt. Das ist
also in Deinem Interesse.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Christoph Neumann
2005-11-12 13:19:27 UTC
Permalink
Post by Cédric Menge
Hallo,
Ich lese gerade
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in
deutschen Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden
möchten, benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."
Echt jetzt?
Grundsätzlich ist das richtig, denn Seenotsignalmittel sind
pyrotechnische Gegenstände der Klasse T 2, für deren Umgang (Verwendung)
und Verkehr es nach dem SprengG einer Erlaubnis bedarf.

§1 Abs.2 Nr.2 und Abs.3 der 1.SprengV befreit zwar hinsichtlich einiger
Formen des Umgangs (darunter auch der bestimmungsgemäßen Verwendung) und
des Verkehrs (darunter auch des Erwerbs) Personen, die ein nautisches
Patent, einen Matrosenbrief oder Befähigunszeugnis zum Rettungsbootsmann
oder einen amtlichen Berechtigungsschein für das Führen von
Motorwasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes des Bundesamtes für
Zivilschutz, ein Sporthochseeschifferzeugnis, einen amtlichen
Sportbootführerschein, einen Führerschein des Deutschen Segler-Verbandes
oder des Deutschen Motor-Yachtverbandes oder einen Wasser- oder
Bergwachtausweis des Roten Kreuzes oder einen Ausweis der Deutschen
Lebensrettungsgesellschaft oder der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger besitzen und und im Rahmen ihrer Ausbildung im Umgang
mit den genannten Gegenständen und den dabei zu beachtenden Vorschriften
unterwiesen worden sind-aber die 1. SprengV befreit eben nicht
jedermann.

Allerdings liegen natürlich bei echter Seenot bei jedermann die
Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes vor, wenn keine o.g.
berechtigte Person in der Lage ist die Seenotrettungsmittel zu
verwenden-so dass diese Personen sich dann natürlich nicht strafbar
machen.
--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs
Oliver Jennrich
2005-11-12 14:08:28 UTC
Permalink
Post by Christoph Neumann
Post by Cédric Menge
Hallo,
Ich lese gerade
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in
deutschen Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden
möchten, benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."
Echt jetzt?
Grundsätzlich ist das richtig, denn Seenotsignalmittel sind
pyrotechnische Gegenstände der Klasse T 2, für deren Umgang
(Verwendung) und Verkehr es nach dem SprengG einer Erlaubnis bedarf.
[...]
Post by Christoph Neumann
Allerdings liegen natürlich bei echter Seenot bei jedermann die
Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes vor, wenn keine
o.g. berechtigte Person in der Lage ist die Seenotrettungsmittel zu
verwenden-so dass diese Personen sich dann natürlich nicht strafbar
machen.
Da nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ein Seenotsignalmittel nur
zum Signalgeben in Seenot gebraucht werden sollte, scheint mir die
Forderung nach einer Erlaubnis eigenartig.

Jeder Einsatz ist doch ohnehin durch Notstand gedeckt - jeder Einsatz
der nicht während eines Notstandes (oder einer Übung) geschieht, ist
Mißbrauch und kann als solcher bestraft werden.
--
Space - The final frontier
Michael 'Mithi' Cordes
2005-11-12 14:44:08 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Da nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ein Seenotsignalmittel nur
zum Signalgeben in Seenot gebraucht werden sollte, scheint mir die
Forderung nach einer Erlaubnis eigenartig.
Nein, weil ...
Post by Oliver Jennrich
Jeder Einsatz ist doch ohnehin durch Notstand gedeckt - jeder Einsatz
der nicht während eines Notstandes (oder einer Übung) geschieht, ist
Mißbrauch und kann als solcher bestraft werden.
es genau um die Übungen geht. Es werden ja Matrosen ausgebildet (hoffe
ich zumindest) mit soetwas zu hantieren. Bei dieser Ausbildung
kann/sollte auch das eine oder andere Signalmittel praktisch erbrobt
werden.


cya
Mithi
Ralf Kusmierz
2005-11-12 14:59:36 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Es werden ja Matrosen ausgebildet (hoffe
ich zumindest) mit soetwas zu hantieren. Bei dieser Ausbildung
kann/sollte auch das eine oder andere Signalmittel praktisch erbrobt
werden.
Wobei ich mich schon frage, warum dann für die Ausbildung nicht so
eine Art "Übungsmunition", also Funktionsattrappen, eingesetzt werden
(sind wohl sicher auch billiger). Die zu übende Tätigkeit beschränkt
sich schließlich auf umsichtigen Umgang und richtiges Verhalten - wenn
es dann tatsächlich rot am Himmel wird, ist die diesbezügliche
Tätigkeit des Signalmittelverwenders eigentlich schon beendet, und wie
das aussieht, kann man sicher im Film vorführen.

(Wie beim Bund halt - wir halten die Flinte an die Schulter und rufen
laut: "Peng! Peng!")


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Martin Hermus
2005-11-12 16:01:52 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Ralf Kusmierz
Wobei ich mich schon frage, warum dann für die Ausbildung nicht so
eine Art "Übungsmunition", also Funktionsattrappen, eingesetzt werden
(sind wohl sicher auch billiger). Die zu übende Tätigkeit beschränkt
sich schließlich auf umsichtigen Umgang und richtiges Verhalten - wenn
es dann tatsächlich rot am Himmel wird, ist die diesbezügliche
Tätigkeit des Signalmittelverwenders eigentlich schon beendet, und wie
das aussieht, kann man sicher im Film vorführen.
Bei der Bundesmarine wurden wir, zwar erst nachdem wir schon ein paar
Wochen unterwegs waren, auch damit ausgebildet. Nach der Einweisung
durfte dann jeder der Brückenbesatzung mal schießen. Aber mit weißen
Signalmitteln. Und ich glaube mich zu erinnern, dass auf Kanal 16 eine
Nachricht darüber abgesetzt wurde.
Post by Ralf Kusmierz
Gruß aus Bremen
Ralf
Gruß
Martin
Andreas Lange
2005-11-12 16:05:07 UTC
Permalink
Moin Ralf,
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Wobei ich mich schon frage, warum dann für die Ausbildung nicht so
eine Art "Übungsmunition", also Funktionsattrappen, eingesetzt werden
(sind wohl sicher auch billiger). Die zu übende Tätigkeit beschränkt
sich schließlich auf umsichtigen Umgang und richtiges Verhalten - wenn
es dann tatsächlich rot am Himmel wird, ist die diesbezügliche
Tätigkeit des Signalmittelverwenders eigentlich schon beendet, und wie
das aussieht, kann man sicher im Film vorführen.
Weil es bei der praktischen Ausbildung auch um die Überwindung
von psychischen Hemmschwellen geht, die aus der Hand abgefeuerten
Raketen sind wenn man diese noch nie ausgelöst hat sehr schwer
abzufeuern, dabei hat es mit ungeübten Personen schon mehrfach
Unfälle gegeben. Nicht alles lässt sich simulieren, für Übungs-
abfeuerung gibt es auch andersfarbige Raketen mit Fallschirm.
Nur sollte jeder, der mit solchen pyrotechnischen Geräten zu tun
hat diese auch in einer Gefahrarmenumgebung mal benutzen können,
dann ist die Angst diese falsch zu bedienen wesentlich geringer.
In der Praxis habe ich z.B. an Bord auch mal Besatzungsmitglieder
beim Austauschen der Leinenschießraketen (Haltbarkeitsdatum)
die "alten Raketen" mit einer Übungsleine dran abschiessen lassen.
Das war für einige ein echtes Ahaerlebnis, mal zu sehen und auch
zu fühlen was passiert wenn. Dieses Gerät zum Schiessen von
Leinen kommt idR. im Seenotfall zum Einsatz also in einer extremen
Stresssituation also ist ein vorheriges Üben eine Maßnahme eine
gewisse Routine und damit eine höhere Sicherheit zu erreichen.
Gleiches gilt für das feuern von Seenotraketen oder das abbrennen
von Handfackeln.

Grüße

Andreas
--
http://www.seestadtschnack.de
Hier ist Bremerhaven online
Hans Beiger
2005-11-12 17:00:08 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
(Wie beim Bund halt - wir halten die Flinte an die Schulter und rufen
laut: "Peng! Peng!")
Gruß aus Bremen
Ralf
Moin,

gehts der Bundeswehr wirklich so schlecht? Wir durften noch richtig
schießen. War allerdings im vorigen Jahrtausend.

Gruß Hans
Michael 'Mithi' Cordes
2005-11-12 17:48:10 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Ralf Kusmierz
(Wie beim Bund halt - wir halten die Flinte an die Schulter und rufen
laut: "Peng! Peng!")
gehts der Bundeswehr wirklich so schlecht? Wir durften noch richtig
schießen. War allerdings im vorigen Jahrtausend.
Nein, Nein, die Bundeswehr hat schon scharfe Munition, man überlegt sich
halt nur wem man die in die Hand gibt und wen man "Peng, Peng" rufen
lässt.


cya
Mithi


PS G3, P1, Uzi, MG3, SigPi scharf und leichte Panzerfaust mit
Üb-Munition
Oliver Ritzmann
2005-11-12 23:04:30 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Hans Beiger
Post by Ralf Kusmierz
(Wie beim Bund halt - wir halten die Flinte an die Schulter und rufen
laut: "Peng! Peng!")
gehts der Bundeswehr wirklich so schlecht? Wir durften noch richtig
schießen. War allerdings im vorigen Jahrtausend.
Nein, Nein, die Bundeswehr hat schon scharfe Munition, man überlegt sich
halt nur wem man die in die Hand gibt und wen man "Peng, Peng" rufen
lässt.
Helau,

und Du durftest noch nicht einmal mit Platzpatronen üben?

SCNR

Gruß Olli
Carsten Krueger
2005-11-12 18:09:58 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
(Wie beim Bund halt - wir halten die Flinte an die Schulter und rufen
laut: "Peng! Peng!")
Am Anfang übst du mit Exerzierpatronen, dann mit Platzpatronen und noch
später mit scharfer Munition.

Gruß Carsten
--
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cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
Christoph Neumann
2005-11-12 16:54:06 UTC
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Post by Oliver Jennrich
Da nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ein Seenotsignalmittel nur
zum Signalgeben in Seenot gebraucht werden sollte, scheint mir die
Forderung nach einer Erlaubnis eigenartig.
Hmmm jau, das Sprengstoffrecht ist da schon ein büschen
eigenartig-betrachte mal §4 Abs.4 1.SprengV: Dir ist das
bestimmungsgemäße Verwenden Deiner Airbageinheit erlaubt :-)
--
"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs
Cédric Menge
2005-11-12 19:16:31 UTC
Permalink
Post by Oliver Jennrich
Post by Christoph Neumann
Allerdings liegen natürlich bei echter Seenot bei jedermann die
Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes vor, wenn keine
o.g. berechtigte Person in der Lage ist die Seenotrettungsmittel zu
verwenden-so dass diese Personen sich dann natürlich nicht strafbar
machen.
Da nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ein Seenotsignalmittel nur
zum Signalgeben in Seenot gebraucht werden sollte, scheint mir die
Forderung nach einer Erlaubnis eigenartig.
Ah - genau! Das war der Punkt, der mir beim Nachdenken darüber
merkwürdig vorkam. Nur hab' ich das in dem Moment nicht gemerkt.
Vielen Dank für das Ausformulieren meiner Gedanken :-)


Cédric
--
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http://bene.sitesled.com/install.htm
Andreas Lange
2005-11-13 18:41:50 UTC
Permalink
Moin Cedric,
Post by Cédric Menge
Post by Oliver Jennrich
Da nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ein Seenotsignalmittel nur
zum Signalgeben in Seenot gebraucht werden sollte, scheint mir die
Forderung nach einer Erlaubnis eigenartig.
Ah - genau! Das war der Punkt, der mir beim Nachdenken darüber
merkwürdig vorkam. Nur hab' ich das in dem Moment nicht gemerkt.
Vielen Dank für das Ausformulieren meiner Gedanken :-)
Es geht bei der Erlaubnis vorrangig um die Sachkunde im Umgang
und das ist auch in Bezug auf Erwerb und Transport von Pyrotechnik
wichtig. Wenn ich wie es öfters mal vorkommt hier bei COMET
Raketen und andere Signalmittel hole muss ich meine Befreiung
jedesmal vorlegen. So einiges habe ich hier manchmal im Stahl-
schrank zu Hause.

Grüße

Andreas
--
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Hier ist Bremerhaven online
Adolf Späth
2005-11-12 18:38:53 UTC
Permalink
Post by Cédric Menge
Ich lese gerade
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in deutschen
Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden möchten,
benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."
Seit 3 Jahren benötigst Du zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen den sogenannten „Kleinen
Waffenschein“. Um diesen zu erlangen, wird Dein Alter und Deine
Zuverlässigkeit bei einer eventuellen Anwendung geprüft.
Post by Cédric Menge
Echt jetzt?
Ich gehe unter, finde auf dem Schiff irgendwo eine Signalrakete, werde
dank dieser gerettet und bekomme dann Ärger?
Nöö, mitnichten, das dürfte dann *Notstand* sein, ähnlich wie bei
*Mundraub* (Eine Tomate vom Feld des Bauern geklaut und wegen extremen
Hungers sofort in den Mund geschoben). So schlägt man sich übrigens auch
durch Weinberge, Apfel- und Kirschplantagen durch. <grinz>
Post by Cédric Menge
Daß ich als Schiffseigner für das *mitführen* solcher Dinge eine
Erlaubnis brauchen könnte, sehe ich ja noch ein.
Ja klar, siehe oben!
Post by Cédric Menge
Aber für die *Anwendung*?
Bei Gefahr gegen Dein Leben greift der Notwehrparapraph, wenn der Fall
als solcher auch juristisch abgesichert und festgestellt ist. Sollte Dir
in solch einer Situation zufällig der Herr vom Himmel eine Pistole in
die Hand werfen und Du damit Dein eigenes Leben retten können, nach dem
Dir Dein Gegner trachtet, wirst Du im Nachhinein wohl kaum wegen
illegalen Waffenbesitzes bestraft werden.

regards
-----------------------
Adolf Späth
-----------------------
Volker Neurath
2005-11-13 20:46:47 UTC
Permalink
Post by Adolf Späth
Post by Cédric Menge
Ich lese gerade
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Seenotsignalmittel&oldid=10609824
dort kommt u.a. der Satz: "Deutsche Staatsbürger, die sich in deutschen
Hohheitsgewässern befinden und Seenotsignalmittel anwenden möchten,
benötigen hierfür eine behördliche Erlaubnis."
Seit 3 Jahren benötigst Du zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen den sogenannten „Kleinen
Waffenschein“.
Nein.
Den benötigst du nur dann, wenn du diese Waffen /in der Öffentlickeit
führen/ willst.

Kauf und Besitz einer solchen Waffen sind nach wie vor ab 18 frei.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, dass TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com
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