Discussion:
Stillschweigende Vertragsverlängerung zwischen Unternehmen
(zu alt für eine Antwort)
David Winkler
2007-05-14 15:02:19 UTC
Permalink
Hi,

stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
etc. sind bekannterweise nicht mehr legal:

http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280

Weiss jemand, ob das auch B2B,
also auch zwischen Unternehmen gilt?

In meinem Fall hat sich mein Unternehmen Geräte gemietet,
deren Vertrag am 6.6.07 ausläuft. Ohne Kündigung,
würde dieser Vertrag nun stillschweigend um ein Jahr
verlängert werden.

Ist das in Ordnung??!

Danke, David
Holger Korn
2007-05-14 15:37:34 UTC
Permalink
Post by David Winkler
stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
gilt dies nur wie beschrieben für Versicherungsverträge oder fallen da auch
anderen sich verlängernde Verträge wie meinetwegen Fitness-Studio oder gar
Mobilfunkverträge darunter?
--
cu |_|
|olger
Harald Hengel
2007-05-14 20:13:16 UTC
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Post by Holger Korn
Post by David Winkler
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
gilt dies nur wie beschrieben für Versicherungsverträge oder fallen
da auch anderen sich verlängernde Verträge wie meinetwegen
Fitness-Studio oder gar Mobilfunkverträge darunter?
In Österreich ist es vermutlich so.

Harald
Christoph Richter
2007-05-14 17:22:44 UTC
Permalink
Post by David Winkler
Hi,
stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
Weiss jemand, ob das auch B2B,
also auch zwischen Unternehmen gilt?
In meinem Fall hat sich mein Unternehmen Geräte gemietet,
deren Vertrag am 6.6.07 ausläuft. Ohne Kündigung,
würde dieser Vertrag nun stillschweigend um ein Jahr
verlängert werden.
Ist das in Ordnung??!
1. In Deutschland sind stillschweigende Verlängerungen von Verträgen
nicht per se unwirksam.

2. Du schreibst in eine sich mit deutschem Recht beschäftigende Newsgroup.

Christoph
Holger Pollmann
2007-05-14 17:29:51 UTC
Permalink
Post by Christoph Richter
2. Du schreibst in eine sich mit deutschem Recht beschäftigende Newsgroup.
Nein, dsrm ist eine deutschsprachige Newsgroup, die sich allgemein mit
Recht beschäftigt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Christoph Richter
2007-05-15 06:07:48 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Christoph Richter
2. Du schreibst in eine sich mit deutschem Recht beschäftigende Newsgroup.
Nein, dsrm ist eine deutschsprachige Newsgroup, die sich allgemein mit
Recht beschäftigt.
Danke, da habe ich was gelernt.

Christoph
Holger Pollmann
2007-05-14 17:23:37 UTC
Permalink
Post by David Winkler
stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
Stimmt doch gar nicht. Du solltest die verlinkten Texte mal lesen - wenn
darauf hingewiesen wird, ist das vollkommen zulässig.
Post by David Winkler
Weiss jemand, ob das auch B2B,
also auch zwischen Unternehmen gilt?
Ich zitiere aus dem ersten Link:

| Häufig übersehen die Konsumenten die vertraglich vorgesehene
| Kündigungsfrist. In diesen Fällen bietet das
| Konsumentenschutzgesetz (KSchG) eine wirksame Hilfestellung.

Und in eben jenem Gesetz sagt § 1 I:

| Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
| 1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines
| Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
| 2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden
| kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.

HTH

Holger,
der sonst keine Ahnung von österreichischem Recht hat und darauf
hinweisen möchte, daß es in de.soc.recht.misc tendentiell eine gute Idee
ist, darauf hinzueweisen, wenn man etwas zur österreichischen Rechtslage
wissen will und nicht zur deutschen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
David Winkler
2007-05-14 19:56:18 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Stimmt doch gar nicht. Du solltest die verlinkten Texte mal lesen - wenn
darauf hingewiesen wird, ist das vollkommen zulässig.
das hatte ich auch gemeint. Daher auch 'stillschweigend' im Subjekt.
Post by Holger Pollmann
| Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
| 1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines
| Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
| 2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden
| kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.
Danke - gibt doch noch etwas Informationsgehalt,
neben dem ganzen 'selbst-profilierendem' blabla ;-P

Ne Quelle, wies mit ähnlichen _stillschweigenden_ (in DE und ggf. AT)
Verträgen im B2B aussieht
weiss nicht zufällig jemand?

Donke, David
Holger Pollmann
2007-05-14 20:16:40 UTC
Permalink
Post by David Winkler
Post by Holger Pollmann
Stimmt doch gar nicht. Du solltest die verlinkten Texte mal lesen
- wenn darauf hingewiesen wird, ist das vollkommen zulässig.
das hatte ich auch gemeint. Daher auch 'stillschweigend' im
Subjekt.
Es ist weiterhin eine stillschweigende Verlängerung, weil der Kunde
durch Stillschweigen erklärt, daß er den Vertrag verlängern will.
Post by David Winkler
Danke - gibt doch noch etwas Informationsgehalt,
neben dem ganzen 'selbst-profilierendem' blabla ;-P
In Österreich gilt dasselbe wie in Deutschland: ein Blick ins Gesetz
erleichtert die Rechtsfindung :-)
Post by David Winkler
Ne Quelle, wies mit ähnlichen _stillschweigenden_ (in DE und ggf.
AT) Verträgen im B2B aussieht weiss nicht zufällig jemand?
Da in Deutschland derartige Vertragsverlängerungen dann, wenn sie nicht
länger als um ein Jahr verlängern, sogar AGB-mäßig und ganz ohne
zusätzliche Information grundsätzlich zulässig sind (§ 309 Nr. 9
lit. b BGB), ist das zwischen Unternehmern in Deutschland natürlich
generell kein Problem.

Im österreichischen Recht kenne ich mich wie gesagt nicht aus, aber ich
kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das im B2B-Bereich da anders
sein sollte, warum auch? Von Unternehmern kann man verlangen, daß sie
ihre Verträge im auge behalten können, sie sind also nicht schutzwürdig.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Harald Hengel
2007-05-14 20:12:36 UTC
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Post by David Winkler
stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
Weiss jemand, ob das auch B2B,
also auch zwischen Unternehmen gilt?
Ich würde mir wünschen, dass es in Deutschland gilt.
Mir ist hier kein entsprechendes Recht bekannt.

Harald
Georg Beran
2007-05-15 20:08:00 UTC
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Post by David Winkler
Hi,
stillschweigende Vertragsverlängerungen im Fitnesstudio,
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2648-AD-2648.html
http://help.orf.at/?story=3280
Weiss jemand, ob das auch B2B,
also auch zwischen Unternehmen gilt?
In meinem Fall hat sich mein Unternehmen Geräte gemietet,
deren Vertrag am 6.6.07 ausläuft. Ohne Kündigung,
würde dieser Vertrag nun stillschweigend um ein Jahr
verlängert werden.
Du suchst at.gesellschaft.recht. F'Up dorthin.

Steht im Vertrag nichts zum Thema Verlängerung? Oder auch
Kündigungsfristen?

Georg

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