Discussion:
Polizei nimmt kein Bargeld?
(zu alt für eine Antwort)
Tom Schneider
2010-10-14 17:03:48 UTC
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Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.

Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.

Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.

Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?

Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?



f'up an de.soc.recht.misc
Maríno Kalenko
2010-10-14 18:11:38 UTC
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"Tom Schneider" schrieb
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Wer nicht sofort bargeldlos zahlen kann oder will, erhält einen Zahlschein.
Rainer Maí
2010-10-14 18:30:06 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Ich habe meinen letzten "Strafzettel" vor Kragenweite 4 Jahren vor Ort Cash
gezahlt und bekam dafür eine Art Abreißquittung.
Der Hauptgrund, warum ich das machte, war, dass ich es eilig hatte, und so
ging es wohl am schnellsten - ohne Personalienaufnahme.
Post by Tom Schneider
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Dass bei schriftlichem Bescheid normalerweise noch Gebühren draufgeschlagen
werden.

Rainer
--
/\,,/\ (¨¨¨¨¨)
dehydrierter (@)(@) /( )
Rennkater, ----> =( o )= B (~~~~~)
halb nachgefüllt '~U~' \(_____)
Thomas Hochstein
2010-10-14 22:28:45 UTC
Permalink
Post by Rainer Maí
Dass bei schriftlichem Bescheid normalerweise noch Gebühren draufgeschlagen
werden.
Das trifft so nicht zu, bzw. hängt nicht am "schriftlichem Bescheid".
Bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten wird ggf. eine
kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen; wird diese akzeptiert und
binnen einer Woche bezahlt, ist damit das OWi-Verfahren erledigt.
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich wie
sonst auch die Verfahrenskosten an.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Harald Hengel
2010-10-14 23:10:36 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich wie
sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
Mir ist kein Fall bekannt, dass bei Nichtzahlung der Verahrenskosten,
versucht wurde diese einzuklagen.

Harald
Thomas Hochstein
2010-10-15 17:19:21 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich wie
sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
Deine völlige Unkenntnis in (Rechts-)Fragen jeder Art überrascht nicht
mehr weiter. [1]

-thh

[1] §§ 105 ff. OWiG, für die Höhe: § 107 OWiG.
Harald Hengel
2010-10-16 01:55:35 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich
wie sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
Deine völlige Unkenntnis in (Rechts-)Fragen jeder Art überrascht nicht
mehr weiter. [1]
Und warum wird es nicht eingeklagt?

Harald
Theodor.Hellwald
2010-10-16 10:52:47 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich
wie sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
Deine völlige Unkenntnis in (Rechts-)Fragen jeder Art überrascht nicht
mehr weiter. [1]
Und warum wird es nicht eingeklagt?
Zu geringe Klagesumme? Aber das kann heutzutage anders sein. Da kommt
dann der Mensch von der Stadt und kassiert an der Tür. Früher war das
eher nicht so. MfG theo
Thomas Hochstein
2010-10-16 11:23:11 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich
wie sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
[...]
Post by Harald Hengel
Und warum wird es nicht eingeklagt?
Weil der - rechtskräftige - Bußgeldbescheid vollstreckbar ist und es
daher keiner Klage bedarf.
Theodor.Hellwald
2010-10-16 13:11:47 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Harald Hengel
Post by Harald Hengel
Post by Thomas Hochstein
Ansonsten ergeht ein Bußgeldbescheid, und dann fallen tatsächlich
wie sonst auch die Verfahrenskosten an.
Die wohl nicht rechtlich abgesichert sind.
[...]
Post by Harald Hengel
Und warum wird es nicht eingeklagt?
Weil der - rechtskräftige - Bußgeldbescheid vollstreckbar ist und es
daher keiner Klage bedarf.
Auch da findet wohl eine Abwägung von Kosten und Nutzen statt. MfG theo
Harald Hengel
2010-10-16 21:11:57 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Auch da findet wohl eine Abwägung von Kosten und Nutzen statt. MfG
Nein, auch für 10 Euro nicht gezahltes Bussgeld gehst du in den Knast.

Harald
Theodor.Hellwald
2010-10-19 06:09:00 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Theodor.Hellwald
Auch da findet wohl eine Abwägung von Kosten und Nutzen statt. MfG
Nein, auch für 10 Euro nicht gezahltes Bussgeld gehst du in den Knast.
Harald
Ach ja, der Hengel wie er leibt und lebt.... du merkst schon nicht mehr
wenn du kilometerweit vorbeirappelst... theo
Harald Hengel
2010-10-19 10:44:38 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Post by Harald Hengel
Post by Theodor.Hellwald
Auch da findet wohl eine Abwägung von Kosten und Nutzen statt. MfG
Nein, auch für 10 Euro nicht gezahltes Bussgeld gehst du in den
Knast. Harald
Ach ja, der Hengel wie er leibt und lebt.... du merkst schon nicht
mehr wenn du kilometerweit vorbeirappelst... theo
Theo, du kannst es ganz einfach testen.
Zahle dein nächstes Bussgeld einfach nicht und warte ab.

Harald
Theodor.Hellwald
2010-10-19 12:17:24 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Theodor.Hellwald
Post by Harald Hengel
Post by Theodor.Hellwald
Auch da findet wohl eine Abwägung von Kosten und Nutzen statt. MfG
Nein, auch für 10 Euro nicht gezahltes Bussgeld gehst du in den
Knast. Harald
Ach ja, der Hengel wie er leibt und lebt.... du merkst schon nicht
mehr wenn du kilometerweit vorbeirappelst... theo
Theo, du kannst es ganz einfach testen.
Zahle dein nächstes Bussgeld einfach nicht und warte ab.
Es geht nicht um das Bussgeld.... denk mal nach um welchen Betrag es
geht. MfG theo
Harald Hengel
2010-10-19 12:34:00 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Es geht nicht um das Bussgeld.... denk mal nach um welchen Betrag es
geht.
Und du glaubst, es geht nicht weiter, wenn es nicht eingetrieben werden
kann?

Harald
Harald Hengel
2010-10-16 21:10:54 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Weil der - rechtskräftige - Bußgeldbescheid vollstreckbar ist und es
daher keiner Klage bedarf.
Das Bussgeld wird vollstreckt, die Gebühr nicht!

Harald
Volker Hahn
2010-10-14 19:02:55 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)
Rupert Haselbeck
2010-10-14 20:20:04 UTC
Permalink
Post by Volker Hahn
Post by Tom Schneider
Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
Nein, vielfach dürfen sie das nicht

MfG
Rupert
Tom Schneider
2010-10-14 21:17:37 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Volker Hahn
Post by Tom Schneider
Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
Nein, vielfach dürfen sie das nicht
Ich vermute, dass die Polizeoberen den Streifenbeamten nciht trauen. Als es
noch die Abreißzettel gab, blieb ein Teil beim Bürger und ein Teil beim
Polizisten. Ich vermute, dass die Einnahmen der Polizisten anhand der
Abreißstreifen ermittelt wurden.

Mit dem Kartenlesegerät wäre nun jede Manipulation der Streifenbeamten
ausgeschlossen.

Aber wenn der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel definiert, besteht dann
für seine Organe nicht die Pflicht, auch dieses gesetzliche Zahlungsmittel
anzunehmen?
Harald Hengel
2010-10-14 23:11:38 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Aber wenn der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel definiert,
besteht dann für seine Organe nicht die Pflicht, auch dieses
gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen?
Ja, aber nicht an jeder möglichen Zahlstelle.

Harald
bastian
2010-10-15 03:50:24 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Tom Schneider
Aber wenn der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel definiert,
besteht dann für seine Organe nicht die Pflicht, auch dieses
gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen?
Ja, aber nicht an jeder möglichen Zahlstelle.
Und mit ner Wechselgeld-Tasche rumlaufen
im Halbdunkel die Scheine prüfen....
Jan Schejbal
2010-10-16 18:44:54 UTC
Permalink
Post by bastian
Und mit ner Wechselgeld-Tasche rumlaufen
im Halbdunkel die Scheine prüfen....
Hm, einem Polizisten versuchen Blüten anzudrehen, das dürfte eindeutig
unter "Balls of Steel" fallen ;D

Gruß
Jan
--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
Tom Schneider
2010-10-15 11:43:19 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Tom Schneider
Aber wenn der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel definiert,
besteht dann für seine Organe nicht die Pflicht, auch dieses
gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen?
Ja, aber nicht an jeder möglichen Zahlstelle.
Nun, abr zumindest an dem Ort, an dem die Verwarnung erhoben wird und dem
Kartenzahler auch die Möglichkeit gegeben wird.

Wäre es nach dem AGG eigentlich zulässig, Barzahler zu diskriminieren? ;-)
Stefan Schmitz
2010-10-15 14:54:35 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Aber wenn der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel definiert, besteht dann
für seine Organe nicht die Pflicht, auch dieses gesetzliche Zahlungsmittel
anzunehmen?
Wenn sie denn für die Annahme von Zahlungen zuständig sind. Das ist
bei Streifenpolizisten nicht der Fall.
Die Kartenzahlung ist nur ein Serviceangebot, um die Sache bequem und
sicher zu erledigen.
Tom Schneider
2010-10-14 20:37:05 UTC
Permalink
Post by Volker Hahn
Post by Tom Schneider
Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
[ ] Du hast meine Aufzählung der Fakten gelesen.
Volker Hahn
2010-10-15 12:14:33 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Post by Volker Hahn
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
[ ] Du hast meine Aufzählung der Fakten gelesen.
[ ] Du hast meine Antwort verstanden.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)
Ludger Averborg
2010-10-15 22:08:24 UTC
Permalink
Post by Volker Hahn
Post by Tom Schneider
Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Selbstverständlich müssen sie Bargeld annehmen. Und ja, BTDTGT.
Bei mir haben sie es (in Lünen) vor ca einem Jahr auch nicht (mehr)
getan.

l.
Thomas Hochstein
2010-10-14 22:28:44 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Tom Schneider
2010-10-15 11:47:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.
Soweit ich mich erinnere, gab es früher Abreißblöcke mit Blättern auf denen
jeweils feste Beträge aufgedruckt waren. Der Bürger bekam den Teil des
Blattes als Quittung, welches dem Gegenwert seines Bußgelds entsprach und
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden Teile in seinem Block
bei seiner Dienststelle abliefern.
Harald Hengel
2010-10-15 12:49:32 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden
Teile in seinem Block bei seiner Dienststelle abliefern.
Brauchen Sie die Quittung?
Nö, wirf weg. ;-)

Harald
Tom Schneider
2010-10-15 16:48:45 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Tom Schneider
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden
Teile in seinem Block bei seiner Dienststelle abliefern.
Brauchen Sie die Quittung?
Nö, wirf weg. ;-)
"Wenn wir Sie schwarz verwarnen, sparen Sie die Mehrwertsteuer!"
Thomas Hochstein
2010-10-15 17:19:21 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Post by Thomas Hochstein
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.
Soweit ich mich erinnere, gab es früher Abreißblöcke mit Blättern auf denen
jeweils feste Beträge aufgedruckt waren. Der Bürger bekam den Teil des
Blattes als Quittung, welches dem Gegenwert seines Bußgelds entsprach und
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden Teile in seinem Block
bei seiner Dienststelle abliefern.
Kann gut sein. Ich meine mich aber zu erinnern, daß die Einführung der
bargeldlosen Zahlungsweise u.a. auch damit begründet wurde ...
Martin Bienwald
2010-10-18 14:21:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Tom Schneider
Post by Thomas Hochstein
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.
Soweit ich mich erinnere, gab es früher Abreißblöcke mit Blättern auf denen
jeweils feste Beträge aufgedruckt waren. Der Bürger bekam den Teil des
Blattes als Quittung, welches dem Gegenwert seines Bußgelds entsprach und
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden Teile in seinem Block
bei seiner Dienststelle abliefern.
Kann gut sein. Ich meine mich aber zu erinnern, daß die Einführung der
bargeldlosen Zahlungsweise u.a. auch damit begründet wurde ...
Naja, zumindest erzeugt die Abrechnung mittels solcher Abreißblöcke einen
erheblichen Aufwand, den man vermutlich gern einsparen möchte.

Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn man
dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit dieser doch
vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!

... Martin
Thomas Hochstein
2010-10-18 19:43:41 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn man
dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit dieser doch
vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Keine Ahnung. Aber vielleicht kann ja jemand etwas aus der Praxis
beisteuern ...
Andreas H. Zappel
2010-10-19 09:22:25 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Naja, zumindest erzeugt die Abrechnung mittels solcher Abreißblöcke einen
erheblichen Aufwand, den man vermutlich gern einsparen möchte.
Nicht nur. Ein Beamter meinte mal dazu: Da wir keinen Tresor im
Streifenwagen haben liegt das Geld bei anderen Einsätzen ungeschuetzt
im Wagen oder wir muessen es am Mann mitfuehren was zu einem Verlust
fuehren kann.
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn man
dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit dieser doch
vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Bei den Kartenzahlungen gibt es ja ein Doppel fuer die Beamten, und
damit kann kein anderer etwas anfangen.
Ausserdem wird nach Schichtende/einmal am Tag ein Tagesabschluss
gemacht.

Atschuess

Andreas
Jens Müller
2010-10-19 09:37:54 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab?
Die zuständige Kasse bucht das auf das Kassenzeichen der Verwarnung?
Post by Martin Bienwald
Wenn man
dazu eine Art elektronische Kasse verwendet,
Was genau meinst Du mit "eine Art elektronische Kasse"?
Post by Martin Bienwald
könnte man mit dieser doch
vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Hä?

Gruß Jens
Martin Bienwald
2010-10-19 12:51:44 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab?
Die zuständige Kasse bucht das auf das Kassenzeichen der Verwarnung?
Post by Martin Bienwald
Wenn man
dazu eine Art elektronische Kasse verwendet,
Was genau meinst Du mit "eine Art elektronische Kasse"?
Ein Gerät, welches Magnetstreifen/Chip der Karte liest und die Zahlung
entsprechend bucht.

... Martin
Harald Hengel
2010-10-19 01:17:09 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn
man dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit
dieser doch vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Ein Mobiles Kartenterminal, welches über Mobilfunkunk statt Draht wie im
Kaufhaus arbeitet.
Das ist kaum geeignet Barzahlungen zu buchen.

Auch wenn man es technisch auf das Buchen von Barzahlungen erweitern
könnte, entsteht wieder das Risiko, dass Polizeibeamte in die eigene
Tasche wirtschaften.

Harald
Martin Bienwald
2010-10-19 12:50:37 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn
man dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit
dieser doch vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Ein Mobiles Kartenterminal, welches über Mobilfunk statt Draht wie im
Kaufhaus arbeitet.
Das ist kaum geeignet Barzahlungen zu buchen.
Auch wenn man es technisch auf das Buchen von Barzahlungen erweitern
könnte, entsteht wieder das Risiko, dass Polizeibeamte in die eigene
Tasche wirtschaften.
Wenn die Zahlung gebucht wird und in der Abrechnung auftaucht, fällt es
schon auf, wenn die Polizisten nicht das entsprechende Bargeld abliefern.

Allenfalls könnten sie versuchen, vom "Kunden" mehr zu verlangen, als sie
im System verbuchen, und hoffen, daß dem die Diskrepanz zwischen bezahltem
und quittiertem Betrag nicht auffällt.

Das anderswo erwähnte Argument, daß das Bargeld nicht sicher aufbewahrt
werden kann, ist schon eher stichhaltig. Weiß jemand, wie viel Verwarnungs-
geld eine Streifenwagenbesatzung im Laufe einer Schicht einzieht?

... Martin
Harald Hengel
2010-10-19 14:08:08 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Harald Hengel
Auch wenn man es technisch auf das Buchen von Barzahlungen erweitern
könnte, entsteht wieder das Risiko, dass Polizeibeamte in die eigene
Tasche wirtschaften.
Wenn die Zahlung gebucht wird und in der Abrechnung auftaucht, fällt
es schon auf, wenn die Polizisten nicht das entsprechende Bargeld
abliefern.
Wenn!
Darüber bin ich mir im Klaren.
Das gleich gilt güt Abreissblöcke, wenn der Zettel ausgefüllt wird.
Post by Martin Bienwald
Allenfalls könnten sie versuchen, vom "Kunden" mehr zu verlangen, als
sie im System verbuchen, und hoffen, daß dem die Diskrepanz zwischen
bezahltem und quittiertem Betrag nicht auffällt.
Das geht einfacher, "Brauchen Sie ein Quittung?"
Dann sind auch noch Spielchen denkbar, Bar ohne Quittung 20, sonst 40.

Ich glaube zumindest, dass mancher schnell zahlt um schnell
weiterzukommen und garnicht erst nach einer Quittung fragt.
Post by Martin Bienwald
Das anderswo erwähnte Argument, daß das Bargeld nicht sicher
aufbewahrt werden kann, ist schon eher stichhaltig.
Eine Geldbörse wird auf einmal zum Problemfaktor.
Für mich ist das nicht stichhaltig.
Es werden ja auch so häufig Polizeifahrzeuge ausgeraubt. ;-)
Post by Martin Bienwald
Weiß jemand, wie viel Verwarnungs- geld eine Streifenwagenbesatzung im
Laufe einer Schicht einzieht?
Wenn es nicht um einen speziellen Kontrollpunkt geht wohl eher wenig.
Wenn man einen Kontrollpunkt aufbaut dürfte eine Kasse das geringste
Problem darstellen.

Diebstahlgefahr aus eigenen Reihen der doch so ehrlichen Polzisten wird
man wohl nicht zugeben wollen, da muss man sich andere Argumente
einfallen lassen.

Harald
Volker Hahn
2010-10-19 16:33:58 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Eine Geldbörse wird auf einmal zum Problemfaktor.
Für mich ist das nicht stichhaltig.
Es werden ja auch so häufig Polizeifahrzeuge ausgeraubt. ;-)
Genau das war auch mein erster Gedanke. Polizeiautos sind ja quasi die
allererste Adresse für Geldräuber...
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)
Frank Hucklenbroich
2010-10-21 08:25:31 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Allenfalls könnten sie versuchen, vom "Kunden" mehr zu verlangen, als sie
im System verbuchen, und hoffen, daß dem die Diskrepanz zwischen bezahltem
und quittiertem Betrag nicht auffällt.
Nö, sie verbuchen gar nichts. Sie sehen, daß da einer das Handy am Ohr hat,
weisen ihn darauf hin, daß jetzt ein Punkt und Bußgeld fällig sind, und
bieten dann an, gegen eine gebührenpflichtge Belehrung von 20 EUR die Sache
auf sich beruhen zu lassen. Wenn der Autofahrer nicht von sich aus mit
Bargeld wedelt ("Ich kann mir keine Punkte leisten, hier sind 50 EUR und
sie haben nichts gesehen").
Post by Martin Bienwald
Das anderswo erwähnte Argument, daß das Bargeld nicht sicher aufbewahrt
werden kann, ist schon eher stichhaltig.
Klar, bewaffnete Polizeibeamten werden im Dienst ja auch reihenweise
überfallen und ausgeraubt. Auch 10.000 EUR passen bequem in eine
Brieftasche, die "am Mann" getragen wird, und viel mehr wir da kaum bei
rumkommen in einer Schicht. Finde ich also nicht so überzeugend.

Grüße,

Frank
Andreas H. Zappel
2010-10-22 05:29:48 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
überfallen und ausgeraubt. Auch 10.000 EUR passen bequem in eine
Brieftasche, die "am Mann" getragen wird, und viel mehr wir da kaum bei
Aber nicht in kleinen Scheinen.

Atschuess

Andreas

Erhard Schwenk
2010-10-20 20:31:06 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Martin Bienwald
Andererseits, wie rechnet man eigentlich die Kartenzahlungen ab? Wenn
man dazu eine Art elektronische Kasse verwendet, könnte man mit
dieser doch vermutlich auch Bargeldzahlungen buchen?!
Ein Mobiles Kartenterminal, welches über Mobilfunkunk statt Draht wie im
Kaufhaus arbeitet.
Das ist kaum geeignet Barzahlungen zu buchen.
Auch wenn man es technisch auf das Buchen von Barzahlungen erweitern
könnte, entsteht wieder das Risiko, dass Polizeibeamte in die eigene
Tasche wirtschaften.
Naja, die brauchen doch bloß nen Quittungsblock mitzuführen mit nem
Rücksendeabschnitt, der im nächstbesten Briefkasten entsorgt werden soll
und bei der Bußgeldstelle mit der Abrechnung abgeglichen wird. Wenn nur
1% der Zahler den Rücksendeabschnitt einwerfen, fallen systematische
Unregelmäßigkeiten _sehr_ schnell auf.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Harald Hengel
2010-10-20 22:13:49 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Naja, die brauchen doch bloß nen Quittungsblock mitzuführen mit nem
Rücksendeabschnitt, der im nächstbesten Briefkasten entsorgt werden
soll und bei der Bußgeldstelle mit der Abrechnung abgeglichen wird.
Wenn nur 1% der Zahler den Rücksendeabschnitt einwerfen, fallen
systematische Unregelmäßigkeiten _sehr_ schnell auf.
Und wenn der Rücksendeabschnitt wegeworfen wird, braucht der Polizist
das Geld nicht abliefern?

Harald
Frank Hucklenbroich
2010-10-21 08:19:54 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Tom Schneider
Post by Thomas Hochstein
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.
Soweit ich mich erinnere, gab es früher Abreißblöcke mit Blättern auf denen
jeweils feste Beträge aufgedruckt waren. Der Bürger bekam den Teil des
Blattes als Quittung, welches dem Gegenwert seines Bußgelds entsprach und
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden Teile in seinem Block
bei seiner Dienststelle abliefern.
Kann gut sein. Ich meine mich aber zu erinnern, daß die Einführung der
bargeldlosen Zahlungsweise u.a. auch damit begründet wurde ...
ACK, es gab da in NRW einige Fälle, die teilweise durch die Presse gingen,
wo einige Beamten das über Jahre in großem Stil durchgezogen haben.

Längst nicht jeder weiß, daß er eine Quittung bekommen muß (man denke nur
an ausländische Verkehrsteilnehmer), und viele werden in der Aufregung
erwischt worden zu sein auch nicht darauf achten. Schnell zahlen und dann
nichts wie weg aus der unangenehmen Situation.

Grüße,

Frank
Frank Hucklenbroich
2010-10-21 08:17:21 UTC
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Post by Tom Schneider
Post by Thomas Hochstein
Das ist in NRW - m.W. landesweit - so geregelt, ja. Es verhindert
u.a., dass Geld kassiert wird, aber in der Landeskasse nicht ankommt.
Soweit ich mich erinnere, gab es früher Abreißblöcke mit Blättern auf denen
jeweils feste Beträge aufgedruckt waren. Der Bürger bekam den Teil des
Blattes als Quittung, welches dem Gegenwert seines Bußgelds entsprach und
der Polizist musste Geld im Gegenwert der fehlenden Teile in seinem Block
bei seiner Dienststelle abliefern.
"Mit oder ohne Quittung?"
"Wie viel kostet es mit?"
"20 EUR"
"10 EUR in bar und wir sind quitt?"
"Okay".

Grüße,

Frank
Harald Hengel
2010-10-14 23:08:02 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Prinzipiell ja, aber es muss nicht an jeder Stelle Bargeld angenommen
werden.
Du musst ja auch keine Zahlungsmittel dabei haben um Falle des Falles
sofort bezahlen zu können.
Post by Tom Schneider
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht
sofort mit Karte bezahlen kann?
Ich weiss nicht wie es gehandhabt wird und auch Behörden halten sich
nicht immer ans Recht.
Es könnte sein, dass die Zahlung vor Ort ohne Bearbeitungsgebühr
vonstatten geht, du für die Zahlung im Nachhinein mit einer
Bearbeitungsgebühr bestraft wirst, was ich für unzulässig halte.

So weit ich weiss, gibt es hier im Bundesland keine
Direktzahlmöglichkeit vor Ort. Das wurde schon vor Jahrzehnten
abgeschafft, da haben zuviele in die eigene Tasche kassiert.
Daher wird wohl auch keine Barzahlungsmöglichkeit vor Ort angeboten.

Harald
Carsten Thumulla
2010-10-15 05:17:05 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder
EC- oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte
bezahlt.
Frag sie doch mal, ob sie wieder Uhren nehmen.


Carsten
--
"Wenn einer mit Vergnügen zu einer Musik in Reih und Glied marschieren
kann, dann hat er sein großes Gehirn nur aus Irrtum bekommen, da für ihn
das Rückenmark schon völlig genügen würde." A.Einstein
Inge Hambuch
2010-10-15 05:47:49 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
[...]
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, [...]
TeleCash GmbH & Co. KG in Bad Vilbel

Gruß

Inge
--
Der einzig absolute Freund, den ein Mensch
in dieser selbstsüchtigen Welt haben kann,
der ihn nie verlässt, der sich nie undankbar
oder betrügerisch verhält, ist sein Hund.
Woody Allen
Kai Fischer
2010-10-15 06:38:17 UTC
Permalink
Nachteil: Es wird glaube ich noch eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Bargeld sollte aber auf Quittung angenommen werden. Vielleicht hatten
sie davon nur keine Vordrucke mehr xD
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder
EC- oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte
bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal
eine ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als
gesetzlichem Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht
sofort mit Karte bezahlen kann?
f'up an de.soc.recht.misc
Harald Hengel
2010-10-15 12:57:39 UTC
Permalink
Post by Kai Fischer
Nachteil: Es wird glaube ich noch eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Das kann eigentlich nicht sein.
Hier wird seit Jahrzehnten nicht mehr durch die Polizei kassiert, ich
kann dir aber nicht versichern, dass sich in den letzten Jahren evtl.
etwas verändert hat.

Es gibt ein Verwarnungsgeldangebot, das ist ohne Bearbeitungsgebühr, ich
denke, dass muss es rechtlich auch sein.
Zahlst du nicht kommt der Bussgeldbescheid mit Bearbeitungsgebühr.
Post by Kai Fischer
Bargeld sollte aber auf Quittung angenommen werden. Vielleicht hatten
sie davon nur keine Vordrucke mehr xD
Die Polizei ist Ländersache, jedes Bundesland hat eigene Regeln, früher
auch eigene Uniformen und Farben.
Uninformen und Fahrzeugfarben sind, so weit ich weiss inzwischen
bundsweit einheitlich. Bei uns sind die Fahrzeue noch durchwachsen,
teilweise im alten Grün.

Harald
Rupert Haselbeck
2010-10-15 14:40:02 UTC
Permalink
Post by Kai Fischer
Nachteil: Es wird glaube ich noch eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Du glaubst falsch. Das Verwarnungsgeld wird ohne weitere Gebühren oder
sonstige Nebenforderungen erhoben

MfG
Rupert
Peter Kehl
2010-10-15 16:01:46 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Kai Fischer
Nachteil: Es wird glaube ich noch eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Du glaubst falsch. Das Verwarnungsgeld wird ohne weitere Gebühren oder
sonstige Nebenforderungen erhoben
§ 56 OWiG

(...)

(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des
Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist
wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden
nicht erhoben.

(...)
--
Viele Grüße
Peter
Stephan Badow
2010-10-15 12:03:42 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal
eine ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als
gesetzlichem Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Nein, natürlich nicht. Auch wird das "Verwarnungsgeld" dann nicht höher.
Gründe kann es viele geben: z.B. keine Quittungen mehr oder nicht dabei.

Anderes Beispiel: Versuche mal einen Mietwagen bei Sixt, Hertz oder wie sie
alle heißen mit Bargeld zu bezahlen. Geht auch nicht.

S.
Volker Hahn
2010-10-15 13:35:53 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Anderes Beispiel: Versuche mal einen Mietwagen bei Sixt, Hertz oder wie sie
alle heißen mit Bargeld zu bezahlen. Geht auch nicht.
Bei Mietwagenfirmen etc. wird gar nicht erst ein Vertrag geschlossen, wenn du
keine Kreditkarte hast. Bei einem Verwarnungsgeld zahlst du auf einer anderen
Rechtsgrundlage.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)
Harald Hengel
2010-10-15 13:02:20 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Anderes Beispiel: Versuche mal einen Mietwagen bei Sixt, Hertz oder
wie sie alle heißen mit Bargeld zu bezahlen. Geht auch nicht.
Das nennt sich Vertragsfreiheit.
Behörden unterliegen aber Zwängen, sie können dich nicht ablehnen, weil
ihnen deine Nase nicht passt oder du nicht ein von ihnen gewünschtes
spezielles Zahlungsmittel nicht hast.

Harald
Bernd Gerber
2010-10-15 16:46:51 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder
EC- oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte
bezahlt.
Die Polizei in NRW nimmt schon seit einigen Jahren kein Bargeld mehr an.
Post by Tom Schneider
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal
eine ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als
gesetzlichem Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Der Zahlungsdienstleister ist die Firma telecash.
Wenn man nicht mit Karte zahlen kann oder möchte, bekommt man einen
Zahlschein, mit dem man bei jeder Bank die Verwarnung bezahlen kann.
Entweder wird vom Konto überwiesen oder Du zahlst den Betrag in bar bei
der Bank.
Wenn man innerhalb von 14 Tagen bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht
sofort mit Karte bezahlen kann?
Nein.
Post by Tom Schneider
f'up an de.soc.recht.misc
Stefan Engler
2010-10-15 18:20:01 UTC
Permalink
Post by Bernd Gerber
Der Zahlungsdienstleister ist die Firma telecash.
Wenn man nicht mit Karte zahlen kann oder möchte, bekommt man einen
Zahlschein, mit dem man bei jeder Bank die Verwarnung bezahlen kann.
Entweder wird vom Konto überwiesen oder Du zahlst den Betrag in bar bei
der Bank.
Wenn man innerhalb von 14 Tagen bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Es ist wohl keine Pflicht, dass Verwarnungen sofort bezahlt werden
müssen. Bei einigen Bundesländern ist es sogar einfacher 0,50 EUR bis
1 EUR zu überweisen als bar zu bezahlen.
Jetzt haben Sie ein Automaten hingestellt, der auch Bargeld annimt und
die Zahlstelle, die nur 3x in der Woche für einige Stunden offen hatte,
ganz abgeschafft. Mit EC konnte man innerhalb der Öffnungszeiten schon
immer zahlen.

Es gibt wohl so etwas wie Zahlstellen und etc. und es muss höllischen
Aufwand bedeuten, wenn jeder Streifen-Polizist als bewegliche
Zahlstelle geführt wird (z.B. Art. 70 BayHO).

Hier gibt/gab es allerdings ein Polizeidezernat für Verkehrs-Owis, wo
man auch innerhalb der Öffnungszeiten bar zahlen kann/konnte.
Ich nehme an, dass es auch in anderen Bundesländern immer noch Kassen
gibt, wo das Geld in bar eingezahlt werden kann. Wenn man es schnell
genug zahlt, darf sich der Polizist mit Verwahrgeld rumschlagen
(z.B. Art. 60 BayHO).
Thomas Hochstein
2010-10-16 15:59:01 UTC
Permalink
Post by Stefan Engler
Es ist wohl keine Pflicht, dass Verwarnungen sofort bezahlt werden
müssen.
Es steht wohl im Gesetz, ob Verwarnungen sofort bezahlt werden müssen.

-thh
--
<uggc://qrwher.bet/trfrgmr/BJvT/56.ugzy> ss.
mock
2010-10-15 21:53:57 UTC
Permalink
Post by Bernd Gerber
Der Zahlungsdienstleister ist die Firma telecash.
Wenn man nicht mit Karte zahlen kann oder möchte, bekommt man einen
Zahlschein, mit dem man bei jeder Bank die Verwarnung bezahlen kann.
Entweder wird vom Konto überwiesen oder Du zahlst den Betrag in bar bei
der Bank.
Wenn man innerhalb von 14 Tagen bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht
sofort mit Karte bezahlen kann?
Nein.
Bei dieser eindeutigen Rechtslage kann man es doch drauf ankommen
lassen: Die OWi bezahlen, deren Höhe man natürlich schriftlich haben
muss, und die ggfs. zusätzlich erhobene Gebühr nicht bezahlen. Die
Behörde ist nicht das Finanzamt, welches ohne weiteres pfänden kann,
so dass man evtl. mit Widerspruch gelassen einen Einklagen der Gebühr
entgegensehen kann.
Christopher Creutzig
2010-10-16 10:34:54 UTC
Permalink
Post by mock
muss, und die ggfs. zusätzlich erhobene Gebühr nicht bezahlen. Die
Behörde ist nicht das Finanzamt, welches ohne weiteres pfänden kann,
Warum meinst Du, das könne nur das FA? Irgendwie sehe ich in den
Verwaltungsvollstreckungsgesetzen keine derartigen Einschränkungen.
Exemplarisch der Anfang von §1 VwVG NRW:

| (1) Geldforderungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
| der sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften sowie
| Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die öffentlich-
| rechtlicher Natur sind oder deren Beitreibung nach Absatz 2
| zugelassen ist, werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im
| Verwaltungswege vollstreckt. Satz 1 gilt entsprechend für die
| Beitreibung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur solcher
| Stellen und Personen, denen durch Gesetz hoheitliche Aufgaben
| übertragen sind.
--
Der Erleuchtete rangiert in seiner von Selbstzweifeln freien
Erkenntnissicherheit nun einmal über dem banal nur logisch Denkenden.
(Klaus-R. Löffler)
Stefan Engler
2010-10-16 15:37:44 UTC
Permalink
Post by Christopher Creutzig
um meinst Du, das könne nur das FA? Irgendwie sehe ich in den
Verwaltungsvollstreckungsgesetzen keine derartigen Einschränkungen.
Zwischen können und dürfen besteht ein Unterschied?

Das FA hat wohl, da Sie häufiger etwas zu vollstrecken haben,
einige "Gerichtsvollzieher" abgeworben bzw. selbst ausbilden lassen.

Ich nehme aber nicht an, dass eine Straßenverkehrs-Owi-Stelle
entsprechend gesuchulte Leute hat (850ff ZPO lässt grüßen). Auch das
FA dürfte in der Regel über Gerichte gehen, da man dann da die Kosten
besser abwälzen kann.

Größere Städte haben wohl eine handvoll Leute für Spezialfälle,
dennoch wird das Meiste auf die Gerichte abgewälst, solange dies möglich
und zulässig ist.

Reicht dem Gericht zur Beitreibung nicht ein vollstreckbarer Titel und
ist der bestandskräftige/rechtskräftige Bußgeldbescheid nicht ein
solcher?
Thomas Hochstein
2010-10-16 16:57:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Engler
Das FA hat wohl, da Sie häufiger etwas zu vollstrecken haben,
einige "Gerichtsvollzieher" abgeworben bzw. selbst ausbilden lassen.
Soso.
Post by Stefan Engler
Ich nehme aber nicht an, dass eine Straßenverkehrs-Owi-Stelle
entsprechend gesuchulte Leute hat (850ff ZPO lässt grüßen).
Wozu auch? Dafür stehen entsprechende Vollziehungsbeamte der
jeweiligen Körperschaft zur Verfügung, die sämtliche
öffentlich-rechtlichen Forderungen beitreiben.
Post by Stefan Engler
Auch das FA dürfte in der Regel über Gerichte gehen, da man dann da die Kosten
besser abwälzen kann.
Weder kann man dann "die Kosten besser abwälzen", noch wird das
Finanzamt (oder irgendeine andere Behörde Körperschaft des öffentl.
Rechts, zu denen namentlich auch die Krankenkassen gehören) auf den
Vorteil verzichten, unmittelbar vollstrecken zu können.
Post by Stefan Engler
Größere Städte haben wohl eine handvoll Leute für Spezialfälle,
dennoch wird das Meiste auf die Gerichte abgewälst, solange dies möglich
und zulässig ist.
Was soll denn ein Gericht überhaupt mit der Beitreibung von
Forderungen zu tun haben?
Post by Stefan Engler
Reicht dem Gericht zur Beitreibung nicht ein vollstreckbarer Titel und
ist der bestandskräftige/rechtskräftige Bußgeldbescheid nicht ein
solcher?
Das Gericht treibt keine Forderungen bei, weder zivil- noch
öffentlich-rechtlich.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Rupert Haselbeck
2010-10-16 20:50:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Das Gericht treibt keine Forderungen bei, weder zivil- noch
öffentlich-rechtlich.
Das gesamte achte Buch der ZPO handelt aber doch gerade von der zwangsweisen
Durchsetzung von titulierten Ansprüchen aller Art - und es weist dem Gericht
vielfältige Aufgaben zu.

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2010-10-17 16:49:52 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Weder kann man dann "die Kosten besser abwälzen", noch wird das
Finanzamt (oder irgendeine andere Behörde Körperschaft des öffentl.
Rechts, zu denen namentlich auch die Krankenkassen gehören) auf den
Vorteil verzichten, unmittelbar vollstrecken zu können.
Mir hat ein Betroffener berichtet, es habe kürzlich eine
Rechtsänderung gegeben, nach denen die Krankenkassen jetzt doch via
Gericht vollstrecken. Ist da was dran?
G.O.Tuhls
2010-10-16 16:43:01 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Da sind die nun mal fortschrittlich, und schon ist auch wieder nicht
recht.
Vor ein paar Jahren gab es noch Beschwerden, dass Behörden kein
Plastikgeld annahmen.
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Du musst nicht sofort bezahlen, sondern kannst auch die schriftliche
Verwarnung zum selben Preis abwarten.

Gruß
G.O.
Theodor.Hellwald
2010-10-19 06:10:11 UTC
Permalink
Post by G.O.Tuhls
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Da sind die nun mal fortschrittlich, und schon ist auch wieder nicht
recht.
Vor ein paar Jahren gab es noch Beschwerden, dass Behörden kein
Plastikgeld annahmen.
Post by Tom Schneider
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Du musst nicht sofort bezahlen, sondern kannst auch die schriftliche
Verwarnung zum selben Preis abwarten.
Eben nicht. MfG theo
Frank Hucklenbroich
2010-10-21 07:17:04 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Vor ein paar Tagen konnte ich folgendes bei einer Polizeistreife in NRW
beobachten: Die Polizisten nahmen einen Verkehrsunfall auf, der
Unfallverursacher wurde mit 30 Euro verwarnt und wollte zahlen.
Aber die Polizisten wollten kein Bargeld annehmen - sie boten entweder EC-
oder Kreditkarte an und der Unfallverursacher hat dann mit EC Karte bezahlt.
Ist in NRW schon länger so üblich.
Post by Tom Schneider
Mal abgesehen davon, dass so einiges von EasyCash berichtet wird und man
nicht weiß, wer mit der Polizei zusammenarbeitet, interessiert mich mal eine
ganz andere Frage. Irgendwo steht doch etwas von Geld als gesetzlichem
Zahlungsmittel und schuldbefreiendem Annahmezwang.
Gilt das auch für die Zahlung der beschriebenen Ordnungswirdrigkeit?
Soweit ich mich erinnere, hat man das eingeführt, um zu verhindern, daß die
Polizisten das Bußgeld in die eigene Tasche stecken - ja, solche (Einzel-)
Fälle hat es durchaus gegeben. Ich meine mich auch da an so eine Geschichte
in NRW zu erinnern, die durch die Presse ging, wo ein paar Beamten
jahrelang auf eigene Rechnung Strafzettel geschrieben hatten. Bei
Kleinbeträgen ohne Punkte fällt sowas ja im Prinzip nicht auf, wenn der
Autofahrer sofort zahlt und keinen Widerspruch einlegt.
Von daher dürfen die Polizisten in NRW kein Bargeld mehr annehmen.
Post by Tom Schneider
Hat es Nachteile für den Unfallverursacher, wenn er seine OWi nicht sofort
mit Karte bezahlen kann?
Im Zweifel Rennerei und zusätzliche Kosten, wenn er das Geld überweist.

Grüße,

Frank
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