Tom Schneider
2010-10-14 17:03:48 UTC
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
f'up an de.soc.recht.misc
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
f'up an de.soc.recht.misc